Datum: 17.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortstermin: Sanierung Bergstraße | Sonnemannstraße | Wirtgasse | Am Reele BA III Sonnemannstraße - Oberflächengestaltung
2 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
2.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-028; Umbau Wohnhaus mit Abbruch DG, Ersatzneubau Obergeschoss und Erweiterungsbau im Erdgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 366/1, Herrenweg 29, § 34 BauGB
2.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-029; Umbau und Aufstockung eines Wohnhauses, Abbruch der Doppelgarage, Neubau Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 3468, Bergstraße 6, § 34 BauGB
2.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-027; Wohnhausum- und Anbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 1146/6, Winterleitenweg 40, § 34 BauGB
2.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-030; Energetische Sanierung eines Wohnhauses mit Spitzbodenausbau und Neuerrichtung von zwei Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 264/3, Friedrich-Ebert-Str. 12, § 34 BauGB
2.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-025; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 757/3, Allerseeweg 24, Bebauungsplan "Seeweg", § 30 BauGB
2.6 Farbkonzept DERAG Anwesen Albrecht-Dürer-Straße 51, Fl.Nr. 677/50
3 Berichte und Anfragen

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1. Ortstermin: Sanierung Bergstraße | Sonnemannstraße | Wirtgasse | Am Reele BA III Sonnemannstraße - Oberflächengestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.07.2017 ö 1

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2016 das Verkehrskonzept für den Bauabschnitt „Sonnemannstraße“ beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Ausbaubereich mit dem Büro Wegner die Gestaltungs- und Verkehrsanlagenplanung auszuarbeiten.

Die Gestaltungs- und Verkehrsplanung wurde am 25.04.2017 in der Bau- und Umweltausschusssitzung durch das Büro Wegner vorgestellt und den Fraktionen zur Diskussion und mit der Bitte um Stellungnahme überlassen.

Die Stellungnahmen sind bei der Verwaltung eingegangen und geprüft.
Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Planungsbüro werden diese erörtert und neuralgische Punkte aufgezeichnet und besprochen.

Den Ausschussmitgliedern werden anhand der Pläne und an den entsprechenden Stellen vorerst die Umplanungen und angedachten Lösungsvorschläge aufgezeichnet.

So soll nun der Gehweg im Bereich von Wirtgasse bis Brunnengasse auf der nördlichen Seite liegen. Die Querung findet dann im gepflasterten Bereich der Brunnengasse statt. Ab hier soll der Gehweg, wie in der zuvor vorgestellten Planung, südlich an der Sonnemannstraße verlaufen.

Die Öffnung des bestehenden Platzes „An der Weeth“ soll lediglich durch ein Absenken der Mauer erreicht werden.

Den Ausschussmitgliedern wird die Engstelle im Bereich zwischen Sonnemannstraße 70 und 76 erläutert. Hier versucht die Verwaltung über den Grunderwerb vor den Anwesen 70, 72 und 74 eine bessere Lösung zu ermöglichen .
Ansonsten müsste hier mit einem überfahrbaren Gehweg geplant werden, da sich diese Engstelle als zu lang und nicht einsehbar gestalten würde.

Aufgrund der bestehenden Änderung und der Einarbeitung der Anregungen aus den Fraktionen ist eine Beschlussfassung für die Marktgemeinderatssitzung am 26.09.2017 vorgesehen.

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2. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.07.2017 ö 2
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2.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-028; Umbau Wohnhaus mit Abbruch DG, Ersatzneubau Obergeschoss und Erweiterungsbau im Erdgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 366/1, Herrenweg 29, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.07.2017 ö 2.1

Sachverhalt

Beratung:

Die Bauwerber beantragen die Baugenehmigung für den Abbruch des Dachgeschosses und den Neubau eines Obergeschosses mit Satteldach und 18 Grad Dachneigung. Weiterhin ist geplant das Gebäude in nordöstlicher Richtung um 4 m zu verlängern. An der südlichen Gebäudespitze ist ein eingeschossiger Anbau mit aufliegender Terrasse geplant.

Bei der Vorprüfung des Bauantrages wurde Folgendes festgestellt:

- Der Miteigentümer von Fl.Nr. 364/1 hat den Bauantrag nicht unterzeichnet.
- Separate Entwässerungspläne sind vorzulegen. Die Entwässerung im KG ist gegen Rückstau zu sichern. Stellplätze sind zu entwässern.

