Datum: 17.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-037; Wohnhausanbau mit einer Wohneinheit und Errichtung einer Garage mit drei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 508 und 508/5, Hauptstraße 2a, § 34 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-039; Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1365/1, Winterleitenweg 132, § 34 BauGB
1.3 Antrag Nr. 2017-040; Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 275, Wallweg 3, § 34 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-025; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 757/3, Allerseeweg 24, Bebauungsplan "Seeweg", § 30 BauGB
1.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-041; Anbau eines Balkons, Überdachung einer bestehenden Treppe, Aufstellung einer Fertiggarage und eines Fertigcontainers auf dem Grundstück Fl.Nr. 1122, Hauptstraße 17, § 34 BauGB
1.6 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-043; Nutzungsänderung und Ausbau der bestehenden Scheune, einschließlich Teilabbruch und Neuerrichtung eines Dachstuhles, Nutzungsänderung des EG + OG des Wohnhauses, Entfall des geplanten Garagengebäudes im Hof, Neuaufteilung der Stellplätze, Errichtung eines Duplexparkers auf dem Grundstück Fl.Nr. 256, Aschaffenburger Straße 3, § 34 BauGB
2 Spielplätze des Marktes Höchberg
3 Neubau Radweg mit Oberflächensanierung Heidelberger Straße - Genehmigung der Abrechnung
4 Ertüchtigung der Treppenanlage Klinggraben bis zum Wendehammer Kalkofenweg
5 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.10.2017 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-037; Wohnhausanbau mit einer Wohneinheit und Errichtung einer Garage mit drei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 508 und 508/5, Hauptstraße 2a, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.10.2017 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seinen Sitzungen am 07.06.2016 und 08.11.2016 über eine Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 508 mit einem Wohnhaus in zweiter Reihe beraten und diesen Anfragen nicht zugestimmt.

Der Bauwerber stellt jetzt einen Antrag auf Wohnhausanbau mit einer Wohneinheit und einer Garage. Der Wohnhausanbau ist zweigeschossig mit einem Satteldach von 36 Grad, wie das bestehende Wohnhaus.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Eine Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Zugestimmt haben die direkt angrenzenden Nachbarn. Eine Nachbarbeteiligung mit den nördlichen Grundstückseigentümern entlang der Zufahrt wurde nicht durchgeführt.
- Die Länge der Zufahrt beträgt ca. 80 bis 85 m. Davon ca. 31 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 508/5. Dieses Grundstück ist mit einem Zufahrtsrecht für den Anbau auf Fl.Nr. 508 zu belasten, siehe beiliegender Grundbuchauszug v. 22.09.2017.
- Eine Stellungnahme der Feuerwehr zur Bebauung des Grundstückes ist aufgrund der Entfernung zur nächsten öffentlichen Straße einzuholen. Lt. Mitteilung des Antragstellers gibt es eine mündliche Zusage von Herrn Reitzenstein, Kreisbrandrat Landkreis Würzburg, zur geplanten Bebauung.
- Aus Sicht des Marktes Höchberg sind die Abstandsflächen zum Grundstück Fl.Nr. 507 nicht ausreichend. Nicht berücksichtigt ist die Abgrabung/Auffüllung und der Dachaufbau.
- Für das bestehende Wohnhaus sind gemäß Baugenehmigung von 1960 zwei Stellplätze nachzuweisen. Ebenso zwei Stellplätze für die neugeplante Wohneinheit. Die Stellplätze sind auf den Planunterlagen in Form einer Garage mit drei Stellplätzen und einem Stellplatz nachgewiesen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Eine Stellungnahme der Feuerwehr fehlt.

Das Landratsamt Würzburg wird gebeten im Genehmigungsverfahren die Abstandsflächen und den Immissionsschutz im Bereich der Zufahrt zu prüfen.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 17.10.2017 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-039; Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1365/1, Winterleitenweg 132, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.10.2017 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Auf dem Baugrundstück Winterleitenweg 132 ist in zweiter Reihe ein Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten geplant.

