Datum: 11.09.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-036; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 3770/6, Pfarrer-Fleckenstein-Straße 24, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-037; Nutzungsänderung eines Schuhgeschäftes und eines Büros in ein Fitnessstudio auf dem Grundstück Fl.Nr. 3138, Leibnizstraße 9, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B27", § 30 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-038; Nutzungsänderung der Räume im Untergeschoß des Wohnhauses in eine Spielhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 3135, Leibnizstraße 11, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B 27", § 30 BauGB
1.4 Antrag auf Vorbescheid Nr. 2018-039; Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1610, Kapellenweg 4, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", 3 30 BauGB
1.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-043; Nutzungsänderung und Ausbau der bestehenden Scheune einschließlich Teilabbruch und Neuerrichtung des Dachstuhles, Entfall des geplanten Garagengebäudes im Hof; Neuaufteilung der Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 256, Aschaffenburger Straße 3, § 34 BauGB hier: Stellungnahme der Gemeinde
1.6 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-078; Errichtung eines Wintergartens und Dachsanierung mit Einbau von Dachbalkonen auf dem Grundstück Fl.Nr. 544, Würzburger Straße 3, Bebauungsplan "Am Karrenwinkel", §§ 30 und34 BauGB
1.7 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-040; Nutzungsänderung einer Wohnung zu Psychotherapiepraxis auf dem Grundstück Fl.Nr. 231, Hauptstraße 64, § 34 BauGB
1.8 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-041; Energetische Dachsanierung inklusive Austausch Konstruktion Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 786, Seeweg 88, § 34 BauGB
1.9 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-042; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit (Praxis/Büro) auf dem Grundstück Fl.Nr. 386/7, Falkenweg 17, Bebauungsplan "Am Malbaum", § 30 BauGB hier: Befreiung vom Bebauungsplan für das Eindecken mit schwarz/matt engobierten Dachziegeln
1.10 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-044; Dachgeschoßausbau zu einer Wohneinheit und Errichtung einer Gaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 363, Am Malbaum 20, § 30 BauGB
2 Vergabe - Neubau einer Kulturscheune im Wallweg 3 - Stahlbauarbeiten
3 Vergabe - Neubau einer Kulturscheune im Wallweg 3 - Zimmererarbeiten
4 Vergabe - Neubau einer Kulturscheune im Wallweg 3 - Dachdecker- und Spenglerarbeiten
5 Vergabe - Neubau einer Kulturscheune im Wallweg 3 - Gerüstbau- und Außenputzarbeiten
6 Vergabe - Neubau einer Kulturscheune im Wallweg 3 - Fensterbauarbeiten
7 Erschließung Greinbergweg - Tiefbauleistungen - Beauftragung Nachträge der Fa. August Ullrich GmbH
8 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.09.2018 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-036; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 3770/6, Pfarrer-Fleckenstein-Straße 24, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.09.2018 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerberin plant den Neubau eines Einfamilienwohnhauses, bestehend aus einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss und einem Dachgeschoss mit Satteldach und einer Doppelgarage.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Eigentümer des Nachbargrundstückes Fl.Nr. 3770/5 haben den Bauantrag nicht unterzeichnet, wurden aber von der Bauherrin über das Bauvorhaben informiert, siehe Anlage zur Bauplanung.

- Zulässig sind nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan Satteldächer, Walmdächer, Krüppelwalmdächer und gegeneinander gesetzte Pultdächer mit einer zulässigen Dachneigung von 30° bis 45 °.
Ebenfalls zulässig sind Dachgauben ab 38° Dachneigung in einer Breite von maximal 2,60 m. Die Bauwerberin plant in der West- und Ostansicht Vorbauten in einer Breite von 5,11 m. Die Vorbauten haben eine Wandhöhe von 6,49 m bis 7,29 m. Die Vorbauten können aufgrund ihrer Massivität nicht als untergeordnet angesehen werden. Auch ist in diesem Bereich eine zweigeschossige Bauweise vorhanden. Zulässig nach dem Bebauungsplan ist eine zweigeschossige Bauweise bestehend aus einem Erdgeschoß und einem Dachgeschoß. Die Vorbauten erhalten ein Flachdach. Eine Befreiung ist erforderlich.

Die Verwaltung kann dem Bau- und Umweltausschuss nicht empfehlen, der vorliegenden Planung und der erforderlichen Befreiung für Flachdachanbauten und Überschreitung der zulässigen Wandhöhe zuzustimmen.

