Datum: 10.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-030; Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1285/8, Rübezahlweg 16 e, § 34 BauG
1.2 Antrag auf isolierte Befreiung Nr. 2018-031; Neubau eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1186/1, Balthasar-Neumann-Str. 4, Bebauungsplan "Gänsweide", § 30/34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-032; Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 3641/2, St.-Bruno-Str. 8, § 34 BauGB
1.4 Anfrage an den Bauausschuss Nr. 2018-033; Neubau von zwei 3-Familienwohnhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1330, Winterleitenweg 90, § 34 BauGB
1.5 Anfrage an den Bauausschuss Nr. 2018-034; Errichtung eines zusätzlichen Stellplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 944/0, Würzburger Straße auf Höhe der Hausnummer 29, § 34 BauGB
1.6 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-035, Errichtung einer Dachgaube an einem bestehenden Reihenhaus auf dem Grundstück Fl.NR. 3391/8, Am Judengarten 15a, § 34 BauGB
2 Gebäudemanagement: Sanierung Anwesen Herrenweg 8
3 Neubau einer Kulturscheune im Wallweg 3; hier: Genehmigung der Schlussrechnung für die Abbrucharbeiten der Firma Beuschlein
4 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.07.2018 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-030; Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1285/8, Rübezahlweg 16 e, § 34 BauG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.07.2018 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes mit Flachdach und mit zwei Wohneinheiten. Die Zufahrt ist über das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 1285/9 geplant. Ein entsprechender Antrag für die Überfahrt liegt den Bauantragsunterlagen bei.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

  • Der Bauherr beantragt mit Schreiben vom 24.04.2018 eine Überfahrt über Fl.Nr. 1285/9.
  • Das Steigungsverhältnis der Zufahrt in die geplante Garage fehlt.
  • Die Zustimmung/Nachbarbeteiligung fehlt. Hierzu werden die Schreiben der Nachbarn vom 05.07.2018 und zwei Schreiben vom 19.02.2018 dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.
  • Die Abstandsflächen sind im Plan Maßstab 1:100 dargestellt.
  • Auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 1285/4 besteht ein Gebäude in einem Abstand von ca. 1,0 m zur Grundstücksgrenze. Gemäß Lageplan in den Akten des Marktes Höchberg vom 07.10.1996 besteht auf einer Teilfläche zu dem bestehenden Nachbargebäude auf Fl.Nr. 1285/7 ein Bebauungsverbot. Das Landratsamt Würzburg wird im Genehmigungsverfahren gebeten, dies zu prüfen. Der Lageplan wird dem Landratsamt Würzburg zur Verfügung gestellt.
  • Siehe hierzu auch den Antrag des Bauherrn auf Abweichung von den erforderlichen Abstandsflächen. Ebenso UR 837/17 B, Bebauungsverbot.
  • Zu den Notarurkunden fehlt der erforderliche Lageplan.
  • Die Abstandsfläche an der Nordseite stimmt nicht. Die Höhe muss von Vorderkante Dach/Balkonkante berechnet werden. Somit ist die Abstandsfläche größer als im Plan dargestellt.
  • Die Abstandsfläche an der Südseite ist ebenfalls falsch dargestellt, die Abstandsfläche berechnet sich ab der Dachterrasse/Treppenanlage. Für die Dachterrasse fehlt die Geländehöhe zur Berechnung.
  • Die Abstandsfläche an der Ecke Süd/Ost hat eine Höhe von 5,65 m minus 2,23 m entspricht einer Höhe von 3,41 m, somit größer als im Plan dargestellt (3,0 m).
  • Die Angabe der Höhen des geplanten bzw. bestehenden Geländes am Gebäude und an den Grenzen stimmen nicht in den verschiedenen Ansichten überein.
  • In der Baubeschreibung ist vermerkt, erstellt werden sieben Stellplätze, im Plan dargestellt sind sechs Stellplätze, einer davon als gefangen. Erforderlich für die Baumaßnahme sind fünf Stellplätze. Sechs Stellplätze wurden im Plan eingezeichnet. Vier Stellplätze davon entsprechen nicht der Stellplatzsatzung der Gemeinde Höchberg, entweder ist er gefangen oder entspricht nicht der Größe.
  • Die Berechnung der Wohnfläche des umbauten Raumes sowie der Grund- und Geschossflächenzahl fehlt. Bei der angegebenen Zahl der Grundfläche/GRZ kann abgeleitet werden, dass diese nicht nach der gültigen Baunutzungsverordnung von 1990 berechnet wurde.
  • In der Baubeschreibung ist eine Wohnfläche von 263 m² angegeben. Im Plan OG steht eine Wohnfläche von 215,47, im Plan EG steht eine Wohnfläche von 104,25, auf dem Plan UG ohne Angabe. Eine Änderung ist erforderlich.