Beratung:


Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Wohnflächenberechnung für die Wohneinheit im KG fehlt.
- Das Grundstück Fl.Nr. 1366/1 ist durch einen Fußweg von dem Baugrundstück getrennt. Sollte hier eine Nachbarbeteiligung erforderlich werden, so ist diese nachzuholen.
- Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Die Berechnung der bestehenden Geschossfläche stimmt nicht mit den Baugenehmigungen von 1978/79 überein.
- Die Berechnung der bestehenden Geschossfläche gem. Bauvorlagenverordnung 1990 fehlt.
- Der Nachweis, dass es sich bei dem KG des neu geplanten Wohnhauses um ein bzw. kein Vollgeschoss handelt, fehlt.

Das Landratsamt Würzburg wird gebeten, im Genehmigungsverfahren die Abstandsflächenberechnungen zu prüfen. Nach Auffassung der Verwaltung des Marktes Höchberg sind diese falsch, da diese vom geplanten Gelände berechnet wurden. Weiter ist zu prüfen, ob der Balkon abstandsflächenpflichtig ist.

Nach den Baugenehmigungen vom 13.03.1979 und 10.12.1979 waren für das in erster Reihe genehmigte Wohnhaus zwei Stellplätze und eine Garage erforderlich. Zusammen drei Stellplätze. Neu geplant sind im KG ein Apartment, dafür erforderlich ein Stellplatz, eine Wohneinheit im EG, dafür erforderlich zwei Stellplätze und eine Wohneinheit im OG, dafür sind ebenfalls zwei Stellplätze erforderlich – zusammen fünf Stellplätze. Somit sind für die geplante Bebauung acht Stellplätze erforderlich. Nachgewiesen wurden vier Stellplätze, ein gefangener S tellplatz und ein Doppelparker – straßenbündig. Für den Doppelparker fehlt der erforderliche Stauraum.

Der Abtrag des bestehenden bergseitigen Geländes wird laut Planung wieder als Auffüllung für die neuen Geländehöhen verwendet.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt.

Mit einer Befreiung von der Stellplatzsatzung des Marktes Höchberg besteht kein Einverständnis. Ebenso nicht mit der Erstellung von straßenbündigen Doppelparkern, ohne Stauraum.

Weiter besteht mit der umfangreichen Geländeabtragung und –auffüllung kein Einverständnis.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 17.10.2017 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Antrag Nr. 2017-040; Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 275, Wallweg 3, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.10.2017 ö 1.3

Beschluss

Dem Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids Az.Nr. GBL 2-602-V-1996-28 629 für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 275, Wallweg 3, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-025; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 757/3, Allerseeweg 24, Bebauungsplan "Seeweg", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.10.2017 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen die Bebauung mit einem Einfamilienwohnhaus.
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 17.07.2017 dem o.g. Bauantrag zugestimmt.

Mit Schreiben/Mail vom 26.09.2017 (an das Landratsamt Würzburg) beantragt die Bauherrschaft eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Seeweg“ für die Einfriedung an der seitlichen Grundstücksgrenze. Das Schreiben des Landratsamtes sowie der Antrag auf Befreiung wird dem Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung bekannt gegeben.

Beratung:

Beantragt wird im Anschluss an die geplante Grenzgarage eine zwei Meter hohe Einfriedungsmauer auf einer Länge von 7,79 m. Auf der restlichen Grundstücksgrenze ca. 28 m ist eine 1,80 m hohe Grenzmauer geplant. Die Nachbarn von Fl.Nr. 758 und 757/2 haben der Maßnahme zugestimmt.

Am 16.10.2017 hat die Bauherrschaft eine neue Planskizze eingereicht und die geplante Grenzmauer wie folgt angegeben: Grenzmauerhöhe 2,0 m, Länge 7,79 m (nach der geplanten Grenzgarage) und danach eine Einfriedungsmauer, Höhe 1,80 m auf eine Länge von 10,20 m.

Zulässig ist nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan ein Maschendrahtzaun mit max. 1,30 m Höhe und entsprechender Hinterpflanzung.

Nach eingehender Beratung soll dem Bauwerber mitgeteilt werden, dass durch eine Verlängerung der geplanten Grenzbebauung der Garage um 3 m eine Verhinderung der Einsichtnahme in das Schlafzimmerfenster erreicht werden kann. Weitere Sichtschutzmaßnahmen können aus Sicht der Gemeinde ausreichend durch Begrünung und Gartengestaltung geschaffen werden.

