Datum: 16.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-019; Wohnhausneubau mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1589/2, Friedbergweg 11, Bebauungsplan "Frankenwarte Nord", § 30 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-020; Errichtung einer beklebten und beleuchteten Großflächentafel, 2-seitig auf dem Grundstück Fl.Nr. 3126/2, Leibnizstraße 14, Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27", § 30 BauGB;
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-021; Errichtung einer beklebten und beleuchteten Großflächentafel, 2-seitig auf dem Grundstück Fl.Nr. 3126, Leibnizstraße 14, Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27", § 30 BauGB;
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-022; Errichtung einer beklebten und beleuchteten Großflächentafel, 2-seitig auf dem Grundstück Fl.Nr. 3126/2, Leibnizstraße 14, Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27", § 30 BauGB;
1.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-010; Anbau eines Balkons und eines Vorraums, Überdachung einer bestehenden Treppe, Aufstellung einer Fertiggarage und eines Fertigcontainers auf dem Grundstück Fl.Nr. 1122, Hauptstraße 17, § 34 BauGB,
1.6 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-080; Sanierung eines Zweifamilienhauses mit Vergrößerung des Dachraumes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1200/37, Tilman-Riemenschneider-Straé 24, Bebauungsplan "Gänsweide", §§ 30 und 34 BauGB,
2 Energieverbrauch in der Hexenbruchschule nach der energetischen Sanierung
3 Energieverbrauch in der Ernst-Keil-Schule nach der energetischen Sanierung
4 Erzeugte Energieleistung durch die gemeindlichen Photovoltaikanlagen
5 Stromverbrauch im Mainlandzentrum "Schwimmbad"
6 Solarthermie-Nutzung für das Mainlandbad
7 Vergabe der Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Anwesens "Bergstraße 5"
8 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Greinbergweg - 1. Änderung" | Würdigung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
8.1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Greinbergweg - 1. Änderung" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg | Schreiben vom 31.01.2017
8.2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Greinbergweg - 1. Änderung" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg | Mail vom 17.02.2017 und 24.02.2017
8.3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Greinbergweg - 1. Änderung" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Würzburg | Schreiben vom 31.01.2017
8.4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Greinbergweg - 1. Änderung" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme der Mainfranken Netze GmbH, Würzburg | Schreiben vom 13.01.2017
9 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Greinbergweg - 1. Änderung" | Würdigung und Abwägung der im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen nach § 4 a Abs. 3 BauGB sowie Billigungsbeschluss
10 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Greinbergweg - 1. Änderung" | Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
11 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2017 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-019; Wohnhausneubau mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1589/2, Friedbergweg 11, Bebauungsplan "Frankenwarte Nord", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2017 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber hat im Jahr 2016 einen Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf oben genanntem Grundstück gestellt. In Anlehnung an die Bauvoranfrage beantragt der Bauherr jetzt eine Baugenehmigung.

Beratung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 20.09.2016 über den Antrag auf Vorbescheid mit Beschluss wie folgt beantwortet:

„Die Fragen des Antragstellers werden wie folgt beantwortet:

1.        Kann das Gebäude wie dargestellt errichtet werden?
Eine pauschale Aussage hierzu kann nicht getroffen werden. Diese ist im Genehmigungsverfahren zu klären.
2.        Wird der Überschreitung der Gebäudehöhe (Oberkante der Decke über dem zweiten zulässigen Vollgeschoss zum talseitigen natürlichen Gelände zulässig 6,20 m, geplante Überschreitung ca. 1,50 m) zugestimmt?
3.        Wird der Überschreitung der Geschossfläche von max. zulässig 260,00 m² auf geplant 282,90 m² zugestimmt?
4.        Wird der Überschreitung der Baugrenzen um bis zu 2,00 m für den geplanten Wintergarten zugestimmt?

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt den erforderlichen Befreiungen für die geplante Überschreitung der zulässigen Wandhöhe um ca. 1,50 m, der Überschreitung der zulässigen Geschossfläche um ca. 23 m² und der Überschreitung der Baugrenze von ca. 2,00 m zu.

Abstimmung: 10:0“

Das Landratsamt Würzburg hat mit Datum v. 17.11.2016 hierfür einen positiven Vorbescheid erlassen.

Der Antrag auf Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze (im KG um 50 cm) sowie Überschreitung an der Wandhöhe v. 24.03.2017 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der Zugang im KG überschreitet die Baugrenzen um ca. 50 cm.
- Die zulässige Geschossfläche beträgt 260 m², geplant sind 296,93 m².
- Zulässig sind Satteldächer und Walmdächer. Der Bauherr plant ein Krüppelwalmdach.
- Die Oberkante der Decke über dem zweiten zulässigen Vollgeschoss zum talseitigen natürlichen Gelände darf nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan die Höhe von 6,20 m nicht überschreiten, geplant sind 8,0 m.
- Für das geplante Zweifamilienwohnhaus sind vier Stellplätze erforderlich (je Wohneinheit zwei Stellplätze), nachgewiesen wurden zwei Stellplätze in bestehenden Garagen/Carport und zwei Stellplätze straßenbündig.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 16.05.2017 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-020; Errichtung einer beklebten und beleuchteten Großflächentafel, 2-seitig auf dem Grundstück Fl.Nr. 3126/2, Leibnizstraße 14, Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27", § 30 BauGB;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2017 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber beantragen die Baugenehmigung für eine Werbetafel in der Größe 3,80 m x 2,53 m vor dem REWE Einkaufsmarkt (siehe Lageplan).

