Datum: 12.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-020; Erweiterung eines Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 854, Würzburger Str. 67, § 34 BauGB
1.2 Antrag Nr. 2018-021; Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung für die Erweiterung der Hexenbruchschule Fl.Nr. 472/2, Rudolf-Harbig-Platz 5, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-023, Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 378, Bergmannweg 1, § 34 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-024, Neubau einer Stützwand / Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1288/3, Rübezahlweg 35, § 34 BauGB
1.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-025, Vergrößerung des Balkones am Haus 2 um 1,00 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 1288/3, Rübezahlweg 35, § 34 BauGB
1.6 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-026, Umbau mit Erweiterung des DG am bestehenden Wohnhaus Fl.Nr. 3652/3, Luzer Straße 11, Bebauungsplan "Mehle I", § 30 BauGB
1.7 Anfrage an den Bauausschuss Nr. 2018-027, Teilung des Grundstückes und Bebauung mit einem Wohnhaus gemäß umliegender Bebauung im unteren Bereich auf dem Grundstück Fl.NR. 838, Würzburger Straße 79, § 34 BauGB
1.8 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-028, Fassadenänderung - Einbau von 2 Brandschutzfenstern, Einbau Logistikbüro in der Weiterverarbeitung auf den Grundstücken Fl.Nr. 3151, 2953 und 3211/26, Leibnizstraße 5, Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B 27", § 30 BauGB
1.9 Antrag auf Verlängerung Nr. 2018-029, Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung Nr. BG-2014-350 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1381/3, Am Schindanger 26, Bebauungsplan "Frankenwarte Nord", § 30 BauGB
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 6. Änderung des Bebauungsplanes "Mehle II" | Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
3 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.06.2018 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-020; Erweiterung eines Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 854, Würzburger Str. 67, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.06.2018 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber beantragt die Vergrößerung des bestehenden Balkons  um 4,00 m x 3,50 m.

Beratung:

Der Bauwerber hat die Nachbarbeteiligung durchgeführt. Drei der vier Nachbarn haben auf verschiedenen Unterlagen/Plänen unterzeichnet. Der Nachbar von Fl.Nr. 852 hat dem Bauantrag nicht zugestimmt.

Das Schreiben von Herrn Roppelt vom 06.05.2018 zu dieser Nachbarbeteiligung wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bauantrag in vorliegender Form zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Antrag Nr. 2018-021; Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung für die Erweiterung der Hexenbruchschule Fl.Nr. 472/2, Rudolf-Harbig-Platz 5, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.06.2018 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat am 14.05.2002, 27.07.2004, 04.07.2006, 01.07.2008, 13.07.2010, 17.07.2012, 16.09.2014 und am 19.07.2016 der erneuten Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung zugestimmt. Die Baugenehmigung ist bis zum 14.09.2018 gültig.

Beschluss

Dem Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung vom  22.01.1997, Az.: FB 22-602-BG-1996-29500, für den 2. Bauabschnitt der Grund- und Hauptschule am Hexenbruch wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Marktgemeinderat Timo Koppitz kommt um 19.15 Uhr zur Sitzung.

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-023, Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 378, Bergmannweg 1, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.06.2018 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat am 20.02.2018 über die Bauvoranfrage für den Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern auf vorgenanntem Grundstück beraten. Beantragt wurden damals zwei Häuser in der Größe 14,0 m x 18,0 m mit insgesamt 16 Wohneinheiten.
Der Bauvoranfrage wurde nicht zugestimmt, da mit einer GFZ von 0,825 kein Einverständnis bestand. Ebenso wurde die Grundfläche, die überbaut werden soll als zu hoch angesehen.

Der Bauwerber hat jetzt umgeplant. Beantragt werden zwei Gebäude in der Größe 13,0 m x 14,0 m mit insgesamt 10 Wohneinheiten.
Die Stellplätze werden zur Hälfte in einer Tiefgarage und die andere Hälfte oberirdisch nachgewiesen.

Beratung:

- Die geplanten Wohnungen haben eine Größe von ca. 60 m² bis ca. 90 m² Wohnfläche.
- Die geplante Geschossfläche liegt bei 0,599, bei geplanten 2 Vollgeschossen.
- Die Nachbarbeteiligung wurde auf einem separaten Plansatz durchgeführt, Eingang Markt Höchberg: 11.06.2018. Der Nachbar von Fl.Nr. 378/1 hat dem Bauantrag zugestimmt. Der Nachbar von Fl.Nr. 376 hat dem Bauantrag nicht zugestimmt.
- Die Entwässerungspläne fehlen und werden nach Rücksprache mit dem Architekten kurzfristig nachgereicht.

