Datum: 20.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-057; Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 3417, Kister Straße 21, § 34 BauGB
1.2 Antrag Nr. 2018-003; Antrag auf eine isolierte Befreiung für die Erstellung eines genehmigungsfreien Gartenhauses in einer privaten Grünfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 3649/9, Bürgermeister-Seubert-Str. 45, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-045; Neubau eines Einfamilienwohnhauses inkl. einer Einliegerwohnung mit einer Doppelgarage und drei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3476/8, Heidelberger Straße 32, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-001; Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1285/7, Rübezahlweg 16 c, § 34 BauGB
1.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-002; Errichtung einer Dachgeschosswohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 269/2, Wallweg 4 a, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
1.6 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-039; Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1365/1, Winterleitenweg 132, § 34 BauGB
1.7 Antrag auf Vorbescheid Nr. 2018-004; Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 378, Bergmannweg 1, § 34 BauGB
2 Vergabe - Zeitvertragsarbeiten 2018-2019 - Tiefbauleistungen mit Bereitschaftsdienst
3 Vergabe - Erschließung "Greinbergweg" - Erneuerung der Straßenbeleuchtung
4 Vergabe - Sanierung und Umgestaltung "Sonnemannstraße" - Erneuerung der Straßenbeleuchtung
5 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.02.2018 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-057; Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 3417, Kister Straße 21, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.02.2018 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen einen Wohnhausanbau in der Größe 8,00 m x 8,25 m. Der Anbau besteht aus einem Erdgeschoss und Dachgeschoss mit Satteldach und 51° Dachneigung, wie das vorhandene Wohnhaus.
Das Einfamilienhaus wird zu einem Zweifamilienwohnhaus erweitert.

Beratung:

Der Bauantrag wurde am 15. Januar 2018 beim Markt Höchberg eingereicht.

Bei der Vorprüfung wurde festgestellt, dass der Nachbar von Fl.Nr. 3418/3 den Bauantrag nicht unterzeichnet (siehe auch Schreiben der Antragsteller vom 12.01.2018) hat und separate Entwässerungspläne nach der gemeindlichen Satzung fehlen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag in der vorliegenden Form zuzustimmen

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 20.02.2018 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Antrag Nr. 2018-003; Antrag auf eine isolierte Befreiung für die Erstellung eines genehmigungsfreien Gartenhauses in einer privaten Grünfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 3649/9, Bürgermeister-Seubert-Str. 45, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.02.2018 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Talseitige Bereich des Grundstücks ist im Bebauungsplan „Mehle II“ als „Private Grünfläche“ festgesetzt.

Das Gartenhaus hat eine Größe von 2,30 x 2,30 m. Eine Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beratung:

Der Bauherr hat das Nebengebäude bereits erstellt.

Auf Mitteilung des Nachbarn hat das Landratsamt Würzburg die Bebauung vor Ort überprüft und den Bauwerber mehrfach aufgefordert, einen erforderlichen Befreiungsantrag zu stellen.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:
  • Die Nachbarbeteiligung wurde auf einem separaten Blatt mit Datum 01.10.2016 durchgeführt.
  • Das Antragsschreiben ist vom 30.01.2018
  • Die Planunterlagen sind vom 01.10.2016
  • Die Nachbarbeteiligung mit Fl.Nr. 3644/19 fehlt

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-045; Neubau eines Einfamilienwohnhauses inkl. einer Einliegerwohnung mit einer Doppelgarage und drei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3476/8, Heidelberger Straße 32, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.02.2018 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Verwaltung hat mit den Bauwerbern bzw. dessen Vertreter bereits mehrfach über Planung und Entwürfe zur vorgenanntem Grundstück beraten

Mit Schreiben v. 02.11.2017 beantragt der Vertreter des Bauherrn Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan bezüglich der Dachneigung, der Wandhöhe, der Stützwand, der Zufahrtsbreite und der Überschreitung der GFZ.

Der Bauantrag wurde am 06. November 2017 beim Markt Höchberg eingereicht. Mit Schreiben v. 03.11.2017 teilt die Bauherrschaft mit, dass sie versucht hat, die Nachbarbeteiligung ordnungsgemäß durchzuführen (siehe hierzu auch die Mail des Antragstellers v. 10. November 2017).

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2017 über o.g. Bauantrag beraten und diesen zurückgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, nochmals mit dem Bauwerber über die Firstrichtung und Gebäudehöhe zu sprechen (siehe hierzu auch Protokoll der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 14.11.2017).

