Datum: 25.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-10; Anbau eines Balkons und eines Vorraums, Überdachung einer bestehenden Treppe, Aufstellung einer Fertiggarage und eines Fertigcontainers auf dem Grundstück Fl.Nr. 1122, Hauptstraße 17, § 34 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-012; Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus mit Errichtung einer Garage / Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 372, Roter Rain 14, Bebauungsplan "Herrenweg", §§ 30 und 34 BauGB
1.3 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides vom 02.12.2002 Nr. 2017-013; Neubau eines Einfamilienhauses außerhalb der Baugrenzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 323/0, Herrenweg 16, Bebauungsplan "Herrenweg", §§ 30 udn 34 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2014-014; Aufstockung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 775, Würzburger Straße 107, § 34 BauGB
1.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-015; Neubau eines Wohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1288/3, Rübezahlweg 35, § 34 BauGB
1.6 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-016; Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 4, Hauptstraße 33, § 34 BauGB
1.7 Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2017-017; Anbau an das Reihenendhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 695/5, Albrecht-Dürer-Straße 87, Bebauungsplan "Forstäcker", § 30 BauGB
1.8 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-018; Neubau einer Lagerhalle und einer Betriebsstraße auf dem Grundstücken Fl.Nr. 3151, 2953 und 3211/26, Leibnizstraße 5, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B27" § 30 BauGB
1.9 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-008; Nutzungsänderung und Ausbau der bestehenden Scheune einschließlich Teilabbruch und Neuerrichtung des Dachstuhles, Nutzungsänderung des EG + OG des Wohnhauses, Entfall des geplanten Garagengebäudes im Hof, Neuaufteilung der Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 256, Aschaffenburger Straße 3, § 34 BauGB
2 Sanierung Bergstraße / Sonnemannstraße / Wirtgasse - Am Reele - BA III Sonnemannstraße - Oberflächengestaltung Vorstellung der Planung
3 Oberflächensanierung Anliegerwege Albrecht-Dürer-Straße BA II - Vergabe der Asphaltarbeiten
4 Kanaluntersuchung 2017 - Vergabe der Kanalspülung- und Untersuchung "Abflussgebiet südlicher Altort"
5 Spielplätze des Marktes Höchberg, hier: Übersicht und Nutzung
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bauleitplanung der Gemeinde Waldbüttelbrunn - 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes "Kiesäcker 4.1", Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
7 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 25.04.2017 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-10; Anbau eines Balkons und eines Vorraums, Überdachung einer bestehenden Treppe, Aufstellung einer Fertiggarage und eines Fertigcontainers auf dem Grundstück Fl.Nr. 1122, Hauptstraße 17, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 25.04.2017 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauantrag wird nicht behandelt, die Pläne wurden zur Änd erung an den Bauwerber zurückgegeben.

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-012; Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus mit Errichtung einer Garage / Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 372, Roter Rain 14, Bebauungsplan "Herrenweg", §§ 30 und 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 25.04.2017 ö 1.2

Sachverhalt

Beratung:

Die Bauwerber planen im rückwärtigen Bereich einen eingeschoßigen Wohnhausanbau und die Errichtung einer Carportanlage.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:
Der Carport ist außerhalb der Baugrenzen geplant.
Der Carport soll mit einem Pultdach und 3° Dachneigung errichtet werden.

Der Bauwerber beantragt hierfür eine Befreiung / Abweichung.

Nachdem die Grenzbebauung mit der geplanten Carportanlage über 15 m beträgt ist auch eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften erforderlich.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Abweichungen / Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides vom 02.12.2002 Nr. 2017-013; Neubau eines Einfamilienhauses außerhalb der Baugrenzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 323/0, Herrenweg 16, Bebauungsplan "Herrenweg", §§ 30 udn 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 25.04.2017 ö 1.3

Sachverhalt

Beratung:

Das Schreiben des Antragstellers vom 05.04.2017 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Verlängerung des Vorbescheides für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses außerhalb der Baugrenzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 323/0 (AZ des Vorbescheides: FB 22-602-V-2002-111) , wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2014-014; Aufstockung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 775, Würzburger Straße 107, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 25.04.2017 ö 1.4

Sachverhalt

Beratung:

Der Bauwerber beantragt die Änderung der Dachgestaltung.