- Nach Bebauungsplan sind Aufschüttungen und Abgrabungen für Terrassen bis max. 1,50 m Höhe und einer  Fläche von 30 m² zulässig. Der Bauwerber plant die Gartenfläche von 151,00 m² von 0,00 m – 0,90 m abzugraben.

- Für das komplette Anwesen sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung drei Stellplätze erforderlich. Der Bauwerber plant vier Stellplätze, zwei in der Garage und zwei vor dem Gebäude.

- Der Befreiungsantrag des Bauwerbers wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Beschluss 1

Der vorliegenden Planung und den erforderlichen Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan „Mehle II“ für die Anbauten mit Flachdach auf der Ost- und Westseite wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde weiterzuleiten, wenn der Bauwerber die Vorbauten auf eine Breite von maximal 1/3 der Gebäudelänge geändert hat.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 11.09.2018 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-037; Nutzungsänderung eines Schuhgeschäftes und eines Büros in ein Fitnessstudio auf dem Grundstück Fl.Nr. 3138, Leibnizstraße 9, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B27", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.09.2018 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

In dem bestehenden Gebäude waren bisher im Erdgeschoss ein Verkaufsladen für Schuhe und im Obergeschoss Büroräume genehmigt. Der Bauherr beantragt jetzt die Änderung von Erdgeschoss und Obergeschoss in ein Fitnessstudio.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Bauantrages wurde Folgendes festgestellt:

- Ein Schnitt durch das Treppenhaus mit Geschoßhöhen liegt nicht vor.
- Ansichten der geplanten Anlagen liegen nicht vor.
- Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung sind nicht erforderlich, da die Entwässerung an die bestehende Hausinstallation angeschlossen werden kann.
- Die Nachbarbeteiligung mit Fl.Nr. 3150 fehlt.

Nach der Baugenehmigung von 1988 sind für das gesamte Anwesen 71 Stellplätze nachzuweisen.

Im Bauantragsverfahren von 2004 hat das Landratsamt Würzburg mit Bescheid 80 Stellplätze plus 12 neue Stellplätze (Umbau einer Teilfläche der Halle im  Verkaufsraum) gefordert, zusammen 92 Stellplätze, dieser Bauantrag wurde jedoch bis heute nicht umgesetzt.


Gemäß Berechnung des Architekten sind nach der Stellplatzsatzung für die heute bestehende Nutzung im EG und OG (Fläche der Nutzungsänderung) erforderlich
34,30 Stellplätze
Für die geplante Nutzungsänderung nach Stellplatzsatzung erforderlich
96,74 Stellplätze
Mehrbedarf
62,44 Stellplätze


Die Berechnung und das Schreiben von Cleverfit vom 19.07.2018 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Gemäß Schreiben von Cleverfit sind nicht 96,74 Stellplätze erforderlich sondern nur
60,00 Stellplätze
Abzüglich bereits vorhandene Stellplätze
34,30 Stellplätze
Mehrbedarf
26,00 Stellplätze


Somit erforderliche Stellplätze für das gesamte Grundstück, bisher
80,00 Stellplätze
Zuzüglich neue Stellplätze
(nach Auffassung des Antragstellers)
26,00 Stellplätze
Zusammen
106 Stellplätze

Laut vorgelegtem Lageplan sind auf dem Baugrundstück zurzeit 108 Stellplätze vorhanden.

Das hat zur Folge, dass die nach der Satzung zusätzlich erforderlichen 62,44 Stellplätze reduziert auf 26 Stellplätze werden und der Markt Höchberg von einem Bedarf von rund 36 Stellplätzen befreien muss. Eine Ablösung ist nicht angefragt.

Eine Überprüfung der Stellplatzberechnung mit unserer Stellplatzsatzung hat ergeben, dass offensichtlich in der Stellplatzsatzung ein Tippfehler ist.

Nach Satzung aus dem Jahr 2002 sind je 20 m² NF
1,0 Stellplatz erf.
Nach Satzung aus dem Jahr 2016 sind je 20 m² NF
3,6 Stellplätze erf.

Unter Zugrundelegung von einem Stellplatz je 20 m² sind für die Nutzungsänderung rund 27 Stellplätze erforderlich.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, der heute erforderlichen Befreiung von der Stellplatzsatzung zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, die Stellplatzsatzung in diesem Punkt zu ändern.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Das Landratsamt Würzburg wird gebeten, im Genehmigungsverfahren die Anzahl der erforderlichen Stellplätze festzulegen. Grundlage ist ein Stellplatz je 20 m² Nutzfläche.

