Datum: 12.12.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortstermin: Mainlandbad
2 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
2.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-047; Einbau einer Wohnung im Untergeschoss des Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 3638/1, Burkardusweg 3, § 34 BauGB
2.2 Antrag Nr. 2017-048; Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau von zwei barrierefreien Dreifamilienwohnhäusern und einer Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 904/1 und 938/1, Würzburger Str. 23, Bebauungsplan "Südlich der Bayernstraße", § 30/34 BauGB
2.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-049; Anbau einer Terrassenüberdachung auf der bestehenden Terrasse der Gaststätte im Mainlandzentrum Höchberg, Fl.Nr. 464, Rudolf-Harbig-Platz 3, § 34 BauGB
2.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-050; Sanierung und Umbau eines Zweifamilienhauses zu einem Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 791, Würzburger Str. 103, § 34 BauGB
2.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-051; Umbau und Teilabbruch eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 3696/5, Martin-Wilhelm-Str. 51, § 34 BauGB
2.6 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-052; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit (Praxis/Büro) auf dem Grundstück Fl.Nr. 386/7, Nähe Fasanenstraße, Bebauungsplan "Am Malbaum", § 30 BauGB
2.7 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-053; Nutzungsänderung im Erdgeschoss in eine Zahnarztpraxis auf dem Grundstück Fl.Nr. 4, Hauptstraße 33, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
2.8 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2015/081; Tekturplan zur Bebauung des Anwesens Wallweg 3 mit einer Kulturscheune auf dem Grundstück Fl.Nr. 275, Wallweg 3, § 34 BauGB
2.9 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-045; Neubau eines Einfamilienwohnhauses inkl. einer Einliegerwohnung mit einer Doppelgarage und zwei Kfz-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3476/8, Heidelberger Straße 32, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB
2.10 Antrag auf Überfahrt Nr. 2017-54; Antrag auf Überfahrtsrecht über gemeindliche Grünfläche zu Fl.Nr. 256, Aschaffenburger Straße 3
3 Elektrotankstellen
4 Solarthermie-Nutzung für das Mainlandbad
5 Energiemanagement Markt Höchberg; hier: Antrag "Energiecoach für Gemeinden"
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; 3. Änderung des Bebauungsplanes "Seeweg" | Aktueller Verfahrensstand
7 Berichte und Anfragen

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1. Ortstermin: Mainlandbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2017 ö 1

Sachverhalt

Vom 11.12.2017 bis 22.12.2017 werden die jährlichen Reinigungs- und Reparaturarbeiten im Mainlandbad durchgeführt.

Das Beckenwasser für das Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken wurde bereits am Sonntag, den 10.12.2017 abgelassen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat somit die Möglichkeit, der Inaugenscheinnahme des Zustandes der Fliesen für Fußböden, Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken. Ebenso der Überlaufrinne sowie der Anschlüsse der Unterwasserscheinwerfer.

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 16.05.2017 wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine mögliche Solarthermie-Nutzung im Mainlandbad vorgestellt.

Die möglichen Standorte für eine Solarthermie-Anlage können vor Ort besichtigt werden, ebenso die dafür erforderlichen Umbaumaßnahmen.

In der Bau- und Umweltausschusssitzung soll dann über eine mögliche Ausführung beraten werden.

Weiterhin werden den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses die weiteren technischen wie baulichen Anlagen des Mainlandbades gezeigt und erläutert.

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2. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2017 ö 2
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2.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-047; Einbau einer Wohnung im Untergeschoss des Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 3638/1, Burkardusweg 3, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2017 ö 2.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Mit Baugenehmigung aus dem Jahr 1982 wurde das Wohnhaus mit vier Wohneinheiten und sechs Kfz-Stellplätzen genehmigt. Im Jahr 1983 erfolgte eine weitere Baugenehmigung für den Ausbau des Dachgeschosses mit einer fünften Wohneinheit, dafür waren acht Stellplätze erforderlich. Mit einer weiteren Baugenehmigung aus dem Jahr 2011 wurde im UG links eine Wohnung genehmigt. Zusammen bisher sechs Wohneinheiten, dafür erforderlich neun Stellplätze. Der Bauwerber beantragt eine siebte Wohneinheit im Untergeschoss rechts.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

Nach Baugenehmigung aus dem Jahr 2011 waren für das Anwesen sechs Wohnungen genehmigt. Die dafür erforderlichen neun Stellplätze sind aufgegliedert in zwei Garagenstellplätze und sieben Stellplätze vor dem Gebäude.

