Datum: 24.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 18:00 Uhr Ortstermin Ernst-Keil-Schule im Pausenhof
2 Prüfbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2012 bis 2015 und der Kasse
3 Beschluss über das Nutzungskonzept für die Kulturscheune Wallweg 3
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Büro- und Geschäftshaus Höchberg | Winterleitenweg 1" | Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Antrag auf Einrichtung einer Nachtbusverbindung für Höchberg
6 Wohnungsbau Klettenrain hier: Festlegung der Bauweise / Konstruktion
7 Vertragsangelegenheiten; Neuerlass des öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Rechtsbeziehung des Marktes Höchberg und den Gemeinden Altertheim, Eisingen, Kist, Kleinrinderfeld und Waldbrunn im Mittelschulwesen
8 Berichte und Anfragen

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1. 18:00 Uhr Ortstermin Ernst-Keil-Schule im Pausenhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.10.2017 ö 1

Sachverhalt

Im Zuge der Umplanung der Ernst-Keil-Schule wurden unter anderem aufgrund anstehender Sanierungsmaßnahmen und zur praktischen Erfahrungsermittlung zwei Klassenzimmer saniert und ausgestattet. Dem Marktgemeinderat werden die Räume und die baulichen Maßnahmen Vorort vorgestellt

Beim Ortstermin stellt sich auch die neue Rektorin der Grundschule, Frau Deckert-Bau, dem Gremium vor.

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2. Prüfbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2012 bis 2015 und der Kasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.10.2017 ö 2

Sachverhalt

Die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2012 bis 2015 und der Kasse durch den BKPV fand in der Zeit vom 01.06.2016 bis 22.09.2016 statt.
Der entsprechende Prüfbericht vom 28.12.2016 kann im RIS eingesehen werden. Im Folgenden wird zu den einzelnen Textziffern des Berichts Stellung genommen:

TZ 1: Bearbeitungsstand des Berichts vom 07.01.2013

TZ 4:         Straßenentwässerungsanteil an den AGW
Der Straßenentwässerungsanteil wird seit 2016 mit 5 % angesetzt.
TZ6: Nichtigkeit der Beitragsteile der BGS-EWS und BGS-WASDie
BGS-WAS und BGS-EWS wurden in der Sitzung des Marktgemeinderates am 25.07.2017 neu erlassen.
TZ 3: Sonstige Hinweise zum IT-Betrieb
Die Textziffer wurde zur Stellungnahme an die AKDB München weitergegeben. Mit Schreiben vom 10.8.2017 wurde durch die AKDB mitgeteilt, dass das Finanzwesen nach den Vorschriften des bayerischen Datenschutzgesetzes freigegeben ist. Auf diese Freigabe dürften sich auch alle Kunden berufen. Eine eigene Prüfung durch den Markt Höchberg muss aus Sicht der AKDB nicht stattfinden. Auch sei das komplette Finanzwesen der AKDB gemäß § 37 KommHV von der AKDB freigegeben. Auch auf diese Freigabe dürfte sich der Markt Höchberg berufen, da er diese Verfahren einsetzt. Eine eigene Prüfung durch den Markt Höchberg oder sonstige Maßnahmen wie das Erstellen von Dienstanweisungen wären aus Sicht der AKDB nicht notwendig. Der Leiter des Geschäftsfeldes Finanzwesen Dezentral sicherte auch zu, zu dieser Prüfungsbemerkung direkt Kontakt mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband aufzunehmen.

TZ 4:         Konten nicht in den Büchern nachgewiesen
Mietkautionskonten werden mittlerweile von den Mietern eröffnet und durch Verpfändungserklärung an den Markt Höchberg verpfändet. Die restlichen Konten sind aufgelöst oder in die Bücher aufgenommen worden.
TZ 5:         Einzelverfügungsberechtigungen über Konten des Marktes
Die Einzelverfügungsberechtigungen wurden bei allen Banken aktualisiert.
TZ 10: Änderung der Erschließungsbeitragssatzung
Nach dem Neuerlass von WAS, EWS, BGS-WAS und BGS-EWS im Juli 2017 werden momentan die Regelungen der Erschließungsbeitragssatzung überarbeitet. Aufgrund des Umfangs der notwendigen Änderungen wird hier ebenfalls ein kompletter Neuerlass in Erwägung gezogen. Die Beschlussfassung hierzu ist für das 1. Quartal 2018 geplant.
TZ 11: Satzung zu Kostenerstattungsbeiträgen ist zu erlassen
Momentan sind keine weiteren Neubaugebiete geplant. Aus diesem Grund wurde keine Satzung erlassen. Bei einer künftigen Neuausweisung von Bauland wird eine Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen auf Baugrundstücke im Bebauungsplan berücksichtigt und der Erlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen geprüft.
TZ 15 f: Ergänzung Ablösevereinbarung in BGS-WAS und BGS-EWS
Ablösevereinbarungen sind in den der neuen BGS-WAS und BGS-EWS enthalten.

