Datum: 14.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Änderungsplan zum Bauantrag Az.: BG-2014-42 Nr. 2017-044; Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Änderung Carport zu Garage und Standortänderung auf dem Grundstück Fl.Nr. 3649/8, Bürgermeister-Seubert-Str. 43, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-045 Neubau eines Einfamilienwohnhauses inkl. einer Einliegerwohnung mit einer Doppelgarage und zwei Kfz-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3476/8, Heidelberger Straße 32, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB
2 Verkehrsanbindung des Ortsgebietes Höchberg zum Steinbachtal
3 Fußgängerführung im Herrenweg
4 Oberflächensanierung Albrecht-Dürer-Straße, Abschnitt II, Friedrich-von-Spee-Straße bis Hans-Sachs-Straße
5 Neuer Friedhof - Erweiterung Urnenfeld Abteilung 1c
6 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 14.11.2017 ö 1
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1.1. Änderungsplan zum Bauantrag Az.: BG-2014-42 Nr. 2017-044; Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Änderung Carport zu Garage und Standortänderung auf dem Grundstück Fl.Nr. 3649/8, Bürgermeister-Seubert-Str. 43, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 14.11.2017 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 14.01.2014 dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen für die Überschreitung der talseitigen Wandhöhe zugestimmt. Das Landratsamt Würzburg hat am 28.05.2014 einen Baugenehmigungsbescheid erlassen. Geplant war 2014 an der nordwestlichen Grundstücksgrenze ein Carport mit 3,0 m Abstand zur Straße, analog zur Festsetzung des Bebauungsplanes „Mehle II“. Der Bauwerber beantragt jetzt die Reduzierung des Stauraumes auf 2,0 m und die Änderung von Carport in Garage.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarbeteiligung wurde nur mit den Eigentümern von Fl.Nr. 3649/7 und 3649/9 durchgeführt.
- Im Bebauungsplan „Mehle II“ ist der Garagenstandort zwingend mit 3,0 m zur öffentlichen Straße festgesetzt. Geplant und beantragt sind 2,0 m. Das Schreiben, Antrag auf Befreiung des Antragstellers vom 11.10.2017, wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Durch die geplante Reduzierung auf 2,0 m verändert sich auch die Zufahrtsbreite zum Stellplatz vor dem Gebäude auf 1,91 m. Nachdem die Zufahrtsbreite von 1,91 m als nicht ausreichend angesehen wird, empfiehlt die Verwaltung, der erforderlichen Befreiung nicht zuzustimmen.

Beschluss 1

Der erforderlichen Befreiung für die Reduzierung des erforderlichen Stauraumes für die geplante Garage von 3,0 m auf 2,0 m wird nicht zugestimmt, da hierdurch die erforderliche (maßgebliche) Zufahrtsbreite zum angrenzenden Stellplatz nicht mehr gegeben ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Bauwerber den Stauraum auf 2,50 m vergrößert.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 14.01.2014 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-045 Neubau eines Einfamilienwohnhauses inkl. einer Einliegerwohnung mit einer Doppelgarage und zwei Kfz-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3476/8, Heidelberger Straße 32, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 14.11.2017 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen auf dem o.g. Baugrundstück ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten, einer Doppelgarage und drei Stellplätzen. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten des Grundstückes sind Befreiungen vom Bebauungsplan für die Wandhöhe erforderlich. Ebenso für Zufahrtsbreite und Dachneigung.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der Lageplan ist vom 07.02.2017. Im Lageplan fehlt das zwischenzeitlich errichtete Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 3476/9.
- Der Nachbar von Fl.Nr. 3478/7 hat den Bauantrag nicht unterzeichnet. Hierzu werden die Schreiben der Antragsteller v. 03.11.2017 und v. 10.11.2017 dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben. Die Nachbarn von Fl.Nr. 3926/1 haben auf separaten Plansätzen unterzeichnet.
- Der Bauwerber plant ein Krüppelwalmdach mit einer Dachneigung von 45 Grad für das Hauptdach und im Krüppelwalmbereich eine Dachneigung von 55 Grad. Für die 55 Grad ist eine Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan „Mehle II“ erforderlich.
- Die zulässige talseitige Traufhöhe beträgt 7,0 m. Der Bauwerber plant eine Höhe von 7,94 m.
- Die zulässige Zufahrtsbreite beträgt nach dem Bebauungsplan 6,0 m. Geplant sind ca. 12,0 m.
- Für die Erstellung der zwei Stellplätze an der südlichen Grundstücksgrenze ist eine ca. 3,0 m hohe Stützmauer mit Geländer/Absturzsicherung erforderlich.
- Der Bauwerber hat für die Wohnung im Untergeschoss zwei Stellplätze und für die Wohnung im Erdgeschoss und Dachgeschoss drei Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.