Für den heute vorliegenden Bauantrag ist ein weiterer Kfz-Stellplatz erforderlich. Geplant sind jetzt zusätzlich zwei Stellplätze vor der Garage. Somit entstehen zwei gefangene Stellplätze in der Garage und es ist hierfür eine Befreiung von der Stellplatzsatzung erforderlich. Weiter hat der Abstand vor der Garage nur eine Länge von 4,70 m, die erforderliche Stauraumlänge nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung beträgt 5,50 m. Auch hierfür wäre eine Befreiung erforderlich.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da mit einer Befreiung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung für die Erstellung von gefangenen Stellplätzen und der Reduzierung der Stellplatzlänge von erforderlich 5,50 m auf 4,70 m kein Einverständnis besteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2. Antrag Nr. 2017-048; Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau von zwei barrierefreien Dreifamilienwohnhäusern und einer Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 904/1 und 938/1, Würzburger Str. 23, Bebauungsplan "Südlich der Bayernstraße", § 30/34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2017 ö 2.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerberin hat für den Neubau von zwei barrierefreien Dreifamilienwohnhäusern im Jahr 2011 eine Baugenehmigung beantragt. Das Landratsamt Würzburg hat am 13.02.2012 eine Baugenehmigung erteilt.

Der Bauwerber hat bereits Anfang 2016 eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt. Diese wurde mit Bescheid v. 14.01.2016 erteilt.

Der Bauwerber beantragt jetzt erneut die Verlängerung der Baugenehmigung.

Beratung:

Dem Bau- und Umweltausschuss wird das Schreiben der Antragstellerin vom 25.11.2017, gerichtet an das Landratsamt und den Markt Höchberg per Fax zur Info, zur Kenntnis gegeben.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen.

Beschluss

Der Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau von zwei barrierefreien Dreifamilienwohnhäusern und einer Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 904/1 und 938/1 gemäß Baugenehmigungsbescheid Nr. FB22-602 BG-2011-617 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-049; Anbau einer Terrassenüberdachung auf der bestehenden Terrasse der Gaststätte im Mainlandzentrum Höchberg, Fl.Nr. 464, Rudolf-Harbig-Platz 3, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2017 ö 2.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Es ist geplant, auf der Terrasse der Mainlandgaststätte eine Terrassenüberdachung in der Größe 13,40 m x 5,40 m zu erstellen. Das Sonnenschutzsystem besteht aus einer Metallkonstruktion, die Beschattung erfolgt durch einen Stoffbelag. Die markisenähnliche Konstruktion ist baugenehmigungspflichtig.

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-050; Sanierung und Umbau eines Zweifamilienhauses zu einem Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 791, Würzburger Str. 103, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2017 ö 2.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant das vorhandene Wohnhaus mit zwei Wohnungen zu einem Einfamilienwohnhaus umzubauen. Die Außenwände bleiben bestehen, das Dach wird geringfügig auf eine Dachneigung von 38 Grad angehoben.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Zustimmung des Eigentümers von Fl.Nr. 802 fehlt.
- Die Abstandsflächen liegen teilweise auf dem Nachbargrundstück. Hierfür hat der Bauwerber eine Abstandsflächenübernahme mit den Nachbarn durchgeführt.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 12.12.2017 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-051; Umbau und Teilabbruch eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 3696/5, Martin-Wilhelm-Str. 51, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2017 ö 2.5