Die Verwaltung empfiehlt o.g. Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 12.06.2018 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-024, Neubau einer Stützwand / Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1288/3, Rübezahlweg 35, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.06.2018 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 25.04.2017 dem Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten zugestimmt.
Der Bauwerber beantragt jetzt talseits die Errichtung einer Stützmauer mit einer Höhe von 1,98 m mit dahinter liegender Geländeauffüllung.

Beratung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 25.04.2017 dem Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten zugestimmt. Neben dem geplanten Gebäude war auch Genehmigungsgrundlage, dass das vorhandene Gelände grundsätzlich bis zum Nachbargrundstück übergangslos erhalten wird. Zur Auffüllung sollte nur eine Terrasse in der Größe von 5 m² mit einer Aufschüttung von ca. 60 cm kommen. Der Bauwerber plant jetzt, fast das komplette talseitige Gelände waagerecht aufzufüllen und an der Grundstücksgrenze eine Einfriedung und Stützmauer in Höhe von 1,98 m. Eine evtl. erforderliche Absturzsicherung ist nicht geplant. Personen, die sich auf der geplanten Auffüllung bewegen, stehen somit in Augenhöhe ca. 4,00 m über der Höhe der bestehenden Grundstücksgrenze.

Das Schreiben des Planers zur Nachbarbeteiligung vom 07.06.2018 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Ebenso wird das Schreiben der talseitigen Nachbarn dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Bauantrag in der vorgelegten Form nicht zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Anforderung an gesunde Wohnverhältnisse beeinträchtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-025, Vergrößerung des Balkones am Haus 2 um 1,00 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 1288/3, Rübezahlweg 35, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.06.2018 ö 1.5

Sachverhalt

Erläuterung:

Ergänzend zum Bauantrag 2018-024 beantragt der Bauwerber mit separatem Antrag die Vergrößerung des Balkons am Haus 2 um 1,0 m.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Der amtliche Lageplan im Maßstab 1:1000 fehlt.
- Die k omplette Nachbarbeteiligung fehlt. Das Schreiben des Planers zur Nachbarbeteiligung vom 07.06.2018 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.
- Die Abstandsfläche wird vom geplanten Gelände berechnet und gezeichnet. Diese ist zu ändern.

Beschluss

Dem Bauantrag zur Vergrößerung des Balkons am Haus 2 um 1,0 m wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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1.6. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-026, Umbau mit Erweiterung des DG am bestehenden Wohnhaus Fl.Nr. 3652/3, Luzer Straße 11, Bebauungsplan "Mehle I", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.06.2018 ö 1.6

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber beantragt die Errichtung von zwei Flachdachgauben und die Verlagerung der giebelständigen Außenwand zur Vergrößerung der Aufenthaltsräume im Dachgeschoß.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Bauantrages wurde Folgendes festgestellt:

- Die Zustimmung der Nachbarn liegt vor.
- Der Bauwerber verkleinert die vorhandene Loggia/Balkon im DG und vergrößert somit die Wohnräume im Dachgeschoss.

Bei der Überprüfung der Vollgeschosse und Geschossfläche wurde festgestellt, dass die Berechnungen zum Bauantrag von 1988 falsch waren. Nach dem damaligen Bauantrag war das Dachgeschoss bereits ein Vollgeschoss und somit liegt ein drittes Vollgeschoss vor, was eine Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan zur Folge hat.

Der Architekt hat aufgrund der Vorprüfung die Berechnungen geändert. Siehe Schreiben des Architekten vom 07.06.2018.

Die vorliegende Planung sieht vor, dass die Giebelwand ca. 1,1 m in Richtung Südosten verschoben wird.

Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind Dachgauben als Satteldach
oder Schleppgauben zulässig. Die Breite beträgt max. 2,50 m. Der Bauwerber plant zwei Flachdachgauben in der Breite von 2,50 m und beantragt hierfür die erforderliche Befreiung.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen für die Erstellung von Flachdachgauben und die erforderliche Befreiung für das bereits bestehende dritte Vollgeschoss mit entsprechender Geschossfläche wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.7. Anfrage an den Bauausschuss Nr. 2018-027, Teilung des Grundstückes und Bebauung mit einem Wohnhaus gemäß umliegender Bebauung im unteren Bereich auf dem Grundstück Fl.NR. 838, Würzburger Straße 79, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.06.2018 ö 1.7

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerberin beantragt die Bestätigung des Bau- und Umweltausschusses, dass oben genanntes Grundstück geteilt und mit einem weiteren Wohnhaus bebaut werden kann.

Beratung:

Nach § 19 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Teilung von Grundstücken genehmigungsfrei.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch eine Grundstücksteilung keine baurechtswidrigen Zustände entstehen dürfen, das sind z. B. Wegfall der Erschließung, Wegfall von nachgewiesenen Stellplätzen usw.