Die LED-beleuchtete Werbetafel wird auf einer Höhe von max. 1,40 m errichtet.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Nachbarbeteiligung durchgeführt wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-021; Errichtung einer beklebten und beleuchteten Großflächentafel, 2-seitig auf dem Grundstück Fl.Nr. 3126, Leibnizstraße 14, Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27", § 30 BauGB;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2017 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber beantragen die Baugenehmigung für eine Werbetafel in der Größe 3,80 m x 2,53 m (südwestlich) neben dem REWE Einkaufsmarkt (siehe Lageplan).

Die LED-beleuchtete Werbetafel wird auf einer Höhe von max. 1,40 m errichtet.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Nachbarbeteiligung durchgeführt wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-022; Errichtung einer beklebten und beleuchteten Großflächentafel, 2-seitig auf dem Grundstück Fl.Nr. 3126/2, Leibnizstraße 14, Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27", § 30 BauGB;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2017 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber beantragen die Baugenehmigung für eine Werbetafel in der Größe 3,80 m x 2,53 m (siehe Lageplan) vor dem REWE Einkaufsmarkt.

Die LED-beleuchtete Werbetafel wird auf einer Höhe von max. 1,40 m errichtet.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Nachbarbeteiligung durchgeführt wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-010; Anbau eines Balkons und eines Vorraums, Überdachung einer bestehenden Treppe, Aufstellung einer Fertiggarage und eines Fertigcontainers auf dem Grundstück Fl.Nr. 1122, Hauptstraße 17, § 34 BauGB,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2017 ö 1.5

Sachverhalt

Der Bauantrag wird nicht behandelt.

Die Pläne wurden zur Änderung an den Bauherrn zurückgegeben.

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1.6. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-080; Sanierung eines Zweifamilienhauses mit Vergrößerung des Dachraumes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1200/37, Tilman-Riemenschneider-Straé 24, Bebauungsplan "Gänsweide", §§ 30 und 34 BauGB,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2017 ö 1.6

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber beantragen die Sanierung eines Zweifamilienwohnhauses und die Anhebung der Dachfläche auf dem südöstlichen Anbau sowie eine Wohnraumerweiterung im Erdgeschoss.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.10.2016 einer hierzu gestellten Anfrage zugestimmt.

Dem daraufhin eingereichten Bauantrag wurde in der Sitzung am 10.01.2017 zugestimmt.

Das Landratsamt Würzburg hat den Bauantrag nicht genehmigt, da die Abstandsflächen teilweise auf dem Nachbargrundstück lagen und der Nachbar die Abstandsflächen nicht übernommen hat.
Die geänderte Planung wird dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der in Abstimmung mit dem Landratsamt Würzburg erstellten Planung keine Nachbarbeteiligung durchgeführt wurde.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Energieverbrauch in der Hexenbruchschule nach der energetischen Sanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2017 ö 2

Sachverhalt

Im Jahre 2010 wurde die Hexenbruchschule energetisch saniert. Nachfolgende Aufstellung zeigt den Energieverbrauch von 2009 bis heute.


Jahr
Wärmemenge in kW/h
2009
231.068
2010
205.120
2011
168.340
2012
187.810
2013
193.430
2014
138.000
2015
140.000
2016
162.000

Die Zahlen werden seitens der Verwaltung in der Sitzung erläutert.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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3. Energieverbrauch in der Ernst-Keil-Schule nach der energetischen Sanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2017 ö 3

Sachverhalt

Im Jahr 2011 wurde der 1. Bauabschnitt der energetischen Sanierung der Ernst-Keil-Schule (Schulgasse) durchgeführt. Der 2. Bauabschnitt (Martin-Wilhelm-Straße 2 b / Turnhallengebäude) wurde 2012 erstellt. Nachfolgende Aufstellung zeigt den Energieverbrauch vom 12.10.2010 bis heute.

       
von
bis
Gas kW/h





29.09.2009
11.10.2010
271.011
(noch teilw. Ölheizung)



(Umstellung auf Gasheizung)
12.10.2010
20.09.2011
433.067





20.09.2011
17.09.2012
387.817





18.09.2012.
01.09.2013
316.015





02.09.2013
2014
284.200






2015
324.854






2016
322.002


Die Zahlen werden seitens der Verwaltung in der Sitzung erläutert.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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4. Erzeugte Energieleistung durch die gemeindlichen Photovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2017 ö 4

Sachverhalt

Seit dem Jahr 2009 wurden verschiedene Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden wie dem Feuerwehrgebäude, „Otto-Hahn-Straße 5“ und fünf weitere Anlagen auf den Dächern des Bauhofes „Otto-Hahn-Straße 9“, des Anwesens „Kister Straße 36/38“, und der Ernst-Keil-Schule, „Schulgasse 9“ „Martin-Wilhelm-Straße 2“, „Waldstraße 2“ und „Im Wiesengrund“ errichtet.