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber beantragen eine Verkürzung des Wohngebäudes. Mit der Verkürzung des Gebäudes wird das Gebäude saniert. Die Nutzung verändert sich nicht.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

Die Begleitschreiben des Architekten vom 29.11.2017 bezüglich der Nachbarbeteiligung und ein weiteres Schreiben bezüglich der Kürzung des Gebäudes um 4,84 m wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 12.12.2017 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.6. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-052; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit (Praxis/Büro) auf dem Grundstück Fl.Nr. 386/7, Nähe Fasanenstraße, Bebauungsplan "Am Malbaum", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2017 ö 2.6

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant ein zweigeschossiges Gebäude mit Satteldach und 38 Grad Dachneigung. Die erforderlichen Stellplätze für die geplanten vier Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit werden auf dem Baugrundstück sowie auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 385/4 nachgewiesen.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Das Schreiben des Architekten vom 24.11.2017 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.
- Separate Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen. Diese werden nach Auskunft des Architekten nachgereicht.
- Die Zustimmung des Nachbarn von Fl.Nr. 385/3 und eines Miteigentümers von Fl.Nr. 386/5 fehlt. Hierzu wird auch das Schreiben des Antragstellers dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.
- Die Planung hat eine Baugrenzenüberschreitung nach Nordwesten um ca. 1 m plus Balkone zur Folge.
- Die zulässige Grundflächenzahl beträgt 0,4 + 50 % für Nebenanlagen, zusammen 0,6. Der Bauwerber plant 0,64. Die zulässige Geschossfläche ist unterschritten.
- Die zulässige Traufhöhe beträgt 6,10 m, der Bauwerber plant Traufhöhen von 6,14 m bis 6,75 m.
- Die erforderlichen elf Stellplätze sind wie folgt nachgewiesen. Zehn Stellplätze auf dem Baugrundstück, hiervon zwei als Gefangene und ein Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 385/4. Hierfür fehlt die erforderliche Grundbuchsicherung.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 12.12.2017 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.7. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-053; Nutzungsänderung im Erdgeschoss in eine Zahnarztpraxis auf dem Grundstück Fl.Nr. 4, Hauptstraße 33, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2017 ö 2.7

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 25.04.2017 den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf o.g. Grundstück zugestimmt. Der Bauantrag beinhaltete acht Wohneinheiten und eine Gewerbeeinheit im Erdgeschoss mit einer Verkaufsfläche von ca. 200 m². Jetzt wird die Nutzungsänderung in eine Zahnarztpraxis beantragt.

Beratung:

Dem Bau- und Umweltausschuss wird das Schreiben der Architekten vom 30.11.2017 zur Kenntnis gegeben.

Darin wird mitgeteilt, dass sich das Gebäude in Außenmaßen nicht verändert, auch die Erschließung des Gebäudes bleibt wie genehmigt. Die Nutzungsänderung bezieht sich lediglich auf den Aufbau des Erdgeschosses. Hier soll eine Zahnarztpraxis errichtet werden.

Gemäß Stellplatznachweis zur bestehenden Genehmigung sind 25 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Nach der Nutzungsänderung erforderlich 16 Stellplätze für die acht Wohneinheiten und acht Stellplätze für die Zahnarztpraxis im EG , zusammen 24 Stellplätze.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss der Nutzungsänderung zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 25.04.2017 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.8. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2015/081; Tekturplan zur Bebauung des Anwesens Wallweg 3 mit einer Kulturscheune auf dem Grundstück Fl.Nr. 275, Wallweg 3, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2017 ö 2.8

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.11.2015 über eine Planung zur Bebauung des o.g. Anwesens beraten und dieser Planung zugestimmt.

Im Zuge der weiteren Bearbeitung wurde festgestellt, dass Änderungen zur vorgenannten Planung erforderlich sind. Über den Tekturplan ist erneut zu beschließen.

Beschluss

Der Tekturplanung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Marktgemeinderat Timo Koppitz verlässt die Sitzung um 20.30 Uhr.