Mit der heute erforderlichen Befreiung von der Stellplatzsatzung besteht Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellplatzsatzung wie folgt zu ändern:

„Ziffer 3.4 der Satzung aus dem Jahr 2016, Fitness-Center, Sonnenstudios, Massagesalons, 1 Stellplatz je 20 m² Netto-Nutzfläche, jedoch mindestens 3 Stellplätze.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-038; Nutzungsänderung der Räume im Untergeschoß des Wohnhauses in eine Spielhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 3135, Leibnizstraße 11, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B 27", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.09.2018 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant im Untergeschoß des bestehenden Wohnhauses auf einer Fläche von rund 153 qm die Errichtung einer Spielhalle.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:
- Mit Baugenehmigung vom 25. Juni 1973 wurde das Wohnhaus, bestehend aus Untergeschoß, Erdgeschoß und Obergeschoß mit Flachdach genehmigt. Im Erdgeschoß war eine große Wohnung geplant und im Obergeschoß zwei kleinere Wohnungen.
Im Untergeschoß war ein Hobbyraum, Nebenräume und eine Doppelgarage geplant.
- Mit Baugenehmigung vom 14.  Februar 1978 wurde das Wohngebäude nur mit einem Erdgeschoß und einer großen Wohnung, ein Untergeschoß bestehend aus Abstell- und Nebenräumen sowie einer Doppelgarage genehmigt.

Bei der Vorprüfung des vorliegenden Bauantrages wurde Folgendes festgestellt:

- Im Lageplan fehlt die Darstellung der Grundstückseigentümer.
- Die komplette Nachbarbeteiligung fehlt auf Lageplan und Bauzeichnungen.
- Die Unterschrift des Bauherrn und des Architekten fehlt auf dem Lageplan.
- Es wird eine Fläche von 152,77 qm angegeben. Diese wurde laut Angabe mit CAD ermittelt. In den Plänen ist nicht dargestellt, welche Flächen dies beinhaltet. Eine Überprüfung ist somit nicht machbar.
- Gemäß Antrag erstreckt sich die Betriebszeit von 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr.
- In den Ansichten ist ein zweigeschossiges Gebäude mit Untergeschoß dargestellt. Erstellt, bzw. vorhanden ist ein eingeschossiges Gebäude mit Untergeschoß.

Nach Berechnungen des Antragstellers sind für das Bauvorhaben 15 Stellplätze erforderlich. Er stellt hiermit einen Antrag auf Abweichung, da der tatsächliche Bedarf bei ca. 10 Stellplätzen liegt. Der Antrag auf Abweichung wurde weder vom Bauherrn, noch vom Planer unterzeichnet. Der Antrag wird begründet mit den Erfahrungen in Spielhallen. „Spielothek „Luckys“ gemäß Schreiben vom 09.08.2018.

Mit dieser Nutzungsänderung entfallen im Untergeschoß zusätzlich zwei weitere genehmigte Garagenstellplätze.

Die Betriebsbeschreibung der Spielhallen wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Bei dem jetzt vorliegenden Antrag für Fl.Nr. 3135, bei dem die Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 3138 nachgewiesen wurden (ohne Grunddienstbarkeit) wurde eine Abweichung beantragt.
Nach der Baunutzungsverordnung 1968 sind in Gewerbegebieten Gewerbe aller Art zulässig:
Kerngebietstypische Spielhallen (Größe über 100 qm sind in Gewerbegebieten unzulässig) bzw. bedürfen einer Befreiung und Genehmigung.
Der Bauwerber plant rund 153 qm.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach der Spielverordnung § 3 bei der Berechnung der Grundflächen Nebenräume wie Abstellräume, Flur, Toiletten, Vorräume und Treppen außer Ansatz bleiben. Das hat zur Folge, dass der Thekenbereich zur Nutzfläche gehört und somit sich der Stellplatzbedarf vergrößert.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da
  1. mit einer erforderlichen Befreiung für eine Spielhalle über 100 qm (laut Bauantrag 153 qm) kein Einverständnis besteht.
  2. mit einer Öffnungszeit von 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr kein Einverständnis besteht.
  3. die nach Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze nicht nachgewiesen wurden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Vorbescheid Nr. 2018-039; Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1610, Kapellenweg 4, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", 3 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.09.2018 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen ein Einfamilienwohnhaus mit zwei Vollgeschoss en, einem Pultdach und einem Carport auf oben genanntem Grundstück.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Ansichten zur geplanten Baumaßnahme liegen nicht vor, jedoch Schnitte, die das Gebäude höhenmäßig auf dem Grundstück darstellen.
- Der Nachbar von Fl.Nr. 1610/1 hat den Bauantrag nicht unterzeichnet.
- Der geplante Carport ist straßenbündig geplant und somit 4,00 m über der nordöstlichen Baugrenze. Der erforderliche Stauraum von mindestens 3,00 m fehlt.
- Die südliche Baugrenze ist mit dem Wohnhaus um ca. 4,00 m überschritten.
- Zulässig nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Frankenwarte Süd“ sind Flachdächer, Satteldächer, Walmdächer und gegeneinander gesetzte Pultdächer. Der Bauwerber plant ein Pultdach. Eine Befreiung ist erforderlich.