TZ 2: Hinweise und Feststellungen im Rahmen der Kassenprüfung

a)        Wird künftig beachtet. In der neuen Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen wurde eine Höchstgrenze des Barbestands der Marktkasse festgelegt.
b)        Die Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen wurde neu erlassen.
c)        Eine Trennung der Barkasse wäre völlig unpraktikabel, die Flexibilität im Bürgerbüro muss gewährleistet sein. Es sind seit Jahrzehnten keine Fehlbestände aufgetreten, die der Markt Höchberg ausgleichen musste.
d)        Die beiden wenig genutzten Girokonten wurde bereits aufgelöst.

e) Die Kassenverwalterin und ihre Stellvertretung wurden vom Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 04.10.2016 offiziell bestellt.

TZ 3: Fehlende Anordnungen und Belege bei Integrationsbuchungen
Hier wurde bei der AKDB angefragt, eine praktikable Lösung zu finden, da hiervon mehrere Tausend Buchungen davon betroffen sind.

TZ 4: Der Vorrang der Sicherheit bei der Anlegung von Rücklagemitteln wäre zukünftig zu beachten
Bei der Anlage von Rücklagenmitteln wird dies künftig beachtet.

TZ 5: Neuerlass der BGS-EWS und BGS-WAS, Hinweise zum Satzungsrecht
Der Neuerlass der WAS, EWS, BGS-WAS und BGS-EWS wurde am 25.07.2017 vom Marktgemeinderat beschlossen.

TZ 6: Hinweise und Feststellungen zur Kalkulation der Wassergebühren
a) Wie bereits bei der letzten Kalkulation wird auch zukünftig ein Kalkulationszeitraum bestimmt.
b) Das Kostendeckungsgebot sowie das Wirtschaftlichkeitsgebot sind Verwaltung und Gemeinderat durchaus bewusst. Um die Bürger nicht übermäßig zu belasten wurde die Gebühr nur um 35 ct und nicht um 55 ct erhöht. Bei einer künftigen Erhöhung der Wassergebühr, sind wir bemüht diese kostendeckend zu halten.
c) Bisher wurden Unterdeckungen beim Markt Höchberg nicht ausgeglichen. Sollte dies künftig anders gehandhabt werden, können diese Unterdeckungen verzinst werden.
d) Künftig wird die Entwicklung der kalkulatorischen Kosten in der Gebührenkalkulation berücksichtigt.

TZ 7: Hinweise und Feststellungen zur Kalkulation der Abwassergebühren
a) Die Begründung zur Festsetzung der Abwassergebühr wird künftig entsprechend ausgeführt.

b) Der Beschluss über die Erhöhung der Abwassergebühren wurde 2013 am 22.10. gefasst, da die Kalkulation erst im Oktober fertiggestellt wurde. Eine organisatorische Umsetzung der Erhöhung zum 01.11.2013 war somit nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde der 01.01.2014 für die Erhöhung gewählt. Bei der letzten Kalkulation 2016 wurde darauf geachtet, dass die Umsetzung zum 01.11. erfolgen kann. Dies wird auch künftig beachtet.
c) Die Kalkulation 2013 wurde ein Jahr zu spät durchgeführt. Bei der letzten Kalkulation wurde der Kalkulationszeitraum eingehalten. Dies wird auch künftig beachtet.
d) Seit dem Jahr 2016 wird der Straßenentwässerungsanteil nur noch mit 5 % angesetzt.

TZ 8: Verbesserungen bei der System- und Netzwerksicherheit
a) Sicherheit Serverraum nicht gegeben
Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten steht im EG zurzeit kein anderer Lagerraum zur Verfügung. Die Verwaltung prüft Alternativen für die Lagerung von Verbrauchsmaterial und IT-Zubehör.
Eine Brandmeldeanlage ist für das ganze Rathaus geplant. Der Serverraum soll in das Rathauskonzept integriert werden.
b) Direkter Zugriff auf die OK.Wahl-Datenbank über Windows-
Authentifizierung möglich
Der Zugriff auf die OK-Wahl DB wurde bei der Installation durch die AKDB eingerichtet. Die Änderung wurde zwischenzeitlich durch ein von der AKDB bereitgestelltes Tool durchgeführt.
Der Zugang zu den anderen Datenbanken des SQL-Servers wurde überprüft. Hier sind bereits privilegierte DB-Benutzer angelegt.
Eine Sicherheitsüberprüfung der DB-Zugänge wird zukünftig als administrative Aufgabe wahrgenommen
c) Die Passwortrichtlinie im Active Directory sollte für alle Benutzerkonten gelten
Die erzwungene Umsetzung der Passwortrichtlinie ist nun auch auf den neueren ThinClients möglich und wurde für die betroffenen Benutzerkonten aktiviert. Die älteren, auf Linux basierenden ThinClients, werden Zug um Zug ausgetauscht.