Beschluss

Der erforderlichen Befreiung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-041; Anbau eines Balkons, Überdachung einer bestehenden Treppe, Aufstellung einer Fertiggarage und eines Fertigcontainers auf dem Grundstück Fl.Nr. 1122, Hauptstraße 17, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.10.2017 ö 1.5

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber möchte die bestehende Treppenanlage mit einem Satteldach in südlicher Richtung überdachen. Gleichzeitig ist geplant, auf der Ostseite einen Balkon anzubauen. Zusätzlich ist ein Fertigcontainer geplant, der als Geräteschuppen genutzt werden soll sowie eine Fertiggarage.

Durch die geplante Überdachung und die Erstellung einer Fertiggarage wird der Wendebereich auf dem Grundstück beeinträchtigt.

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Die Zustimmung des Nachbarn, Markt Höchberg, für die Grundstücke Fl.Nr. 1121/3 und 1121/5 fehlt.
- Durch den bestehenden Lagerraum auf der westlichen Grundstücksgrenze und dem neu geplanten Fertigcontainer sowie der neu geplanten Fertiggarage entsteht eine Grenzbebauung größer als 15 laufende Meter und somit entsteht eine Abstandsflächenpflicht für die neu geplanten Gebäude. Nachweise oder Übernahmen der Abstandsfläche liegen dem Bauantrag nicht bei.

Der Markt Höchberg hat eine Veränderungssperre, gemäß § 14 BauGB, für den Bereich des Bebauungsplans „Kühbachgrund“, als Satzung erlassen. Die Satzung wurde am 08.02.2016 ortsüblich bekannt gemacht. Das Baugrundstück liegt in diesem Bereich.

Im Zuge der Beratungen stellt sich die Frage der tatsächlichen Nutzungseinheiten im bestehenden Wohnhaus und der Benutzung des Flachdaches als Dachterrasse (keine vorhandene Absturzsicherung). Eine bauaufsichtliche Kontrolle wird im Ausschuss als sinnvoll erachtet.
Ferner soll die vorhandene Werbeanlage auf Größe und Genehmigung überprüft werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da die erforderliche Wendemöglichkeit durch die geplante Bebauung nicht mehr gegeben ist. Ferner sollte die Nutzung des bestehenden Hauses auf Wohnungseinheiten hin, bauaufsichtlich kontrolliert werden.

Ebenfalls wird der Baumaßnahme als Nachbar nicht zugestimmt. Mit einer Übernahme von Abstandsflächen auf die anliegenden Grundstücke des Marktes Höchberg besteht kein Einverständnis.

Einer Ausnahme von der Veränderungssperre wird nicht zugestimmt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag positiv an das Landratsamt Würzburg weiterzuleiten, sofern dieser nur noch die Überdachung der Treppenanlage und den neu angedachten Balkon beinhaltet.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 17.10.2017 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.6. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-043; Nutzungsänderung und Ausbau der bestehenden Scheune, einschließlich Teilabbruch und Neuerrichtung eines Dachstuhles, Nutzungsänderung des EG + OG des Wohnhauses, Entfall des geplanten Garagengebäudes im Hof, Neuaufteilung der Stellplätze, Errichtung eines Duplexparkers auf dem Grundstück Fl.Nr. 256, Aschaffenburger Straße 3, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.10.2017 ö 1.6

