Datum: 07.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-072; Ausbau eines Dachgeschosses mit Errichtung eines Carports für zwei Pkw auf dem Grundstück Fl.Nr. 341/2, Jägerstraße 14, § 34 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2015-044; Erneuerung der Dachkonstruktion mit Büronutzung sowie Nutzungsänderung im EG von Lager zu Garage und im KG von Büro zu Gästezimmer auf dem Grundstück Fl.Nr. 502, Karwinkel 4, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-052; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Arbeitszimmer und Dreifachgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1559/6, Am Schindanger 9, Bebauungsplan "Frankenwarte Nord", § 30 BauGB 3. Tektur, Index "I"
1.4 Antrag auf Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung Nr. 2017/004; für das Grundstück Fl.Nr. 456/0, Am Klettenrain 24, § 34 BauGB
2 Bergstraße - Wirtgasse - Kister Straße - Am Trieb - Umgestaltung der Straßenoberfläche mit Erneuerung der Kanal- und Wasserhaupt- und Hausanschlussleitungen - Genehmigung der Abrechnung
3 Erschließung Baugebiet Steinweg - Genehmigung der Abrechnung
4 Grobstoffrückhalt am Regenüberlaufbecken II
5 Vergabe - Zeitvertragsarbeiten 2017-2018 - Tiefbauleistungen mit Bereitschaftsdienst
6 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2017 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-072; Ausbau eines Dachgeschosses mit Errichtung eines Carports für zwei Pkw auf dem Grundstück Fl.Nr. 341/2, Jägerstraße 14, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2017 ö 1.1

Sachverhalt

.

Erläuterung:

Die Bauwerber planen, das bestehende Dachgeschoss des oben genannten Anwesens in eine dritte, eigenständige Wohnung auszubauen. Zusätzlich planen Sie, einen Carport für zwei Pkw.

Der Bauantrag wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.11.2016 behandelt:

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

„Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da der erforderliche Stauraum vor dem geplanten Carport nicht eingehalten wurde.

Mit einer erforderlichen Befreiung von der Stellplatzsatzung besteht kein Einverständnis.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 08.11.2016 wird hingewiesen.

Abstimmung:                        10 : 0


Die Verwaltung wird ermächtigt den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Bauwerber die Pläne so geändert hat, dass der Carport einen Stauraum von 3,0 m aufweist und der gemeindlichen Stellplatzsatzung entspricht.

Abstimmung:                        10 : 0“

Der Bauantrag wurde am 14.11.2016 mit negativem Beschluss an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weitergeleitet. Das Landratsamt Würzburg hat mit Schreiben vom 22.12.2016 dem Bauwerber mitgeteilt, dass aus Sicht des Landratsamtes eine Genehmigung ohne gemeindliches Einverständnis nicht in Betracht kommt. Der Bauherr wurde aufgefordert Umplanungen vorzunehmen.
Der Bauwerber hat den Carport daraufhin in der Tiefe verlängert und die Überdachung des Carports vom öffentlichen Straßenraum 1,50 m zurückgesetzt.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung, bei der das Carport mit 1,50 m zurückgesetzt vom öffentlichen Straßenraum errichtet wird und die Stellplätze 3,00 m von der Straßenkante entfernt beginnen, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2015-044; Erneuerung der Dachkonstruktion mit Büronutzung sowie Nutzungsänderung im EG von Lager zu Garage und im KG von Büro zu Gästezimmer auf dem Grundstück Fl.Nr. 502, Karwinkel 4, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2017 ö 1.2

Sachverhalt

.

Beratung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 21.07.2015 und am 20.09.2016 dem oben genannten. Bauantrag nicht zugestimmt, da der erforderliche fünfte Stellplatz gefehlt hat.

Mit Schreiben vom 26.01.2017 teilt das Landratsamt Würzburg mit, dass der Bauherr erneut eine Tektur vorgenommen hat. Der notwendige fünfte Stellplatz wurde auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 500/1 nachgewiesen. Sobald die Genehmigung des Vorhabens absehbar ist, wird er dies dinglich sichern.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Antrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Die dingliche Sicherung des fünften Stellplatzes auf der Fl.Nr. 500/1 vor Bescheiderstellung wird als notwendig erachtet.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 07.02.2017 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-052; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Arbeitszimmer und Dreifachgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1559/6, Am Schindanger 9, Bebauungsplan "Frankenwarte Nord", § 30 BauGB 3. Tektur, Index "I"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2017 ö 1.3

Sachverhalt

.

Beratung:

Dem Bau- und Umweltausschuss wird das Schreiben des Landratsamtes vom 12.01.2017 bekannt gegeben.

