Datum: 09.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-047; Einbau einer Wohnung im Untergeschoss des Mehrfamilienwohnhauses und Zusammenlegung der zwei Erdgeschosswohnungen zu einer Wohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 3638/1, Burkardusweg 3, § 34 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-055; Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 410/77, Theodor-Heuß-Straße 10, Bebauungsplan "Roter Rain", § 30 BauGB
1.3 Antrag auf Genehmigungsfreistellung Nr. 2017-056; Umbau des vorhandenen Zweifamilienwohnhauses mit Dachgeschossausbau und Teilnutzungsänderung auf dem Grundstück Fl.Nr. 383/1, Falkenweg 6, Bebauungsplan "Am Malbaum", § 30 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-057; Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 3417, Kister Straße 21, § 34 BauGB
1.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-058; Anbringung eines Werbeschildes an der Fassade des Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 242/0, Hauptstraße 62, § 34 BauGB
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; 3. Änderung des Bebauungsplanes "Seeweg" | Billigungs- und Auslegungsbeschluss
3 Erschließung Baugebiet "Greinbergweg" - Vorstellung der Ausführungsplanung
4 Kanalsanierung Hauptleitungen Hexenbruch "Süd"
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Kühbachgrund" | 1. Verlängerung der Veränderungssperre nach § 17 BauGB
6 Berichte und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 09.01.2018 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-047; Einbau einer Wohnung im Untergeschoss des Mehrfamilienwohnhauses und Zusammenlegung der zwei Erdgeschosswohnungen zu einer Wohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 3638/1, Burkardusweg 3, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 09.01.2018 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 einer Befreiung von der Stellplatzsatzung für den Einbau einer Wohnung im UG nicht zugestimmt.
Nachdem die beiden Wohnungen im EG bereits als eine Wohneinheit genutzt werden, wird jetzt die Zusammenlegung der Wohnungen im EG und eine neue Wohneinheit im UG beantragt.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

Die Nachbarbeteiligung mit dem Eigentümer von Fl.Nr. 3638 fehlt, ebenso mit dem Eigentümer von Fl.Nr. 3641/1.

Mit der beantragten Nutzungsänderung sind im Gebäude wie bisher sechs Wohneinheiten und somit ausreichend Stellplätze vorhanden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-055; Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 410/77, Theodor-Heuß-Straße 10, Bebauungsplan "Roter Rain", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 09.01.2018 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant auf der Südwestseite seines Wohnhauses die Errichtung eines Wintergartens. Der geplante Wintergarten ist eingeschossig mit Pultdach.

Beratung:

Dem Bau- und Umweltausschuss wird der Antrag auf Befreiung/Abweichung des Antragstellers zur Kenntnis gegeben. Ebenso das Begleitschreiben des Architekten zur Baubeschreibung.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Ein separater Schnitt durch den Wintergarten fehlt.
- Die Berechnung der Abstandsfläche fehlt.
- Der Baukörper überschreitet die Baugrenze um ca. 1,00 m (siehe hierzu auch Antrag auf Befreiung).
- Die Angabe der Dachneigung fehlt. Gemessen ca. 5-10 Grad Dachneigung. Zulässig nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind 17-25 Grad Dachneigung.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 09.01.2018 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.3. Antrag auf Genehmigungsfreistellung Nr. 2017-056; Umbau des vorhandenen Zweifamilienwohnhauses mit Dachgeschossausbau und Teilnutzungsänderung auf dem Grundstück Fl.Nr. 383/1, Falkenweg 6, Bebauungsplan "Am Malbaum", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 09.01.2018 ö 1.3

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wurde nur vorsorglich aufgenommen.

Der oben genannte Bauantrag wurde von der Bauverwaltung im Baufreistellungsverfahren bearbeitet.

zum Seitenanfang

1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-057; Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 3417, Kister Straße 21, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 09.01.2018 ö 1.4

Sachverhalt

Der oben genannte Bauantrag wird nicht behandelt. Die Bauwerber haben die benötigt en Unterlagen nicht eingereicht.

zum Seitenanfang

1.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-058; Anbringung eines Werbeschildes an der Fassade des Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 242/0, Hauptstraße 62, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 09.01.2018 ö 1.5

Sachverhalt

Der oben genannte Bauantrag wird nicht behandelt. Der Bauwerber hat die benötigten Unterlagen nicht eingereicht.