Es liegen keine separaten Entwässerungspläne nach der gemeindlichen Entwässerungssatzung und der DIN 1986-100 vor. Diese sind in 2-facher Ausfertigung nachzureichen.

Die Entwässerungsplanung geht lediglich aus der Eingabeplanung hervor und wurde vorgeprüft. Hierbei ist festzustellen, dass diese erheblichen Abweichungen in Bezug auf die Entwässerungssatzung und der DIN 1986-100 aufweist.

  • Regen- und Schmutzwasser sind innerhalb des Gebäudes nicht getrennt geführt.
  • Es gibt keine Angabe über die Geländehöhe am Anschlusspunkt (örtliche Rückstauebene).
  • Es gibt keine Angabe über Entlüftungsleitungen.
  • Es gibt keine Strangabwicklung oder Schnitt mit Darstellung sämtlicher Entwässerungsgegenstände.
  • Es fehlt die Entwässerung der Zufahrt bzw. des Garagenvorplatzes.
  • Es fehlt der Revisionsschacht.

Unter der Voraussetzung, dass am Grundstück Fl.Nr. 1285/9 ein Geh- und Fahrtrecht sowie beim Leitungsrecht zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Baugrundstücks durch Grundbucheintrag eine Grunddienstbarkeit eingetragen ist, ist die Zufahrt gesichert.

Einhergehend mit dem Bauantrag beantragt der Antragsteller ein Überfahrtsrecht für das gemeindliche Grundstück (Fl.Nr. 1285/9). Eine Erschließung kann nur gesichert werden, sofern der Markt Höchberg dieser zustimmt und muss unter folgenden Auflagen erfolgen:

  • Auf den Schutz der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen ist zu achten.
  • Der neu zu erstellende Oberbau ist entsprechend ZtV-Stb auszubilden.
  • Die Versorgungsträger für Strom und Gas sind zu hören und deren Auflagen zu beachten.
  • Sämtliche Kosten sind vom Bauherren zu tragen.
  • Die Arbeiten dürfen nur von einer anerkannten Tiefbaufachfirma ausgeführt werden.

Beschluss 1

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung nicht gesichert ist.

Die Anforderung an gesunde Wohnverhältnisse für die Nachbarn ist nicht gegeben.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 10.07.2018 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Dem Antrag auf Überfahrt über das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 1285/9 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den hierfür erforderlichen Vertrag mit dem Antragsteller zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf isolierte Befreiung Nr. 2018-031; Neubau eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1186/1, Balthasar-Neumann-Str. 4, Bebauungsplan "Gänsweide", § 30/34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.07.2018 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant die Errichtung eines genehmigungsfreien Carports. Hierfür beantragt er die Reduzierung des Stauraumes von erforderlich 5,0 m auf 0,75 m im Mittel.

Beratung:

Nach der Geschäftsordnung des Marktes Höchberg ist die Verwaltung ermächtigt, isolierte Befreiungen zu erteilen.

Der Bauwerber beantragt im Baugebiet „Gänsweide“ auf dem Grundstück Balthasar-Neumann-Str. 4 die Reduzierung des nach Bebauungsplan erforderlichen Stauraumes von 5,0 m auf im Mittel 0,75 m.

Nachdem die Verwaltung dieser isolierten Befreiung nicht zustimmen kann, legt sie diesen Antrag dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung vor.

Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist ein Stauraum von 5,0 m erforderlich. Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung und der aktuellen Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist ein Stauraum von 3,0 m erforderlich.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss o.g. Antrag nicht zuzustimmen, jedoch die Verwaltung zu ermächtigen, einer isolierten für einen Antrag mit 3,0 m oder bis 1,50 m Stauraum zu genehmigen.