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2.9. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-045; Neubau eines Einfamilienwohnhauses inkl. einer Einliegerwohnung mit einer Doppelgarage und zwei Kfz-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3476/8, Heidelberger Straße 32, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2017 ö 2.9

Sachverhalt

Erläuterung:

Über den Bauantrag wurde bereits in der Sitzung am 14.11.2017 beraten. Eine Beschlussfassung wurde zurückgestellt. Nach erfolgter Rücksprache mit den Bauwerbern ist erneut über den Bauantrag zu beraten.

Beratung:

Zwischenzeitlich fanden zwei Gespräche zwischen den Bauwerbern und der Verwaltung statt, bei dem die von der Verwaltung aufskizzierten Dachgestaltungen hinsichtlich der Höhenentwicklung und der daraus resultierenden Auswirkungen auf die Bruttogrundfläche erörtert wurden.

Dem Ausschuss werden die unterschiedlichen Varianten erläutert.

Nach intensiver Diskussion über Firstrichtung, Wandhöhe und Kniestockhöhe lässt Erster Bürgermeister Peter Stichler über folgenden Beschlussvorlag abstimmen.

Beschluss

Die mit roter Linie gezeichnete Dachgestaltung - bedeutet das Drehen des Daches (First zur Straße) - und einer erforderlichen Befreiung von der zulässigen Wandhöhe von 7,0 m auf 7,94 m wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Die Verwaltung wird beauftragt, dies dem Bauwerber mitzuteilen.

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2.10. Antrag auf Überfahrt Nr. 2017-54; Antrag auf Überfahrtsrecht über gemeindliche Grünfläche zu Fl.Nr. 256, Aschaffenburger Straße 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2017 ö 2.10

Sachverhalt

Der am 12.12.2017 vorgelegte Antrag wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt, wenn der Bauwerber sich vertraglich erklärt, den in der Grünfläche vorhandenen Baum zu ersetzen, wenn dieser durch die Überfahrt der Grünfläche Schaden erleidet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

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3. Elektrotankstellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2017 ö 3

Sachverhalt

In den Haushaltsberatungen im Januar 2017 wurde unter anderem die Errichtung von Parkplätzen für Elektro- und Hybrid-Autos beraten.
Hierbei wurden seitens der Verwaltung die Standorte „Parkplatz Heidelberger Straße“ und „Wallweg 3“ vorgeschlagen, weitere sollten geprüft werden.
Demnach werden ergänzend nun auch noch die Standorte „Mainlandzentrum“, Hauptstraße „Parkplatz gegenüber Bäckerei Rösner“, „Parkhaus Klinggraben“ und „Tiefgarage Lamm“ in Erwägung gezogen.
Nach weiteren Planungsgesprächen mit Anbietern dieser Ladeinfrastruktur wurde im ersten Halbjahr 2017 gemeinsam mit der Stadtwerke Würzburg AG ein Förderantrag für zwei E-Tankstellen im Ortsgebiet Höchberg gestellt.
Diese Elektrotankstellen sollen mit einer Doppelladesäule ausgestattet werden, so dass jeweils zwei Stellplätze freizuhalten sind.

Dem Bau- und Umweltausschuss werden in der Sitzung weitere Modalitäten wie Bezahl- und Ladesystem erläutert.
Um eine Kostendeckung der Ladestationen zu erreichen, müssen monatlichen Kosten von 100 € pro Ladestation durch den Markt Höchberg übernommen werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss befürwortet die Erstellung einer Elektrotankstelle auf den Parkplätzen in der Wirtgasse.

Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Kosten zu ermitteln und diese im RIS nochmals darzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Solarthermie-Nutzung für das Mainlandbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2017 ö 4

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschutzsitzung am 16.05.2017 wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine mögliche Solarthermie-Nutzung im Mainlandbad (Terrasse OG) vorgestellt.