Folgende Einzelfragen werden gestellt:

Frage 1
Dürfen die Pultdächer von Haus und Carport begrünt werden?
Frage 2
Ist es möglich einen Antrag auf Befreiung für die Überschreitung von 4,00 m des im Bebauungsplan definierten Baufensters für das Wohnhaus zu stellen?
Frage 3
Kann die Einfriedung im Bereich des Eingangshofes in Form eines 2,00 m hohen Holzzaunes ausgeführt werden?
Frage 4
Besteht eine Genehmigungsfähigkeit für das geplante Bauvorhaben im Sinne der angedachten Art und dem Maß der baulichen Nutzung?


Die Verwaltung empfiehlt die Fragen wie folgt zu beantworten:

Zu Frage 1
Dächer dürfen begrünt werden.
Zu Frage 2
Selbstverständlich ist es möglich einen Antrag auf Befreiung für die Überschreitung des im Bebauungsplan definierten Baufensters zu stellen. Eine Befreiung hierfür wird in südlicher Richtung in Aussicht gestellt.
Zu Frage 3
Im Bebauungsplan ist die Höhe der Einfriedung zur Straßenseite mit einer Höhe von maximal 1,50 m festgesetzt. Einer Befreiung hiervon wird nicht zugestimmt.
Zu Frage 4
Eine allgemeine Aussage zur Genehmigungsfähigkeit des vorgelegten Antrags kann nicht gegeben werden, da die Unterlagen zu einer Prüfung nicht ausreichen. Generell ist das Grundstück für eine Wohnnutzung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans vorgesehen.

Beschluss

Der Bauvoranfrage wird nicht zugestimmt, da mit einer erforderlichen Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen für den geplanten Carport kein Einverständnis besteht. Ebenso mit einer straßenseitigen Einfriedung von 2,00 m.

Zu Frage 1
Dächer dürfen begrünt werden.
Zu Frage 2
Selbstverständlich ist es möglich einen Antrag auf Befreiung für die Überschreitung des im Bebauungsplan definierten Baufensters zu stellen. Eine Befreiung hierfür wird in südlicher Richtung in Aussicht gestellt.
Zu Frage 3
Im Bebauungsplan ist die Höhe der Einfriedung zur Straßenseite mit einer Höhe von maximal 1,50 m festgesetzt. Einer Befreiung hiervon wird nicht zugestimmt.
Zu Frage 4
Eine allgemeine Aussage zur Genehmigungsfähigkeit des vorgelegten Antrags kann nicht gegeben werden, da die Unterlagen zu einer Prüfung nicht ausreichen. Generell ist das Grundstück für eine Wohnnutzung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans vorgesehen.


Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine erforderliche Befreiung für ein Pultdach in Aussicht gestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-043; Nutzungsänderung und Ausbau der bestehenden Scheune einschließlich Teilabbruch und Neuerrichtung des Dachstuhles, Entfall des geplanten Garagengebäudes im Hof; Neuaufteilung der Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 256, Aschaffenburger Straße 3, § 34 BauGB hier: Stellungnahme der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.09.2018 ö 1.5

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat bereits mehrfach über Bauanträge zur Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 256 beraten.

Folgender Beschluss wurde am 17.10.2017 gefasst:

„Dem Bauvorhaben wird nicht zugestimmt, da mit einer Abweichung zur Baunutzungsverordnung für die GRZ von 0,6 auf 0,9 kein Einverständnis besteht.

Weiter besteht mit der Bauweise eines Pultdaches kein Einverständnis, da in unmittelbarer Nähe nur Satteldächer vorhanden sind. Die Struktur in der näheren Umgebung besteht aus ein- und zweigeschossigen Wohn- und Nebengebäuden mit steilem Sattel- oder Walmdach. Auch befindet sich in dem Bereich keine Grenzbebauung mit Wohnnutzung.
Abstimmung: 10 : 0“

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 12.12.2017 hat der Bau- und Umweltausschuss der erforderlichen Überfahrt zugestimmt.