An den Standorten „Schulgasse 9“, „Martin-Wilhelm-Straße 2“, „Waldstraße 2“ und „I m Wiesengrund“ wurden Anlagen errichtet, deren erzeugter Strom auch teilweise selbst verbraucht wird.

Seitens der Verwaltung wird dem Bau- und Umweltausschuss die jährliche Stromerzeugung anhand der beigefügten Tabelle (im RIS einsehbar) im Vergleich zu den vergangenen Jahren vorgestellt.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführung zu der erzeugten Energieleistung zur Kenntnis.

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5. Stromverbrauch im Mainlandzentrum "Schwimmbad"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2017 ö 5

Sachverhalt

Im Jahr 2016 wurden im Mainlandbad Frequenzumformer eingebaut. Nachfolgende Aufstellung zeig t den Energieverbrauch von 2012 bis 2016

Die Zahlen werden seitens der Verwaltung dem Bau- und Umweltausschuss erläutert.

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6. Solarthermie-Nutzung für das Mainlandbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2017 ö 6

Sachverhalt

Auf Antrag des Marktgemeinderates wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine mögliche Solarthermie-Nutzung im Mainlandbad aufgestellt.

Die Berechnungen wurden vom Ingenieurbüro Martin durchgeführt und werden dem Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung am 16.05.2017 vorgestellt.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass Energieeinsparungsmaßnahmen im Mainlandbad nur in Abstimmung mit den Stadtwerken Würzburg durchgeführt werden dürfen. Diese Vereinbarung wurde im Contracting-Vertrag für die Sanierung der Heizzentrale festgelegt.

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung und die Kostenschätzung vom Ing. Büro Martin sind im RIS einsehbar.

Marktgemeinderat Matthias Rüth bittet vor einer Beschlussfassung zu dieser Maßnahme um eine Vollkalkulation und Klärung hinsichtlich der vertraglichen Regelung bzw. Auswirkungen auf diese mit der WVV .

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7. Vergabe der Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Anwesens "Bergstraße 5"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2017 ö 7

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat im Zuge der Haushaltsberatungen angeregt, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Anwesens „Bergstraße 5“ zu errichten. Im Haushalt sind unter der Haushaltsstelle „1.8100.9461“ 20.000,00 € eingestellt. Die Verwaltung hat für die Arbeiten Angebote eingeholt und wird diese dem Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung vorstellen.

Die Verwaltung hat zwei vergleichbare Angebote eingeholt, jeweils mit einer Leistung von 14,4 kWp (Kilowatt-Peak). Das preisgünstigste Angebot wurde von der Fa. SUNTEC Energiesysteme GmbH, Am Tiergarten 2, 97253 Wolkshausen, in einer Netto-Angebotssumme in Höhe von 17.489,60 € vorgelegt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Vergabe für die Erstellung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Anwesens „Bergstraße 5“ an die Fa. SUNTEC Energiesysteme GmbH, Am Tiergarten 2, 97253 Wolkshausen, in Höhe von netto 17.489,60 €, brutto 20.812,62 € gemäß Angebot vom 21.02.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Greinbergweg - 1. Änderung" | Würdigung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2017 ö 8

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat des Marktes Höchberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.10.2016 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Greinbergweg“ im Verfahren nach § 13 a BauGB zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 15.11.2016 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 20.09.2016 mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.12.2016 bis einschließlich 31.01.2017 öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Anregungen, Bedenken oder Hinweise vorgebracht worden.
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurden folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 14.12.2016 beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

Behörden und
Träger öffentlicher Belange
Antwort vom
Anregungen/
Einwendungen/
Hinweise
Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg
31.01.2017
TOP 8.1
Landratsamt Würzburg
17.02.2017 und
24.02.2017
TOP 8.2
Wasserwirtschaftsamt
Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg, Aschaffenburg
Keine Äußerung innerhalb der gesetzten Frist
---
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Würzburg
31.01.2017
TOP 8.3
Bayerischer Bauernverband
Würzburg
20.01.2017
Keine Anregungen/Einwen-dungen/Hinweise
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q - Bauleitplanung, München
Keine Äußerung innerhalb der gesetzten Frist
---
Bund Naturschutz in Bayern e. V., Kreisgruppe Würzburg
Keine Äußerung innerhalb der gesetzten Frist
---
Landesbund für Vogelschutz, Hilpoltstein
Keine Äußerung innerhalb der gesetzten Frist
---
Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg, Abfallwirtschaft Team Orange, Veitshöchheim
23.12.2016
Keine Anregungen/Einwen-dungen/Hinweise
Mainfranken Netze GmbH, Würzburg
13.01.2017
TOP 8.4
Deutsche Telekom AG, BBN 25 WÜ, Würzburg
10.01.2017
Keine Anregungen/Einwen-dungen/Hinweise

Es ist davon auszugehen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange, die innerhalb der gesetzten Frist von ihrem Recht, sich zur Planung zu äußern, keinen Gebrauch gemacht haben, oder die sich einverstanden mit der Planung geäußert haben bzw. die die Planung ohne Anregungen und Hinweise zur Kenntnis genommen haben, nicht berührt werden. Eine beschlussmäßige Behandlung dieser erübrigt sich.
Von den Trägern öffentlicher Belange haben sich die unter TOP 8. 1 bis 8.4 aufgeführten Stellen schriftlich geäußert und Einwendungen, Anregungen und Hinweise vorgetragen. Diese sind beschlussmäßig zu behandeln.