d) Im Virenschutzprogramm war kein periodischer Komplettscan konfiguriert

Der zeitgesteuerte Virenscan auf den Rechnern mit persistenten Daten wurde bereits am 09.09.2016 aktiviert.
e) Anmerkungen zur Datensicherung
Die Konfiguration des NAS-Speichermediums wurde geprüft und gemäß den Empfehlungen des Backupsoftwareherstellers zum Schutz von Ransomware optimiert.
Die Server mit veränderlichen Daten werden zusätzlich jede Stunde auf ein weiteres Speichermedium, das per ISCSI an einen ESX-Host in der Bibliothek angeschlossen ist repliziert. Dieses Speichermedium ist nicht direkt über das LAN erreichbar.
Wir sehen deshalb die Online-Speichermedien nach momentanen Stand ausreichend gegen Schadsoftware geschützt.
Die Anschaffung eines speziellen Datentresors wird geprüft und in der Haushaltsberatung 2018 mit aufgenommen.
f) Die Kommunikation zwischen dem eigenen Mailserver und dem E-
Mailprovider sollte mit verschlüsselten Protokollen erfolgen
Die Kommunikation zwischen unserem internen E-Mailserver und dem ISP Fa. Rockenstein erfolgt über eine direkte LWL Verbindung. Da es sich hier um eine 1:1 Verbindung handelt ist eine Verschlüsslung nicht notwendig.

TZ 9: Maßnahmen zur Verbesserung der Kassensicherheit beim Einsatz finanzwirksamer Verfahren
a) Restriktive Rechtevergabe in finanzwirksamen Verfahren
Aufgrund der Umstellung des Finanzverfahrens Sachko auf OK.FIS und der damit verbundenen manuellen Administration aller Rechtevergaben im System, waren bis zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht allen Sachbearbeitern die korrekten Rechte zugewiesen. Dies wurde mittlerweile nachgeholt. Ebenso ist für alle Nutzer von Ok.FIS ein regelmäßiger Kennwortwechsel eingerichtet worden und inzwischen ausgeschiedene Nutzer wurden gelöscht.
b) Verwendung sicherer Signaturerstellungseinheiten
Die für die Signaturerstellung notwendigen Kartenlesegeräte konnten zum Zeitpunkt der Einführung von SFIRM in der VDI nicht verwendet werden. Im Zuge der Umstellung auf WIN 10 wird der zukünftige Einsatz von Smartcards getestet.

c) Outsourcing und Auftragsdatenverarbeitung – Anwendungsverfahren WIN-BIAP.net
Der Vertrag mit Datronic wird überprüft und angepasst.
d) Aufbewahrung elektronischer Kontoauszüge
Ein „unveränderbares Speichermedium“ steht zurzeit nicht zur Verfügung. Für 2018 ist die Einführung eines Archivsystems mit einem entsprechenden Speichermedium geplant.
e) Verbesserung der Kassensicherheit in den Zahlstellen notwendig
Eine regelmäßige Überprüfung des Soll / Ist Zustandes bei den Buchungen wird durchgeführt. Der Vorgang der Stornierung muss noch mit den betroffenen Fachbereichen geprüft und angepasst werden.

TZ 10: Hinweise zum Einsatz und zum Führen elektronischer Personalakten
a) Zugriff auf die Personalakten
Die Berechtigungsvergabe beim DMS wurde angepasst, so dass nur Mitarbeiter der Personalverwaltung Zugriff auf die betroffenen Dokumente haben.
b) Konzeptionelle Vorgaben zum allgemeinen Scan-Betrieb in Vorgangsbearbeitungssystemen (VBS) oder Dokumentenmanagementsystemen (DMS)
Zur Zeit wird kein ersetzendes Scannen durchgeführt, die Originale bleiben erhalten. Im Zuge der Einführung eines Archivsystems wird der Scanbetrieb verbindlich geregelt.
c) Regelungen zur elektronischen Personalakte
Die Personalakten werden zurzeit nicht in elektronischer Form geführt. Lediglich digital erstellter Schriftwechsel wird im DMS gespeichert

TZ 11: Der Essensbezug wurde ohne Wettbewerb vergeben;
Verträge und sonstige Unterlagen liegen nicht vor
Das warme Mittagessen an den Höchberger Schulen wird von der Inklusion Catering GmbH (InCa) der Mainfränkischen Werkstätten bezogen. Bisher gab es keine schriftliche Vereinbarung mit der InCa über die Lieferung des Essens. Dies wurde mittlerweile nachgeholt.
Eine Ausschreibung der Essensvergabe soll nach Abschluss der Schulentwicklung durchgeführt werden, da während der Übergangszeit nicht absehbar ist, in welchem Umfang das warme Mittagessen für Schüler außerhalb des gebundenen Ganztageszugs aufgrund der Räumlichkeiten angeboten werden kann.