Ebenso das Schreiben des Architekten zur 3. Tektur, Planstandindex „I“ vom 04.02.2017.

Der Bau- und Umweltausschuss hat bereits mehrfach über das Objekt beraten. Letztmalig am 11.10.2016. In dieser Sitzung wurde dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen zugestimmt.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss den vorliegenden Planunterlagen und der erforderlichen Befreiung zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung Nr. 2017/004; für das Grundstück Fl.Nr. 456/0, Am Klettenrain 24, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2017 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Das Staatliche Bauamt Würzburg errichtet im Rahmen des „Wohnungspaktes Bayern – mehr Wohnraum für alle“ eine staatliche Wohnanlage für anerkannte Flüchtlinge auf dem gemeindeeigenen Grundstück des Marktes Höchberg, Am Klettenrain 24. Nach der örtlichen Stellplatzsatzung werden für die Wohnanlage mit elf Wohneinheiten 22 Stellplätze benötigt, welche nachweislich auf dem Grundstück errichtet werden können. Da es sich bei der Anlage um Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge und zu 30 % um Sozialwohnungen handelt, beantragt das Staatliche Bauamt Würzburg eine Abweichung von der Stellplatzsatzung und Errichtung zum jetzigen Zeitpunkt von nur fünf Stellplätzen. Bei Bedarf wird der Freistaat Bayern die Stellplätze auf die tatsächlich benötigte Anzahl erweitern.

Beschluss 1

Dem Antrag auf Abweichung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Einer Abweichung auf 15 Stellplätze kann zugestimmt werden, die verbleibenden sieben Stellplätze müssen, je nach Bedarf, spätestens aber bis zum Übergang der Wohnanlage an den Markt Höchberg im hinteren Teil (Nordost) - nicht entlang der südöstlichen Grundstücksgrenze – errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bergstraße - Wirtgasse - Kister Straße - Am Trieb - Umgestaltung der Straßenoberfläche mit Erneuerung der Kanal- und Wasserhaupt- und Hausanschlussleitungen - Genehmigung der Abrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2017 ö 2

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 die Gestaltungsplanung für den Bereich Bergstraße – Wirtgasse – Sonnemannstraße des Büros Wegner beschlossen. Die Kostenschätzung für die Straßenumgestaltung mit Auswechselung der sanierungsbedürftigen Versorgungsleitungen und Erneuerung der Straßenbeleuchtung für den ersten Bauabschnitt Bergstraße – Wirtgasse – Kister Straße – Am Trieb lag bei 270.800,00 €.
In seiner Sitzung am 21.07.2015 hat der Bau- und Umweltausschuss die Tiefbauleistungen an die Firma MK Grümbel GmbH & Co. KG aus 97780 Gössenheim mit einer Auftragssumme von 221.201,29 € vergeben.
Am 04.02.016 wurde der Fa. Grümbel ein Nachtragsangebot für die Ausführung der Gehwegeinfassungen mit Granitbordsteinen anstatt mit Betonbordsteinen in Höhe von 13.466,44 € genehmigt. Die Auftragssumme erhöhte sich dadurch auf 234.646,73 €.

Die Gesamtkosten der Tiefbauleistungen ergaben sich, wie folgt:

Tiefbauarbeiten Schlussrechnungen
Fa. Grümbel

Erneuerung Kanal Hauptleitung mit
Hausanschlüssen
49.130,92 €
Erneuerung Wasser Hauptleitung mit
Hausanschlüssen
66.467,93 €
Oberfläche Vollausbau Wirtgasse
36.347,43 €
Oberflächensanierung
Bergstraße – Kister Straße – Am Trieb
125.451,82 €

Zwischensumme Tiefbauarbeiten
277.398,10 €
Abzüglich der Kosten, die an Privat
weiterverrechnet werden
-22.108,37 €
Verbleiben
255.289,73 €

Im Vergleich zur Auftragssumme in Höhe von 234.646,73 € ergab sich somit eine Mehrung von ca. 9 %.

Zusätzlich wurde im Zuge der Maßnahme die Straßenbeleuchtung erneuert und auf LED umgerüstet.

Verbleibende Abrechnungssumme
Tiefbauarbeiten
255.289,73 €
Lieferung und Montage Mainfrankennetze
9.627,80 €
Gesamtbaukosten
Tiefbauleistung
264.917,53 €

Im Vergleich zur Kostenschätzung in Höhe von 270.800,00 € ergab sich somit eine Minderung von ca. 2 %.