Die Amortisationszeit beträgt ca. 20 Jahre bei Brutto-Investitionskosten für die Solaranlage von rund 172.000,00 €. Die Verwaltung weist darauf hin, dass hierzu noch das Ingenieurhonorar von ca. 20.000,00 € kommt und sich die Frage stellt, ob vor der Ausführung noch die Terrassenabdichtung (Baujahr 1974) erneuert wird. Hierdurch verlängert sich die Amortisationszeit entsprechend.

Bei dem heutigen Ortstermin wurden dem Bau- und Umweltausschuss die möglichen Standorte vor Ort aufgezeigt. Hierbei wurde deutlich, dass der Standort für eine mögliche Solarthermie-Anlage und der Standort für die Energieeinbindung weit auseinander liegen.

Weiter wurde dem Bau- und Umweltausschuss das Schreiben der WVV v. 16. November 2017 vorgelegt. Daraus ist zu entnehmen, dass das in der Heizzentrale aufgestellte Blockheizkraftwerk jährlich 8000 Stunden läuft. Die Leistung beträgt 50 kW elektrisch und 81 kW thermisch. Nach Einbau einer Solarthermie-Anlage würde das BHKW ca. 720 Stunden im Jahr weniger laufen. Setzt man die 720 Stunden im Jahr mit der Nennleistung von 50 kW elektrische Leistung in Verbindung, entfällt eine Stromerzeugung von 720 Stunden im Jahr x 50 kW entspricht 36.000 kW/Std. im Jahr, das als Nebenprodukt aus dem wärmegeführten Betrieb an Strom in das Netz des Marktes Höchberg, an der Übergabestelle eingespeist wird. Der Strom wird aus dem KWK-Prozess gewonnen und dem Markt Höchberg nicht in Rechnung gestellt (siehe Contractingvertrag). Daraus entsteht dem Markt Höchberg ein jährlicher Nachteil in Höhe von 6.840,00 € Netto. Das sind statisch gerechnet in 20 Jahren 136.800,00 €.

Mit auslaufendem Contracting-Vertrag (im Jahre 2025) soll rechtzeitig über die Energieerzeugung neu nachgedacht werden.

Auch sollten in diesem Zeitraum die unter Punkt 1 erläuterten notwendigen Renovierungs- und Sanierungsarbeiten im Auge behalten werden.

Die Verwaltung empfiehlt aus vorgenannten Gründen von dem Bau einer Solarthermie-Anlage Abstand zu nehmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführung der Bauverwaltung zur Kenntnis und beschließt den Neubau einer Solarthermie-Anlage nicht durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Energiemanagement Markt Höchberg; hier: Antrag "Energiecoach für Gemeinden"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2017 ö 5

Sachverhalt

Durch die Regierung von Unterfranken wurden in den Jahren 2012 bis 2016 im Rahmen des Förderprojektes „Energiecoach für Gemeinden“ und „Energiecoaching-Basis in Unterfranken“ Initialberatungen über Möglichkeiten der aktiven Beteiligung an der Umsetzung der Energiewende angeboten.

Da der Markt Höchberg im Jahr 2014 sein eigenes Klimaschutzkonzept aufgestellt hat, welches unter anderem Handlungsmöglichkeiten zur Energieeinsparung, zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Entergien aufzeigt, wurde bislang von einer Antragstellung für die Förderung eines Energiecoachs abgesehen.

Mit Schreiben vom 26.09.2017 beantragt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Aufnahme in das Programm „Energiecoach für Gemeinden“ für das Jahr 2017 bzw. 2018, welches den ausgewählten 8 Kommunen einen externen, von der Regierung beauftragten Energiecoach zur Seite stellt, um deren Projekte zu vertiefen und zu unterstützen. Dieser Energiecoach würde jeder einzelnen Gemeinde insgesamt 10 Beratungstage (incl. Vor- und Nachbereitung und Recherchearbeiten) zur Verfügung stehen.