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:
Die Nachbarbeteiligung fehlt.
Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind zwei Stellplätze erforderlich. Vorhanden sind eine kleine und eine größere Garage. Ein Nachweis der Stellplatzgröße fehlt.
Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
Das Landratsamt Würzburg wird gebeten, im Genehmigungsverfahren die Abstandsflächen zu überprüfen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da durch die geplante Änderung ein Mehrbedarf von Stellplätzen gegenüber der vorhandenen Bebauung vorliegt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg weiterzuleiten, wenn der Bauwerber die Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung nachgewiesen hat.

Auf die besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie der Stadtwerke Würzburg AG vom 25.04.2017 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-015; Neubau eines Wohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1288/3, Rübezahlweg 35, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 25.04.2017 ö 1.5

Sachverhalt

Beratung:

Der Bauwerber plant auf dem Grundstück die Errichtung eines Gebäudes mit zwei nebeneinanderliegenden Wohneinheiten. Die dafür erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:
Gemäß Schreiben des Antragstellers vom 12.04.2017 wurden allen Nachbarn Kopien der Eingabepläne zugesandt.
Die Eigentümer der Fl.Nrn. 1287, 1298/2, 1287/5, 1287/7, und zwei Miteigentümer von Fl.-Nr. 1288/2 haben dem Bauantrag nicht zugestimmt bzw. keine Stellungnahme abgegeben.
Das geplante Wohnhaus, das aus zwei nebeneinanderliegenden Wohnungen besteht, ist mit einem Untergeschoß, einem Erdgeschoß und einem Dachgeschoß geplant. Das Dachgeschoß soll mit einem Pultdach ausgeführt werden . Teile der Dachfläche sind als Flachdach bzw. als Terrasse ausgebildet.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie der Stadtwerke Würzburg AG vom 25.04.2017 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.6. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-016; Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 4, Hauptstraße 33, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 25.04.2017 ö 1.6

Sachverhalt

Beratung:

Das auf dem Grundstück stehende Wohn- und Geschäftshaus soll abgebrochen werden.

Dafür soll auf dem Grundstück ein neues Wohn- und Geschäftshaus mit 8 Wohneinheiten errichtet werden. Die hangseitige Stützwand bleibt bestehen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10.11.2016 bereits über eine Anfrage beraten und folgenden Beschluss gefasst:
„Zu 1. Mit der Erstellung eines Flachdaches für den untergeordneten Gebäudeteil besteht Einverständnis.
Zu 2. Mit der Ablösung von 4 Stellplätzen besteht Einverständnis.
Zu 3. Abweichungen von den erforderlichen Abstandsflächen sind mit dem Landratsamt Würzburg zu klären.“

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:
Das Baugrundstück liegt im Bereich der Ortskernsanierung „Altort“.
Im Flächennutzungsplan ist das Baugebiet als Mischgebiet ausgewiesen.
Die geplante Maßnahme zeigt vier Geschoße.
Die erforderliche Abstandsfläche liegt teilweise auf den Nachbargrundstücken und teilweise über der Straßenmitte.
Die geplante GRZ beträgt 0,67 und die geplante GFZ 0,93.
Geplant ist ein Flach- und ein Satteldach. Die Firsthöhe beträgt 16,11 m über Gehweg. Die Traufhöhe beträgt 10,33 / 10,88 m.
Die geplante Gewerbeeinheit im Erdgeschoß hat eine Verkaufsfläche von ca. 200 qm. In den Obergeschoßen sind 8 Wohnungen untergebracht.
Das Schreiben des Bauherrn „Bau- und Nutzungsbeschreibung“ vom 23.03.2017 aufgestellt von RWP-Architekten wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Nach § 6 der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind bei Stellplatzflächen ab 10 Kraftfahrzeugen ein mindestens 1,5 m breiter Pflanzstreifen anzulegen. Dieser wurde nicht geplant.
Die Verwaltung empfiehlt der erforderlichen Befreiung von der Stellplatzsatzung zuzustimmen, damit auf dem Baugrundstück ausreichend Stellplätze vorhanden sind.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Mit der erforderlichen Befreiung von der Stellplatzsatzung für die Nichterstellung von Pflanzbeeten gemäß § 6 der Stellplatzsatzung besteht Einverständnis.