Die Verantwortung für die Beachtung der baurechtlichen Bestimmungen liegt beim Bauherrn bzw. beim Grundstückseigentümer.

Nachdem die Bebauung des Grundstückes nach § 34 BauGB beurteilt wird, ist eine Bebauung in erster Reihe (zwischen Hausnummer 77 und Hausnummer 81) grundsätzlich  möglich.

Weitere Aussagen können erst getroffen werden, wenn für die geplante Bebauung aussagefähige Planunterlagen gemäß der Planvorlagenverordnung der Bayer. Bauordnung (BayBO) vorliegen.

Beschluss

Eine Genehmigungspflicht für die Teilung nach § 19 BauGB besteht nicht.

Es dürfen jedoch keine baurechtswidrigen Zustände entstehen.

Für die Erstellung eines Wohngebäudes in erster Reihe, zwischen Hausnummer 77 und Hausnummer 81 besteht grundsätzlich Zustimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.8. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-028, Fassadenänderung - Einbau von 2 Brandschutzfenstern, Einbau Logistikbüro in der Weiterverarbeitung auf den Grundstücken Fl.Nr. 3151, 2953 und 3211/26, Leibnizstraße 5, Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B 27", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.06.2018 ö 1.8

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber beantragt den Einbau einer Büroeinheit von 18,69 m2 im Hallenbereich. Gleichzeitig den Einbau von zwei Brandschutzfenstern an der Nordwestseite.

Beratung:

Das Schreiben des Architekten vom 30. Mai 2018 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass laut Aussage auf eine Nachbarbeteiligung in Absprache mit dem Landratsamt Würzburg verzichtet wurde.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.9. Antrag auf Verlängerung Nr. 2018-029, Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung Nr. BG-2014-350 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1381/3, Am Schindanger 26, Bebauungsplan "Frankenwarte Nord", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.06.2018 ö 1.9

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerberin beantragt die Verlängerung der Baugenehmigung für den Umbau der Kellerwohnräume zu einer Einliegerwohnung. Die Genehmigung hierfür wurde am 28.08.2014 erteilt.

Beschluss

Der Verlängerung der Baugenehmigung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 6. Änderung des Bebauungsplanes "Mehle II" | Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.06.2018 ö 2

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat am 12.09.2017 die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Mehle II“ beschlossen. Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist die Verdichtung der geplanten Bebauung innerhalb der bestehenden Baulücke durch die Entwicklung von Gebäudegruppen, welche auf die besonderen Wohnbedürfnissen von älteren Bewohnern zugeschnitten ist (barrierefreies Wohnen).

Der von der Auktor Ingenieur GmbH ausgearbeitete Entwurf der Bebauungsplanänderung einschließlich der Begründung in der Fassung vom 09.10.2017 wurde am 28.11.2017 vom Marktgemeinderat gebilligt. Die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 24.01.2018 bis einschließlich 28.02.2018 statt.

Bedingt durch die im Rahmen dieses Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Hinweise und die hierzu gefassten Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses vom 10.04.2018 sowie der mittlerweile konkretisierten Planung des Bauherrn wurde der Bebauungsplanentwurf hinsichtlich des Schallschutzes, der Geschossflächenzahl sowie der Abgrabungshöhe geändert. Dies hat die Durchführung eines nochmaligen Beteiligungsverfahrens gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Folge.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den vorliegenden Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Mehle II“ in der Fassung vom 10.04.2018 mit Begründung und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Auktor Ingenieur GmbH, Würzburg mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB.
Die Dauer dieses zweiten Auslegungsverfahrens und die Frist zur Vorlage der Stellungnahmen wird auf zwei Wochen verkürzt (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB); Stellungnahmen dürfen zudem nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden (§  4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.06.2018 ö 3

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Peter Stichler informiert den Bau- und Umweltausschuss, dass das Anwesen „Frankenhof“ verkauft wurde.

Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther teilt mit, dass sie festgestellt hat, dass Liegefahrräder nicht den Steg über die Bundesstraße nutzen können, da die Absperrpfosten eine Durchfahrt verhindern. Sie bittet zu prüfen, inwieweit man Teile der Absperrung herausnehmen bzw. umbauen kann, damit eine Durchfahrt für Liegefahrräder, etc. möglich wird.

Weiter bittet sie die Pinnwand der Anschlagtafel in der Friedrich-Ebert-Straße zu erneuern, da diese bereits stark verschlissen ist .

Marktgemeinderat Martin Benthe fragt an, warum die Notzufahrt für den Ausbau des Greinbergweges noch nicht fertiggestellt ist.
Die Verwaltung teilt mit, dass die Arbeiten an der Notzufahrt bis zum Beginn der Erschließungsarbeiten im Juli fertiggestellt sein werden.

Datenstand vom 15.06.2018 11:31 Uhr