Die Punkte wurden der Bauherrschaft am 06.07.2017 per Mail mitgeteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 17.07.2017 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-029; Umbau und Aufstockung eines Wohnhauses, Abbruch der Doppelgarage, Neubau Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 3468, Bergstraße 6, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.07.2017 ö 2.2

Sachverhalt

Beratung:

Die Bauwerber planen, das bestehende Zweifamilienwohnhaus in ein Mehrfamilienwohnhaus mit 5 Wohneinheiten umzubauen.
Die Nachbarbeteiligung wird zurzeit auf einem separaten Plansatz durchgeführt.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

  • Separate Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
  • Auf dem Formblatt für die Zustimmung der Abstandsflächenübernahme wurde die Unterschrift des Nachbarn nicht erteilt. Das Schreiben von Herrn Guckenberger vom 17.07.2017 sowie das Schreiben der Nachbarn (Seubert) von Bergstraße 6 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.
  • Auf der Anzeige zur Beseitigung fehlt die Unterschrift des Tragwerkplaners.
  • Die geplante GRZ beträgt 0,32 und die geplante GFZ beträgt 0,62.
  • Gemäß Bestandsunterlagen sind in dem Wohngebäude zwei Wohnungen vorhanden. Für die zwei Wohnungen sind zurzeit eine Garage südwestlich und eine Doppelgarage im nördlichen Bereich des Grundstückes vorhanden, zusammen drei Stellplätze. Für die neu geschaffenen drei Wohneinheiten sind gemäß Stellplatzsatzung sechs Stellplätze erforderlich, somit zusammen neun Stellplätze. Diese neun Stellplätze wurden in den Planunterlagen nachgewiesen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag in der vorliegenden Form zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 17.07.2017 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-027; Wohnhausum- und Anbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 1146/6, Winterleitenweg 40, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.07.2017 ö 2.3

Sachverhalt

Beratung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 06.11.2012 und 21.07.2015 über einen Bauantrag zur Bebauung des oben genannten Grundstücks beraten und diesem nicht zugestimmt.

Mit Schreiben vom 02.12.2015 hat das Landratsamt Würzburg den Markt Höchberg gebeten, nochmals über die Baumaßnahme zu beraten. In der Sitzung am 12.01.2016 hat der Markt Höchberg folgenden Beschluss gefasst:

„Der Bau- und Umweltausschuss hält an seinem Beschluss vom 21.07.2015 fest.“

Das Landratsamt Würzburg hat mit Bescheid vom 10.03.2016 die Baumaßnahme genehmigt.

Mit Bescheid vom 14.06.2017 hat das Landratsamt Würzburg die Arbeiten am Gebäude Fl.Nr. 1146/6 eingestellt. Das Schreiben des Landratsamtes Würzburg wird dem Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung bekannt gegeben.
Demnach wurde der geplante Swimmingpool nicht erstellt, stattdessen wurde planabweichend ein Kellerraum (als Schwimmhalle) errichtet.
Weitere planabweichende Bauten sind zusätzlich zur Genehmigung beantragt.
Der Bau– und Umweltausschuss hat in den oben genannten Sitzungen nicht zugestimmt, da der Markt Höchberg die Auffassung vertreten hat, dass die geplante Maßnahme sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Fläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Mit einer dreigeschossigen Bauweise, einer GRZ von 0,63 und einer Wandhöhe von rund 9 m bestand kein Einverständnis.

Die Planunterlagen wurden am 28. Juni 2017 eingereicht. Am 04.07.2017 wurden die Unterlagen abgeholt ergänzt und am 06.07.2017 wieder eingereicht.