Das Baugrundstück liegt im S anierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Befreiung nach § 144 BauGB wird zugestimmt.

Auf die besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie der Stadtwerke Würzburg AG vom 25.04.2017 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.7. Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2017-017; Anbau an das Reihenendhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 695/5, Albrecht-Dürer-Straße 87, Bebauungsplan "Forstäcker", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 25.04.2017 ö 1.7

Sachverhalt

Beratung:

Die Bauwerber fragen an, ob eine Erweiterung ihres zweigeschoßigen Reihenendhauses bis zur Grundstücksgrenze möglich ist.

Das Schreiben der Antragsteller vom 11.04.2017 und 19.04.2017 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:
Ein Lageplan liegt nur in Kopie vor.
Die geplante Maßnahme liegt komplett außerhalb der Baugrenzen.
Eine Aussage zur geplanten GRZ und GFZ sowie zu eventuell erforderliche Stellplätzen und Abstandsflächen liegt nicht vor.

Beschluss

Der Anfrage und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.8. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-018; Neubau einer Lagerhalle und einer Betriebsstraße auf dem Grundstücken Fl.Nr. 3151, 2953 und 3211/26, Leibnizstraße 5, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B27" § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 25.04.2017 ö 1.8

Sachverhalt

Beratung:

Der Bauwerber beantragt die Erweiterung der Produktionsstätte durch den Anbau einer neuen Lagerhalle.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:
Die erforderlichen Stellplätze sind mit Stellplatznachweis (Plan) vom 05.04.2017 nachgewiesen. Nach der bisherigen Baugenehmigung waren auf dem Grundstück 108 Stellplätze nachzuweisen. Zusätzlich kommen für die geplante Lagerhalle 18 Stellplätze dazu, zusammen 126 Stellplätze. Nach § 6 der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für Stellplatzflächen ab 10 Kraftfahrzeugen Pflanzflächen von mindestens 1,5 m Breite anzulegen. Die Pflanzf lächen fehlen im Stellplatzplan.
Separate Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.

Der geplante Lagerhallenanbau ist teilweise außerhalb der Baugrenzen geplant, ebenso die geplanten Garagen.

Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist eine Höhe von maximal 12 m zulässig. Diese wird teilweise überschritten.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Auf die besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie der Stadtwerke Würzburg AG vom 25.04.2017 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.9. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-008; Nutzungsänderung und Ausbau der bestehenden Scheune einschließlich Teilabbruch und Neuerrichtung des Dachstuhles, Nutzungsänderung des EG + OG des Wohnhauses, Entfall des geplanten Garagengebäudes im Hof, Neuaufteilung der Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 256, Aschaffenburger Straße 3, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 25.04.2017 ö 1.9

Sachverhalt

Beratung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat bereits mehrfach über Bauanträge zur Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 256 beraten. Das Landratsamt Würzburg hat mit Datum vom 06.07.2016 einen Genehmigungsbescheid für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, verbunden mit 11 PKW-Stellplätzen erlassen.

Der Bauwerber plant jetzt eine Nutzungsänderung der im Jahr 2016 genehmigten Bebauung und eine Nutzungsänderung der bestehenden Scheune im rückwärtigen Bereich. In die Scheune sollen in einem Erd- Ober- und Dachgeschoß je eine Wohneinheit eingebaut werden.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:
Die Nachbarbeteiligung wurde gemäß Anlage zum Bauantrag in schriftlicher Form durchgeführt. Eine Nachbarzustimmung liegt dem Markt Höchberg nicht vor.
Die Schreiben des Nachbarn von Fl.Nr. 252/4 vom 06.03.2017 und des Verwalters des Nachbarn von Fl.Nr. 253/2 vom 14.03.2017 und 24.03.2017 sowie das Schreiben der Nachbarn von Fl.Nr. 258 vom 19.04.2017 werden dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.
Laut Baubeschreibung und Schnitte der Planunterlagen wird die bestehende Scheune (bestehend aus EG und DG) durch Einbau von neuen Filigrangeschoßdecken in EG, OG und DG aufgeteilt. Festgestellt wurde, dass bereits der komplette Dachstuhl abgebaut und teilweise auch Außenwände zurückgebaut wurden. Da es sich hier um genehmigungspflichtige Maßnahmen handelt, hat das Landratsamt die Abbrucharbeiten an dem Gebäude eingestellt.
Von einem Bestandsgebäude kann nach Abbruch des Dachstuhls, Rückbau der Außenwänden, Neugestaltung der Fassade, Neuaufteilung der Geschoße und Änderung der Nutzung nicht mehr gesprochen werden.
Eine Abstandsflächenübernahme liegt nicht vor.

