Datum: 12.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-031; 1. Planänderung zum Bauantrag BG 2015-511: Büronutzung: Änderung der Dachkonstruktion mit Büronutzung auf dem Grundstück Fl.Nr. 502, Karwinkel 4, § 34 BauGB
1.2 Antrag auf Vorbescheid Nr. 2017-032; Errichtung einer Terrassenwohnanlage sowie einer Reihenhausbebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1338, 1338/1, 1338/3 und 1341, Winterleitenweg 98/100, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-033; Zaunanlage mit Möglichkeit der Beschilderung auf dem Grundstück Fl.Nr. 256, Aschaffenburger Str. 3, § 34 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-014; Abbruch und Wiederaufbau des Dachstuhls, Zusammenlegung von zwei Wohnungen zu einer Wohneinheit und Neuerrichtung eines Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 775, Würzburger Straße 107, § 34 BauGB,
2 Sanierung und Umbau der Heidelberger Straße - Genehmigung der Abrechnung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; 6. Änderung des Bebauungsplanes "Mehle II" | Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
4 Berichte und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.09.2017 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-031; 1. Planänderung zum Bauantrag BG 2015-511: Büronutzung: Änderung der Dachkonstruktion mit Büronutzung auf dem Grundstück Fl.Nr. 502, Karwinkel 4, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.09.2017 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber hat im Jahr 2015 die Erneuerung der Dachkonstruktion mit Büronutzung, Nutzungsänderung im EG von Lager zu Garage und im KG von Büro zu Gästezimmer beantragt.

Mit Genehmigungsbescheid vom 05.04.2017 wurde der Bauantrag genehmigt. Der Bauwerber beantragt mit 1. Planänderung die Änderung der Dachkonstruktionen durch die Erstellung eines Kniestockes mit 1,0 m.

Beratung:

Durch die 1. Planänderung entsteht eine Vergrößerung der gewerblichen Nutzfläche von 112,19 m² auf 144,47 m² und ein Gebäude mit drei Vollgeschossen.

Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Baugrundstück und auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 500/1 nachgewiesen.

In den Planunterlagen wird darauf hingewiesen, dass die neu geplanten Gauben nicht abstandsflächenpflichtig sind, da diese nur eine Ansichtsfläche von 3,08 m² aufweisen und untergeordnet sind. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Gebäudeteile nicht in der Dachfläche liegen und baurechtlich keine Gauben sind. Somit erhöhen sich in diesem Bereich die Abstandsflächen. Auf die Beantragung von Abweichungen zu den Abstandsflächen zu Fl.Nr. 503, 504 und 500/1 wird hingewiesen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt. Die dingliche Sicherung des 5. Stellplatzes auf Fl.Nr. 500/1 zur Bescheiderstellung wird als notwendig erachtet.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 07.02.2017 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2. Antrag auf Vorbescheid Nr. 2017-032; Errichtung einer Terrassenwohnanlage sowie einer Reihenhausbebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1338, 1338/1, 1338/3 und 1341, Winterleitenweg 98/100, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.09.2017 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2016 einer Bauvoranfrage für eine Terrassenwohnanlage mit sieben Wohneinheiten und einer Reihenhausanlage mit vier Wohneinheiten zugestimmt.

Das Schreiben des Architekten vom 17.07.2017 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben. Darin wird mitgeteilt, dass geänderte Pläne vorgelegt werden und der vorgenannte Antrag vom Oktober / November 2016 seitens der Bauherrschaft beim Landratsamt zurückgenommen wurde.

Der jetzige Bauantrag beinhaltet eine Terrassenwohnanlage mit sechs Wohneinheiten und eine Reihenhausbebauung mit vier Wohneinheiten.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000 liegt nur in Kopie vor.
- Die Antragsteller beantragen ein Absehen von der Nachbarbeteiligung gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) bei einem Antrag auf Vorbescheid.
- Bei dem jetzt vorliegenden Antrag bleibt das Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1338 bestehen und an das bestehende Gebäude wird in der Ebene 1 ein Anbau erstellt. Weiter erfolgt ein separates Gebäude in nordöstlicher Richtung und eine Reihenhausbebauung in südlicher Richtung. Geplant ist eine Grundfläche von 956,34 m², entspricht einer GRZ von 0,384 und eine Geschossfläche von 1.688,12 m², entspricht einer GFZ von 0,678.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Antrag in der vorliegenden Form zuzustimmen.