Bei der Vorprüfung des oben genannten Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Der amtliche Lageplan im Maßstab 1:1000 liegt nur in Kopie vom 22.04.2015 vor. Der Lageplan stimmt nicht mit der aktuellen Situation überein. Die vorhandenen/genehmigten/erstellten baulichen Anlagen auf dem Grundstück fehlen teilweise.
- Das Kellergeschoss stimmt nicht mit der Westansicht überein.
- Separate Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Die Nachbarbeteiligung mit Fl.Nr. 1146 fehlt. Der Name auf den Planunterlagen stimmt nicht mit dem Namen des Eigentümers überein.
- Die Nachbarbeteiligung mit Fl.Nr. 1146/17 fehlt. Der Name auf den Planunterlagen stimmt nicht mit dem Namen des Eigentümers überein.
- Auf den nachgereichten Plänen fehlt die Angabe und Unterschrift des Entwurfsverfassers.
- Aufgrund der erstellten Schwimmhalle liegt talseitig ein viergeschossiges Erscheinungsbild vor.
- In der Westansicht ist die talseitige Wandhöhe mit 2,71 m über vorhandenes Gelände vermaßt, zuzüglich 1 m Geländeraufbau ergibt eine Höhe von 3,71 m. Der Grenzabstand beträgt 3,0 m, somit fehlen Abstandsflächen.
- Die Berechnung der Grundfläche und Grundflächenzahl fehlt.
- Die Berechnung der Geschossfläche und Geschossflächenzahl fehlt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt.

Es wird auf die vielen fehlenden Unterlagen und Abstandsflächen hingewiesen. Wie im Beschluss vom 12.01.2016 bereits festgehalten, bestand mit einer dreigeschossigen Bauweise kein Einverständnis. Jetzt liegt eine viergeschossige Bauweise vor, die in dieser Form in der umliegenden Bebauung nicht vorhanden ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-030; Energetische Sanierung eines Wohnhauses mit Spitzbodenausbau und Neuerrichtung von zwei Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 264/3, Friedrich-Ebert-Str. 12, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.07.2017 ö 2.4

Sachverhalt

Beratung:

Der Bauwerber plant die energetische Sanierung des oben genannten Anwesens und den Neubau von zwei Dachgauben im Spitzbodenbereich.

Bei der Vorprüfung des Antrags wurde Folgendes festgestellt:

Ein Miteigentümer von Fl.Nr. 264/9 hat den Bauantrag nicht unterzeichnet.

Mit Wohnhausanbau 1963 wurde für das Anwesen eine Garage genehmigt. Der Bauwerber zeigt an, dass vor der Garage ein Stellplatz besteht und er zusätzlich für den Ausbau des Spitzbodens einen weiteren Stellplatz erstellt. Dies entspricht der aktuellen Stellplatzsatzung § 1 Ziffer 2.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 17.07.2017 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-025; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 757/3, Allerseeweg 24, Bebauungsplan "Seeweg", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.07.2017 ö 2.5

Sachverhalt

Beratung:

Die Bauwerber planen die Bebauung des oben genannten Grundstückes mit einem Einfamilienwohnhaus. Aufgrund der Geländeverhältnisse ist eine versetzte Wohnebene geplant, was dazu führt, dass talseits ein zweigeschossiges Erscheinungsbild entsteht.
Die Nachbarn von Fl.Nr. 758, 757/2 sowie 757/1 haben dem Bauantrag zugestimmt.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Beantragt wurde die Baugenehmigung und das Genehmigungsfreistellungsverfahren.
- Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist auf dem Grundstück nur ein Vollgeschoss zulässig. Die Bauherrschaft plant versetzte Wohnebenen und somit entsteht ein Untergeschoss und ein Erdgeschoss als Vollgeschoss. Hierfür beantragen sie mit Schreiben vom 01.07.2017 eine Befreiung.
- Drei von vier Nachbarn haben dem Bauantrag zugestimmt. Das Schreiben der Nachbarin von Fl.Nr. 757 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 17.07.2017 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.6. Farbkonzept DERAG Anwesen Albrecht-Dürer-Straße 51, Fl.Nr. 677/50

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.07.2017 ö 2.6

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Wohnbau Wiesbaden AG & Co. KG hat für das Anwesen „Ladenzentrum“ ein Farbkonzept für die Fassadensanierung vorgelegt. Dieses wird dem Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung vorgestellt.

Beschluss

Dem Farbkonzept und einer evtl. erforderlichen Befreiung in Bezug auf die Hellbezugswerte der angegebenen Farbtöne Rot (Knauf F 4160) und Grau (Keim 9582) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.07.2017 ö 3

Sachverhalt

Marktgemeinderat Timo Koppitz informiert den Bau- und Umweltausschuss, dass der von der Telekom eingebaute Asphalt in der „Via-Bastia“ aufgebrochen ist. Er bittet um Überprüfung.

Datenstand vom 09.10.2017 14:57 Uhr