Datum: 08.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Vorbescheid, Nr. 2018-012 Aufstockung eines Wohnhausese für einen Wohnraum mit Balkon und einer Dachterrasse, sowie einen Zwerchgiebel an den bestehenden Dachstuhl, Fl.Nr. 170, Wirtgasse 22 § 34 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-015; Neubau eines Betriebsgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nrn. 2930 und 2931/1, Otto-Hahn-Straße o. Nr., § 35 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-016; Erweiterung der Ernst-Keil-Schule Höchberg um 8 Klassenzimmer mit Nebenräumen, eine Photovoltaikanlage und ein Erschließungstreppenhaus mit Aufzugsanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 330/2 und 331/2, Schulgasse 9, § 34 BauGB
1.4 Antrag auf Vorbescheid Nr. 2018-017; Umnutzung des bestehenden Gebäudes zum Wohnhaus, sowie Aufstockung im geringen Umfang und die Nutzung des Flachdaches als Dachterrasse auf dem Grundstück Fl.Nr. 205/0, Eiserne Hose 2, § 34 BauBG
1.5 Antrag auf Vorbescheid Nr. 2018-018; Neubau 2 Mehrfamilienhäuser auf dem Grundstück Fl.Nr. 1265/2, Alte Steige 11, § 34 BauGB
1.6 Antrag Nr. 2018-019; Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung Nr. BG-2001-978 vom 01.07.2002 (zum AZ 417-98 - GS-1998-38224) für die Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1646/4, Kapellenweg 38, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB
2 Gebäudemanagement: Sanierung Anwesen Herrenweg 8
3 Vergaben - Ernst-Keil-Schule - Umbau, Sanierung Mittelbau 1. OG
4 Vergabe der Kanal-TV-Untersuchung 2018 Kanalspülung- und Untersuchung des Abflussgebietes "Altort Nord"
5 Vergaben - Grobstoffrückhalt RÜB I
6 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.05.2018 ö 1
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1.1. Antrag auf Vorbescheid, Nr. 2018-012 Aufstockung eines Wohnhausese für einen Wohnraum mit Balkon und einer Dachterrasse, sowie einen Zwerchgiebel an den bestehenden Dachstuhl, Fl.Nr. 170, Wirtgasse 22 § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.05.2018 ö 1.1

Sachverhalt

Der Antrag auf Vorbescheid wurde zurückgestellt.

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-015; Neubau eines Betriebsgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nrn. 2930 und 2931/1, Otto-Hahn-Straße o. Nr., § 35 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.05.2018 ö 1.2

Sachverhalt

Der Antrag wurde zurückgestellt.

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-016; Erweiterung der Ernst-Keil-Schule Höchberg um 8 Klassenzimmer mit Nebenräumen, eine Photovoltaikanlage und ein Erschließungstreppenhaus mit Aufzugsanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 330/2 und 331/2, Schulgasse 9, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.05.2018 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Markt Höchberg plant die Erweiterung des Schulgebäudes in der Schulgasse.
Dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 06.02.2018 folgend hat die Verwaltung einen Bauantrag entsprechend der vorgestellten Pläne für oben genanntes Bauvorhaben ausgearbeitet.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 08.05.2018 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Marktgemeinderat Thomas Scheder kommt um 19.05 Uhr zur Sitzung.

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1.4. Antrag auf Vorbescheid Nr. 2018-017; Umnutzung des bestehenden Gebäudes zum Wohnhaus, sowie Aufstockung im geringen Umfang und die Nutzung des Flachdaches als Dachterrasse auf dem Grundstück Fl.Nr. 205/0, Eiserne Hose 2, § 34 BauBG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.05.2018 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber reicht einen Antrag auf Vorbescheid ein, mit dem geklärt werden soll, ob eine Aufstockung des Gebäudes sowie die Teilnutzung als Terrasse und somit eine Nutzung als Wohnraum möglich ist.