zum Seitenanfang

2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; 3. Änderung des Bebauungsplanes "Seeweg" | Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 09.01.2018 ö 2

Sachverhalt

Mit der Fassung des Aufstellungsbeschlusses in seiner Sitzung am 24.01.2017 hat der Marktgemeinderat die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Seeweg“ in die Wege geleitet.
In einem interfraktionellen Gespräch am 07.11.2017 wurden die Planungsabsichten der Kath. Kirchenstiftung den im Marktgemeinderat vertretenen Fraktionen vom Stadtplanungsbüro Wegner aus verschieden Blickachsen vorgestellt.
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 beschlossen, auf Grundlage der bereits von den Teilnehmern des interfraktionellen Gespräches favorisierten Planungsvariante 2 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Seeweg“ durch das Stadtplanungsbüro Wegner ausarbeiten zu lassen. Dieser Entwurf wird heute dem Gremium vorgestellt.

Die Bebauungsplanänderung dient der Nachverdichtung; deshalb wird diese im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB kann in dieser Verfahrensart verzichtet werden. Als nächster Schritt erfolgt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB). 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Seeweg“ in der Fassung vom 18.12.2017 mit Begründung und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Büro Wegner Stadtplanung, Veitshöchheim mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Erschließung Baugebiet "Greinbergweg" - Vorstellung der Ausführungsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 09.01.2018 ö 3

Sachverhalt

Das Bebauungsplanverfahren „Greinbergweg“ wurde bereits im Jahr 2004 abgeschlossen.

In seiner Sitzung am 11.12.2012 hat der Marktgemeinderat das Büro Auktor Ingenieure GmbH aus Würzburg mit der Durchführung der Erschließungsmaßnahme beauftragt.

Nachdem das Umlegungsverfahren im Herbst 2016 abgeschlossen war, wurden weitere Planungen und Ausführungen eingeleitet.

Bereits ab Ende April 2017 wurde die Kanalvorflut vom unteren „Rübezahlweg“ zum hinteren „Greinbergweg“ hergestellt und die Hauptwasserleitung im hinteren „Greinbergweg“ bis unterhalb der „Oberen Landwehr“ erneuert.

Die Durchführung des zweiten Bauabschnittes mit den tatsächlichen Erschließungs- und Straßenbauarbeiten soll ab Frühjahr 2018 beginnen.

Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Büro Auktor die Tiefbauleistungen für den zweiten Bauabschnitt öffentlich ausgeschrieben. Die Submission ist für den 25.01.2018 angesetzt, sodass der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 06.02.2018 die Tiefbauleistungen vergeben kann.

Die Verwaltung stellt die Ausführungsplanung vor und erläutert anhand der Pläne die technischen Notwendigkeiten und die geplante Bauausführung. Weiterhin wird den Ausschussmitgliedern die Abrechnung der Maßnahme hinsichtlich der Erschließungs- und Herstellungsbeiträge erläutert.

Zur Information der Anlieger ist für den kommenden Februar ein Informationsabend angedacht.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Erschließung des Baugebiets „Greinbergweg“ zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Gemäß Art. 49 Abs. 1 GO ist Marktgemeinderat Günter Klopf persönlich beteiligt und nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

zum Seitenanfang

4. Kanalsanierung Hauptleitungen Hexenbruch "Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 09.01.2018 ö 4

Sachverhalt

Im Jahr 2014 wurden gemäß Vorgaben der Eigenüberwachungsverordnung EÜV die Hauptkanäle samt Anschlussleitungen im Abflussgebiet Hexenbruch „Süd“, zwischen Würzburger Straße und Seeweg durch eine TV Befahrung untersucht.

Die durch das Ing. Büro Arz ausgewerteten Daten wurden dem Markt Höchberg im Jahr 2016 mit Sanierungsvorschlägen vorgelegt.

Weiterführend hat die Verwaltung im Jahr 2017 ein detailliertes Sanierungskonzept ausgearbeitet. Die Schadstellen der Hauptkanäle sollen überwiegend mittels Robotersanierung und Inlinerverfahren repariert werden.

Die nötigen Arbeiten für die Reparaturen der Hauptkanäle wurden in einem Leistungsverzeichnis zusammengefasst. Die Kosten für die Leistungen der Inlinersanierungen werden von der Verwaltung auf Höhe von ca. 290.000,00 € Brutto geschätzt.