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber beantragt eine Nutzungsänderung in dem bereits erstellten Gebäude. Geplant ist die Nutzungsänderung von Büro im EG / OG zu vier Wohneinheiten.
Weiter ist geplant, in dem bestehenden Scheunengebäude zwei Wohnungen einzubauen. Das Scheunengebäude soll ein begrüntes Pultdach erhalten.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der amtliche Lageplan im Maßstab 1:1000 fehlt.
- Die Zustimmung der Nachbarn fehlt komplett. Inwieweit eine Nachbarbeteiligung durchgeführt wurde, ist der Verwaltung nicht bekannt.
- In der Baubeschreibung ist festgehalten, dass die Dachdeckung mit Ziegeln erfolgt. In den Planunterlagen ist die Dachdeckung angegeben mit begrünter Ausführung.
- Die Nachbargebäude haben ein Satteldach und fügen sich harmonisch zu einem Gesamtbild zusammen. Das geplante Gebäude wird zweigeschossig mit Pultdach errichtet.
- Mit Schreiben v. 25.09.2017 beantragt der Bauwerber eine Abweichung von der zulässigen GRZ. Laut Angabe Baunutzungsverordnung von 1990 ist diese 0,6, geplant ist eine GRZ von 0,9.
- In beiden Gebäuden sind zusammen acht Wohnungen geplant, dafür erforderlich 16 Stellplätze. Diese wurden nachgewiesen: davon vier Stellplätze in zwei Doppelparkern.
- Laut Antragstellung beantragt der Bauwerber eine „Nutzungsänderung und den Ausbau der bestehenden Scheune“. Aus Sicht der Verwaltung kann durch den nicht genehmigten Teilabbruch des Dachstuhls, Teilen der Außenwände und im Hinblick auf die Neugestaltung der Fassade nicht mehr von einer Nutzungsänderung bzw. einem Ausbau der bestehenden Scheune gesprochen werden. Das Bauvorhaben ist daher aus Sicht des Marktes Höchberg als Neubau zu sehen.

Dem Bauausschuss wird ferner die Stellungnahme des Städteplaners Herrn Wegner zur Kenntnis gegeben:
„… das Bauvorhaben ist hinsichtlich der zu erwartenden Wohnqualität äußerst fraglich. Es ist ein Wohngebäude mit 3 Brandwänden vorgesehen, die Belichtung und Besonnung erfolgt ausschließlich von Nordosten. Dort ist ein Garagenhof geplant (bzw. bereits errichtet). Bei der Erdgeschosswohnung liegen Wendebereich bzw. Stellplätze unmittelbar vor den einzigen Fenstern. Auch wenn das Grundstück außerhalb des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes liegt und die Bayerische Bauordnung nordori entierte Wohnungen nicht mehr ausschließt, werden hier städtebauliche Missstände im Sinne des § 136 Abs. 2 Nr. 1. BauGB (ungesunde Wohnverhältnisse) neu geschaffen. …“

Nach eingehender Beratung empfiehlt sich aus Sicht des Bauausschusses, unabhängig vom vorliegenden Bauantrag, eine bauaufsichtliche Kontrolle der momentanen Nutzungseinheiten und hinsichtlich des Einfahrtsbereichs.

Die Nachbarn sollen seitens der Verwaltung über das Bauvorhaben informiert werden.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird nicht zugestimmt, da mit einer Abweichung zur Baunutzungsverordnung für die GRZ von 0,6 auf 0,9 kein Einverständnis besteht.

Weiter besteht mit der Bauweise eines Pultdaches kein Einverständnis, da in unmittelbarer Nähe nur Satteldächer vorhanden sind. Die Struktur in der näheren Umgebung besteht aus ein- und zweigeschossigen Wohn- und Nebengebäuden mit steilem Sattel- oder Walmdach. Auch befindet sich in dem Bereich keine Grenzbebauung mit Wohnnutzung.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 17.10.2017 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Spielplätze des Marktes Höchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.10.2017 ö 2

Sachverhalt

Am 25.04.2017 wurde dem Bau- und Umweltausschuss eine Zusammenstellung der verschiedenen Spielplätze in Höchberg vorgestellt.
In der Übersicht finden sich neben Ausstattung und Nutzergruppen auch eine Einschätzung des Spielwerts und der Frequentierung wieder.

Diese Übersicht wurde den Fraktionen übersendet und dient als Diskussionsgrundlage für die Gesamtkonzeption der Spielplätze.

Nachdem die Verwaltung anhand einer Karte die Lage und die Möglichkeiten möglicher Umnutzungen betroffener Spielplätze den Ausschussmitgliedern erläutert hat, folgt ein Austausch im Gremium.

Seitens der Verwaltung werden allen Mitgliedern des Marktgemeinderates die Karte sowie die Überlegungsansätze der Verwaltung im RIS zur Verfügung gestellt.