Letztmalig wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 20.03.2018 über den oben genannten Antrag abgestimmt.

Dem Bauantrag wurde mit einer Abstimmung 14 : 4 nicht zugestimmt.

Das Landratsamt Würzburg hat mit Bescheid vom 14.08.2018 oben genannte Baumaßnahme genehmigt.


Der Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Würzburg vom 14.08.2018 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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1.6. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-078; Errichtung eines Wintergartens und Dachsanierung mit Einbau von Dachbalkonen auf dem Grundstück Fl.Nr. 544, Würzburger Straße 3, Bebauungsplan "Am Karrenwinkel", §§ 30 und34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.09.2018 ö 1.6

Sachverhalt

Erläuterung:

Das Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom 17.08.2018 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.
Darin wird mitgeteilt, dass der Bauwerber zwischenzeitlich die Pläne dahingehend geändert hat, dass der Wintergarten im Obergeschoß gestrichen wurde, welcher nach der Stellplatzsatzung die Herstellung eines weiteren Stellplatzes ausgelöst hätte.

Das Landratsamt Würzburg bittet um erneute Beschlussfassung.

Nachdem der geänderte Bauantrag und die geänderten Berechnungen dem Markt Höchberg nicht vorliegen, ergeht folgender Beschluss:

Beschluss

Dem Bauantrag wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die aktuelle Stellplatzsatzung des Marktes Höchberg eingehalten ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.7. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-040; Nutzungsänderung einer Wohnung zu Psychotherapiepraxis auf dem Grundstück Fl.Nr. 231, Hauptstraße 64, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.09.2018 ö 1.7

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2016 dem Abbruch eines Wohnhauses mit Scheune und dem Neubau eines Mehr-familienwohnhauses mit fünf Wohneinheiten auf oben genanntem Grundstück zugestimmt.

Das Gebäude wird zurzeit erstellt.

Der Bauwerber beantragt jetzt die Nutzungsänderung einer Wohnung im Dachgeschoß zu einer Psychotherapiepraxis.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der amtliche Lageplan ist von 2016.
- Es wurde keine Nachbarbeteiligung durchgeführt.
- Es fehlt die Unterschrift des Bauherrn auf allen Unterlagen.
- Für die Nutzungsänderung sind laut der Stellplatzsatzung des Marktes Höchberg 3 KFZ-Stellplätze erforderlich. Einer mehr, als bisher für die Wohnung genehmigt. Dieser Stellplatz kann nicht nach den Vorgaben der Satzung auf dem Grundstück nachgewiesen bzw. erstellt werden.
1. Der in den Planunterlagen zusätzlich eingezeichnete Stellplatz entspricht in der Breite nicht in der Stellplatzsatzung und verstellt den Zugang zur Haustüre.
2. Das Schreiben des Architekten vom 03.09.2018 sowie das Schreiben des Bauherrn mit Anlage: Darstellung von Frau Dr. Schwerdtle, werden dem Bau- und Umweltausschuss als Tischvorlage zur Kenntnis gegeben.
3. Ein überarbeiteter Entwurf des Architekten für den 3. Stellplatz wird dem Bau- und Umweltausschuss ebenfalls als Tischvorlage vorgelegt. Dieser hat zur Folge, dass der Stellplatz in der Länge nicht der Satzung entspricht und der Zugang zur Haustüre nur 90 cm (in der Parksituation) beträgt.

Beschluss 1

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da der nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderliche 3. Stellplatz nicht auf oben genanntem Grundstück erstellt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Bauwerber den überarbeiteten Entwurf (Stellplatzlänge 5,50 m und Zugang zur Haustüre 0,90 m) in die Planunterlagen eingearbeitet hat. Mit einer erforderlichen Abweichung von der Stellplatzsatzung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.8. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-041; Energetische Dachsanierung inklusive Austausch Konstruktion Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 786, Seeweg 88, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.09.2018 ö 1.8

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerberin plant eine energetische Dachsanierung und den Neubau von zwei Dachgauben auf dem bestehenden Satteldach in einem Abstand von 0,9 m zum angrenzenden Doppelhaus.