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8.1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Greinbergweg - 1. Änderung" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg | Schreiben vom 31.01.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2017 ö 8.1

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde nimmt in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange zu dem im Betreff genannten Bauleitplanentwurf nach Prüfung im Hinblick auf die Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB und Berücksichtigungspflicht von Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 2 Nrn. 3 und 4 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) wie folgt Stellung:
Laut der Begründung zum Bauleitplanentwurf liegt dem rechtskräftigen Bebauungsplan eine mögliche Zweiteilung eines Grundstücks (Allgemeine Wohnbaufläche) zugrunde, durch die sich ca. 900 m² große Bauplätze ergeben. Da diese Größe laut Begründung zum Bauleitplanentwurf nicht mehr zeitgemäß ist, sollen mit der Bebauungsplanänderung Bauflächengrößen von ca. 470 m² ermöglicht werden.
Das Vorhaben unterstützt die landes- und regionalplanerischen Zielsetzungen insbesondere zur Innenentwicklung (Ziel 3.2 Landesentwicklungsprogramm Bayern und Ziel B II 2.3 Regionalplan der Region Würzburg).
Folglich bestehen aus raumordnerischer Sicht keine Einwände gegen den Bauleitplanentwurf.
Diese Stellungnahme ergeht ausschließlich aus der Sicht der Raumordnung und Landesplanung. Eine Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt zur Kenntnis, dass aus landesplanerischer Sicht keine Einwände erhoben werden und die Stellungnahme nur aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung ergeht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Gemäß Art. 49 Abs. 1 GO ist das Ausschussmitglied Günther Klopf persönlich beteiligt und nimmt deshalb an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

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8.2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Greinbergweg - 1. Änderung" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg | Mail vom 17.02.2017 und 24.02.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2017 ö 8.2

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Bauplanungsrecht /Städtebau (Stellungnahme vom 24.02.2017)

  • Allgemeines
Im Nachgang zu unserem Schreiben vom 17.02.2017 nehmen wir aus bauplanerischer/städtebaulicher Sicht wie folgt Stellung zu der o. g. Bauleitplanung:
Es wird empfohlen das Datum der für diese Änderung des Bebauungsplanes anzuwendenden gültigen Fassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ergänzen.
Die möglichen Festsetzungen bzw. der Inhalt des Bebauungsplanes ist in § 9 Abs. 1 BauGB abschließend geregelt, Art. 81 Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt hierzu die Örtlichen Bauvorschriften. Es wird empfohlen die jeweiligen Bezüge zu den dort aufgeführten Punkten in den Bebauungsplan zu übernehmen.
Der Maßstab des Bebauungsplanes ist auf der Planzeichnung bzw. im Plankopf zu ergänzen.

  • Zeichnerische Festsetzungen
Es wird empfohlen die Farbe für den Geltungsbereich des angrenzenden Bebauungsplanes „Steinweg“ heller zu wählen, damit der Unterschied zum hier festgesetzten Geltungsbereich deutlich wird.
Es wird empfohlen die „Böschungsfläche“ noch nach § 9 Nr. 26 BauGB als Aufschüttung z. B. für den Straßenbaukörper festzusetzen oder unter Hinweise zu verschieben.
Bezüglich der Festsetzung von WA1 und WA2 wird empfohlen die tatsächliche Bebaubarkeit der Grundstücke auf Grund der hier aufgeführten getrennten Höhenfestsetzungen, der Festsetzung der Firstrichtung für WA 1, sowie der Möglichkeit der Bebaubarkeit mit einem Einzelhaus zu überprüfen.
Es wird empfohlen die als Planzeichen festgesetzten Obstbäume und Sträucher auch in einer textlichen Festsetzung mit konkreten Angaben bezüglich der gewünschten Art/Größe der Bäume/Sträucher zu ergänzen.

  • Textliche Festsetzungen
1.        Maß der baulichen Nutzung
Zur Festsetzung der Wandhöhen wird zur Klarstellung empfohlen Prinzipskizzen zu ergänzen.

2.        Nebengebäude, Garagen, Carports und Stellplätze
Es wird zur Klarstellung empfohlen auch für die Dacheindeckung der Pultdächer die zulässige Art der Dacheindeckung zu nennen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass bei der Firstseite von Pultdächern der Schnittpunkt der Oberkante Dachhaut mit der Außenkante Wand als „Wandhöhe“ nach Art. 6 BayBO gilt, daher wird empfohlen für Pultdächer zu ergänzen, dass die Wandhöhe die Verlängerung des Schnittpunktes der niedrigeren Außenkante Außenwand mit der Dachhaut ist.