Im Hinblick auf die anstehende Haushaltsaufstellung und der Festlegung der weiteren Vorgehensweise werden die Fraktionen um eine Stellungnahme bis Ende November gebeten.

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3. Neubau Radweg mit Oberflächensanierung Heidelberger Straße - Genehmigung der Abrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.10.2017 ö 3

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2016 den Neubau des Radweges in der Heidelberger Straße, beginnend hinter dem „Kreisverkehr Rewe“ bis zur Einmündung zur B 27 mit gleichzeitiger Sanierung der Fahrbahnoberfläche Heidelberger Straße beschlossen.
Die Kosten für die Tiefbauleistung wurden von der Verwaltung auf ca. 290.000,00 € geschätzt.

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 20.09.2016 wurden die Tiefbauleistungen an die Fa. Zöller Bau GmbH aus 97855 Triefenstein-Lengfurt mit einer Auftragssumme von 137.331,71 € vergeben. Für nicht erfasste Leistungen und unvorhersehbare Arbeiten wurden Nachträge in Höhe von 24.194,39 € genehmigt. Die Auftragssumme für die Tiefbauleistung erhöhte sich somit auf 161.526,10 €.

Mit der Lieferung und Montage der Stahlschutzplanken hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 08.11.2016 die Fa. Südplanken GmbH & Co. KG aus 88471 Laupheim mit einer Summe von 37.558,09 € beauftragt.

Die Entsorgung belasteter Straßenaufbruch- und Aushubmaterialien wurden, wie durch den Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung vom 08.12.2015 beschlossen, individuell anhand der Untersuchungsergebnisse jeweils mit der günstigsten Variante beauftragt.

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme ergaben sich, wie folgt:
Neubau Radweg Heidelberger Straße:
Schlussrechnung Tiefbau Radweg, Fa. Zöller Bau
118.321,69 €
Schlussrechnung Leitplanke, Fa. Südplanken GmbH
42.290,48 €
Entsorgung kontaminierter Erdaushub
Entsorgung kontaminierter Asphaltaufbruch
Bodenuntersuchung und Zwischenlager
65.942,95 €
32.204,59 €
6.160,66 €
Sonstige Baunebenkosten: Straßenmarkierung, Beschilderung, Begrünung
5.157,52 €
Neubau Radweg:
270.077,89 €


Oberflächensanierung Heidelberger Straße:

Schlussrechnung Tiefbau Oberflächensanierung, Fa. Zöller Bau
92.494,31 €
Oberflächensanierung:
92.494,31 €
Gesamtkosten Neubau Radweg mit Oberflächensanierung Heidelberger Straße

362.572,20 €


Die angefallenen Kosten verteilen sich anteilig auf folgende Haushaltsstellen auf die Haushaltsjahre 2016 und 2017:

1.6314.9510 – Radweg Heidelberger Straße, Rewe bis B27
0.6300.5131 – Unterhalt von Straßen und Wegen

Durch die erheblichen Entsorgungskosten von insgesamt 104.308,20 € und einer Massenerhöhung in der Sanierungsfläche ergibt sich im Jahr 2017 eine Unterdeckung der Haushaltstelle 1.6314.9510 – Radweg Heidelberger Straße von ca. 109.000.00 €.

Die Verwaltung schlägt vor, die in der Haushaltstelle 1.6153.9501 – Ortskernsanierung BA III B + C nicht benötigten Mittel als Deckungsmittel zu verwenden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführung zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Ertüchtigung der Treppenanlage Klinggraben bis zum Wendehammer Kalkofenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.10.2017 ö 4

Sachverhalt

Die Treppenanlage auf dem Flurstück 1207/2 vom Klinggraben zum Wendehammer im Kalkofenweg ist in marodem Zustand.

Ein Neubau der Treppenanlage gemäß den geltenden Vorschriften ist aus Platzmangel nicht möglich. Von der Verwaltung wurde eine Variante zur dauerhaften Ertüchtigung der Treppe ausgearbeitet.