Beratung:

- Die Berechnung und der Nachweis der Abstandsflächen fehlt. Dies wird durch die Bauaufsichtsbehörde, Landratsamt Würzburg geprüft.
- Die komplette Nachbarbeteiligung fehlt.
- Die Planunterlagen wurden auf DIN A4-Blättern im Maßstab 1:100 vorgelegt. Grundriss sowie Schnitte der Dachgauben und Schnitt durch das Dachgeschoß; ebenso Ansichten der Dachgauben.
- auf den Planunterlagen fehlt die Unterschrift des Bauherrn und des Entwurfsverfassers.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.9. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-042; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit (Praxis/Büro) auf dem Grundstück Fl.Nr. 386/7, Falkenweg 17, Bebauungsplan "Am Malbaum", § 30 BauGB hier: Befreiung vom Bebauungsplan für das Eindecken mit schwarz/matt engobierten Dachziegeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.09.2018 ö 1.9

Sachverhalt

Beratung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat dem oben genannten Bauantrag am 12.12.2017 zugestimmt.

Jetzt möchte der Bauwerber das Dach mit schwarz / matt engobierten Dachziegeln eindecken.
Im Bebauungsplan „Am Malbaum“, 4. Änderung sind schwarze Dachziegel als unzulässig aufgelistet.

Der Bauwerber bittet diesbezüglich um Befreiung vom Bebauungsplan.

Das Schreiben des Architekturbüro Planart Albert Kastner wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Dem Antrag auf erforderliche  Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.10. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-044; Dachgeschoßausbau zu einer Wohneinheit und Errichtung einer Gaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 363, Am Malbaum 20, § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.09.2018 ö 1.10

Sachverhalt

Erläuterung:

Auf dem oben genannten Grundstück hat das Landratsamt im Jahr 1966 den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit zwei KFZ-Stellplätzen genehmigt.

Der Bauwerber beantragt jetzt den Dachgeschoßausbau in eine zusätzliche Wohneinheit und weist hierfür zwei zusätzliche Stellplätze nach.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die erforderliche Abstandsfläche für die geplante Dachgaube kann auf dem Baugrundstück nicht nachgewiesen werden. Eine Abstandsflächenübernahme vom Eigentümer des Nachbargrundstücks Fl.Nr. 361/2 liegt dem Bauantrag bei.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss oben genanntem Bauantrag zuzustimmen

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 11.09.2018 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Vergabe - Neubau einer Kulturscheune im Wallweg 3 - Stahlbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.09.2018 ö 2

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 den Bau  einer Kulturscheune im Wallweg 3 beschlossen.

Die Stahlbauarbeiten wurden von der Verwaltung ausgeschrieben:

Art der Ausschreibung
beschränkt
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
14
Eröffnungstermin
03.09.2018
Abgegebene Angebote
4
Auszuschließende Angebote
keine
In der Wertung verbleibende Angebote
4
Vergabevorschlag
Vorndran GmbH
Vorndranweg 8
97702 Kleinwenkheim
Vergabesumme
36.073,07 €

Die Ergebnisse werden dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt. Eine Vergabe ist zu beschließen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe der Stahlbauarbeiten an die Firma Vorndran GmbH, Vorndranweg 8, 97702 Kleinwenkheim  zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 31.08.2018 mit einer geprüften Bruttoangebotssumme von 36.073,07  €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Vergabe - Neubau einer Kulturscheune im Wallweg 3 - Zimmererarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.09.2018 ö 3

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 den Bau  einer Kulturscheune im Wallweg 3 beschlossen.

Die Zimmererarbeiten wurden von der Verwaltung ausgeschrieben:

Art der Ausschreibung
beschränkt
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
15
Eröffnungstermin
13.09.2018
Abgegebene Angebote

Auszuschließende Angebote

In der Wertung verbleibende Angebote

Vergabevorschlag

Vergabesumme


Nach dem Bauzeitenplan der Architekten ist die provisorische Dachabdichtung bis KW 5 im Jahr 2019 geplant.
Die Verwaltung hat aber als Bauzeitenziel Weihnachten 2018 vorgegeben. Das hätte den Vorteil, dass in den Wintermonaten im Gebäude gearbeitet werden könnte.

Nachdem die Submission erst nach der Bau- und Umweltausschusssitzung statt findet, wird dem Bau- und Umweltausschuss empfohlen, die Verwaltung zu ermächtigen, die oben genannten Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben zu dürfen.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Prüfung der Angebote die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Vergabe - Neubau einer Kulturscheune im Wallweg 3 - Dachdecker- und Spenglerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.09.2018 ö 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 den Bau  einer Kulturscheune im Wallweg 3 beschlossen.