Das Schreiben der Fa. Dornbau AG v. 02.11.2017 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Gebäude aufgrund der Dachgestaltung sehr hoch in Erscheinung tritt. Mit einem Vergleich der Planunterlagen wird dem Bau- und Umweltausschuss das geplante Gebäude in Bezug auf die Nachbarbebauung vorgestellt.

Marktgemeinderat Timo Koppitz fügt an, dass das Grundstück aufgrund der Hanglage schwer zu bebauen ist.

Marktgemeinderat Johannes Väthjunker bittet nochmals mit dem Bauwerber zu sprechen und evtl. die Firstrichtung zu drehen.

Marktgemeinderat Martin Benthe fragt an, ob in dieser Kombination schon mal Befreiungen erteilt wurden.
Der Verwaltung ist so ein Vorgang nicht bekannt.

Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther fragt an, warum eine zusätzliche Zufahrt erforderlich ist.
Bauamtsleiter Alexander Knahn erläutert, dass durch die zweite Wohneinheit im Gebäude zusätzliche Stellplätze erforderlich werden und die nach Bebauungsplan zulässige Zufahrt von 6,00 m nicht ausreicht.

Die Marktgemeinderäte Matthias Rüth und Martin Benthe beantragen den Bauantrag zurückzustellen. Die Bauverwaltung soll nochmals mit dem Bauwerber über Firstrichtung und Gebäudehöhe sprechen und nach Alternativlösungen suchen.

Dritter Bürgermeister Bernhard Hupp fragt an, warum nicht schon vorher mit dem Bauherrn darüber gesprochen wurde.
Bauamtsleiter Alexander Knahn teilt mit, dass es bereits einige Gespräche mit den Bauwerbern im Vorfeld stattgefunden haben.

Beschluss

Der Bauantrag wird zurückgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, nochmals mit dem Bauwerber über die Firstrichtung und die Gebäudehöhe zu sprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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2. Verkehrsanbindung des Ortsgebietes Höchberg zum Steinbachtal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 14.11.2017 ö 2

Sachverhalt

In der Sitzung vom 26.09.2017 wurde der Marktgemeinderat über die veränderte Verkehrsanbindung des Ortsgebietes Höchberg zum Steinbachtal informiert:

Um den Nutzerkreis im „Steinernen Brückleinsweg“ sowie im „Roßbergweg“ einzuschränken und Polizeikontrollen zu ermöglichen, wurde mit der Stadt Würzburg vereinbart, den Zusatz „Anlieger frei“ zu entfernen. Somit handelt es sich hier wieder um „echte Feldwege“, welche von der Polizei auch schon wirkungsvoll überwacht werden.

Nach diesem Beschluss erreichten die Verwaltung zahlreiche Anfragen auf Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der jetzt gesperrten Feldwege.
Diese Ausnahmegenehmigungen betreffen die Bewohner der Lochgrabensiedlung (30 zugelassene Fahrzeuge) sowie die Bewohner des Steinbachtals (132 zugelassene Fahrzeuge).
Die Eigentümer von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken dürfen weiterhin den gesperrten Teil der Feldwege befahren, zum Zwecke der Bewirtschaftung ihres Grundstückes.

Der Markt Höchberg hat seit der Gebietsreform 1978 stets durch für Feldwege überaus großzügige Verkehrsregelungen, die Anbindung des ehemaligen Gemarkungsgebietes an das Ortsgebiet Höchberg berücksichtigt. Ausnahmegenehmigungen wurden bis zum Jahr 2004 ausgestellt und die Feldwege wurden häufig als Abkürzungsstrecke befahren.