Aus Sicht der Verwaltung bieten sich daher zwei Möglichkeiten an:

1. Die Ertüchtigung der Treppenanlage vom Klinggraben zum Wendehammer im Kalkofenweg in der vorgeschlagenen Sanierungsvariante (Blockstufen auf vorhandenem Unterbau)
oder:
2. Schließung der vorhandenen Treppenanlage.

Bei der vorgeschlagenen Sanierungsvariante sollen über die alten Betonstufen neue Betonblockstufen im Mörtelbett versetzt und die Hohlräume der alten Treppe mit Füllbeton aufgefüllt werden. Eine Erneuerung der Treppengeländer auf beiden Seiten des Treppenlaufes ist vorgesehen.
Die Kosten für die Sanierung belaufen sich auf ca. 48.000,00 €.

Den Ausführungen der Verwaltung folgt eine rege Diskussion über die weitere Vorgehensweise, in der der Neubau einer normgerechten Treppe an anderer Stelle als sinnvollste Lösung angesehen wird.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zeitnah in Verhandlung zu treten, um den nötigen Grunderwerb für den Neubau einer Treppe zu erwirken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.10.2017 ö 5

Sachverhalt

Marktgemeinderat Timo Koppitz bedankt sich für die Veranlassung der Rodung an den bergseits gelegenen Grundstücken der Via Bastia und bittet darum, dies auch bei den talseits gelegenen Grundstücken zu veranlassen.

Thomas Scheder fragt an, inwieweit die nicht genehmigte Ablagerung von Bauaushub eines Landwirts weiter verfolgt wurde.
Bauamtsleiter Alexander Knahn berichtet, dass der Markt Höchberg dies beim Landratsamt Würzburg zur Anzeige gebracht und darauf bestanden hat, dass der Aushub auf den Flächen des Marktes Höchberg umgehend entfernt wird. Dies ist bereits geschehen. Soweit bekannt, hat das Landratsamt die Sache überprüft und nach Beprobung durch den Landwirt erlaubt, einen Teil des Aushubs auf seinen eigenen Flächen auszubringen.

Marktgemeinderat Martin Benthe fragt nach, was aus dem Bauvorhaben Lingenfelder geworden ist.
Bauamtsleiter Alexander Knahn antwortet, dass der Bauantrag beim Landratsamt noch in Bearbeitung ist.

Marktgemeinderat Walter Feineis merkt an, dass die Bäume in den Ausgleichsflächen (Nähe Wiesengrund) zunehmend verbuschen und durch den Markt Höchberg nicht ausreichend gepflegt werden.
Bauamtsleiter Alexander Knahn erläutert daraufhin, dass diese Beschwerde bereits durch den Vorsitzenden des Runden Tisches Natur an ihn herangetragen wurde. Er weist darauf hin, dass der Markt Höchberg in den letzten Jahren die Pflegemaßnahmen für Bäume in den Ausgleichsflächen intensiviert hat. Es wurden Erziehungs- und Pflegeschnitte durchgeführt.
1. Bürgermeister Peter Stichler merkt an, dass über die Funktion des Runden Tisches Natur, aufgrund von verschiedenen Vorkommnissen, in der nächsten Marktgemeinderatssitzung nochmals gesprochen werden sollte.

Marktgemeinderat Matthias Rüth fragt an, ob am „Weg zum Kreuz“ die Verkehrsführung geändert wurde. Es sei jetzt eine abknickende Vorfahrtsstraße anstatt der „Rechts vor Links Regelung“. Diese Verkehrsregelung wird aus seiner Sicht als unvorteilhaft erachtet und sollte überprüft werden.
Bauamtsleiter Alexander Knahn wird die Sache ans Verkehrsreferat weitergeben.

3. Bürgermeister Bernhard Hupp fragt, ob dem Markt Höchberg ein illegal abgestelltes Auto am Parkplatz „Albrecht-Dürer-Straße“ bekannt ist, das schon mehrere Monate dort steht.
Bauamtsleiter Alexander Knahn erklärt, dass Frau Klinger, Verkehrsreferat, auf Rückfrage erklärt hat, dass zur Zeit eine Anfrage beim Landratsamt Würzburg hinsichtlich der Zulassung läuft, hier aber noch keine Rückmeldung erfolgt ist.

Datenstand vom 25.10.2017 07:48 Uhr