Beratung:

Der Bauwerber stellt folgende Einzelfragen:
  1. Umnutzung zum Wohnhaus: Durch Umnutzung kann mit dem leerstehenden Gebäude dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden.
  2. Aufstockung im geringen Umfang: Eine Aufstockung ermöglicht weiteren Wohnraum und den Zugang zur Dachterrasse. Passend zur Gestalt des bestehenden Gebäudes wurden an den höheren Fassaden (Ost + Süd) Dachflächen ausgebildet.
  3. Nutzung des Flachdaches als Dachterrasse: Da die Außenwände teils auf / über der Grenze bzw. grenznah stehen, gibt es keine Möglichkeit einen Garten anzulegen oder einen Balkon zu errichten.
  4. Tritt die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht zurück?
  5. Wärmedämmung in Form eines WDVS: Zur energetischen Sanierung muss ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht werden, wodurch eine neue fertige Wandoberfläche über bzw. weiter über die Grenze rückt. Hat ein Antrag auf Gestattung einer Abweichung Erfolgsaussichten oder können die Nachbarn die Abstandsfläche übernehmen? Es ist auch das öffentliche Interesse an der Energieeinsparung zu berücksichtigen. Eine Innendämmung scheidet wegen der Bauphysikalischen Probleme und vor allem wegen der Verkleinerung der ohnehin geringen Wohnfläche für den Antragsteller aus und machen das Projekt zudem unwirtschaftlich.
  6. Brandschutz: Können alle Öffnungen in den Außenwänden erhalten bzw. einzelne Öffnungen verändert werden? Die Außenwände stehen teils auf / über der Grenze bzw. grenznah.
  7. Parkplätze: Sind im Rahmen des Bestands der Bücherei Stellplätze ausgewiesen? Wenn nicht, kann die Fläche für 2 Parkplätze auf Flurnummer 210 von der Gemeinde gekauft werden inkl. Fahrtrecht?
  8. Mülltonnen: Gestattet die Gemeinde eine Einhausung der Mülltonnen auf Gemeindegrund?

Die Verwaltung hat das Büro Wegner um eine städtebauliche Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme vom 08.05.2018 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss der Bauvoranfrage nicht zuzustimmen und die Verwaltung zu ermächtigen, Gespräche über ein Vorkaufsrecht zu führen.

Beschluss 1

Der Bauvoranfrage wird nicht zugestimmt.

Zu 1. Der Umnutzung wird nicht zugestimmt.
Zu 2. Der Aufstockung wird nicht zugestimmt, da die erforderlichen Abstandsflächen fehlen und die Gebäudehöhe sich nicht in die Umgebung einfügt.
Zu 3. Der Nutzung eines Flachdaches als Terrasse wird nicht zugestimmt. Begründung siehe Ziffer 2.
Zu 4. Die Gemeinde tritt nicht von ihrem Vorkaufsrecht zurück.
Zu 5. Einem Überbau von öffentlichem Grund und Boden wird nicht zugestimmt.
Zu 6. Der Brandschutz ist mit der Genehmigungsbehörde zu klären.
Zu 7. Einer Ablösung von Stellplätzen wird nicht zugestimmt.
Zu 8. Mit der Aufstellung von Mülltonnen auf öffentlichem Grund und Boden besteht kein Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt Gespräche über einen Kauf zu führen. Dem Marktgemeinderat wird das Kaufangebot dann zur Beschlussfassung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf Vorbescheid Nr. 2018-018; Neubau 2 Mehrfamilienhäuser auf dem Grundstück Fl.Nr. 1265/2, Alte Steige 11, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.05.2018 ö 1.5

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant auf dem Grundstück Fl.Nr. 1265/2, nach Abriss des bestehenden Wohnhauses, den Neubau von jeweils zwei Mehrfamilienhäusern, á 6 Wohneinheiten und stellt hierzu vorab per Vorbescheid die Fragen,


  1. ob mit der Lage der Baukörper auf dem Baugrundstück Einverständnis besteht,
  2. ob mit den Abmessungen der Grundflächen und Gebäudehöhen Einverständnis besteht,
  3. ob mit der Lage der Parkplätze auf dem Grundstück Einverständnis besteht.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Bauantrages wurde Folgendes festgestellt:

- Im Lageplan und in den beigelegten Plänen fehlt die Angabe der Nachbarn/Grundstückseigentümer.
- Der Nachbar Fl.Nr. 1265/31, auch Eigentümer des Baugrundstücks, hat der Anfrage zugestimmt.
- Im Zuge des Vorbescheids bittet der Antragsteller die Entscheidung über folgende Fragen:

1. Die Lage der Gebäudekörper auf dem Baugrundstück.
2. Die Abmessung der Grundfläche und Gebäudehöhe (die Abstandsflächen werden im Bauantrag nachvollziehbar nachgewiesen).
3. Die Lage der Parkplätze auf dem Baugrundstück.