Mit Schreiben v. 17.11.2017 beschreibt die Bauherrschaft aus ihrer Sicht den Ablauf der bisherigen Planung für ihr Wohngebäude auf o.g. Grundstück.

Am 12.12.2017 hat der Bau- und Umweltausschuss Skizzen für die Dachgestaltung hinsichtlich der Höhenentwicklung und der daraus resultierenden Auswirkung erörtert und folgenden Beschluss gefasst:

„Die mit roter Linie gezeichnete Dachgestaltung - bedeutet das Drehen des Daches (First zur Straße) - und einer erforderlichen Befreiung von der zulässigen Wandhöhe von 7,0 m auf 7,94 m wird zugestimmt.
Abstimmung: 10:0“

Zu dem nun erneut vorgelegten Planungsstand vom 06.11.2017 wurde analog zur Sitzung vom 14.11.2017 in der Vorprüfung festgestellt:

- Der Lageplan ist vom 07.02.2017. Im Lageplan fehlt das zwischenzeitlich errichtete Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 3476/9.
- Der Nachbar von Fl.Nr. 3478/7 hat den Bauantrag nicht unterzeichnet. Hierzu werden die Schreiben der Antragsteller v. 03.11.2017 und v. 10.11.2017 dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben. Die Nachbarn von Fl.Nr. 3926/1 haben auf separaten Plansätzen unterzeichnet.
- Der Bauwerber plant ein Krüppelwalmdach mit einer Dachneigung von 45 Grad für das Hauptdach und im Krüppelwalmbereich eine Dachneigung von 55 Grad. Für die 55 Grad ist eine Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan „Mehle II“ erforderlich.
- Die zulässige talseitige Traufhöhe beträgt 7,0 m. Der Bauwerber plant eine Höhe von 7,94 m.
- Die zulässige Zufahrtsbreite beträgt nach dem Bebauungsplan 6,0 m. Geplant sind ca. 12,0 m.
- Für die Erstellung der zwei Stellplätze an der südlichen Grundstücksgrenze ist eine ca. 3,0 m hohe Stützmauer mit Geländer/Absturzsicherung erforderlich.
- Der Bauwerber hat für die Wohnung im Untergeschoss zwei Stellplätze und für die Wohnung im Erdgeschoss und Dachgeschoss drei Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.


Beratung:

Mit Schreiben vom 24.01.2018 beantragt die Bauherrschaft nun die Abstimmung über den Antrag vom 06.11.2017.
Der im Schreiben aufgeführten Argumentation hinsichtlich anderer Befreiungen kann nicht gefolgt werden, da es sich in allen Fällen um Einzelfälle handelt.
Ein Bezug untereinander wurde und wird im Vergleich zum vorliegenden Bauantrag nicht herangezogen; im Sinne der Gleichberechtigung sollte weiterhin jedes Bauvorhaben und etwaige, notwendige Befreiungen als Einzelfälle betrachtet werden.
Daher schlägt die Verwaltung im Rückblick auf die ausführlichen Diskussionen in vergangenen Sitzungen sowie den Beschluss vom 12.12.2017 vor, dem Bauantrag nicht zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird nicht zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 20.02.2018 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-001; Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1285/7, Rübezahlweg 16 c, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.02.2018 ö 1.4

Sachverhalt

Geforderte Unterlagen wurden nicht fristgerecht nachgereicht, deshalb wird der Bauantrag nicht behandelt.

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1.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-002; Errichtung einer Dachgeschosswohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 269/2, Wallweg 4 a, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.02.2018 ö 1.5

Sachverhalt

Erläuterung:

In dem bestehenden Wohnhaus sind bisher im Erdgeschoss und im Obergeschoss je eine Wohneinheit vorhanden. Der Bauwerber plant jetzt im Dachgeschoss eine dritte Wohneinheit. Die äußere Gestaltung des Gebäudes wird nicht verändert. Eine Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beratung:


Die Nachbarn haben dem Bauantrag zugestimmt.

Die erforderlichen 5 KFZ-Stellplätze sind durch eine Garage und 4 Stellplätze nachgewiesen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 20.02.2018 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.6. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-039; Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1365/1, Winterleitenweg 132, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.02.2018 ö 1.6

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber beantragt den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses in zweiter Reihe. Das Gebäude besteht aus zwei Geschossen (EG + OG) mit einem Walmdach.

Beratung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 17.10.2017 einem Bauantrag zur Bebauung des Grundstücks mit einem 3-Familienhaus nicht zugestimmt, da mit einer Befreiung von der Stellplatzsatzung und straßenbündigem Doppelparker sowie der umfangreichen Geländeveränderung kein Einverständnis bestand.