Beschluss 1

Dem Antrag wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt, einer isolierten Befreiung mit einem Stauraum von 1,50 m zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-032; Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 3641/2, St.-Bruno-Str. 8, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.07.2018 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauherrschaft plant auf dem o.g. Grundstück die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienwohnhauses mit Pultdach 7° Dachneigung und einem Carport.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Bauantrages wurde Folgendes festgestellt:

- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Die Zustimmung der Nachbarn von Fl.Nr. 3639/2 und 3640/2 fehlen, ebenso die Zustimmung von einem Miteigentümer von Fl.Nr. 3691/1.
- Das Schreiben der Nachbarn von Fl.Nr. 3640/2, St.-Bruno-Str. 10 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.
- Die geplante GRZ beträgt 0,39 und die geplante GFZ beträgt 0,47.
- Geplant ist ein Pultdach mit einer Dachneigung von 7 Grad (ein Pultdach ist im Straßenverlauf nicht vorhanden, jedoch bergseits in 2. Baureihe in ca. 80 m Entfernung). Das geplante Pultdach verläuft entgegen dem Gefälle des Grundstückes.
- Die geplante talseitige Wandhöhe beträgt 7,57 m. Die geplante bergseitige Wandhöhe beträgt 5,41 m.
- Erforderlich sind zwei Kfz-Stellplätze, geplant ist 1 Stellplatz.
- Erforderlich ist ein Stauraum von 3,0 m, geplant ist ein Stauraum von 0,0 m.

Beschluss 1

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da mit einem Stauraum von 0,0 m kein Einverständnis besteht und der zweite Stellplatz fehlt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Bauwerber einen zweiten Stellplatz und einen Stauraum von mindestens 1,5 m plant.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 10.07.2018 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Gem. Art. 49 Abs. 1 GO ist Marktgemeinderat Günter Klopf persönlich beteiligt und nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

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1.4. Anfrage an den Bauausschuss Nr. 2018-033; Neubau von zwei 3-Familienwohnhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1330, Winterleitenweg 90, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.07.2018 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauherrschaft plant auf o.g. Grundstück die Errichtung von zwei 3-Familienhäusern.

Hierfür werden folgende Fragen gestellt:

1. Wird der dargestellten Geschossigkeit und der Lage beider Gebäude auf dem Grundstück zugestimmt?
2. Wird der Planung bezüglich der hinteren Gebäudelinie bezogen auf die Nachbarbebauung zugestimmt?
3. Wird der geplanten Rücknahme/Reduzierung der kartierten Biotopgrenze laut Flächennutzungsplan zugestimmt.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der amtliche Lageplan im Maßstab 1:1000 liegt nur in Kopie vor.
- Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
- Im Flächennutzungsplan ist die geplante Wohnfläche als Wohnbaufläche dargestellt. Somit erfolgt die Beurteilung nach § 34 BauGB.

Das Schreiben der Antragsteller wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben. Die Verwaltung empfiehlt, die gestellten Fragen wie folgt zu beantworten:

  1. Der geplanten Geschossigkeit wird grundsätzlich zugestimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht werden muss, dass baurechtlich max. zwei Vollgeschosse bezogen auf das natürliche Gelände geplant sind. Mit der geplanten Staffelung besteht Einverständnis.

  1. Mit der Erstellung der hinteren Gebäudekante besteht grundsätzlich Einverständnis.

  1. Die Aufhebung der Biotopkartierung ist bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt grundsätzlich der vorgelegten Planung zu.

Im Genehmigungsverfahren ist nachzuweisen, dass max. eine zweigeschossige Bebauung, bezogen auf das natürliche Gelände, geplant ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Mit der hinteren Gebäudekante besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Aufhebung der Biotopkartierung ist bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen.
Der Markt Höchberg stimmt der Aufhebung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.5. Anfrage an den Bauausschuss Nr. 2018-034; Errichtung eines zusätzlichen Stellplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 944/0, Würzburger Straße auf Höhe der Hausnummer 29, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.07.2018 ö 1.5

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Stellplatzes auf öffentlichem Grund. Hierzu soll eine gemeindliche Grünfläche zurückgenommen und auf Kosten des Antragstellers gepflastert werden.