Die Dachdecker- und Spenglerarbeiten wurden von der Verwaltung ausgeschrieben:

Art der Ausschreibung
beschränkt
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
14
Eröffnungstermin
13.09.2018
Abgegebene Angebote

Auszuschließende Angebote

In der Wertung verbleibende Angebote

Vergabevorschlag

Vergabesumme


Nach dem Bauzeitenplan der Architekten ist die provisorische Dachabdichtung bis KW 5 im Jahr 2019 geplant.
Die Verwaltung hat aber als Bauzeitenziel Weihnachten 2018 vorgegeben. Das hätte den Vorteil, dass in den Wintermonaten im Gebäude gearbeitet werden könnte.

Nachdem die Submission erst nach der Bau- und Umweltausschusssitzung stattfindet, wird dem Bau- und Umweltausschuss empfohlen, die Verwaltung zu ermächtigen, die oben genannten Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben zu dürfen.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Prüfung der Angebote die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Vergabe - Neubau einer Kulturscheune im Wallweg 3 - Gerüstbau- und Außenputzarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.09.2018 ö 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 den Bau  einer Kulturscheune im Wallweg 3 beschlossen.

Die Gerüstbau- und Außenputzarbeiten wurden von der Verwaltung ausgeschrieben:

Art der Ausschreibung
beschränkt
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
11
Eröffnungstermin
13.09.2018
Abgegebene Angebote

Auszuschließende Angebote

In der Wertung verbleibende Angebote

Vergabevorschlag

Vergabesumme


Nach dem Bauzeitenplan der Architekten ist die provisorische Dachabdichtung bis KW 5 im Jahr 2019 geplant.
Die Verwaltung hat aber als Bauzeitenziel Weihnachten 2018 vorgegeben. Das hätte den Vorteil, dass in den Wintermonaten im Gebäude gearbeitet werden könnte.

Nachdem die Submission erst nach der Bau- und Umweltausschusssitzung stattfindet, wird dem Bau- und Umweltausschuss empfohlen, die Verwaltung zu ermächtigen, die oben genannten Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben zu dürfen.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Prüfung der Angebote die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Vergabe - Neubau einer Kulturscheune im Wallweg 3 - Fensterbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.09.2018 ö 6

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 den Bau  einer Kulturscheune im Wallweg 3 beschlossen.

Die Fensterbauarbeiten wurden von der Verwaltung ausgeschrieben:

Art der Ausschreibung
beschränkt
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
9
Eröffnungstermin
18.09.2018
Abgegebene Angebote

Auszuschließende Angebote

In der Wertung verbleibende Angebote

Vergabevorschlag

Vergabesumme


Nach dem Bauzeitenplan der Architekten ist die provisorische Dachabdichtung bis KW 5 im Jahr 2019 geplant.
Die Verwaltung hat aber als Bauzeitenziel Weihnachten 2018 vorgegeben. Das hätte den Vorteil, dass in den Wintermonaten im Gebäude gearbeitet werden könnte.

Nachdem die Submission erst nach der Bau- und Umweltausschusssitzung stattfindet, wird dem Bau- und Umweltausschuss empfohlen, die Verwaltung zu ermächtigen, die oben genannten Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben zu dürfen.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Prüfung der Angebote die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Erschließung Greinbergweg - Tiefbauleistungen - Beauftragung Nachträge der Fa. August Ullrich GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.09.2018 ö 7

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 06.02.2018 hat der Marktgemeinderat die Tiefbauleistungen für die Baumaßnahme „Erschließung Greinbergweg“ an die Fa. August Ullrich GmbH aus 97725 Elfershausen, mit einer Summe von 1.674.635,83 € vergeben.

Vor Beginn der Bauausführung legt die Fa. August Ullrich GmbH folgende Nachtragsangebote für im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehene Leistungen vor.

Die Nachtragsangebote Nr.1, Nr.4 und Nr.5 wurden von dem mit der Bauleitung beauftragten Ingenieurbüro Auktor geprüft und freigegeben.

Wegen Änderungen der Ausführung entfällt die Leistungsposition „Titel 02 Provisorischer Parkplatz“ aus dem bereits erteilten Auftrag, wodurch sich die Auftragssumme reduziert.