Bei der Festsetzung der Abstände von Garagen wird empfohlen sich jeweils auf die „Einfahrts- oder Zufahrtsseite“ der Garage zu beziehen.

3.        Gestaltungsfestsetzungen
Die Formulierung „vorwiegend“ ist zu ungenau, es wird empfohlen diese zu streichen oder zu konkretisieren z.B. wieviel Prozent der Fassade auch mit dunkleren Farben versehen werden dürfen.

Es wird empfohlen zu überprüfen, ob Dachgauben wirklich erst ab 38° zugelassen werden sollen, da die Dachneigung ohnehin erst ab 35 – 45° zugelassen ist. Würde ein Bauvorhaben mit 35° oder 36° Dachneigung eine Befreiung für die Errichtung von Dachgauben erhalten? Dann könnte man die Beschränkung bereits im Bauleitplan auf 35° absenken.

Es wird empfohlen den Kniestock nicht auf die Unterkante der Fußpfette zu beziehen, sondern besser auf die Unterkante der Sparren in Bezug auf die Innen-, oder Außenkante der Außenwand je nachdem welcher Bezug gewünscht ist, da ansonsten mit übertrieben hohen Fußpfetten bei der Ausführung die Höhenfestsetzung für den Kniestock umgangen werden kann und wird.

4.        Anpassungsgebot
Bei der einheitlichen Gestaltung wird empfohlen die Liste abschließend zu regeln.

5.        Einfriedung
Es wird empfohlen hier mit aufzunehmen, ob die Vorgaben für die Stützmauer nur straßenseitig gelten sollen. Außerdem die Formulierung abzuändern, in der Form, dass klar wird das diese Stützmauer nur in Verbindung mit der Einfriedung gesehen werden kann.

Hierzu wird auch angemerkt, dass bei der hier aufgelisteten maximalen Gesamthöhe der Einfriedung ja voraussichtlich die Höhe einschließlich der Stützmauer gemeint ist, dies sollte zur Klarstellung in der Formulierung ergänzt werden. Außerdem fallen ab einer Höhe von 2,00 m Abstandsflächen für die Einfriedung/ Stützmauer an, daher wird empfohlen die Gesamthöhe entsprechend zu reduzieren.

Denkmalschutz

Im Verfahren zu wahrende denkmalschutzrechtliche Belange sind berücksichtigt. Keine Einwände. Zusätzliche Hinweise oder Anmerkungen sind nicht veranlasst.

Wasser- und Bodenschutzrecht

Keine Einwände. Für die im Geltungsbereich gelegene Flurnummer besteht kein Eintrag im Altlastenkataster ABuDIS.

Immissionsschutz

Gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes bestehen keine Einwände.

Naturschutz

Der vorliegende Entwurf der Bebauungsplanänderung ist aus Naturschutzsicht gründlich und vollständig bearbeitet. Die Naturschutzbelange sind beachtet, wenn sichergestellt wird, dass die textlichen Festsetzungen vollzogen werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt zur Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg die nachfolgend aufgeführten Änderungspunkte bzw. nimmt einzelne Ausführungen zur Kenntnis.

Zu Bauplanungsrecht / Städtebau

  • Zu Allgemeines
Dem Hinweis wird gefolgt, das Datum der anzuwendenden Fassung der Baunutzungsverordnung wird ergänzt.
Der Anregung hinsichtlich den Bezügen zu § 9 BauGB bzw. Art. 81 BayBO wird nicht gefolgt, da die Zuordnung zu den Rechtsgrundlagen für den Vollzug des Bebauungsplans nicht notwendig ist.
Der Anregung wird gefolgt; der Maßstab wird ergänzt.

  • Zu zeichnerische Festsetzungen
Dem Hinweis wird gefolgt, die Farbe des Umgriffs wird aufgehellt.

Die Fläche wird als „Fläche für Böschungen (Abgrabungen) zur Herstellung des Straßenkörpers“ festgesetzt, die Zeichenerklärung wird entsprechend redaktionell geändert.

Es sollen verschiedene Möglichkeiten für die Bebaubarkeit des Grundstückes offen gehalten werden:
  • 2 Einzelhäuser mit Erschließung vom Greinbergweg
  • 2 Doppelhäuser mit Erschließung vom Greinbergweg
  • In der westlichen Hälfte eine Weiterführung der Einzelhausbebauung entlang des Steinweges (je ein Einzelhaus in WA1 und WA2) sowie ein Einzel- oder Doppelhaus in der westlichen Grundstückshälfte.
Die damit verbundenen Grundstücksteilungen sind anhand der als Hinweis dargestellten Grundstücksgrenzen nahvollziehbar.