- Der Bauwerber hat die Grundfläche/Grundflächenzahl nicht nach der Baunutzungsverordnung v. 1990 berechnet. Angegeben wurde nur die Grundfläche der Hauptbaukörper.
- Die Berechnung und Angabe der Geschossfläche fehlt.
- Die geplante Kniestockhöhe beträgt lt. Schreiben v. 04.05.2018 1,10 m.
- Die geplante Dachneigung beträgt lt. Schreiben v. 04.05.2018 33,5° + 31,5°.
- Der Bauwerber plant 12 Wohneinheiten und nachgewiesen wurden dafür die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen 24 Stellplätze. Die Stellplätze wurden wie folgt nachgewiesen: 12 Stück an der „Alten Steige“ und 12 Stück am „Rübezahlweg“.
- Die Traufhöhe/Wandhöhe beträgt talseits 8,20 m bzw. 7,15 m zuzüglich Carporthöhe in der Straße „Alte Steige“, somit ca. 10 m. Bergseits entsteht eine Traufhöhe/Wandhöhe von 6,75 m bzw. 5,52 m. Das bedeutet, dass in der „Alten Steige“ für das geplante Wohnhaus auf einer Länge von 18,20 m eine Wandhöhe von rund 10 m entsteht. Gleichzeitig besteht ebenso für das Wohnhaus, das am „Rübezahlweg“ anliegt, eine talseitige Wandhöhe von ca. 10 m (3 ½ Geschosse).
- Die Angabe des Stauraumes vor den Carports fehlt. Diese ist ca. 1,5 m bis 2 m (lt. Schreiben v. 04.05.2018 können die geplanten Carports auch entfallen).

Das Schreiben des Nachbarn Fl.Nr. 1286/15 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da sich die geplante Baumaßnahme nach Art, Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die nähere Umgebung einfügt.

Das Ortsbild wird durch die zwei geplanten Baukörper massiv beeinträchtigt (Wandlängen von ca. 37 m und einer Höhe von ca. 10 m zuzüglich Dachflä chen).

Weiter ist durch die geplante Anreihung von Stellplätzen entlang der „Alten Steige“ der straßenmäßige Versorgungsbereich der Gemeinde stark beeinträchtigt.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass für eine weitere Beurteilung die Angabe der GFZ/GRZ nach der Baunutzungsverordnung erforderlich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.6. Antrag Nr. 2018-019; Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung Nr. BG-2001-978 vom 01.07.2002 (zum AZ 417-98 - GS-1998-38224) für die Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1646/4, Kapellenweg 38, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.05.2018 ö 1.6

Sachverhalt

Beratung:

Die Baugenehmigung vom 01.07.2002 wurde bereits mehrfach verlängert.

Beschluss

Mit der weiteren Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung Nr. BG-201-978 v. 01.07.2002 für die Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1646/4 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Gebäudemanagement: Sanierung Anwesen Herrenweg 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.05.2018 ö 2

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt.

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3. Vergaben - Ernst-Keil-Schule - Umbau, Sanierung Mittelbau 1. OG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.05.2018 ö 3

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss wird darüber informiert, dass die Leistungen für die geplante Sanierung der Ernst-Keil-Schule Mittelbau - 1. OG wie folgt ausgeschrieben und vergeben wurden:


Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Vergaben zur Kenntnis.

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4. Vergabe der Kanal-TV-Untersuchung 2018 Kanalspülung- und Untersuchung des Abflussgebietes "Altort Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.05.2018 ö 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 12.11.2013 wurde die Verwaltung ermächtigt, turnusgemäß Arbeiten zur Kanaluntersuchung gemäß der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) auszuschreiben.

Für das Jahr 2018 umfassen die Arbeiten das Abflussgebiet „Altort Nord“. Die Kanaluntersuchungs-Arbeiten wurden wie folgt ausgeschrieben:

Art der Ausschreibung
beschränkt
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
5
Eröffnungstermin
19.04.2018
Abgegebene Angebote
3
Auszuschließende Angebote
keine
In der Wertung verbleibende Angebote
3
Vergabevorschlag
Kirsch + Sohn GmbH
Weißensteinstraße 32-34
97737 Gemünden
Vergabesumme
52.270,75 €

Die Ergebnisse der Ausschreibung werden dem Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung vorgestellt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe der Kanalspülung und –untersuchung an die Firma Kirsch + Sohn GmbH, Weißensteinstraße 32-34, 97737 Gemünden, zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 19.04.2017 mit einer geprüften Bruttoangebotssumme von 52.270,75 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Günter Klopf nicht anwesend.