LV Text
Bruttosumme



Nachtragsangebot Nr.1
Erschwerniszulage Sackgassensituation und Baufeldbreite
64.834,25 €
Nachtragsangebot Nr.4
Erschwerniszulage Einbauten
30.761,50 €
Nachtragsangebot Nr.5
Ergänzung Titel 03.07 Maurerarbeiten für Fundamentierung von Stützwänden
39.331,34 €
Mehrkosten Nachträge Nr.1, Nr.4 + Nr.5

134.927,09 €

Minderkosten
Wegfall Titel 02
provisorischer
Parkplatz
147.191,10 €

Das Herrichten einer provisorischen Zufahrtsrampe als Rettungsweg und den Rückbau der Freileitungsmasten, mit Errichtung einer Notversorgung für die Straßenbeleuchtung wurde im Vorfeld durch die zurzeit mit den Jahresvertragsleistungen beauftragte Firma zu günstigeren Konditionen durchgeführt. Hierdurch entfallen die von der Fa. August Ullrich gestellten Nachträge Nr.2 und Nr.3.
Die Beauftragung der Nachtragsangebote Nr.1, vom 26.03.2018, sowie Nr.4 und Nr.5, vom 24.04.2018 der Fa. August Ullrich GmbH sind zu beschließen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe der vom Ingenieurbüro Auktor überprüften und freigegebenen Nachtragsangebote Nr.1, Nr.4 und Nr.5 der Fa. August Ullrich GmbH mit der Gesamtsumme von 134.927,09  € brutto. Die beauftragte Gesamtsumme wird sich aufgrund von Änderungen in der Ausführung nicht erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.09.2018 ö 8

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bau- und Umweltausschuss, dass die Fa. MRK Media AG aus München im Auftrag der Deutschen Telekom dem Markt Höchberg einen Antrag auf Zustimmung nach § 68 Abs. 3 TKG für die Durchführung einer Baumaßnahme in Höchberg entlang „Falkenweg“ / “Lerchenweg“ / “Wallweg“ / “Friedrich-Ebert-Straße“ und „Hauptstraße“ für die Errichtung von neuen Telekommunikationslinien eingereicht hat. In diesen Bereichen werden neue Datenleitungen verlegt.
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

Marktgemeinderätin Magdalena Roßbach teilt mit, dass
- die Neuanpflanzungen im Kreisverkehr am Rewe-Markt sehr schön ausgeführt wurden und
- im „Alleeweg“ im Bereich der Hausnummer 52/68 zwei Straßenleuchten angefahren wurden. Sie bittet um Überprüfung.

Marktgemeinderat Martin Benthe teilt mit, dass ein Anwohner der Heidelberger Straße auf ihn zukam, da dieser keinen Gas-Anschluss hat.
Die Verwaltung bestätigt dies.

Marktgemeinderat Karl-Heinz Hupp erkundigt sich nach den Ausführungen zur Erneuerung der Bushaltestelle in der Hauptstraße.
Erster Bürgermeister Peter Stichler erklärt, dass er über den aktuellen Sachstand keine Kenntnisse hat und Herr Knahn erst ab morgen wieder im Haus ist.

Weiter fragt Marktgemeinderat Karl-Heinz Hupp, ob es für die Baumaßnahme Fl.Nr. 1 schon einen Bauzeitenplan gibt.
Auch hierzu kann Erster Bürgermeister Peter Stichler keinen aktuellen Sachstand erläutern und verweist auf die Rückkehr von Herrn Knahn .

Marktgemeinderätin Magdalena Roßbach bittet die Verwaltung den Spielplatz „Vogelnest“ zu überprüfen, da es Betonwände gibt, die sehr scharfkantig sind und ihrer Meinung nach Sand im Spielbereich fehlt.

Marktgemeinderat Walter Feineis erkundigt sich nach dem Standort für den provisorischen Parkplatz im Greinbergweg.
Die genaue Lage wird von Herrn Robert Landeck erläutert.

Marktgemeinderat Berthold Friedrich teilt mit, dass durch das Parkverbot in der Friedrich-von-Spee-Str. ein Be- und Entladen von Fahrzeugen erschwert ist.
Erster Bürgermeister Peter Stichler bittet Herrn Friedrich, hierzu Kontakt mit unserer Frau Klinger aufzunehmen.

Marktgemeinderat Timo Koppitz erkundigt sich nach dem Stand der Park- und Grünflächen in der „Würzburger Straße“.
Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass der Bestand aufgenommen wurde und vermutlich dem Bau- und Umweltausschuss in seiner nächsten Sitzung vorgestellt wird.

Marktgemeinderat Martin Benthe erkundigt sich nach den Arbeiten zum Wasserrohrbruch im „Karwinkel 5“.
Herr Robert Landeck teilt hierzu mit, dass die Eigentümer beabsichtigen, die Stützwand abzubrechen, um private Stellplätze zu schaffen.
Hierbei soll die defekte Hausanschlussleitung ausgewechselt werden. Vorab sind noch Verhandlungen mit der Rohrleitungsversicherung nötig.

Datenstand vom 20.09.2018 07:39 Uhr