Die angefallenen Kosten verteilen sich anteilig auf die folgenden Haushaltsstellen auf die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017:

1.7002.9503 – Erneuerung Kanal Wirtgasse
1.7002.9504 – Erneuerung Kanal Sonnemannstraße
1.8142.9503 – Erneuerung Wasserleitung Wirtgasse
1.8142.9512 – Erneuerung Wasserleitung Bergstraße – Kister Straße
1.6156.9500 – Straßenbau Wirtgasse Vollausbau
1.6156.9501 – Oberflächensanierung Bergstraße – Kister Straße
1.6701.9510 – Erneuerung Straßenbeleuchtung

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Gesamtabrechnung der Tiefbauleistungen für die Umgestaltung der Straßenoberfläche des Bauabschnittes Bergstraße – Wirtgasse – Kister Straße – Am Trieb mit Erneuerung der Versorgungsleitungen samt Hausanschlüssen und Umbau der Straßenbeleuchtung mit einer Gesamtsumme von 264.917,53 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Erschließung Baugebiet Steinweg - Genehmigung der Abrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2017 ö 3

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat am 12.01.2016 den Bebauungsplan „Steinweg“ beschlossen. Die Kosten für die Tiefbauarbeiten mit Herstellung der Versorgungsleitungen und Erneuerung der Straßenbeleuchtung wurde auf eine Höhe von 358.200,00 € geschätzt.

In seiner Sitzung am 08.03.2016 hat der Bau- und Umweltausschuss die Tiefbauleistungen an die Firma Ing. Viktor Haschke GmbH aus 97631 Bad Königshofen mit einer Auftragssumme von 225.985,32 € vergeben.

Am 21.07.2016 erhielt die Firma Ing. Viktor Haschke GmbH ein Auftragserweiterung für die Ausführung der Oberflächensanierung im Kapellenweg in Höhe von 19.158,93 €. Die Auftragssumme erhöhte sich dadurch auf 245.143,93 €

Die Gesamtkosten der Tiefbauleistungen ergaben sich, wie folgt:

Tiefbauarbeiten Schlussrechnungen

Firma Ing. Viktor Haschke GmbH
Herstellung Kanal Hauptleitung
mit Hausanschlüssen
90.744,51 €
Herstellung Wasser Hauptleitung
mit Hausanschlüssen
17.097,85 €
Straßenbau Erschließung Steinweg
124.374,66 €
Oberflächensanierung Kapellenweg
19.158,61 €
Straßenbeleuchtung Tiefbauarbeiten Kabelgräben
12.548,99 €
Abzüglich Weitererrechnung
an Mainfranken Netze GmbH Anteil Strom 1 KV
- 8.704,06 €

Zwischensumme Tiefbauarbeiten

255.220,56 €

Im Vergleich zur Auftragssumme in Höhe von 245.143,93 € ergab sich eine Mehrung in Höhe von ca. 4 %.

Zusätzlich wurde im Zuge der Maßnahme die Straßenbeleuchtung erneuert und auf LED umgerüstet.

Abrechnungssumme Tiefbauarbeiten
255.220,56 €
Lieferung und Montage Mainfrankennetze
15.001,85 €
Gesamtbaukosten
270.222,41 €
Im Vergleich zur Kostenschätzung in Höhe von 358.200,00 € ergab sich eine Minderung von ca. 24 %.

Die angefallenen Kosten verteilen sich anteilig auf die folgenden Haushaltsstellen:

1.8155.9502 – Herstellung Wasserleitung Steinweg
1.7021.9536 – Herstellung Kanal Steinweg
1.6385.9510 – Straßenbau Erschließung Steinweg
0.6300.5131 – Oberflächensanierung Kapellenweg
1.6701.9510 – Erneuerung Straßenbeleuchtung

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Gesamtabrechnung der Tiefbauleistungen für die Erschließung des Baugebietes „Steinweg“ mit Erstellung der Versorgungsleitungen samt Hausanschlüssen und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit einer Gesamtsumme von 270.222,41 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Grobstoffrückhalt am Regenüberlaufbecken II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2017 ö 4

Sachverhalt

In den letzten Jahren ist verstärkt zu beobachten, dass sich Grobstoffe aus den Regenüberlaufbecken über die Entlastungen im Kühbach zeigen. Hauptverursacher scheinen hier Feucht- bzw. Hygienetücher zu sein, die sich in den Becken nicht absetzen oder aufschwimmen, wodurch sie unter der Tauchwand hindurch über die Schwelle des Klärüberlaufes gezogen und in den Kühbach entlastet werden.

Die hydraulische Überprüfung des Ortsnetzes und des Regenüberlaufbeckens ergab, dass das Becken nach wie vor den Erfordernissen und Einleitungsbedingungen der wasserrechtlichen Erlaubnis entspricht.

