Datum: 05.12.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Gebäudemanagement:
Vorstellung der Liegenschaften Otto-Hahn-Str. 5,
Hauptstraße 58 und Hauptstraße 74.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
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Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung
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05.12.2017
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ö
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1 |
Sachverhalt
Für die gemeindlichen Anwesen Otto-Hahn-Straße 5, Hauptstraße 58 und Hauptstraße 74 wurden Gebäudebücher erstellt, welche den Mitgliedern des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses in einer Power-Point-Präsentation vorgestellt werden.
Kurzübersicht:
Otto – Hahn – Straße 5:
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Öffentliches Gebäude mit Mietwohnung
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Feuerwehrgerätehaus
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Mietwohnung im Dachgeschoss
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Baujahr 1972 / 1973
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letzte Sanierung 2009
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Hauptstraße 58:
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Öffentliches Gebäude mit Mietwohnung
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Rathaus (Gemeindeverwaltung)
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Mietwohnung im Dachgeschoss
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Baujahr 1892 / 1893
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letzter Umbau 2017
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Hauptstraße 74:
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Mehrfamilienwohnhaus mit Gewerbeeinheit
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Eigentümergemeinschaft (WEG)
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2 Mietwohnungen (im OG & DG) sowie eine Gewerbeeinheit (im EG) im Besitz der Marktgemeinde
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2 Eigentumswohnungen im Privatbesitz
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Baujahr 1979 / 1980
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letzte Sanierung 2015
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Freitext nach TOP
Auf Nachfrage aus den Reihen des Ausschusses erläutert die Verwaltung, dass als nächstes die Gebäudebücher für die Anwesen Hauptstraße 76 und 78 vorgestellt werden.
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2. Mietangelegenheiten: Umsetzung von Mieterhöhungen in gemeindlichen Anwesen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
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Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung
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05.12.2017
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ö
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2 |
Sachverhalt
Die Verwaltung hat die Staffelmietverträge überprüft und festgestellt, dass die Staffelerhöhung unterschiedlich umgesetzt wird. Alle 2 bzw. 3 Jahre eine Erhöhung um 3 %. Für die Mieter in einer Wohnanlage ist es ungut, wenn die Mietanpassungen unterschiedlich geregelt sind. Dies führt zu Unstimmigkeiten und fördert nicht die gute Hausgemeinschaft.
Gem. §558 ff BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete…) darf die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20% (in Ballungsräumen wie Würzburg nur 15% = Kappungsgrenze) erhöht werden. Voraussetzung: Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind (= qualifizierter Mietspiegel, falls vorhanden) oder durch Benennung von 3 Vergleichswohnungen unter denselben o.g. Bedingungen.
Für die Verwaltung stellt sich eine Mieterhöhungsumsetzung nach §558 ff BGB, durch den geringen Wohnungsbestand und den fehlenden qualifizierten Mietspiegel, als äußerst schwierig dar, so dass eine Mieterhöhung weiterhin nur über den Staffelmietvertrag sinnvoll erscheint.
Die Verwaltung schlägt vor, ab 2018 bei jedem Staffelmietvertrag die Miete alle 2 Jahre um 5% zu erhöhen. Die Erhöhung von 3 auf 5 % erfolgt im erträglichen Maß und ist im Vergleich zur tatsächlich, erzielbaren ortsüblichen Miete angebracht und kann immer noch als moderate Mieterhöhung von Gemeindewohnungen angesehen werden.
Beschluss
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt, ab 2018 bei jedem Staffelmietvertrag die Miete alle 2 Jahre um 5% zu erhöhen. Sollte sich die Marktsituation derart verändern, dass die Mietsteigerungen der ortsüblichen Mieten rückläufig sind, wird ein neuer Beschluss gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Berichte und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
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Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung
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05.12.2017
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ö
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Sachverhalt
Die Verwaltung informiert über den
regionalen Gesundheitsbericht 2016 der Gesundheitsregion PLUS Stadt- und Landkreis Würzburg.
Datenstand vom 12.12.2017 16:24 Uhr