Nach der BauNVO 1990 ist eine GRZ von 0,6 zulässig. Der Bauwerber plant eine GRZ vorn 0,90. Hierfür stellt er gemäß beiliegendem Schreiben einen Antrag auf Abweichung. Es wird darauf hingewiesen, das bei der GRZ-Berechnung der Stellplatz 13 und 14 fehlt.

Beschluss

Dem Antrag wird nicht zugestimmt, da mit einer geplanten GRZ von größer 0,9 kein Einverständnis besteht (zulässig nach BauNVO 0,6).
Weiter liegt nach Auffassung des Marktes Höchberg kein Bestandsschutz vor, da das Gebäude in der Geschoßigkeit, der Nutzung und der Fassade geändert wird. Ebenfalls ist bereits ein großer Rückbau erfolgt (Abbruch Dachstuhl und teilweiser Rückbau von Außenwänden).

Auf die besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie der Stadtwerke Würzburg AG vom 25.04.2017 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Sanierung Bergstraße / Sonnemannstraße / Wirtgasse - Am Reele - BA III Sonnemannstraße - Oberflächengestaltung Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 25.04.2017 ö 2

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2016 das Verkehrskonzept für den Bauabschnitt „Sonnemannstraße“ beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Ausbaubereich mit dem Büro Wegner die Gestaltungs- und Verkehrsanlagenplanung auszuarbeiten.

Die vorgestellte Präsentation wird den Marktgemeinderäten im RIS zur Verfügung gestellt.

Frau Seifert vom Büro Wegner stellt den Vorabzug der Gestaltungsplanung für die „Sonnemannstraße“ zwischen der Wirtgasse und „Am Reele“ vor.

Die vorgestellte Planung soll den Fraktionen zu Diskussion gegeben werden damit vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 16.05.2017 eine Beschlussempfehlung für die Marktgemeinderatssitzung am 27.06.2017 gegeben werden kann.

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3. Oberflächensanierung Anliegerwege Albrecht-Dürer-Straße BA II - Vergabe der Asphaltarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 25.04.2017 ö 3

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.10.2016 die Tiefbauleistungen für die Erneuerung der Wasserschieberkreuze und Hydranten in den Anliegerwegen der Albrecht-Dürer-Straße 49-136 an die Fa. Ullrich Bau aus 97725 Elfershausen vergeben.

Nachdem die Auswechslung der Armaturen abgeschlossen ist, sollen die Oberflächen der Wege saniert werden. Die Sanierung erfolgt in Teilflächen durch Abfräsen der alten und Einbau einer neuen Asphaltoberschicht.

Die Kosten für die Sanierungsmaßnahme werden auf eine Summe von ca. 43.000,00 € geschätzt. Die Asphaltsanierungsarbeiten wurden von der Verwaltung ausgeschrieben.

Art der Ausschreibung
beschränkt
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
5
Eröffnungstermin
20.04.2017
Abgegebene Angebote
5
Auszuschließende Angebote
keine
In der Wertung verbleibende Angebote
5
Vergabevorschlag
Schaupp Asphalt-Bau GmbH & Co. KG
Bayernstraße 8
97762 Hammelburg-Westheim

Vergabesumme
41.155,00 €

Die Ergebnisse der Ausschreibung wurden dem Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung vorgestellt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe der Tiefbauleistungen für die Oberflächensanierungsarbeiten in den Anliegerwegen der Albrecht-Dürer-Straße 49-136 an die Firma Schaupp Asphalt-Bau GmbH & Co. KG, Bayernstraße 8, 97762 Hammelburg-Westheim zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 04.04.2017 mit einer geprüften Bruttoangebotssumme von 41.155,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Kanaluntersuchung 2017 - Vergabe der Kanalspülung- und Untersuchung "Abflussgebiet südlicher Altort"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 25.04.2017 ö 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 12.11.2013 wurde die Verwaltung ermächtigt, turnusgemäß Arbeiten zur Kanaluntersuchung gemäß der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) auszuschreiben.