Um eine weitere Belastung des Kühbaches mit den Feuchttuchzöpfen zu vermeiden, muss der Klärüberlauf des Beckens mit einem Grobstoffrückhalt ausgestattet werden. Die Bauverwaltung hat mehrere Möglichkeiten geprüft und zwei Firmen aufgefordert, anhand der baulichen Gegebenheiten unter Beachtung der Beckenhydraulik ein Angebot vorzulegen.

Die Firma UFT bietet ihr Rechenmodel incl. Einbau und Inbetriebnahme zu einem Preis von 124.152,70 € (brutto) an. Hinzu kommen noch Kosten für einen Schaltschrank mit den Hydraulikaggregaten und der Rechensteuerung in Höhe von ca. 30.000,00 €, Betonarbeiten an der Klärüberlaufschwelle in Höhe von ca. 10.000,00 € sowie Tiefbauleistungen, die durch unsere Jahresvertragsfirma ausgeführt werden können, in Höhe von ca. 6.000,00 €. Daraus ergibt sich eine Gesamtinvestition von ca. 170.000,00 € (brutto).

Die Firma BGU bietet ihr Rechenmodel incl. Einbau, Inbetriebnahme, Schaltschrank und Rechensteuerung zu einem Preis von 77.623,70 € (brutto) an. Auch hier kommen noch Betonarbeiten für den Abbruch der bestehenden Tauchwand in Höhe von ca. 18.000,00 € sowie Tiefbauleistungen durch die Jahresvertragsfirma in Höhe von ca. 6.000,00 € hinzu. Hieraus ergibt sich eine Gesamtsumme von ca. 101.000,00 € (brutto).

Aufgrund der hohen Preisdifferenz empfiehlt die Verwaltung die Firma BGU mit der Ausstattung der Klärüberlaufschwelle am Regenüberlaufbecken II zu beauftragen. Die notwendigen Tiefbauarbeiten werden von der jeweiligen Jahresvertragsfirma ausgeführt, für die Betonarbeiten werden von der Verwaltung noch Angebote angefordert, das wirtschaftlichste Angebot wird von der Verwaltung beauftragt.

Beschluss

Die Verwaltung beschließt die Beauftragung der Fa. BGU mit der Lieferung und Montage der Rechenanlage zum Angebotspreis von 77.623,70 € (brutto). Die notwendigen Tiefbauleistungen werden durch die jeweilige Jahresvertragsfirma ausgeführt. Für die Betonarbeiten werden gesonderte Angebote angefordert, die Firma, die das wirtschaftlichste Angebot abgibt, wird mit den Arbeiten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Vergabe - Zeitvertragsarbeiten 2017-2018 - Tiefbauleistungen mit Bereitschaftsdienst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2017 ö 5

Sachverhalt

Die Verwaltung hat die Tiefbauarbeiten für die Zeitvertragsarbeiten mit Bereitschaftsdienst für den Zeitraum 01.04.2017 bis 31.03.2018 ausgeschrieben.

Art der Ausschreibung
beschränkt
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
10
Eröffnungstermin
17.01.2017
Abgegebene Angebote
6
Auszuschließende Angebote
keine
In der Wertung verbleibende Angebote
6
Vergabevorschlag
Trend Bau GmbH & Co. KG
Strüther Straße 25
97285 Röttingen
Vergabesumme
242.577,36 € €

Mit dem wirtschaftlichsten Bieter soll im Rahmen eines Besprechungstermins ein Aufklärungsgespräch nach § 15 VOB/A durchgeführt werden.
Hierbei soll vor allem die organisatorische Abwicklung und Abrechnung der Arbeiten in unserem Sinne abgeklärt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nach positivem Verlauf eines Aufklärungsgesprächs nach § 15 VOB/A die Vergabe der Tiefbauleistungen für die Zeitvertragsarbeiten mit Bereitschaftsdienst für den Zeitraum 01.04.2017 bis 31.03.2018 an die Firma Trend Bau GmbH & Co. KG, Strüther Straße 25, 97285 Röttingen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 12.01.2017, mit einer geprüften Angebotssumme brutto von 242.577,36 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2017 ö 6

Sachverhalt

Marktgemeinderat Martin Hupp fragt nach, ob der Markt Höchberg über eine hydraulische Berechnung der Abwasserkanäle verfügt.
Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass die hydraulische Berechnung des Kanalnetzes des Marktes Höchberg im Frühjahr 2016 durch das Büro Arz abgeschlossen und vorgelegt wurde. Die umfangreichen Unterlagen stehen im Rathaus zur Einsicht zur Verfügung.

Datenstand vom 08.02.2017 15:37 Uhr