TZ 12: Während der Prüfung ergaben sich noch die folgenden Hinweise, die nur zusammengefasst dargestellt wurden:
a) Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B wurden in der Haushaltssatzung 2016 (wie in den Vorjahren) mit jeweils 300 % festgesetzt. Der Nivellierungshebesatz beträgt jeweils 310 %. Damit wird dem Markt Höchberg für die Berechnungen im Finanzausgleich eine Steuerkraft angerechnet, die aus den tatsächlichen Einnahmen nicht erreicht wird. Eine Überprüfung wird empfohlen. Bei einer Änderung des Hebesatzes wäre § 25 Abs. 3 GrStG zu beachten.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B wurde zum 01.01.2017 auf 350% angehoben.
b) Die Dienstfahrt und Rabattverlustversicherung mit jährlichen Prämien in Höhe von 476,00 € besteht entgegen der Prüfungsfeststellung nicht für die ehrenamtlichen Marktgemeinderäte, sondern für alle Ehrenamtlichen, die im kommunalen Auftrag für den Markt Höchberg tätig sind wie z.B. der ehrenamtliche Bücherdienst der Bibliothek, Seniorenbeirat, Betreuer des Ferienspielplatzes etc.
Diese Versicherung ist weiterhin notwendig.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Prüfbericht zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Beschluss über das Nutzungskonzept für die Kulturscheune Wallweg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.10.2017 ö 3

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.9.2016 die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes mit dem Schwerpunkt der kulturellen Nutzung und eingeschränkter Nutzung für private Veranstaltungen beauftragt. Dabei sollte primär Rücksicht auf die nachbarschaftlichen Interessen genommen werden und keine Konkurrenz zur bestehenden Gastronomie entstehen.

Das Nutzungskonzept für die Kulturscheune wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 22.11.2016 vorgestellt. Die endgültige Beschlussfassung über das Nutzungskonzept wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 13.12.2016 einstimmig beschlossen.

Für die Beantragung der Fördermittel wurde das beschlossene Nutzungskonzept nunmehr abschließend mit der Regierung von Unterfranken besprochen. Für den Förderantrag sind nach Auskunft der Regierung von Unterfranken primär die Belegungen von Interesse, durch die Einnahmen für den Markt Höchberg erzielt werden. Dies wären nach den Beschlüssen des Marktgemeinderates lediglich die Nutzung als Seminarraum. Die Verwaltung geht für die Kostenkalkulation hierbei von fünf Belegungen jährlich aus. Als Raummiete ist pro Tag ein Betrag in Höhe von 300,00 € zzgl. Nebenkosten vorgesehen. An Einnahmen wären daher jährlich 1.500 € zzgl. Nebenkosten zu erzielen.

Ebenso sollen nach dem Beschluss des Marktgemeinderates auch private Nutzungen wie z.B. Familienfeiern möglich sein. Die Verwaltung kalkuliert hier mindestens mit drei Belegungen jährlich. Die Raummiete für eine solche Nutzung sollte 200,00 € betragen, jährlich wären damit dann 600 € Einnahmen zu erzielen.

Die Nutzung des Kulturstübles wird nach der Fertigstellung der Kulturscheune dorthin verlagert. Für die Kulturscheune sind ca. 25-30 durch das Kulturreferat organisierte Veranstaltungen jährlich vorgesehen. Auch könnten die von der Familie Ullmann angeregten vier Kammermusikkonzerte pro Jahr dort stattfinden.

Zur Beurteilung der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit muss zur Beurteilung der Emissionen ein Nutzungskonzeptmit Betriebszeiten, Häufigkeit und Art der Veranstaltungen vorgelegt werden.

Für jede Art von Veranstaltung sollte aus Sicht der Verwaltung ein Veranstaltungsende bis 23.00 Uhr festgelegt werden.

Weiterhin hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 13.12.2016 die nachrangige kostenfreie Nutzung für Höchberger Vereine und Volkshochschule beschlossen.

Der Marktgemeinderat nimmt das vorgestellte Nutzungskonzept unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Marktgemeinderates vom 22.11.2016 und 13.12.2016 zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken zu stellen.

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Büro- und Geschäftshaus Höchberg | Winterleitenweg 1" | Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.10.2017 ö 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.04.2017 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Büro- und Geschäftshaus Höchberg | Winterleitenweg 1“ beschlossen.

Vom Stadtplanungsbüro Wegner, Veitshöchheim wurde nun auf Grundlage des in der Marktgemeinderatssitzung am 27.09.2016 vorgestellten Konzeptes des Büros archicult, Würzburg ein Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet, welcher heute dem Gremium vorgestellt wird.

Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung von Flächen sowie der Nachverdichtung dient, erfolgt die Bebauungsplanaufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung. Deshalb kann auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden. Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Büro- und Geschäftshaus Höchberg | Winterleitenweg 1“ in der Fassung vom 24.10.2017 mit Begründung und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsbüro Wegner, Veitshöchheim mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Matthias Rüth weist die Verwaltung darauf hin, dass die Fassadengestaltung noch im Durchführungsvertrag für die Baumaßnahme vereinbart wird. Für eine endgültige Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat sollen nach Möglichkeit drei Gestaltungsvorschläge für die Fassade vorgelegt werden.

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5. Antrag auf Einrichtung einer Nachtbusverbindung für Höchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.10.2017 ö 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 24.1.2017 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einrichtung eines Nachtbusses für Höchberg.

Jeweils in der Nacht von Samstag auf Sonntag ist eine Busverbindung der Verkehrsgesellschaft Maintauber von Würzburg nach Wertheim eingerichtet. Der Bus fährt um 2.20 Uhr am Hauptbahnhof in Würzburg los, hält anschließend an mehreren Haltestellen im Stadtgebiet, die nächste Haltestelle ist erst wieder in Dertingen eingerichtet.

Für die Fahrt von Würzburg nach Wertheim wird ein Pauschalpreis von 6,00 Euro verlangt. Der Bus fährt auf der Bundesstraße 8 Richtung Höchberg und könnte die Haltestelle Karwinkel anfahren.

Aus dem Antrag geht hervor, dass von Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine verbesserte Busverbindung gewünscht wird. Die letzte Busverbindung in der Nacht von Samstag auf Sonntag ist für 0.43 Uhr ab Hauptbahnhof Würzburg Richtung Höchberg eingerichtet.

Nach dem Antrag der Fraktion soll im Marktgemeinderat die Einrichtung eines Nachtbusses für Höchberg in der Nacht von Samstag auf Sonntag beschlossen werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, mit dem Kommunalunternehmen und der Verkehrsgesellschaft Maintauber Verhandlungen zu führen, um die Bedienung der Haltestelle Karwinkel zu erreichen. Ebenfalls soll Kontakt zu allen anderen an der Strecke liegenden Gemeinden aufgenommen werden.

Der Sachverhalt wurde mit Herrn Hess, Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg, besprochen. Die Betreibergesellschaft Maintauber hat für die stark defizitäre Verbindung beim Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg eine finanzielle Beteiligung gefordert. Dann wäre die Verkehrsgesellschaft auch bereit, Haltestellen im Versorgungsgebiet des Kommunalunternehmens zu bedienen.

Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens hat entschieden, sich an der Busverbindung nicht zu beteiligen. Stattdessen wurde im Verwaltungsrat ein erhöhter Zuschuss für das APG-Service-Taxi beschlossen. Für Fahrten in der Zeit von 0.00 Uhr bis spätestens 5.00 Uhr erhalten alle Kunden mit einer gültigen VVM Monats- oder Jahreskarte zwischen 5,00 € und 15,00 € Zuschuss.

Aus Sicht der APG besteht hier kein Bedarf, sich an der Busverbindung finanziell zu beteiligen, da das vorhandene Angebot in der Regel ausreicht. Theoretisch wäre es möglich, dass sich einzelne Gemeinden an der Busverbindung direkt mit der Verkehrsgesellschaft Maintauber beteiligen. Allerdings macht die APG darauf aufmerksam, dass die Busverbindung aufgrund des hohen Defizites wohl nicht mehr über einen längeren Zeitraum betrieben wird.

Nach Auskunft der APG nutzen zahlreiche Höchberger Bürger entweder die letzte Busverbindung um 0.43 Uhr oder aufgrund der langen Öffnungszeiten von Diskotheken im Stadtgebiet (in der Regel bis 5.00 Uhr) dann wieder die erste Busverbindung Richtung Höchberg ab 6.00 Uhr.

Aufgrund des aktuellen Weggehverhaltens der Jugendlichen und jungen Erwachsenen würde eine einzelne Busverbindung um 2.20 Uhr ab Hauptbahnhof Würzburg nur einen sehr kleinen Personenkreis ansprechen.

Am 10.10.2017 wurde von der Verkehrsgesellschaft Maintauber zu einem Nightlife-Shuttle-Sponsorentreffen eingeladen.

Der Finanzierungsbedarf für die Weiterführung der Linie beträgt 133.000,00 €. An Nettofahrgeldeinnahmen werden ca. 39.000,00 € erwartet, der Landkreis Maintauber beteiligt sich mit einem Betrag in Höhe von 17.900,00 € an der Finanzierung, Sponsoren, Städte und Gemeinden müssen einen Betrag in Höhe von 76.100,00 € aufbringen.