Die zeichnerischen Festsetzungen zur Grünordnung (Pflanzgebote für Bäume und Sträucher) wurden um Artenauswahl und Pflanzqualitäten ergänzt, eine textliche Festsetzung Ziffer 8 Grünordnung wurde ebenfalls aufgenommen: „Pro 500 m² Grundstücksfläche ist ein hochstämmiger Baum gemäß den zeichnerischen Festsetzungen und der Artenliste anzupflanzen. Der Erhalt des vorhandenen Walnussbaums bzw. des hochstämmigen Apfelbaums wird als Ersatz für das Pflanzgebot angerechnet.“
Auch die Artenliste wurde als textliche Festsetzung aufgenommen.

  • Zu textliche Festsetzungen
Zu 1.        Maß der baulichen Nutzung
Die Prinzipskizzen werden unter der Festsetzung Ziffer 1 zur Klarstellung ergänzt.

Zu 2.        Nebengebäude, Garagen, Carports und Stellplätze
Die textliche Festsetzung Ziffer 3. Nebengebäude, Garagen, Carports und Stellplätze wird wie folgt geändert: „Bei Garagen, Carports und Nebengebäuden sind neben symmetrischen Satteldächern mit einer zulässigen Dachneigung von 35° - 45° entsprechend des Hauptgebäudes, auch Pultdächer und begrünte Flachdächer mit einer Dachneigung bis max. 12° zulässig.“ Zusätzlich wird Ziffer 4 Gestaltungsfestsetzungen wie folgt konkretisiert: „Als Dacheindeckung der Hauptgebäude sind rote bis rotbraune, anthrazitfarbige und schwarze Dachziegel oder Dachsteine zulässig. Unabhängig von der Dachneigung sind Sonnenkollektoren sowie Photovoltaikanlagen gestattet. Eine Festsetzung für die Eindeckung der Pultdächer  und der übrigen Dachformen für die Nebengebäude soll jedoch nicht erfolgen.
Die textliche Festsetzung Ziffer 1 Maß der baulichen Nutzung: „Die maximal zulässige Wandhöhe (WH) als Maß zwischen dem geplanten Gelände und dem Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut beträgt 6,50 m.“ wird um folgenden Absatz bei WA1 und WA2 ergänzt: „Bei Pultdächern ist die festgesetzte Wandhöhe an der Traufseite einzuhalten.“

In der textlichen Festsetzung Ziffer 1 wird zur Klarstellung für WA 1 und WA 2 folgende Festsetzung ergänzt: „Vor Garagen ist gegenüber der öffentlichen Verkehrsfläche ein Stauraum von mindestens 3,00 m zu errichten.
Als seitlicher Grenzabstand von Garagen ist ein Abstand von mindestens 1,00 m zum öffentlichen Straßenraum einzuhalten.“

Z u 3.        Gestaltungsfestsetzungen
Der Anregung wird gefolgt, die textliche Festsetzung Ziffer 4 wird folgendermaßen ergänzt: „Als Fassadenfarben sind helle und gedeckte Farben zulässig, für einzelne Fassadenelemente z. B. Fensterrahmen, Fenstereinfassungen etc. sind auch dunkle Farben zulässig.“

Zur Vereinfachung der Zulässigkeit wird der Anregung des Landratsamtes gefolgt und Dachgauben bereits ab 35° zugelassen. Die textliche Festsetzung Ziffer 4 wird dahingehend geändert.

Die textliche Festsetzung Ziffer 4 Gestaltungsfestsetzungen wird wie folgt ergänzt: „Die maximal zulässige Kniestockhöhe als Höhe des Außenmauerwerks zwischen der Oberkante Rohdecke des Dachgeschosses und der Oberkante der Fußpfette des Dachtragwerks beträgt maximal 0,50 m.“

Zu 4.        Anpassungsgebot
Der Anregung wird gefolgt, die Festsetzung wird wie folgt redaktionell geändert: „Zusammengebaute Doppelhaushälften und Hausgruppen sind einheitlich zu gestalten. Dies gilt für: […]“

Zu 5.        Einfriedung
Der Anregung wird gefolgt, die textliche Festsetzung Ziffer 6 wird wie folgt redaktionell ergänzt: „Bei Erforderlichkeit einer Stützmauer zum Straßenraum gelten folgende Vorgaben:
       eine Kombination aus Stützmauer und Zaun bzw. Hecke ist zulässig
-  die maximal zulässige Gesamthöhe der Einfriedung beträgt einschließlich Stützmauer 2,10 m […]“
Zur Klarstellung, dass die maximale Gesamthöhe der Einfriedung einschließlich der Stützmauer zu verstehen ist, wird die Festsetzung Ziffer 6 redaktionell ergänzt: „[…] die maximal zulässige Gesamthöhe der Einfriedung beträgt einschließlich Stützmauer 2,10 m […]“
Es wird zur Kenntnis genommen, dass ab 2,00 m Höhe die Abstandsflächenregelung gemäß BayBO zu beachten ist, allerdings sind sowohl Steinweg als auch Greinbergweg breiter als 4,20 m, so dass die Abstandsflächen deutlich vor der Mitte der Straße enden und somit nicht erheblich sind.

Zu Denkmalschutz

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen.

Zu Wasser- und Bodenschutzrecht

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen.

Zu Immissionsschutz

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen.