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-033; Zaunanlage mit Möglichkeit der Beschilderung auf dem Grundstück Fl.Nr. 256, Aschaffenburger Str. 3, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.09.2017 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Antragsteller hat auf dem Grundstück Fl.Nr. 256 im Jahr 2017 ein Gebäude erstellt. In nordöstlicher Richtung zur Bundesstraße beantragt der Bauwerber die Erstellung einer Zaunanlage mit Anbringmöglichkeit für Werbeplakate. Die Zaun- Werbeanlage hat eine Gesamthöhe von 1,80 m und wird aus mehreren Einzelelementen in der Größe 0,9 x 1,0 m auf einem Mauersockel errichtet. Weiter kommen zur Ausführung blendfreie LED-Leisten, welche die einzelnen Felder mit weißem Licht ausleuchten.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der amtliche Lageplan liegt nur in Kopie vom 11.01.2017 vor.
- Auf dem Lageplan und den Planzeichnungen fehlt der Plankopf und die Nachbarbeteiligung.
- Die Nachbarn von Fl.NR. 258, 253 + 254 sowie von einem Miteigentümer von Fl.Nr. 252/4 haben dem Bauantrag nicht zugestimmt.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem vorliegenden Antrag nicht zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da es sich nach seiner Art, seinem Maß und der Nutzung sowie der Bauweise nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und das Ortsbild beeinträchtigt.

Das Straßenbauamt ist im Genehmigungsverfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-014; Abbruch und Wiederaufbau des Dachstuhls, Zusammenlegung von zwei Wohnungen zu einer Wohneinheit und Neuerrichtung eines Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 775, Würzburger Straße 107, § 34 BauGB,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.09.2017 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 25.04.2017 über oben genannten Bauantrag beraten und folgenden Beschluss gefasst:

„Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da durch die geplante Änderung ein Mehrbedarf von Stellplätzen gegenüber der vorhandenen Bebauung vorliegt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg weiterzuleiten, wenn der Bauwerber die Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung nachgewiesen hat.
Auf die besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie der Stadtwerke Würzburg AG vom 25.04.2017 wird hingewiesen.
Abstimmung:                                 10:0“

Die Unterlagen wurden zur Verbescheidung an die Genehmigungsbehörde Landratsamt Würzburg weitergereicht.

Der Antrag wurde vom Landratsamt Würzburg geprüft. Der Bauwerber hat die Unterlagen ergänzt.

Das Schreiben des Landratsamtes vom 01.08.2017 wird dem Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung bekannt gegeben.

Das Landratsamt bittet um erneute Beschlussfassung.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Sanierung und Umbau der Heidelberger Straße - Genehmigung der Abrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.09.2017 ö 2

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.10.2015 die Sanierung und Umgestaltung der Heidelberger Straße zwischen Grundweg und Bürgermeister-Seubert-Straße beschlossen. Die Kosten für die Tiefbauleistung wurden von der Verwaltung auf ca. 368.000,00 € geschätzt.

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 03.05.2016 wurden die Tiefbauleistungen an die Fa. August Ullrich GmbH aus 97725 Elfershausen in einer Höhe von 312.826,84 € abzüglich 2 % Nachlass vergeben. Für nicht erfasste Leistungen und unvorhersehbare Arbeiten wurden Nachträge in Höhe von 15.239,12 € genehmigt. Die Auftragssumme erhöht sich somit auf 328.065,96 €.