Daher rät die Verwaltung, gemeinsam mit der Stadt Würzburg, dringend von Ausnahmegenehmigungen ab. Diese widersprechen dem Beschluss des Marktgemeinderates, welcher die Verwaltung beauftragte eine wirkungsvolle Überwachung, in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Stadt Würzburg, zu erreichen.
Durch die Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen wird sich der Durchgangsverkehr intensiv vermehren und eine konsequente Überwachung wäre nicht mehr gewährleistet. Es würde sich hier „Anlieger frei“ wiederspiegeln.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss entscheidet sich gegen die Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der gesperrten Feldwege „Steinerner Brückleinsweg“ sowie „Roßbergweg“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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3. Fußgängerführung im Herrenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 14.11.2017 ö 3

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung vom 25.07.2017 wurde die Verwaltung beauftragt im Herrenweg – in Bereichen ohne Gehweg –  zu prüfen, ob eine Fußgängerführung aufgezeichnet werden kann.

Durch die Sanierung ist eine Entwässerungsführung entstanden, welche durch Pflastersteine von der restlichen Fahrbahn getrennt ist. Diese könnte durch ihre optische Trennung auch als Fußgängerführung angeboten werden. Schon jetzt wird diese von Fußgängern und Kindern genutzt. Durch Piktogramme könnte man diese noch verdeutlichen. Der Herrenweg dient auch als Schulweg und daher sollte der Fußgängerweg eindeutig erkennbar sein.

Da sich die Entwässerungsführung aus bautechnischen Gründen auf der gegenüberliegenden Seite des fertiggestellten Hochbordes befindet, sollte ein Überweg markiert werden (Leitlinien oder Rotmarkierung).

Von einer Markierung eines zusätzlichen Fußgängerweges rät die Verwaltung ab. Dies würde zum Wegfall vieler Stellplätze führen.

Im hinteren Bereich des Herrenweges sollte im Zuge von weiteren Sanierungsmaßnahmen die Entwässerungsführung fortgeführt werden, sodass diese auch als Fußweg genutzt werden kann.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss entscheidet sich gegen einen zusätzlich markierten Fußgängerweg im Herrenweg. Die neu entstandene Entwässerungsführung soll gleichzeitig als Fußweg dienen. Ein markierter Überweg sowie Piktogramme sollen noch verdeutlichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Oberflächensanierung Albrecht-Dürer-Straße, Abschnitt II, Friedrich-von-Spee-Straße bis Hans-Sachs-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 14.11.2017 ö 4

Sachverhalt

Die Straßen- und Gehwegoberflächen der Albrecht-Dürer-Straße zwischen
Friedrich-von-Spee-Straße und Hans-Sachs-Straße sind in einem sehr maroden Zustand.

In den Jahren 2014-2016 wurde bereits der Bereich vom Allerseeweg bis über die Einmündung der Friedrich-von-Spee-Straße saniert. Die Sanierung der ehemaligen Eigentümerwege der Albrecht-Dürer-Straße 49-137 wurde im Herbst 2017 fertiggestellt.

Für das Jahr 2018-2019 sind die Sanierungsarbeiten im weiterführenden Bauabschnitt II, von der Friedrich-von-Spee-Straße bis zur Einmündung der Hans-Sachs-Straße vorgesehen.

Die Straßenoberfläche soll, im selben Verfahren wie im ersten Bauabschnitt, ca. 3 - 4 cm tief abgefräst werden. Fehlstellen im Unterbau werden mit Heißasphalt punktuell ausgebessert, in Teilbereichen wird ein Gitternetzgewebe aufgebracht. Die Oberfläche wird anschließend in einschichtiger Asphaltbauweise vollflächig erneuert.

Bereits im Vorfeld werden Wasserschieberkreuze, Hausanschlussschieber und einige defekte Anschlusskanäle ausgewechselt. Bordsteine und Wasserrinnen samt Straßeneinläufen sollen erneuert werden. In den gemeindeeigenen, zum Alleeweg führenden, Stichwegen werden die Treppenanlagen samt Kinderwagenfahrspuren und Treppengeländer erneuert.