Für den Markt Höchberg würde dies nach den Planungen der Verkehrsgesellschaft einen Betrag in Höhe von 3.600,00 € bedeuten. Aus Sicht der Verwaltung wäre dafür eine finanzielle Beteiligung des Marktes Höchberg in keiner Weise gerechtfertigt. Für junge Erwachsene steht bei Diskothekenbesuchen immer das flexible Ende je nach Stimmung in Vordergrund, deswegen werden in Gruppen immer stärker Taxiverbindungen genutzt, der Fahrpreis wird in der Gruppe geteilt und ist dann für den einzelnen Fahrgast wirtschaftlich.

Dessen ungeachtet wird aus Sicht der Verwaltung ein gleicher Fahrpreis für die Entfernung Würzburg/Höchberg oder die Entfernung Würzburg/Wertheim nicht als angemessen empfunden. Auch die finanziellen Beteiligungen der Kommunen erscheinen der Verwaltung nicht als den Vorteil ausgleichend abgebildet, da der Vorteil für die Kommunen schrittweise mit der Entfernung zum Oberzentrum Würzburg auch deutlich steigt.

Laut Auskunft der Verkehrsgesellschaft Maintauber wurde inzwischen die Bedienung der Haltestelle Karwinkel durch das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg als rechtlich zulässig eingestuft. Eine finanzielle Beteiligung des Marktes Höchberg sollte nicht erfolgen. Die Verkehrsgesellschaft Maintauber kann lediglich auf die normalen Fahrpreise verwiesen werden.

Beschluss

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Einrichtung eines Nachtbushaltes für Höchberg mit dem Nightlife-Shuttle-Bus der Verkehrsgesellschaft Maintauber mbH wird zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Freitext nach TOP

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Walter Feineis wird sich die Verwaltung beim Kommunalunternehmen des Landkreises erkundigen, ob für die Bezuschussung des APG Service Taxis auch das Semesterticket gilt.

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6. Wohnungsbau Klettenrain hier: Festlegung der Bauweise / Konstruktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.10.2017 ö 6

Sachverhalt

Im Zuge der Unterzeichnung des Erbbaurechtsvertrages wurde die Begrifflichkeit der „massiven Bauweise“ für das Vorhaben am Klettenrain mit den Verantwortlichen des Staatlichen Bauamtes und der Regierung von Unterfranken diskutiert. Es wird darum gebeten, klarzustellen, ob Holzkonstruktionen ausgeschlossen, bzw. in dieser Begrifflichkeit beinhaltet sind.
Aus Sicht der Bauverwaltung wird vorgeschlagen, Holzkonstruktionen generell aus der Begrifflichkeit der „massiven Bauweise“ auszuschließen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat definiert die Begrifflichkeit „massive Bauweise“ ohne jeg liche Art von Holzkonstruktionen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Vertragsangelegenheiten; Neuerlass des öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Rechtsbeziehung des Marktes Höchberg und den Gemeinden Altertheim, Eisingen, Kist, Kleinrinderfeld und Waldbrunn im Mittelschulwesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.10.2017 ö 7

Sachverhalt

Der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Rechtsbeziehung des Marktes Höchberg und den Gemeinden Altertheim, Eisingen, Kist, Kleinrinderfeld und Waldbrunn im Mittelschulwesen ist zu ändern.

Der Vertrag, der seit 2011 besteht, ist zum einen aufgrund der Höchberger Schultrennung in einigen Passagen anzupassen.

Weiterhin konnte in der letzten Schulverbandssitzung am 11.10.2017 erreicht werden, dass die Gemeinden Altertheim, Eisingen, Kist und Waldbrunn sich bereit erklären, künftig das Defizit der Schülerbeförderungskosten für ihre jeweilige Gemeinde zu übernehmen.
Die Gemeinde Kleinrinderfeld zahlt seit ihrem Beitritt 2011 zum Schulverband bereits die verbleibenden Aufwendungen für die Beförderung der Schüler mit Wohnsitz in Kleinrinderfeld nach Abzug der staatlichen Zuweisungen.

Seit 2007 wird keine Spitzabrechnung zwischen den Gemeinden durchgeführt, sondern der Markt Höchberg erhält als Ausgleich für den finanziellen Schulaufwand von den Vertragsgemeinden für jeden Schüler Kostenersatz in Höhe der jeweiligen Gastschulbeitragspauschale. Aus diesem Grund ist die Regelung nach § 7 Abs. 1 a des Vertrags („Der Schulbeirat ist beratend tätig. Er muss insbesondere gehört werden bei der Aufstellung des Schulhaushalts im Rahmen des Haushaltsplanes der Schulsitzgemeinde.“) nicht mehr nötig. Sie wurde nicht mehr in den neuen Vertrag aufgenommen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den folgenden öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Rechtsbeziehung des Marktes Höchberg und den Gemeinden Altertheim, Eisingen, Kist, Kleinrinderfeld und Waldbrunn im Mittelschulwesen.

Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Aufgrund Art. 8 Abs. 3 und 4 des Bayerischen Schulfinazierungsgesetzes (BaySchFG) in der Fassung der Bekanntmachung von 31. Mai 2000 (GVBl. 2000, S. 455; ber. S. 633, BayRS 2230-7-1 UK), zuletzt geändert durch Art. 19 des Gesetzes vom 20.12.2016 (GVBl. S. 399), über die Rechtsbeziehung des Marktes Höchberg (nachstehend Schulsitzgemeinde genannt) und den Gemeinden Altertheim, Eisingen, Kist, Kleinrinderfeld und Waldbrunn (nachstehend Vertragsgemeinden genannt) im Mittelschulwesen.


Allgemeines

§ 1

  1. Die vertragsgegenständliche Mittelschule führt die Bezeichnung Mittelschule Höchberg - Verbandsschule.

  1. Die Schule hat ihren Sitz in Höchberg.

Die Gemeinde Kist ist weiterer Schulort hinsichtlich der Jahrgangsstufen 7 bis 9, soweit Raumbedarf besteht. Für diesen Fall gelten die Vereinbarungen bezüglich der Schulsitzgemeinde auch für die Gemeinde Kist.

Bei einem eventuell weiteren Schulraumbedarf in der Schulsitzgemeinde und der zum weiteren Schulort bestimmten Gemeinde Kist wird die Schulsitzgemeinde Erweiterungs- und Neubauten sowie ihre Planungen im Benehmen mit den Vertragsgemeinden erstellen.

  1. Der Schulsprengel der Mittelschule Höchberg - Verbandsschule – (Art. 32a Abs. 5 BayEUG) umfasst das Gebiet der Schulsitzgemeinde hinsichtlich der Schülerjahrgänge 1 bis 10 und der Vertragsgemeinden hinsichtlich der Jahrgangsstufen 5 bis 10.


§ 2

  1. Schulsitzgemeinde und Vertragsgemeinden kommen hiermit überein, die sich aus dem Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) ergebenden Rechtsbeziehungen nicht im Rahmen eines Schulverbandes sondern an dessen Stelle in diesem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln.

  1. Schulsitzgemeinde und Vertragsgemeinden übernehmen nach Maßgabe dieses Vertrages gemeinsam den Schulaufwand, den der Betrieb der Schule erfordert.








Träger des Schulaufwandes

§ 3

Die Schulsitzgemeinde trägt den Schulaufwand.


Kostenersatz

§ 4

  1. Die Schulsitzgemeinde erhält zum Ausgleich für den von ihr zu finanzierenden Schulaufwand von den Vertragsgemeinden Altertheim, Eisingen, Kist, Waldbrunn und Kleinrinderfeld für jeden Schüler Kostenersatz in Höhe der jeweils gültigen Gastschulbeitragspauschale, wie sie in der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) – derzeit § 7 Abs. 2 AVBaySchFG – festgesetzt ist.

  1. Die Gastschulpauschalen sind zum 01. Juli eines jeden Haushaltsjahres zur Zahlung fällig.

  1. Stichtag für die Feststellung der Zahl der Schüler ist der 1. Oktober des Vorjahres.

  1. Der Schulaufwandsträger organisiert die notwendige Beförderung der Schüler, die seine Schule besuchen. Die staatlichen Zuweisungen zu den Kosten der Schülerbeförderung werden vom Schulaufwandsträger geltend gemacht. Die Vertragsgemeinden tragen die nach Abzug der staatlichen Zuweisungen verbleibenden Aufwendungen für die Beförderung der Schüler mit Wohnsitz in der jeweiligen Vertragsgemeinde.


§ 5

  1. Die Schulsitzgemeinde trägt dafür Sorge, dass die den Gemeinden als Schulaufwandsträger zustehenden Finanzhilfen, Beiträge, Zuschüsse und dergleichen rechtzeitig beantragt werden.

  1. Die Schulsitzgemeinde verpflichtet sich, den Vertragsgemeinden Einsicht in die für den Vollzug dieses Vertrages einschlägigen Akten, Haushaltspläne, Sachbücher und Kassenbelege zu gewähren, ferner die Vertragsgemeinden von bevorstehenden wesentlichen Änderungen der Geschäftsgrundlagen unaufgefordert in Kenntnis zu setzen.





Schulbeirat

§ 6

  1. Zur Erzielung eines engen Einvernehmens zwischen der Schulsitzgemeinde und den Vertragsgemeinden wird ein Schulbeirat gebildet.

  1. Der Schulbeirat besteht aus den ersten Bürgermeistern der Schulsitzgemeinde und den Vertragsgemeinden. Den Vorsitz führt der erste Bürgermeister der Schulsitzgemeinde. Der Schulleiter ist zu den Schulbeiratssitzungen zu laden.


