Datum: 10.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neuerlass der Richtlinien zur Budgetierung der Höchberger Mittelschule
2 Neuerlass der Richtlinien zur Budgetierung der Höchberger Grundschule
3 Betrieb des Bürgerbusses
4 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) - Bedarfsplan für die Jahre 2017 - 2020
5 Berichte und Anfragen

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1. Neuerlass der Richtlinien zur Budgetierung der Höchberger Mittelschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 10.10.2017 ö 1

Sachverhalt

Im Rahmen zunehmender Selbstverantwortung einzelner Aufgabenbereiche hat die Budgetierung an Bedeutung gewonnen. Unter Budgetierung versteht man, dass einer Einrichtung ein bestimmtes Geldkontingent zur Bewirtschaftung überlassen wird. Die Höchberger Grund- und Mittelschule ist schon seit vielen Jahren budgetiert. Aufgrund der Trennung in eine Grund- und eine Mittelschule müssen auch separate Budgetrichtlinien erlassen werden.

Rechtzeitig zur Aufstellung des Haushaltsplans 2018 sollen die neuen Richtlinien in Kraft treten. Diese bilden sowohl für die Schulleitung als auch für die Gemeindeverwaltung einen verlässlichen Rahmen für die beiderseitigen Finanzplanungen.

Grundsätzlich sind alle Aufwendungen für den laufenden Schulbetrieb aus dem Budget zu zahlen. Für den Erwerb von Vermögensgegenständen erhält die Schule ebenfalls einen Betrag im Budget zugewiesen. Zum Budget gehören keine Ausgaben, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Schulbetrieb stehen, wie z.B. Gebäudeunterhalt, Betriebskosten des Schulgebäudes, Hausmeister, ….

Die Budgetrichtlinien wurden im Vorfeld mit der Schulleitung besprochen. Sie sind als Anlage beigefügt. Im Haushalt sind alle zu dem Budget gehörenden Haushaltsstellen gekennzeichnet.

Bei der Berechnung des Budgets werden die Anzahl der Schüler, die Anzahl der Ganztagsklassen und Schulsozialprokete berücksichtigt.
Seit dem Jahr 2010 ist hierbei ein Grundbetrag von 110 Euro pro Schüler angesetzt worden. Mit dem Erlass der neuen Budgetrichtlinie soll dieser Grundbetrag je Schüler auf 120 Euro erhöht werden.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt die Richtlinien zur Budgetierung der Höchberger Mittelschule in der vorliegenden Form. Diese treten zum 01.01.2018 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Neuerlass der Richtlinien zur Budgetierung der Höchberger Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 10.10.2017 ö 2

Sachverhalt

Im Rahmen zunehmender Selbstverantwortung einzelner Aufgabenbereiche hat die Budgetierung an Bedeutung gewonnen. Unter Budgetierung versteht man, dass einer Einrichtung ein bestimmtes Geldkontingent zur Bewirtschaftung überlassen wird. Die Höchberger Grund- und Mittelschule ist schon seit vielen Jahren budgetiert. Aufgrund der Trennung in eine Grund- und eine Mittelschule müssen auch separate Budgetrichtlinien erlassen werden.

Rechtzeitig zur Aufstellung des Haushaltsplans 2018 sollen die neuen Richtlinien in Kraft treten. Diese bilden sowohl für die Schulleitung als auch für die Gemeindeverwaltung einen verlässlichen Rahmen für die beiderseitigen Finanzplanungen.

Grundsätzlich sind alle Aufwendungen für den laufenden Schulbetrieb aus dem Budget zu zahlen. Für den Erwerb von Vermögensgegenständen erhält die Schule ebenfalls einen Betrag im Budget zugewiesen. Zum Budget gehören keine Ausgaben, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Schulbetrieb stehen, wie z.B. Gebäudeunterhalt, Betriebskosten des Schulgebäudes, Hausmeister, ….

Die Budgetrichtlinien wurden im Vorfeld mit der Schulleitung besprochen. Sie sind als Anlage beigefügt. Im Haushalt sind alle zu dem Budget gehörenden Haushaltsstellen gekennzeichnet.