Aus Sicht der Verwaltung wird es nicht für sinnvoll erachtet, öffentliche Grünflächen für private Parknutzung im öffentlichen Raum zurückzubauen.

Sollten jedoch ein oder mehrere Stellplätze auf privatem Grund gebaut und hierfür eine Zufahrt benötigt werden, kann ein entsprechender Antrag positiv begleitet werden, da sich die zur versiegelnde Fläche ca. halbiert.

Beratung:

Dem Bau- und Umweltausschuss wird das Schreiben des Antragstellers vom 01.07.2018 bekannt gegeben.

Die Verwaltung empfiehlt grundsätzlich keine privaten Stellplätze auf öffentlichem Grund und Boden anzulegen oder anlegen zu lassen. Eine Verkürzung der Grünfläche kann aus Sicht der Verwaltung dann entsprochen werden, wenn auf dem Privatgrundstück Stellplätze gebaut werden.

Beschluss

Eine Entscheidung über vorgenannten Antrag wird zurückgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Park- und Grünflächen in der Würzburger Straße zu überprüfen und ein Park- und Grünflächenkonzept dem Bau- und Umweltausschuss in der nächsten Sitzung vorzulegen.

Weiter sollte die Verwaltung prüfen, ob Anwohnerparkplätze mit Anwohnerparkausweisen möglich sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.6. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-035, Errichtung einer Dachgaube an einem bestehenden Reihenhaus auf dem Grundstück Fl.NR. 3391/8, Am Judengarten 15a, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.07.2018 ö 1.6

Sachverhalt

Erläuterung:

Das bestehende Reihenhaus hat in südlicher Richtung zurzeit drei Dachflächenfenster in der Dachfläche eingebaut.

Die Bauwerberein beantragt den Ausbau der Dachflächenfenster und den Einbau einer Gaube in der Breite von 2,40 m.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Vergrößerung der Wohnfläche beträgt rund 2 m².
- Alle Nachbarn haben dem Bauantrag zugestimmt.
- Geplant ist die Dachgaube mit einem Flachdach/Pultdach mit 3 Grad Dachneigung und Blecheindeckung.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Bauantrag in der vorliegenden Form zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Gebäudemanagement: Sanierung Anwesen Herrenweg 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.07.2018 ö 2

Sachverhalt

Das gemeindeeigene Anwesen im Herrenweg 8 befindet sich in einem altersgemäßen Zustand. Das Zweifamilienhaus wurde 1970 erbaut und 2003 vom Markt Höchberg erworben.

Nach dem Auszug der Deutschen Post zum 01.06.2015 stand das Erdgeschoss leer. Die 3-Zimmerwohnung im EG wurde im Dezember 2015 kurzfristig zur Vermietung ab dem 15.01.2016 hergerichtet (Erneuerung der Bodenbeläge). Die Wohnung im EG verfügt über alte Gaseinzelöfen aus den 80er Jahren im Wohnzimmer & Gästezimmer sowie einen alten Gasheizherd in der Küche. Die E-Installationen wurden 2007 erneuert.

Das Obergeschoss wurde ab Januar 2008 bis Ende 2017 für die Unterbringung von Obdachlosen genutzt. Da sich für die Unterbringung für Obdachlose eine andere Immobilie besser geeignet hat, wurde die Wohnung zur Vermietung frei gegeben. Der Zustand der Räumlichkeiten ist, bedingt durch die jahrelange Nutzung als Obdachlosenunterkunft, sehr schlecht. Die 3-Zimmerwohnung im OG ist mit einer alten Gasetagenheizung (Gastherme) und Heizkörpern ausgestattet. Die E-Installation der OG Wohnung ist auf dem Stand von 1970 und technisch nicht mehr zulässig.

Die Verwaltung schlägt vor, eine umfangreiche Sanierung der freigewordenen Wohnung im OG durchzuführen.