Für das Jahr 2017 umfassen die Arbeiten das Abflussgebiet „südlicher Altort“. Die Kanaluntersuchungs-Arbeiten wurden wie folgt ausgeschrieben:

Art der Ausschreibung
beschränkt
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
6
Eröffnungstermin
20.04.2017
Abgegebene Angebote
4
Auszuschließende Angebote
keine
In der Wertung verbleibende Angebote
4
Vergabevorschlag
Kirsch + Sohn GmbH
Weißensteinstraße 32-34
97737 Gemünden
Vergabesumme
47.588,10 €

Die Ergebnisse der Ausschreibung wurden dem Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung vorgestellt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe der Kanalspülung und –untersuchung an die Firma Kirsch + Sohn GmbH, Weißensteinstraße 32-34, 97737 Gemünden, zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 19.04.2017 mit einer geprüften Bruttoangebotssumme von 47.588,10 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Spielplätze des Marktes Höchberg, hier: Übersicht und Nutzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 25.04.2017 ö 5

Sachverhalt

Der Markt Höchberg verfügt nach heutigem Stand über 21 Spielplätze im Ortsgebiet. Aufgrund von stetigen Investitionen in diese und dem teilweisen hohen Unterhaltsaufwand hat die Verwaltung eine Übersicht aller Spielplätze erstellt, in der neben der Ausstattung vor allem Nutzergruppen und die jeweilige Frequentierung zu erkennen sind.

Diese Übersicht wurde dem Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung vorgestellt und soll als Diskussionsgrundlage in den Fraktionen in Bezug auf die Gesamtkonzeption der Spielplätze in den Fraktionen dienen.
Mögliche Verbesserungen, aber auch mögliche Umnutzungsvorschläge können bereits der tabellarischen Aufstellung entnommen werden. Diese sollten in den Fraktionen beraten und in einer der kommenden Sitzungen weiter beraten werden.

Eine Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise soll dann in einer der kommenden Marktgemeinderatssitzungen ergehen.

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bauleitplanung der Gemeinde Waldbüttelbrunn - 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes "Kiesäcker 4.1", Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 25.04.2017 ö 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Waldbüttelbrunn plant derzeit die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kiesäcker 4.1“ im Parallelverfahren. Der Markt Höchberg wird als Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Planungen informiert und um Stellungnahme gebeten.
Der Marktgemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung am 22.11.2016 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit der Thematik befasst.

Lage des Plangebietes:


Anlass der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die geplante Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben zur Verbesserung der Lebensmittelnahversorgung in Waldbüttelbrunn sowie weiterer Gewerbebetriebe und die damit verbundene Aufstellung des Bebauungsplanes „Kiesäcker 4.1“. Aufgrund der teils großflächigen Einzelhandelsbetriebe wird teilweise die Festsetzung eines Sondergebietes erforderlich. Im Südosten werden die bestehenden Nutzgärten entsprechend des Bestands dargestellt. Im übrigen Bereich ist ein Gewerbegebiet geplant.

Nach der frühzeitigen Beteiligung haben sich keine gravierenden Änderungen in den Planungen ergeben, welche die Belange des Marktes Höchberg berühren bzw. beeinträchtigen.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, der Gemeinde Waldbüttelbrunn mitzuteilen, dass keine Bedenken bestehen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, bei der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kiesäcker 4.1“ der Gemeinde Waldbüttelbrunn im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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7. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 25.04.2017 ö 7

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert die Mitglieder des Bau- und Umweltausschuss, dass die Arbeiten für die Erstellung des Radweges „Heidelberger Straße“, vom Kreisverkehr bis zu Bundesstraße termingerecht abgewickelt wurden.
Die verbleibenden Arbeiten - Fahrbahnmarkierung und Aufstellen der Leitplanke – werden wie folgt fertig gestellt werden:

Fahrbahnmarkierung                                3. bis 4. Mai 2017
Aufstellen der Leitplanke                8. bis 10. Mai 2017

Datenstand vom 04.05.2017 17:07 Uhr