Datum: 10.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Genehmigungsfreistellung Nr. 2016-080; Sanierung eines Zweifamilienhauses mit Anhebung des Daches in einem Teilbereich und Wohnraumerweiterung im Erdgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 1200/37, Tilman-Riemenschneider-Str. 24, Bebauungsplan "Gänsweide", § 30 und § 34 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-083; Errichtung einer Terrassenüberdachung auf der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 436/3, "Am Hessental" 1, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-081; An- und Umbau an einem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 226, Hauptstraße 68, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-078; Errichtung eines Wintergartens und Dachsanierung mit Einbau von Dachbalkonen auf dem Grundstück Fl.Nr. 544, Würzburger Straße 3, Bebauungsplan "Am Karrenwinkel", §§ 30 und 34 BauGB
1.5 Antrag auf Befreiung Nr. 2016-084 Betonsanierung mit Farbanstrich RAL 3002 Karminrot auf dem Grundstück Fl.Nr. 677/50, Albert-Schweizer-Straße 51, Bebauungsplan "Forstäcker", § 30 BauGB
1.6 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-071; Nutzungsänderung und Ausbau der bestehenden Scheune auf dem Grundstück Fl.Nr. 256, Aschaffenburger Str. 3, § 34 BauGB
2 Verkehrsangelegenheiten - Versetzung Ortstafel Heidelberger Straße und Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h außerhalb der geschlossenen Ortschaft
3 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.01.2017 ö 1
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1.1. Antrag auf Genehmigungsfreistellung Nr. 2016-080; Sanierung eines Zweifamilienhauses mit Anhebung des Daches in einem Teilbereich und Wohnraumerweiterung im Erdgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 1200/37, Tilman-Riemenschneider-Str. 24, Bebauungsplan "Gänsweide", § 30 und § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.01.2017 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber beantragt die Sanierung eines Zweifamilienwohnhauses und durch Anhebung der Dachfläche auf dem südöstlichen Anbau eine Wohnraumerweiterung.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.10.2016 einer hierzu gestellten Anfrage bereits zugestimmt.

Die vorgelegten Planunterlagen wurden am 05. Dezember 2016 beim Markt Höchberg eingereicht.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

Es wurde festgestellt, dass aufgrund der Wohnflächenvergrößerung ein zusätzlicher vierter Stellplatz erforderlich ist.

Ein Stepplpatznachweis für die bisher erforderlichen 3 Stellplätze und den für den vorliegenden Bauantrag zusätzlich erforderlichen Stellplatz (zusammen 4 Stellplätze) liegt vor.

Die Nachbarbeteilitung wurde auf einem separaten Plansatz durchgeführt. Die Nachbarn von Fl.Nr. 1200/36 haben eine Kopie der Planunterlagen am 10.12.2016 zur Stellungnahme erhalten.

Beschluss:

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-083; Errichtung einer Terrassenüberdachung auf der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 436/3, "Am Hessental" 1, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.01.2017 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Antragsteller plant auf der bestehenden Garage eine Terrassenüberdachung in Stahlkonstruktion.
Die Nachbarn haben dem Bauantrag zugestimmt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-081; An- und Umbau an einem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 226, Hauptstraße 68, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.01.2017 ö 1.3

Sachverhalt

Die Bauwerber haben den Bauantrag zurückgezogen.

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-078; Errichtung eines Wintergartens und Dachsanierung mit Einbau von Dachbalkonen auf dem Grundstück Fl.Nr. 544, Würzburger Straße 3, Bebauungsplan "Am Karrenwinkel", §§ 30 und 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.01.2017 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauherren planen die Errichtung eines Wintergartens. Bei der Dachsanierung sollen Balkone in die Dachfläche integriert werden, da im Dachgeschoß eine weitere Wohnung entstehen soll. Diese Nutzungsänderung wird zusammen mit der Nutzungsänderung der vorhandenen Arztpraxis im EG zu zwei Wohneinheiten beantragt. Es entstehen 3 weitere Wohnungseinheiten.