Zu Naturschutz

Hierzu wird angemerkt, dass die textlichen Festsetzungen bezüglich der Belange des Naturschutzes in den Bebauungsplan aufgenommen sind, deren Vollzug allerdings nicht über den Bebauungsplan gesichert werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Gemäß Art. 49 Abs. 1 GO ist das Ausschussmitglied Günther Klopf persönlich beteiligt und nimmt deshalb an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

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8.3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Greinbergweg - 1. Änderung" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Würzburg | Schreiben vom 31.01.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2017 ö 8.3

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Nach Prüfung nimmt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Würzburg zum oben genannten Bebauungsplan Stellung:

Die Nachverdichtung gegenüber der ursprünglichen Planung wird begrüßt, weil dadurch flächensparender gebaut werden kann. Dazu gehört auch, dass in der Planung aufgrund der geringen betroffenen Grundfläche auf einen naturschutzfachlichen Ausgleich verzichtet werden kann.
Der Oberboden im Baugebiet besteht aus tonigem Lehm und ist relativ flachgründig. Eine Verwertung von Erdaushub zur Auffüllung von Ackerflächen sollte nur mit steinfreiem Material erfolgen. Deshalb scheidet in diesem Fall eine Verwertung des Aushubmaterials mit Ausnahme des unmittelbaren Oberbodens (0 bis ca. 30 cm) aus.
Ansonsten ist die Landwirtschaft von diesem kleinen Vorhaben nicht betroffen. Deshalb werden Einwendungen nicht erhoben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Nachverdichtung und der Verzicht auf Ausgleichsmaßnahmen begrüßt werden und keine Einwendungen erhoben werden.

Seitens des Marktes Höchberg wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Verwertung des beim Bau entstehenden Erdaushubs nicht Inhalt der Bauleitplanung sein kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Gemäß Art. 49 Abs. 1 GO ist das Ausschussmitglied Günther Klopf persönlich beteiligt und nimmt deshalb an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

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8.4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Greinbergweg - 1. Änderung" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme der Mainfranken Netze GmbH, Würzburg | Schreiben vom 13.01.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2017 ö 8.4

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Aus Sicht der Mainfranken Netze GmbH bestehen grundsätzlich keine Einwände gegen den genannten Bebauungsplan.
Im Bereich Ihrer Maßnahme kann es aufgrund unserer vorhandenen Stromversorgungseinrichtungen (0,4 kV Freileitung) zu Beeinträchtigungen bei der Bauausführung kommen. Im Vorfeld der Erschließung des Baugebietes muss die Umlegung der 0,4 kV Freileitung gemeinsam konzeptionell festgelegt werden.
Die Kostenträgerschaft für die erforderliche Umlegung regelt sich gemäß Konzessionsvertrag.
Eventuell erforderliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind vor Ort im Detail zu klären.
Im Zuge der tiefbaulichen Erschließung werden wir unsere Versorgungseinrichtung mit verlegen bzw. errichten. Die Versorgung mit Strom für Hausanschlüsse bis 30 kW kann aus dem bestehenden Netz erfolgen. Anschlüsse größerer Leistung sind gesondert mit uns zu klären. Zur Koordinierung der weiteren Vorgehensweise bitten wir um nochmalige Kontaktaufnahme mit unserer Planungsabteilung.
Entstehen im Bereich der Baumaßnahme öffentliche Verkehrswege, sind diese zu beleuchten.

Sollten Umverlegungen von Versorgungseinrichtungen erforderlich werden, so regelt sich die Kostenträgerschaft nach dem Verursacherprinzip, sofern nicht andere vertragliche Regelungen bestehen.

Die Belange des Trinkwasserschutzes der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH sind nicht betroffen.

Bei einer Bepflanzung muss darauf geachtet werden, dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher einen Mindestabstand von 2,5 m zu unseren bestehenden Versorgungsleitungen haben. Grundsätzlich sind hierbei die Festlegungen der DIN 18920 sowie die DVGW-Arbeitsblätter GW 125, G 462 und W 403 einzuhalten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt zur Kenntnis, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Bebauungsplanänderung bestehen.

Die konkrete Umlegung der Freileitung ist nicht Inhalt der Bauleitplanung. Im Zuge des vom Markt Höchberg geplanten Ausbaus des Greinbergweges fand bereits am 22.03.2017 ein Termin zur Abstimmung der Versorgungssparten statt, an dem auch die MFN teilgenommen hat. Es wurde vereinbart, den gesamten Greinbergweg im Zuge des Straßenausbaus auf eine Erdverkabelung umzustellen.

Die Hinweise zur Sicherung der bestehenden Versorgungseinrichtungen werden ebenfalls zur Kenntnis genommen, betreffen jedoch nicht die Regelungen der Bauleitplanung, sondern die Erschließungs- und Ausführungsplanung und die Bauausführung selbst.

Aufgrund der Bebauungsplanänderung werden keine neuen öffentlichen Verkehrswege errichtet . Daher ist keine zusätzliche Straßenbeleuchtung erforderlich. Die entstehenden Baugrundstücke sind bereits über den bestehenden (und bereits beleuchteten) Greinbergweg erschlossen.