Die Gesamtkosten für die Tiefbauleistungen ergaben sich, wie folgt:

Tiefbauarbeiten Schlussrechnungen
Fa. August Ullrich GmbH

Sanierung und Umbau Heidelberger Straße
363.022,48 €

Im Vergleich zur Auftragssumme in Höhe von 328.065,96 € ergab sich somit eine Mehrung von ca. 10,6 %. Die Erhöhung der Abrechnungssumme ergab sich aus Massenmehrungen in Gehweg- und Nebenflächen. Zusätzlich fielen noch Baunebenkosten für Aushub- und Asphaltentsorgung, Ingenieurtechnische Leistungen für Untersuchungen, Vermessungen und Beweissicherung an.
Die angefallenen Kosten verteilen sich anteilig auf folgende Haushaltsstellen auf die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017:

1.6314.9501 – Sanierung und Umbau Heidelberger Straße
1.6300.9561 – Bushaltestellen und Wartehallen im Ortsgebiet
1.6701.9631 – Umbau Ampelanlage
1.6150.9422 – Planungskosten Vermessungsleistung
0.8141.5150 – Unterhalt Wasserversorgung
0.7000.5156 – Unterhalt Kanal Anschlussleitungen

Durch die Kostenerhöhung ergeben sich Unterdeckungen der Haushaltstelle 1.6314.9501 – Sanierung und Umbau Heidelberger Straße in den Jahren 2016 ca. 47.000.00 € und 2017 ca. 42.000.00 €.

Die Verwaltung schlägt vor, die in der Haushaltstelle 1.6153.9501 – Ortskernsanierung BA III B + C nicht benötigten Mittel von ca. 90.000.00 € als Deckungsmittel zu verwenden.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführung zustimmend zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; 6. Änderung des Bebauungsplanes "Mehle II" | Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.09.2017 ö 3

Sachverhalt

Gegenstand der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Mehle II“ soll die Ermöglichung der Errichtung einer barrierefreien Wohnanlage im Bereich „Bürgermeister-Seubert-Straße/Im Wiesengrund“ sowie die Anpassung der Planunterlagen an die zwischenzeitlich vorliegende Bestandssituation und den aktuellen Rechtsstand sein.

Grundlage der Planung (hinsichtlich der Art und dem Maß der baulichen Nutzung) ist die dem Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 25.06.2013 vorgestellte Machbarkeitsstudie des Architekten Frenz, wobei sich die Gestaltung der Gebäudekörper und deren Anordnung auf den Grundstücken unwesentlich geändert hat. Zudem wurde das Grundstück Fl. Nr. 3926/13, Gemarkung Höchberg aus dem Planungsumgriff entfernt, da es mittlerweile mit der Kinderkrippe „Im Wiesengrund“ bebaut wurde.

Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung im Sinne des § 13 a Abs. 1 BauGB. Daher erfolgt die Bebauungsplanaufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Der Änderungsbereich erstreckt sich auf die Grundstücke Fl. Nrn. 3926/6, 3926/7, 3926/8, 3926/9, 3926/10, 3926/11 und 3926/12 der Gemarkung Höchberg und hat eine Größe von ca. 4.670 m².

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Mehle II“ und leitet hierzu das Verfahren nach § 13 a BauGB ein. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Der Umgriff des Planungsgebietes umfasst die Fl. Nrn. 3926/6, 3926/7, 3926/8, 3926/9, 3926/10, 3926/11 und 3926/12 der Gemarkung Höchberg und hat eine Größe von ca. 4.670 m²; dieser ist aus folgendem Lageplanausschnitt ersichtlich:



Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Auktor Ingenieur GmbH, Berliner Platz 9, 97080 Würzburg, beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Der Bau- und Umweltausschuss bittet die Verwaltung dafür Sorge zu tragen, dass die Planungen in aktueller Form nochmals dem Marktgemeinderat vorgestellt werden.

zum Seitenanfang

4. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.09.2017 ö 4

Sachverhalt

Die Verwaltung weist auf den Erfahrungsbericht des Verkehrsreferats hinsichtlich der Geschwindigkeitsmessungen des fließenden Verkehrs in beide Richtungen im Bereich der „Waldstraße/Kinderwelt St. Norbert“ in der Tischvorlage hin. Bei weiteren Fragen steht hierzu Frau Klinger vom Verkehrsreferat Rede und Antwort.