Ein hoher Nutzen wurde aufgrund der geringen Beratungszeit jedoch nicht gesehen, so dass innerhalb der verbleibenden kurzen Bearbeitungszeit von 3 Tagen (Bewerbungsschluss war hierfür 29.09.2017) kein Antrag gestellt wurde.

Aufgrund personeller Umstrukturierungen in der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Beitritt des Marktes Höchberg zum Energiekonzept des Landkreises Würzburg zu prüfen, um bei der Umsetzung weiterer Maßnahmen des Klimakonzeptes in Höchberg Unterstützung zu finden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dieser Vorgehensweise zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; 3. Änderung des Bebauungsplanes "Seeweg" | Aktueller Verfahrensstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2017 ö 6

Sachverhalt

Mit der Fassung des Aufstellungsbeschlusses in seiner Sitzung am 24.01.2017 hat der Marktgemeinderat die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Seeweg“ in die Wege geleitet. Die Gründe für die Änderung des Bebauungsplanes liegen in den Planungsabsichten der Kath. Kirchenstiftung St. Norbert. Nach der Verlagerung des Kindergartens St. Norbert an die Waldstraße sind am Seeweg Flächen frei geworden, die keine Verwendung mehr entsprechend ihres bisherigen Nutzungszweckes finden. Die Planungsentwürfe der Kath. Kirche sehen vor, auf den Grundstücken des Änderungsgebietes ein Pfarrzentrum sowie ein Wohngebäude zu errichten.

In einem interfraktionellen Gespräch am 07.11.2017 wurden die Planungsabsichten der Kath. Kirchenstiftung den im Marktgemeinderat vertretenen Fraktionen vom Stadtplanungsbüro Wegner aus verschieden Blickachsen vorgestellt. Nach der Präsentation kamen die Teilnehmer des interfraktionellen Gespräches übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass eine Bebauung des Grundstückes mit den von der Kath. Kirchenstiftung vorgesehenen vier Geschossen und einem Staffelgeschoss aus städtebaulichen Gründen nicht vertretbar sei. Vielmehr wurde die Ausführung eines Gebäudes mit drei Vollgeschossen (Planungsvariante 2) favorisiert. Für das bestehende Pfarrhaus soll (als Kompensation für die Reduzierung der Zahl der Vollgeschosse des Gebäudes am Seeweg) die Aufstockung um ein weiteres Vollgeschoss (dann III) planungsrechtlich ermöglicht werden. Zudem sprachen sich die Fraktionsvertreter dafür aus, dass das Erdgeschoss des Wohngebäudes ausschließlich für soziale Zwecke (z. B. Sozialstation, Tagespflege) genutzt werden sollte.

Vor dem weiteren Fortgang des Bebauungsplanverfahrens wird der Bau- und Umweltausschuss in der heutigen Sitzung anhand der Präsentation des Stadtplanungsbüros Wegner vom 07.11.2017 über die Bebauungsmöglichkeiten der Grundstücke und den aktuellen Verfahrensstand informiert. Hierbei wird auch die Problematik der Fixierung der Zweckbindung „Sozialstation (o. ä.)“ erläutert und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Die Überlegung einer sozialen Nutzung (z.B. Sozialstation, Tagespflege o.ä.) im Erdgeschoss des Wohngebäudes aufzunehmen, kann im Bebauungsplan nicht fixiert werden. Dies kann nur über anderweitige Vereinbarungsmöglichkeiten (z.B. städtebaulicher Vertrag oder grundbuchrechtliche Sicherung) geschehen.

Falls dies auf einem solchen Weg fixiert werden sollte, empfiehlt sich diese Regelung bis spätestens mit Abschluss des Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, auf Grundlage der favorisierten Planungsvariante 2 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Seeweg“ durch das Stadtplanungsbüro Wegner ausarbeiten zu lassen. Der Bebauungsplanentwurf soll dem Gremium in einer seiner nächsten Sitzungen vorgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2017 ö 7

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vorsorglich aufgenommen.

Berichte und Anfragen fanden nicht statt.

Datenstand vom 19.12.2017 09:47 Uhr