Bei der Berechnung des Budgets werden die Anzahl der Schüler, die Anzahl der Ganztagsklassen und Schulsozialprojekte berücksichtigt.
Seit dem Jahr 2010 ist hierbei ein Grundbetrag von 110 Euro pro Schüler angesetzt worden. Mit dem Erlass der neuen Budgetrichtlinie soll dieser Betrag auf 120 Euro je Schüler erhöht werden.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt die Richtlinien zur Budgetierung der Höchberger Grundschule in der vorliegenden Form. Diese treten zum 01.01.2018 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Betrieb des Bürgerbusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 10.10.2017 ö 3

Sachverhalt

Der Betrieb des Bürgerbusses wurde sehr ausführlich in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses in seiner Sitzung am 4.10.2016 behandelt. Die Verwaltung wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat eine Bedarfsanalyse zu erstellen. Dabei sollten u.a. auch der Einsatz von ehrenamtlichen Fahrern, eine Veränderung des Fahrpreises, Routenänderungen, Fahrzeitenänderung, eine Reduzierung der durchgeführten Fahrten sowie eine finanzielle Beteiligung von Ärzten geprüft werden.

Abweichend von der damaligen Vorlage der Verwaltung muss jetzt darauf hingewiesen werden, dass die Fahrgastzahlen im Jahr 2016 massiv zurückgegangen sind. Wurden 2007 noch 1970 Fahrgäste befördert, sank die Zahl der beförderten Personen im Jahr 2012 auf den bis dahin niedrigsten Stand von 1513 Fahrgäste. Im Jahr 2015 wurden 1727 Personen befördert, im Jahr 2016 lediglich noch 1223. Ein sehr deutliches Übergewicht liegt wie bisher auf der Fahrtoute 2. Dabei wurden 840 Personen befördert, auf der Fahrtroute 1 383 Personen. 2016 wurden 192 Fahrtage angeboten, das durchschnittliche Fahrgastaufkommen je Fahrt sank gegenüber 2015 von 1,8 Personen auf 1,1 Personen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung durch Vereine und Organisationen massiv zunimmt. Nahezu zeitgleich mit der Beschaffung des neuen Fahrzeugs (November 2012, Kaufpreis ca. 35.000,00 €) wurden neue Richtlinien für die Nutzung des Bürgerbusses durch Vereine und Organisationen beschlossen. Erstmals wurde für die Nutzung eine Kilometerpauschale festgelegt. Das Nutzungsentgelt beträgt mit Kinder- und Jugendbeförderung je km 0,20 € und für Vereine allgemein 0,30 €. Die dabei zurückgelegten Kilometer stiegen von 4556 im Jahr 2013 über 6151 im Jahr 2015 bis auf 9724 Kilometer im Jahr 2016. Dies hat allerdings zur Folge, dass der Markt Höchberg ab diesem Kalenderjahr für das Fahrzeug Kfz-steuerpflichtig geworden ist, da die Kilometer im Gelegenheitsverkehr den Linienverkehr übersteigen.

Im Jahr 2015 betrugen die Einnahmen für diese Nutzung ca. 2700,00 €, im Jahr 2016 bereits ca. 4000,00 €, dazu kommen die Entschädigungen des Kommunalunternehmens in Höhe von jeweils ca. 1300,00 €.

Die Gesamtausgaben betrugen im Jahr 2016 ca. 18.000,00 €, das Defizit reduzierte sich insgesamt auf ca. 12.800,00 €.