Bei der Vorprüfung des heute vorliegenden Antrages wurde Folgendes festgestellt:

  • Die Abstandsflächen sind im Lageplan falsch dargestellt
  • Gemäß Antrag bleiben die Pläne vom 30.08.2017 in den Baumappen. Diese sind ungültig und nicht Bestandteil der Abstimmung
  • Die Nachbarbeteiligung fehlt.
  • Die Berechnung der Abstandsflächen ist falsch. Siehe Punkt 5 der Berechnung. Teilweise liegen die Abstandsflächen auf dem Nachbargrundstück. Eine Abstandsflächenübernahme fehlt.
  • Bei der Berechnung der Grundfläche fehlen die befestigten Flächen.
  • Erforderlich sind 7 KFZ-Stellplätze. Diese wurden durch eine Garage und 3 Doppelparker (6 Stellplätze) nachgewiesen. Für die Planung der Doppelparker fehlen die Ansichten. Der Stauraum ist an einer Seite kleiner, als 3 m (ca. 2,70 m)
Bei Wänden rechts und links von Stellplätzen beträgt die erforderliche Stellplatzbreite laut Satzung 2,70 m. Das hat zur Folge, dass die Grubenbreite (gemäß Typenplan) 3,20 m betragen muss. Somit erforderlich 3 x 3,20 m + 4 x Wände, ca. 0,24 m zusammen ca. 10,60 m. Das ist aber nicht möglich, da dann keine Fläche für den erforderlichen Zugang zum Wohngebäude vorhanden ist.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da die Nachbarbeteiligung nicht durchgeführt wurde, die Abstandsflächen nicht ausreichen, der Stauraum an einer Stelle zu klein ist und für die Doppelparker keine ausreichende Planung vorliegt, bzw. die Vermaßung nicht stimmt und der Stellplatzsatzung nicht entspricht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.7. Antrag auf Vorbescheid Nr. 2018-004; Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 378, Bergmannweg 1, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.02.2018 ö 1.7

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber beantragt einen Vorbescheid für die Errichtung oben genannter Gebäude in der Größe von 2 x 14x18 m und Flachdach oder Satteldach. Geplant werden maximal 16 Wohneinheiten.

Auf eine Nachbarbeteiligung wurde für diese Bauvoranfrage verzichtet.

Frage: „Wird der Bebauung insgesamt sowie der Bebauung mit Flachdach oder Satteldach zugestimmt?“

Beratung:

Das geplante Gebäude hat eine GRZ von 0,384 und mit Nebenanlagen eine GRZ von 0,596.
Die GFZ beträgt 0,825. Das UG und das DG werden keine Vollgeschosse.

Die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist in § 34 BauGB geregelt.
Ausschlaggebend ist Art und Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

Das Maß der Nutzung ist die GFZ von 0,825. Diese wird als zu hoch angesehen. Die Obergrenze sollte 0,6 nicht überschreiten. Ebenso ist die überbaute Grundstücksfläche im Vergleich zur Nachbarbebauung zu hoch. Eine Reduzierung ist erforderlich.

Beschluss

Der Bauvoranfrage wird nicht zugestimmt, da mit einer GFZ von 0,825 kein Einverständnis besteht. Ebenso wird die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll als zu hoch angesehen.

Die Bebauung sollte mit einem Satteldach erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Vergabe - Zeitvertragsarbeiten 2018-2019 - Tiefbauleistungen mit Bereitschaftsdienst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.02.2018 ö 2

Sachverhalt

Die Verwaltung hat die Tiefbauarbeiten für die Zeitvertragsarbeiten mit Bereitschaftsdienst für den Zeitraum vom 01.04.2018 bis 31.03.2019 ausgeschrieben.

Art der Ausschreibung
beschränkt
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
11
Eröffnungstermin
08.02.2018, 11:00 Uhr
Abgegebene Angebote
8
Auszuschließende Angebote
keine
In der Wertung verbleibende Angebote
8
Vergabevorschlag
Trend Bau GmbH & Co. KG
Strüther Straße 25
97285 Röttingen
Vergabesumme
301.928,23 €

Mit dem wirtschaftlichsten Bieter soll im Rahmen eines Besprechungstermins ein Aufklärungsgespräch nach § 15 VOB/A durchgeführt werden.
Hierbei soll vor allem die organisatorische Abwicklung und Abrechnung der Arbeiten in unserem Sinne abgeklärt werden.