Bei der Vorprüfung wurde folgendes festgestellt:

Der Antrag auf Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen vom 15.12.2016 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Nach den Planunterlagen von 1971 und 1972 ist im Erdgeschoss eine Praxis, im Obergeschoss eine Wohnung und im Dachgeschoss nur ein Hobbyraum. In den vorgelegten Unterlagen sind im Erdgeschoss zwei Wohnungen, im Obergeschoss eine Wohnung und im Dachgeschoss eine Wohnung vorgesehen.

Für die geplante Nutzungsänderung sind nach den Berechnungen der Verwaltung 7 KFZ-Stellplätze erforderlich

EG je 2 Wohneinheiten je 2 Kfz-Stellplätze
4 Kfz-Stellplätze
OG 1 Wohneinheit bestehend (mindestens)
1 Kfz-Stellplatz
DG eine Wohneinheit
2 Kfz-Stellplätze
gesamt
7 Kfz-Stellplätze


Vorhanden sind, soweit bekannt 5 Kfz-Stellplätze, somit fehlen 2 Kfz-Stellplätze.

Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der fehlenden Kfz-Stellplätze dem Bauantrag nicht zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird aufgrund der fehlenden Kfz-Stellplätze nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf Befreiung Nr. 2016-084 Betonsanierung mit Farbanstrich RAL 3002 Karminrot auf dem Grundstück Fl.Nr. 677/50, Albert-Schweizer-Straße 51, Bebauungsplan "Forstäcker", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.01.2017 ö 1.5

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Antragsteller beabsichtigt die Fassadensanierung des DERAG-Ladenzentrums. Nach der geplanten Betonsanierung soll die Fassade einen neuen Farbanstrich erhalten. Geplant ist der Farbton RAL 3002, Karminrot.

Nach der Gestaltungssatzung des Marktes Höchberg vom 12. Dezember 2006 sind nach § 4 nur Erd- und Naturfarben für das oben genannte Baugebiet zulässig.

Der beantragte Farbton RAL 3002, Karminrot entspricht nicht der Gestaltungssatzung und fügt sich gestalterisch nicht ein . Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung dem Antrag nicht zuzustimmen.

Beschluss

Dem Antrag und der erforderlichen Befreiung für die Errichtung der Fassade in RAL 3002, Karminrot wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.6. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-071; Nutzungsänderung und Ausbau der bestehenden Scheune auf dem Grundstück Fl.Nr. 256, Aschaffenburger Str. 3, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.01.2017 ö 1.6

Sachverhalt

Der Bauantrag wurde nicht behandelt, da fehlende Unterlagen bzw. Ergänzungen nicht fristgerecht beim Markt Höchberg nachgereicht wurden .

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2. Verkehrsangelegenheiten - Versetzung Ortstafel Heidelberger Straße und Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h außerhalb der geschlossenen Ortschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.01.2017 ö 2

Sachverhalt

Nach Fertigstellung des Radweges Heidelberger Straße vom Kreisverkehr bis zur B27 soll die Ortstafel in der Heidelberger Straße - oberhalb der Einfädelspur zum Gewerbegebiet - versetzt werden.

Nach der VwV-StVO zu § 42 wird die Ortstafel, unabhängig von der Gemeindegrenze, dort aufgestellt, wo die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt.

Durch den neu errichteten DM-Komplex grenzen die anliegenden Grundstücke an. Der Beginn der geschlossenen Bebauung ist an dieser Stelle vertretbar und ist auch als solche erkennbar. Mit Aufstellung bzw. Versetzung der Ortstafel würde ab Höhe DM (ca. 65 Meter vom Kreisverkehr)  - und gleichzeitig Ende des vorgesehenen Radweges - die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gelten. An dieser Stelle wird auch die Fahrbahnüberquerung des Radfahrers zum Radweg „Romantische Straße“ stattfinden.

Nach Rücksprache, kann die Versetzung der Ortstafel vom Landratsamt Würzburg, Herrn Kiesel und von der Polizei Würzburg-Land, Herrn Schubert, befürwortet werden.

Außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich 100 km/h.
Die Straßenverkehrsbehörden dürfen nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung den fließenden Verkehr beschränken, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine erhebliche Gefahrenlage besteht. (§ 45 Abs. 9 StVO). Die Geschwindigkeitsbeschränkung sollte immer dem Straßenbild angemessen sein, denn sonst kann eine Übertretung der Beschränkung straffrei bleiben. Hier kann die Beschränkung auf 70 km/h ab der neugesetzten Ortstafel bis zur B27 vom Landratsamt Würzburg als Fachaufsicht nicht genehmigt werden, da keine Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 StVO besteht. Auch die Polizei Würzburg-Land kann dies nicht befürworten, weil keine erhöhte Gefährdung auf diesem Streckenabschnitt zu erkennen ist. Der Radweg wird noch dazu durch eine Leitplanke von der Fahrbahn getrennt, sodass der Radverkehr geschützt wird.

Da der Radweg nicht bis zum Kreisverkehr umgesetzt werden kann, endet dieser an der Einmündung des Feldweges Fl.Nr. 3029/2. An dieser Stelle findet die Querung des Radverkehrs zum Radweg „Romantische Straße“ statt. Diese Querung wird durch rotmarkierte Aufstellflächen am Ende des Radwegs gekennzeichnet.

Durch die regelmäßige Fahrbahnquerung von Fahrradfahrern an dieser Stelle, soll ca. 50 Meter vor dem Ende des Radweges eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h angeordnet werden. Dem Radfahrer soll eine sichere Querung der Fahrbahn ermöglicht werden, welche bei einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h nicht gegeben ist. Fahrzeuge bremsen meist ab der Ortstafel ab, sodass diese erst innerorts auf die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h kommen. Um hier vorher schon die Geschwindigkeiten des fließenden Verkehrs etwas raus zu nehmen, kann nach § 45 Abs. 9 StVO argumentiert werden. Denn für diesen Straßenabschnitt besteht eine solche Gefahrenlage, ein erhöhtes Unfallrisiko für den Fahrradfahrer, welcher die Fahrbahn quert und hierbei auch weiterhin geschützt werden soll.

Nach eingehender Diskussion sieht der Bau- und Umweltausschuss den Rückstau Orts auswärts an der Ampelanlage zur Bundesstraße und den Kurvenbereich davor als eine besondere Gefahrenstelle.
Ferner wird auf die Überfahrten zu den Ackergrundstücken hingewiesen und die Temporeduzierung auf 70 km/h 50 m vor dem Ortsschild als zu knapp bemessen erachtet. Daher regen die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses an, auf eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h hin zu wirken und gleichzeitig mindestens 50 m vor dem neu gesetzten Ortsschild bereits 50 km/h zum Schutz der querenden Radfahrer anzuordnen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Ortstafel in der Heidelberger Straße auf Höhe des DM-Komplexes zu versetzen. Die Versetzung wird nach Fertigstellung des neuen Radweges in der Heidelberger Straße erfolgen.
Gleichzeitig werden zunächst 50 Meter vor der neugesetzten Ortstafel 70 km/h angeordnet.

Die Verwaltung wird weiterführend beauftragt, daraufhin zu wirken, dass im Bereich zwischen der Bundesstraße und dem Ortsschild des Marktes Höchberg eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h in beide Richtungen angeordnet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.01.2017 ö 3

Sachverhalt

Marktgemeinderat Johannes Väthjunker weist darauf hin, dass am neu geschaffenen Parkplatz in der Schulgasse das Schild „Einbahnstraße“ zu klein wäre und daher vermehrt Autofahrer gegen die Einbahnstraße in Richtung „Martin-Wilhelm-Straße“ ausfahren.
Erster Bürgermeister Peter Stichler merkt hierzu an, dass im Zuge der Planungsüberlegungen für den Schulstandort Ernst-Keil-Schule prinzipiell über die verkehrsrechtliche Gestaltung der Schulgasse zu reden sein wird.
Marktgemeinderat Thomas Scheder merkt hierzu an, die Schildergröße in diesem Bereich grundsätzlich zu überprüfen.

Datenstand vom 16.01.2017 13:21 Uhr