Im konkreten Fall stehen für die o.g. Wohnung, Herrenweg 8,
Obergeschoss folgende Sanierungsgewerke an:

  • Erneuerung der kompletten Elektroinstallation inkl. E-Verteilung
  • Austausch der alten Holzfenster durch neue Energiesparfenster
  • Erneuerung der Beschattung (Austausch der Rollos)
  • Erneuerung der Wasser- und Heizungsinstallation (Einbau eines neuen Gasbrennwertgerätes mit Warmwasseraufbereitung)
  • Erneuerung Badezimmer (Sanitärinstallation, neue Sanitärgegenstände inkl. Fliesenarbeiten)
  • notwendige Putz,- Stuck- und Trockenbauarbeiten
  • Maler,- Tapezier- und Lackierarbeiten
  • Erneuerung der Bodenbeläge (PVC Boden)
  • Schreinerarbeiten - Einbau von neuen Türen und Zargen
  • Austausch der Dachfenster

Die Verwaltung schlägt außerdem vor, im Zuge der Sanierungsmaßnahme auch die Wohnung im EG einzuschließen. Hierfür sind folgende bauliche und technische Maßnahmen erforderlich:

  • Erneuerung der Elektroverteilung
  • Austausch der alten Holzfenster durch neue Energiesparfenster
  • Erneuerung der Beschattung (Austausch der Rollos)
  • Umbau Wasserverteilung
  • Einbau einer Gasetagenheizung mit Heizkörpern (Einbau eines neuen Gasbrennwertgerätes mit Warmwasseraufbereitung)
  • Schreinerarbeiten - Einbau einer neuen Wohnungseingangstüre

Auch der „Allgemeine“ Bereich wie das Treppenhaus und der Keller im Gebäude sind von den Sanierungsarbeiten betroffen. Hierfür sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Erneuerung der Elektroverteilung im Keller
  • Austausch der alten TRH- und Kellerfenster durch neue Energiesparfenster
  • Umbau der Wasserverteilung, Einbau Zwischenzähler
  • notwendige Putz,- Stuck- und Trockenbauarbeiten
  • Maler,- Tapezier- und Lackierarbeiten
  • Schreinerarbeiten: Einbau einer neuen Hauseingangstüre sowie von Nebeneingangstüren (Keller), Renovierung der Holztreppe und des Treppengeländers


Für die o.g. Arbeiten wurden die verschiedenen Gewerke gemäß VOB auf Grundlage der freihändigen Vergabe ausgeschrieben und hierfür Angebote eingeholt. Hierbei ergaben sich nachfolgende Angebotssummen:


Gewerk Fensterbauarbeiten – Kunststofffenster:
(Kostenschätzung vom 18.04.2018 – 24.000,00- €)

Hierbei wurden 4 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Zwei der angeschriebenen Firmen reichten Ihr Angebot fristgerecht ein. Nach eingehender rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung beträgt das günstigste Angebot 17.926,99 €.


Gewerk Fensterbauarbeiten – Aluminiumtüre:
(Kostenschätzung vom 18.04.2018 – 5.000,00 €)

Hierbei wurden 4 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Drei der angeschriebenen Firmen reichten Ihr Angebot fristgerecht ein. Nach eingehender rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung beträgt das günstigste Angebot 3.717,56 €.


Gewerk Bodenbelagsarbeiten:
(Kostenschätzung vom 18.04.2018 – 4.000,00 €)

Hierbei wurden 4 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Drei der angeschriebenen Firmen reichten Ihr Angebot fristgerecht ein. Nach eingehender rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung beträgt das günstigste Angebot 4.026,17 €.


Gewerk Maler- & Verputzarbeiten:
(Kostenschätzung vom 18.04.2018 – 9.000,00 €)

Hierbei wurden 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Drei der angeschriebenen Firmen reichten Ihr Angebot fristgerecht ein. Nach eingehender rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung beträgt das günstigste Angebot 9.275,49 €.


Gewerk Dachfenster:
(Kostenschätzung vom 18.04.2018 – 1.500,00 €)

Hierbei wurden 4 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Drei der angeschriebenen Firmen reichten Ihr Angebot fristgerecht ein. Nach eingehender rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung beträgt das günstigste Angebot 4.239,54 €.