Die Vergabe der Leistungen ist zu beschließen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe der Tiefbauleistungen für die Zeitvertragsarbeiten mit Bereitschaftsdienst für den Zeitraum 01.04.2018 bis 31.03.2019 an die Trend-Bau GmbH & Co. KG, Strüther Straße 25, 97285 Röttingen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 29.01 .2018, mit einer geprüften Angebotssumme brutto von 301.928,23 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Vergabe - Erschließung "Greinbergweg" - Erneuerung der Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.02.2018 ö 3

Sachverhalt

Dem Bau- und Umweltausschuss wurde in seiner Sitzung am 09.01.2018 die Ausführungsplanung für die Erschließung des Baugebietes „Greinbergweg“ vorgestellt.
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 06.02.2018 die Leistungen für die Tiefbauarbeiten vergeben.

Die Stadtwerke Würzburg AG legt für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage die Planung und eine Kostenschätzung vor.

Die anfallenden Kosten für den Rückbau der 12 alten Holzmasten und dem Errichten von 15 neuen LED Beleuchtungspunkten samt Erdverkabelung belaufen sich auf eine Bruttosumme von ca. 47.676,08 €.

Die Vergabe der Leistungen ist zu beschließen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Leistungen für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage im Baugebiet „Greinbergweg“ zwischen „Steinweg“ und dem neuen Wendehammer an die Stadtwerke Würzburg AG mit einer Auftragssumme von ca. 47.676,08 € brutto zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Vergabe - Sanierung und Umgestaltung "Sonnemannstraße" - Erneuerung der Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.02.2018 ö 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.09.2017 die Sanierung und Umgestaltung der „Sonnemannstraße“ beschlossen. Die Leistungen für die Tiefbauarbeiten sollen in der Marktgemeinderatssitzung am 27.02.2018 vergeben werden.

Die Stadtwerke Würzburg AG legt für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage die Planung und eine Kostenschätzung vor.

Die anfallenden Kosten für den Rückbau der 8 alten Beleuchtungsmasten und dem Errichten von 12 neuen LED Beleuchtungspunkten samt Erdverkabelung belaufen sich auf eine Bruttosumme von ca. 26.953,74 €.

Die Vergabe der Leistungen ist zu beschließen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Leistungen für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage in der „Sonnemannstraße“ zwischen „Wirtgasse“ und der Kreuzung „Am Reele“ an die Stadtwerke Würzburg AG mit einer Auftragssumme von ca. 26.953,74 € brutto zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.02.2018 ö 5

Sachverhalt

Dritter Bürgermeister Bernhard Hupp erkundigt sich nach dem Rohrbruch am Faschingsdienstag in der Sonnemannstraße.
Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass es sich um eine alte Graugussleitung handelte und die Reparatur unverzüglich durchgeführt wurde. Eine Erneuerung der Leitung erfolgt mit der anstehenden Sanierung.

Marktgemeinderat Martin Benthe hat festgestellt, dass eine beschädigte Straßenlampe gegenüber der Sparkasse nur mit Isolierbändern provisorisch repariert wurde.
Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass die WVV für die Straßenlampen zuständig sind und man davon ausgehe, dass die Reparatur fachmännisch erfolgte.

Marktgemeinderat Timo Koppitz teilt mit, dass es durch die erstellte Schrankenanlage im Bereich der Zufahrt zur Sparkasse immer wieder zu Problemen kommt. Auch die davor erstellten Stellplätze führen dazu, dass rückwärts in die Hauptstraße ausgefahren wird.
Erster Bürgermeister Peter Stichler teilt hierzu mit, dass er mit den Eigentümern diesbezüglich bereits viele Gespräche geführt hat. Die Sparkasse hat daraufhin an der Zufahrt ein Einbahnstraßenschild angebracht. Auch sei aus den Gesprächen hervorgegangen, dass die Eigentümer freiwillig keinen Rückbau der Schrankenanlage durchführen werden.
Erster Bürgermeister Peter Stichler wird nochmals das Gespräch suchen und prüfen ob hier für die hinter der Sparkasse erstellten Parkplätze zumindest tagsüber die Verkehrsüberwachung durchgeführt werden kann.

Marktgemeinderätin Magdalena Roßbach hat festgestellt, dass im Bereich des Alleeweges der Asphalt des Fahrbahnbelages breite Risse aufweist. Sie bittet um Überprüfung. Ebenfalls ist die aufgestellte Tafel für den Natur- und Weinwanderweg sehr stark verwittert. Sie bittet um Überprüfung und eventuellen Rückbau.

Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther teilt mit, dass am Naturwanderweg eine Stufe defekt ist.

Datenstand vom 27.02.2018 14:15 Uhr