Die Hinweise zur einer ggf. erforderlichen Umverlegung der bestehenden Versorgungseinrichtungen werden zur Kenntnis genommen, betreffen jedoch ebenfalls nicht die Regelungen der Bauleitplanung, sondern die Erschließungs- und Ausführungsplanung und die Bauausführung selbst.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Belange des Trinkwasserschutzes der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH nicht betroffen sind.

Es wurde bereits ein textlicher Hinweis aufgenommen, der auf das Merkblatt zu Baumstandorten und erforderliche Mindestabstände verweist. Dem Hinweis wurde also bereits entsprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Gemäß Art. 49 Abs. 1 GO ist das Ausschussmitglied Günther Klopf persönlich beteiligt und nimmt deshalb an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

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9. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Greinbergweg - 1. Änderung" | Würdigung und Abwägung der im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen nach § 4 a Abs. 3 BauGB sowie Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2017 ö 9

Sachverhalt

Die erneute öffentliche Auslegung bzw. Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde notwendig, weil der Entwurf des Bauleitplans nach den vorangegangenen Beteiligungsverfahren (aufgrund der Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg vom 24.02.2017) nochmals geändert bzw. ergänzt wurde, § 4 a Abs. 3 BauGB.

Folgende Änderungen wurden in den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen und Hinweisen vorgenommen:

  • Änderungen bezüglich der grünordnerischen Festsetzungen (Anpassung der zeichnerischen Festsetzungen und Aufnahme der textlichen Festsetzungen)
  • Ergänzungen bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung (Höhenfestsetzung, Skizzen)
  • Ergänzungen bezüglich der Festsetzungen zu Nebengebäuden, Garagen, Carports und Stellplätzen; insbes. Dachformen und Lage der Garagen zum Straßenraum
  • Ergänzungen zu den Gestaltungsfestsetzungen

Da mit den Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden, wurde die erneute Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.

Am Beteiligungsverfahren gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB wurde deshalb mit Schreiben vom 12.04.2017 das Landratsamt Würzburg beteiligt.
Von dortiger Seite wurden mit Schreiben vom 03.05.2017 keine Einwände oder Anregungen geäußert.

Zudem wurde als betroffene Öffentlichkeit der Vertreter der Flächeneigentümer (Herr Klopf, Höchberg) beteiligt. Dieser hat sich nicht geäußert.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis und billigt den vorliegenden Bebauungsplan „Greinbergweg - 1. Änderung“ mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 16.05.2017 mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Gemäß Art. 49 Abs. 1 GO ist das Ausschussmitglied Günther Klopf persönlich beteiligt und nimmt deshalb an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

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10. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Greinbergweg - 1. Änderung" | Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2017 ö 10

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat des Marktes Höchberg hat in seiner Sitzung am 25.10.2016 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Greinbergweg“ im Verfahren nach § 13 a BauGB zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 15.11.2016 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Greinbergweg - 1. Änderung“ in der Fassung vom 20.09.2016 mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.12.2016 bis einschließlich 31.01.2017 öffentlich ausgelegt. Zudem wurden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses behandelt.

Das Gremium billigte in der gleichen Sitzung den neuen Entwurf des Bebauungsplanes „Greinbergweg - 1. Änderung“ mit den eingefügten Änderungen.

Da im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB keine weiteren Anregungen oder Hinweise vorgetragen wurden, kann von Seiten des Bau- und Umweltausschusses der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Greinbergweg - 1. Änderung“ gefasst werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den vorliegenden Bebauungsplan „Greinbergweg - 1. Änderung“ in der Fassung vom 16.05.2017 mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Hierdurch wird die Rechtskraft des Bebauungsplanes erreicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Gemäß Art. 49 Abs. 1 GO ist das Ausschussmitglied Günther Klopf persönlich beteiligt und nimmt deshalb an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

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11. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2017 ö 11

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bau- und Umweltausschuss, dass heute, am 16.05.2017 die Arbeiten für die Kanaltrasse des Baugebietes „Greinbergweg“ begonnen haben.

Weiter informiert die Verwaltung, dass die Arbeiten für den Radweg am westlichen Ortseingang fertiggestellt sind.

Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther ergänzt, dass die Signalfarbe „Rot“ am Fahrradweg sehr gut zu erkennen ist.

Marktgemeinderat Timo Koppitz bittet die Verwaltung um Überprüfung eines Lichtmastes im Ortsteil „Hexenbruch“, Nähe Tierklinik „Krafzel“, da dieser seit längerer Zeit defekt ist.

Marktgemeinderat Thomas Scheder bittet um Überprüfung der Parkplatzbeleuchtung „Brunnengasse“ und des Parkplatzes „Am Schützenhaus“, da diese schlecht ausgeleuchtet sind.

Die Verwaltung erinnert auf Nachfrage aus dem Gremium die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses an die Stellungnahme für den Ausbau der „Sonnemannstraße“.
Diese sollte bis zum 16.06.2017 in der Verwaltung eingehen.

Datenstand vom 26.05.2017 10:44 Uhr