Die Leistungen sollen noch im Januar 2018 beschränkt ausgeschrieben werden, damit mit den Sanierungsarbeiten im Frühjahr 2018 begonnen werden kann.

Nachdem die Sanierung der Hauptleitungen abgeschlossen ist, sollen in den darauffolgenden Jahren 2019-2020 die Anschlusskanäle repariert werden. Die Auswertungen der Befahrungsdaten für die Sanierung der Hausanschlusskanäle laufen und werden dem Bau- und Umweltausschuss im Sommer 2018 vorgestellt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Sanierung der Hauptkanäle im Abflussgebiet Hexenbruch „Süd“, zwischen der Würzburger Straße und dem Seeweg, mittels Robotersanierung und Inlinerverfahren. Die Verwaltung wird ermächtigt die Leistungen auszuschreiben; das Ausschreibungsergebnis wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Vergabe vorgelegt. Hierfür benötigte Mittel sind im Haushalt 2018/2019 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Kühbachgrund" | 1. Verlängerung der Veränderungssperre nach § 17 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 09.01.2018 ö 5

Sachverhalt

Die Entwicklung des Bereichs zwischen der Hauptstraße am Beginn der Aschaffenburger Straße und dem Winterleitenweg bis zur Tankstelle weist strukturelle Mängel auf. Dies wurde bereits in den vorbereitenden Untersuchungen zur Altortsanierung erkannt und entsprechend dokumentiert.  

Um eine weitere unkoordinierte Entwicklung in diesem Bereich zu verhindern, hat der Marktgemeinderat bereits in seiner Sitzung am 18.12.2007 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kühbachgrund“ gefasst. Zur Sicherung der Bauleitplanung wurde mit Beschluss des Bauausschusses vom 02.02.2016 eine Veränderungssperre für das Plangebiet erlassen. Nach den Vorgaben des § 17 Abs. 1 BauGB tritt die Veränderungssperre jedoch nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft (07.02.2018).

Die Gemeinde hat jedoch die Möglichkeit diese vor Ablauf der Zweijahresfrist um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dies soll nun geschehen, da sich - bedingt durch den Wechsel des Stadtplanungsbüros - die Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes für den Bereich „Kühbachgrund“ verzögert hat. Um für die Zeit des Verfahrens die Umsetzung der Planungsziele nicht zu gefährden, ist die 1. Verlängerung der Veränderungssperre als Satzung zu beschließen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nach §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. Art. 23 und 24 Gemeindeordnung (GO) folgende

Satzung
zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre
für den Bereich des Bebauungsplanes „Kühbachgrund“



§ 1
Verfahren

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2007 beschlossen, für das Gebiet zwischen Winterleitenweg und B8/B27 den Bebauungsplan „Kühbachgrund“ aufzustellen.

Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet hat der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Höchberg in seiner Sitzung am 02.02.2016 auf Grund der §§ 14 und 16 BauGB die Satzung „Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Kühbachgrund“ beschlossen. Diese ist am 08.02.2016 in Kraft getreten und tritt nach Ablauf von zwei Jahren automatisch außer Kraft, sofern keine Verlängerung erfolgt.

Bedingt durch einen Wechsel des Stadtplanungsbüros hat sich die Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes für den Bereich „Kühbachgrund“ verzögert. Um für die Zeit des Bauleitplanverfahrens die Umsetzung der Planungsziele der Gemeinde nicht zu gefährden, ist es erforderlich die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Kühbachgrund“ um ein Jahr zu verlängern. 


§ 2
Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich bleibt unverändert bestehen.


§ 3
Rechtswirkung der Veränderungssperre

(1)        In dem räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:

a)        Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:
-        Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und
-        Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten;

b)        erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(2)        Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

(3)        Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen der Markt Höchberg nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.


§ 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten der 1. Verlängerung der Veränderungssperre

Die 1. Verlängerung der Veränderungssperre tritt am Tage der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von einem Jahr, vom Tage der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Die 1. Verlängerung der Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.

Hinweis: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 und des § 18 Abs. 3 über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 09.01.2018 ö 6

Sachverhalt

Marktgemeinderat Bernhard Hupp fragt nach dem Planungsstand hinsichtlich des Wartehäuschens an der Bushaltestelle vor dem Anwesen Hauptstraße 39.
Die Verwaltung wird diesbezüglich erneut Kontakt mit den Planern des Eigentümers aufnehmen und nach der Kostenermittlung fragen.

Datenstand vom 15.01.2018 11:45 Uhr