§ 7

  1. Der Schulbeirat ist beratend tätig. Er muss insbesondere gehört werden bei der Aufstellung der Baupläne und der Finanzierungspläne für Erweiterungsbauten.

  1. Der Schulbeirat muss jährlich mindestens einmal zu einer Sitzung zusammentreten.

Auf Antrag von mindestens drei Vertragsgemeinden muss der Vorsitzende innerhalb von zwei Wochen eine Sitzung des Schulbeirats einberufen.


Laufzeit, Änderung und Aufhebung des Vertrages

§ 8

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer halbjährlichen Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich gegenüber der Schulsitzgemeinde erfolgen und spätestens am Tage vor Beginn der Kündigungsfrist zugestellt werden.

  1. Die nach Absatz 1 ausgesprochene Kündigung wird wirksam, wenn sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wird. Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde hat die Schulsitzgemeinde einzuholen. Findet die Kündigung nicht die Zustimmung aller Vertragsparteien, so hat die kündigende Vertragspartei die Genehmigung einzuholen.


§ 9

  1. Ergeben sich aus der Aufhebung dieses Vertrages oder aus dem Ausscheiden einer Vertragsgemeinde erhebliche Belastungsverschiebungen unter den Vertragsparteien, so hat eine die Vor- und Nachteile in gerechter Weise ausgleichende Auseinandersetzung zu erfolgen.

  1. Die Auseinandersetzung nach Abs. 1 findet auf Antrag mindestens einer Vertragspartei statt und ist im Laufe des dem Eintritt des dafür maßgebenden Ereignisses folgenden Kalenderjahres durchzuführen.


§ 10

  1. Die Vertragsgemeinden und die Schulsitzgemeinde verpflichten sich, bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, insbesondere über die Auslegung und den Vollzug dieses Vertrages ein Schiedsgericht anzurufen.

  1. Das Schiedsgericht wird gebildet aus dem fachlichen Leiter des Staatlichen Schulamtes im Landkreis Würzburg und dem Kommunalreferenten (juristischer Staatsbeamter des höheren Dienstes) des Landratsamtes Würzburg.

  1. Den Vorsitz im Schiedsgericht führt der Kommunalreferent des Landratsamtes. Das Schiedsgericht macht entsprechende Empfehlungen zur Bereinigung der bestehenden Schwierigkeiten.


§ 11

Werden von den beteiligten Gemeinden die Empfehlungen des Schiedsgerichts nicht anerkannt, so werden die Rechtsstreitigkeiten als Parteistreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen.


§ 12

Dieser Vertrag tritt ab dem 01.09.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt der bisherige Vertrag vom 01.09.11 außer Kraft.

Höchberg,
Für den Markt Höchberg





Peter Stichler, 1. Bürgermeister




Altertheim
Für die Gemeinde Altertheim





Adolf Hemrich, 1. Bürgermeister




Eisingen
Für die Gemeinde Eisingen





Ursula Engert, 1. Bürgermeisterin




Kist
Für die Gemeinde Kist





Volker Faulhaber, 1. Bürgermeister




Kleinrinderfeld
Für die Gemeinde Kleinrinderfeld





Eva Linsenbreder, 1. Bürgermeisterin




Waldbrunn
Für die Gemeinde Waldbrunn





Hans Fiederling, 1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.10.2017 ö 8

Sachverhalt

Marktgemeinderätin Magdalena Roßbach weist darauf hin, dass in der letzten Sitzung des Seniorenbeirates vorgebracht wurde, dass sich an der provisorischen Schülerhaltestelle Albrecht-Dürer-Straße der eingebrachte Kies auf dem Gehweg verteilen würde, dies führt insbesondere für ältere Mitbürger bereits zu einer Gefährdung. 1. Bürgermeister Peter Stichler weist darauf hin, dass dies keine endgültige bauliche Lösung darstellt und sichert zu, dass hier baldmöglichst eine Behebung der Mängel erfolgen wird.

Marktgemeinderat Walter Feineis wünscht Information über die Personalausstattung mit ausgebildeten Lehrern in Klassen mit Inklusionskindern bzw. auch um Auskunft darüber, wie viele Inklusionskinder in den Höchberger Schulen bereits vorhanden sind. 1. Bürgermeister Peter Stichler weist darauf hin, dass dies kein kommunales Aufgabengebiet wäre. Vor dem Hintergrund der Inklusion verweist auch Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther auf die Ausstattung der Ernst-Keil-Schule mit höhenverstellbaren Tischen und Stühlen. Die Verwaltung erläutert hierzu, dass für die Ausstattung der Schulräume vor einer weiteren Beauftragung eine Evaluierung erfolgen wird.

Datenstand vom 10.11.2017 10:57 Uhr