Der Seniorenbeirat hat sich in seinen Sitzungen mehrmals mit der Thematik beschäftigt. Folgende Stellungnahme wurde abgegeben:

  • Suche nach ehrenamtlichen Mitarbeitern über eine Anzeige im Mitteilungsblatt

  • Für einen Erprobungszeitraum von sechs Monaten eine Reduzierung der Fahrten auf die bisher am besten angenommenen Wochentage Dienstag und Freitag, dabei zusätzlich Angebot einer Nachmittagsfahrt und Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle beim Einkaufsmarkt Ganz am Hexenbruch

  • Für einen Erprobungszeitraum von sechs Monaten am Dienstag und Freitag eine Fahrt in das Gewerbegebiet

  • Weiterhin Angebot eines festen Fahrplanes

Sämtliche Bürgerbuskonzepte leben grundsätzlich vom bürgerlichen Engagement. Dies gilt sowohl für die grundsätzlich ehrenamtlichen Fahrer, die in der Regel zwei bis vier halbe Tage im Monat zur Verfügung stehen müssen als auch für die Nutzer, die das Bürgerkonzept akzeptieren und durch aktive Nutzung zu ihrer Sache machen müssen. Das Engagement fördert den Zusammenhalt, der Voraussetzung für das Gelingen des Bürgerbuskonzeptes ist.

Aus Sicht der Verwaltung sollte deshalb die Suche nach ehrenamtlichen Fahrern über einen Aufruf im Mitteilungsblatt erfolgen, die bisher anfallenden Personalkosten für die eingesetzten Fahrerinnen stellen den größten Ausgabeposten dar. Für die beiden bisher beim Markt Höchberg beschäftigten Fahrerinnen wurden Lösungen gefunden, die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erläutert werden.

Aus Sicht der Verwaltung sollten die Fahrten auf die Wochentage Dienstag und Freitag reduziert werden. Diese Wochentage wurden bereits bisher am meisten nachgefragt. Durch eine Reduzierung werden weniger Fahrer benötigt.

Aus Untersuchungsberichten zu Bürgerbuskonzepten geht die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt von einem Bedarf von sechs bis sieben Fahrern aus.

Aus Sicht des Seniorenbeirates sowie aus bei der Verwaltung vorgebrachten Meinungsäußerungen von Nutzern wird immer wieder betont, dass die Nahversorgung im Ortskern nicht ausreichend wäre. Gefordert wird seit Jahren die Fahrt des Bürgerbusses in das Gewerbegebiet Höchberg. Das Angebot des Bürgerbusses sollte nicht am Bedarf der Bürger vorbeigehen, als temporäre Maßnahme schlägt die Verwaltung vor, am Freitag zur Deckung der Wochenendeinkäufe Fahrten in das Gewerbegebiet Höchberg zur Leibnizstraße anzubieten. Der Einkaufsmarkt Ganz wird bereits jetzt angefahren, die Haltestelle befindet sich lediglich 50 Meter vom Markt entfernt, liegt jedoch an einer Steigung, deshalb sollte der Bürgerbus direkt vor dem Einkaufsmarkt halten. Wie in zahlreichen anderen Kommunen bereits erprobt, könnte das ehrenamtliche Engagement mittelfristig auch in die Gründung eines Vereins zum Betrieb des Bürgerbusses münden, der dann nur noch finanziell durch den Markt Höchberg unterstützt wird.

Beschluss

Der Betrieb des Bürgerbusses soll künftig mit ehrenamtlichen Mitarbeitern erfolgen. Die Fahrten des Bürgerbusses werden auf die Wochentage Dienstag und Freitag gelegt. Am Freitag erfolgt für einen Erprobungszeitraum von sechs Monaten eine Fahrt in das Gewerbegebiet zur Leibnizstraße. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Ablauf dieses Erprobungszeitraumes einen Erfahrungsbericht im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) - Bedarfsplan für die Jahre 2017 - 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 10.10.2017 ö 4

Sachverhalt

Gemäß Art. 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ist der Markt Höchberg verpflichtet, einen kommunalen Bedarfsplan zu erstellen. Dieser muss regelmäßig aktualisiert werden.
Die im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Höchberg angebotenen Betreuungsplätze sind derzeit ausreichend.
Den Mitgliedern des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses wird die örtliche Bedarfsplanung vorgestellt. Von der Verwaltung werden die Eckpunkte im Einzelnen nochmals ausführlich erläutert.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss stimmt der vorgelegten örtlichen Bedarfsplanung der Jahre 2017 – 2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 10.10.2017 ö 5
Datenstand vom 26.10.2017 10:36 Uhr