Erster Bürgermeister Peter Stichler teilt mit, dass die verkehrliche Situation am 1. Schultag im Bereich der „Ernst-Keil-Schule/Grundschule“ unproblematisch war.
Weiter informiert Erster Bürgermeister Peter Stichler über die Einstiegsituation an der neu geschaffenen Haltestelle für die Grundschüler des Hexenbruchs. Das freiwillige Angebot des Marktes Höchberg scheint gut angenommen zu werden.
Die Verwaltung hat daher umgehend heute die Wartebereichszone vergrößert. Die Gesamtsituation an der Abholhaltestelle wird von der Verwaltung weiter beobachtet.

Weiter informiert die Verwaltung, dass die Umbauarbeiten für die Renovierung von zwei Klassenzimmern in der Ernst-Keil-Schule mit zentralem Gemeinschaftsbereich abgeschlossen sind.
Erster Bürgermeister Peter Stichler regt an, dass die sanierten Räume vom Marktgemeinderat besichtigt werden sollen.

Marktgemeinderat Martin Benthe fragt nach dem Sachstand des Bauvorhabens in der „Würzburger Straße 3“.

Weiter hat er festgestellt, dass das Grundstück neben dem Spielplatz „Vogelnest“ von Gemeindemitarbeitern gemäht wurde.
Auf Anfrage teilt Erster Bürgermeister Peter Stichler mit, dass die Mäharbeiten gemäß Pachtvertrag vom Markt Höchberg durchzuführen sind.

Dritter Bürgermeister Bernhard Hupp ist der Auffassung, dass die Bauarbeiten im Bereich „Wirtgasse“ sehr langsam vorangehen.
Auf Anfrage teilt Bauamtsleiter Alexander Knahn mit, dass die Fertigstellung (mit Feinschicht) bis Ende September geplant ist.

Weiter teilt Dritter Bürgermeister Bernhard Hupp mit, dass es durch die Abbrucharbeiten des Anwesens „Hauptstraße 109“ zu Verkehrsproblemen gekommen ist.
Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass die Verkehrssituation für die Abbrucharbeiten sehr schwierig zu regeln war. Zum einen war das Grundstück zu 100 % überbaut und alle Arbeiten mussten straßenseitig durchgeführt werden. Zum anderen ist vor und hinter der Baustelle eine Ampelanlage, was eine weitere Ampelanlage für die Baustelle nicht ermöglichte, da zusätzlich die Einmündung aus der „Martin-Wilhelm-Straße“ hierbei zu berücksichtigen war. Aus diesem Grund wurden die Abbrucharbeiten auch in den Sommerferien durchgeführt und täglich von der Verwaltung beobachtet.

Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther erkundigt sich nach der Sperrung der „Schulgasse“.
Erster Bürgermeister Peter Stichler teilt mit, dass die „Schulgasse“ nur noch für die Zu- und Abfahrt zum Parkplatz unterhalb der Kirche möglich ist um die Verkehrssicherheit im Bereich der Schule zu erhöhen. Dies wurde mit der Schulleitung im Zuge des Schulwegekonzepts so abgestimmt.

Dritter Bürgermeister Bernhard Hupp fragt nach dem Stand der Planung für die Bebauung des Anwesens „Wallweg 3“.
Bauamtsleiter Alexander Knahn teilt mit, dass die Planungen und Abstimmungen zurzeit laufen und der Bauantrag sowie der Antrag bei der Städtebauförderung noch in diesem Jahr gestellt werden sollen.

Marktgemeinderat Timo Koppitz teilt mit, dass am Ende der Würzburger Straße (nahe Stadtgrenze) der Gehweg teilweise in einem schlechten Zustand ist. Er bittet um Überprüfung und Beseitigung der Stolpergefahren.

Weiter teilt Marktgemeinderat Timo Koppitz mit, dass in der „Via Bastia“, im Bereich der Hausnummer 30/32, Dornenbüsche in dem öffentlichen Bereich gewachsen sind. Er bittet die Anlieger anzuschreiben und für einen Rückschnitt zu sorgen.

Datenstand vom 20.09.2017 07:23 Uhr