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5. Vergaben - Grobstoffrückhalt RÜB I

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.05.2018 ö 5

Sachverhalt

In den letzten Jahren war verstärkt zu beobachten, dass sich Grobstoffe aus den Regenüberlaufbecken über die Entlastungen im Kühbach zeigen. Hauptverursacher scheinen hier Feucht- bzw. Hygienetücher zu sein, die sich in den Becken nicht absetzen oder aufschwimmen, wodurch sie immer wieder den Weg in den Kühbach finden.

Die hydraulische Überprüfung des Ortsnetzes und des Regenüberlaufbeckens ergab, dass das Becken nach wie vor den Erfordernissen und Einleitungsbedingungen der wasserrechtlichen Erlaubnis entspricht.

Um eine weitere Belastung des Kühbaches mit den Feuchttuchzöpfen zu vermeiden, wurde bereits im letzten Jahr der Klärüberlauf des Regenüberlaufbeckens 2 (RÜB II) mit einem Grobstoffrückhalt ausgestattet. Es zeigte sich, dass an den Auslaufgittern des Beckens keine Papierfetzen mehr zu finden waren. Im Bachbett oberhalb dieser Einleitungsstellen zeigen sich jedoch immer noch unansehnliche Verschmutzungen, die offensichtlich vom Trennbauwerk des Regenüberlaufes 1 (RÜB I) kommen.

Die Bauverwaltung hat mehrere Möglichkeiten geprüft und zwei Firmen aufgefordert, anhand der baulichen Gegebenheiten unter Beachtung der Beckenhydraulik ein Angebot vorzulegen.
Die Firma bgu-Umweltschutzanlagen GmbH hat mit 46.730,00  € netto (55.608,70 € brutto) das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Das Angebot beinhaltet die Lieferung und Montage der Rechenanlage inclusive eines Schaltkastens mit Steuerung und Hydraulik-Kompressoren.

Der Aufwand für die Betonsägearbeiten, konnte erheblich reduziert werden, es liegt hierfür ein Angebot der Fa. Bohr- und Sägetechnik Mike Sendner vor, welches mit 4.577,15 € netto (5.448,81 € brutto) abschließt. Es wurden weitere Firmen zu Abgabe eines Angebotes aufgefordert, diese liegen der Verwaltung noch nicht vor.

Die anfallenden Tiefbauarbeiten mit geschätzten Kosten von ca. 15.000,00 € werden von unserer Jahresvertragsfirma ausgeführt. Vorbereitende Elektroarbeiten und gärtnerische Arbeiten können nach Beendigung der Maßnahme durch den Bauhof durchgeführt werden.

Haushaltsmittel in Höhe von 130.00,00 € sind unter der Haushaltstelle 1.7000.9630 eingestellt.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Fa. BGU mit der Lieferung und Montag der Rechenanlage zum Angebotspreis von 55.608,70 € zu beauftragen. Die notwendigen Tiefbauarbeiten werden durch die jeweilige Jahresvertragsfirma ausgeführt, die Betonsägearbeiten werden an die Firma vergeben, die das wirtschaftlichste Angebot abgibt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.05.2018 ö 6

Sachverhalt

Marktgemeinderat Martin Benthe fragt nach dem Stand der Beplanung bzw. Bebauung für das Grundstück „Hauptstraße 1“.
Erster Bürgermeister Peter Stichler teilt mit, dass im Rahmen des Bauleitplanverfahrens die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durchgeführt wurde. Die von diesen Stellen vorgebrachten Einwendungen und Bedenken werden derzeit bearbeitet und dem Bau- und Umweltausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen zur Abwägung vorgelegt.

Marktgemeinderat Martin Benthe erkundigt sich nach dem Stand der Gespräche über ein Flurbereinigungsverfahren.
Erster Bürgermeister Peter Stichler teilt mit, dass es mit dem Amt für ländliche Entwicklung, vertreten durch Herrn Bromma, einen ersten Gesprächstermin gegeben hat. Im Vorfeld einer möglichen Beschlussfassung des Marktgemeinderates über die Einleitung eines Verfahrens sollen alle beteiligten Inte ressengruppen in einem Gespräch über Chancen und Nutzen einer Flurbereinigung aufgeklärt werden.
Nach Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens ist mit einer Verfahrensdauer von 10 Jahren zu rechnen.

Datenstand vom 18.05.2018 07:45 Uhr