Die Kosten für die Oberflächensanierung im Teilabschnitt II werden von der Verwaltung inkl. der Höhenanpassung vorhandener Einbauteile (wie Schächte, Schieber, Einläufe) und Erneuerung von Bordsteinen und Rinnen auf ca. 300.000,00 € geschätzt. Für Auswechselungen von Wasserschieberkreuzen und Hausanschlusskanälen muss mit einem Betrag von ca. 70.000,00 € gerechnet werden.

Auf der Haushaltstelle 0.6300.5131 wird für Unterhalt und Sanierung von Gemeindestraßen im Haushaltsjahr 2018 eine ausreichende Summe eingestellt. Die Auswechselungen von Wasserschieberkreuzen und Schiebern sollen über die Haushaltstelle 1.8142.9500 abgewickelt werden, Erneuerungen von Anschlusskanälen werden auf der Hausaltstelle 1.7007.9535 verbucht. Auf beiden Haushaltstellen werden entsprechende Gelder eingestellt. Leistungen auf Privatgrund werden laut Satzung per Kostenbescheid an die Eigentümer weiterverrechnet.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Sanierung des zweiten Teilbereiches der Ortsstraße Albrecht-Dürer-Straße zwischen der Friedrich-von-Spee-Straße bis zur Einmündung Hans-Sachs-Straße, sowie die gemeindeeigenen, zum Alleeweg führenden, Stichwege und ermächtigt die Verwaltung, die für die Sanierung nötigen Leistungen auszuschreiben.
Das Ausschreibungsergebnis wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Vergabe vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Erster Bürgermeister Peter Stichler nicht anwesend.

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5. Neuer Friedhof - Erweiterung Urnenfeld Abteilung 1c

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 14.11.2017 ö 5

Sachverhalt

Für das Jahr 2018 ist die Erweiterung des Urnenfeldes um das Abteil 1c im neuen Friedhof „Am Pfad“ geplant.

Die bereits angelegten Urnengrabanlagen wurden mit Natursteinplatten (Muschelkalk) eingefasst. Die Muschelkalkplatten dieser Urnenfelder weisen aufgrund ihrer Verlegeart (lose auf Splittbett) immer wieder Setzungen auf, die punktuell vom Bauhof gerichtet werden. Weiterhin weisen einzelne Platten immer wieder Frostschäden (Abplatzungen, Risse) auf.
Aufgrund dieser Tatsachen hat die Bauverwaltung verschiedene Ausführungsansätze erarbeitet, die in der Sitzung dem Bau- und Umweltausschuss zur Diskussion vorgestellt werden:

Variante A:        Anordnung der Urnenfelder in Grasflächen, analog zu den Grabanlagen
Variante B:        Anordnung der Urnenfelder zwischen befestigten Wegen (Mineralbeton) mit Plattenbelag
Variante C:        Anordnung und einzelne Abtrennung der Urnenanlage durch Betonunterbau (Bodenplatte) mit Plattenbelag.

Eine Ausführungsvariante ist vom Bau- und Umweltausschuss festzulegen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Erweiterung des Urnenfeldes nach Variante A: Anordnung der Urnenfelder in Grasflächen, analog zu den Grabanlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 14.11.2017 ö 6

Sachverhalt

Dritter Bürgermeister Bernhard Hupp teilt mit, dass vielfach Autofahrer rückwärts aus dem Anwesen „Hauptstr. 32“ (Sparkasse) in die Hauptstraße einfahren. Dadurch kommt es zu Gefahrensituationen sowohl für die Fußgänger als auch den fahrenden Verkehr. Grund hierfür ist die im Grundstück erstellte Schrankenanlage und die zwei Stellplätze vor der Schrankenanlage.
Nach intensiver Diskussion wird die Verwaltung aufgefordert, mit dem Hauseigentümer über die Problematik zu sprechen und darauf hinzuwirken, dass die Schrankenanlage zumindest tagsüber offen bleibt.

Datenstand vom 21.11.2017 08:22 Uhr