Gewerk Heizung- Sanitärarbeiten:
(Kostenschätzung vom 18.04.2018 – 26.000,00 €)

Hierbei wurden 6 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Vier der angeschriebenen Firmen reichten Ihr Angebot fristgerecht ein.
Nach eingehender rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung beträgt das günstigste Angebot 18.773,26 € (Wohnung OG) sowie 10.490,08 € (Wohnung EG).



Das Gewerk Elektroinstallation wird vom Gebäudemanagement/Bauhof ausgeführt. Hier belaufen sich die Kosten auf ca. 7.500,00 €.

Des Weiteren fallen ca. 2.000,00 € für Fliesenarbeiten im Bad sowie ca. 1.500,00 € für Schreinerarbeiten an. Die Vorarbeiten werden durch den Bauhof erledigt, hier wurden ca. 3.000,00 € einkalkuliert.

Die Gesamtkosten der geplanten Sanierungsmaßnahme belaufen sich somit gemäß der o.g. Gewerke bei Beauftragung auf ca. 82.073,66 €. 

Durch die umfassenden Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten ist die Wohnung im Obergeschoss aus kaufmännischer Sicht problemlos zur marktüblichen Ortsmiete (Kategorie: Bestandsimmobilie nicht Neubau) sofort vermietbar. Die Wohnung im EG ist bereits vermietet. Auf Wunsch der Mieter sollen die sehr alten Einzelöfen entsorgt und durch eine Gasetagenheizung mit Einzelheizkörpern in jedem Zimmer ersetzt werden. Diese Maßnahme zieht eine Mieterhöhung nach sich.

Die Verwaltung schlägt vor, die o.g. Sanierungsmaßnahmen des Gebäudes mit einem Kostenrahmen von brutto ca. 82.073,66 Euro durchzuführen und die Aufträge gemäß der o.g. Aufstellung, jeweils an die erstplatzierte Firma zu vergeben, welche das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat und für den angestrebten Umbauzeitraum (ab August 2018) noch Kapazitäten frei hat.          

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen im Anwesen Herrenweg 8 mit einem Kostenrahmen von brutto ca. 82.073,66 € durchzuführen. Die Aufträge werden jeweils an die erstplatzierten Firmen vergeben, welche im jeweiligen Gewerk das wirtschaftlichste Angebot eingereicht haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Neubau einer Kulturscheune im Wallweg 3; hier: Genehmigung der Schlussrechnung für die Abbrucharbeiten der Firma Beuschlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.07.2018 ö 3

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 den Bau einer Kulturscheune im Wallweg 3 beschlossen.

Für die Abbrucharbeiten hat die Verwaltung 3 Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot hat die Firma Beuschlein mit 58.905,00 € vorgelegt.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10.04.2018 die Vergabe der Abbrucharbeiten an die Firma Beuschlein mit einer Auftragssumme in Höhe von 58.905,00 € beschlossen.

Schlussgerechnet wurde die Maßnahme mit 64.523,81 € brutto. Die Mehrkosten entstanden durch den zusätzlichen Rückbau eines Nebengebäudes im Garten, den Rückbau einer größeren Jauchegrube im Hof sowie das Auslesen und Lagern von Natursteinen für den späteren Wiedereinbau.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführung zur Abrechnung „Abbrucharbeiten Wallweg 3“ zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.07.2018 ö 4

Sachverhalt

Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther teilt mit, dass der „ V. Fall an der Kreuzwegstation“ in der Würzburger Straße stark eingewachsen ist. Sie bittet um Rückschnitt in diesem Bereich.

Marktgemeinderat Timo Koppitz hat festgestellt, dass der Rasen am Bolzplatz beim Vogelnest in einem sehr schlechten Zustand ist und fragt an, ob hier evtl. auch ein Kunstrasen verlegt werden kann.
Erster Bürgermeister Peter Stichler teilt hierzu mit, dass die Verlegung von Kunstrasen auf dem Bolzplatz ein Kostenvolumen von rund 80.000,00 € hat und es sich hier – wie gesagt – um einen Bolzplatz handelt, bei dem sich der Rasen in den Sommermonaten oder bei starker Beanspruchung verschlechtert.

Datenstand vom 13.07.2018 11:20 Uhr