Datum: 13.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Vorbescheid Nr. 2018-055; Ausbau Dachgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 69/2, Brunnengasse 23, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
1.2 Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2018-056; Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1265/39, Alte Steige 13 e, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-057; Einbau eines Garagentores in den bestehenden Carport und Errichtung einer Glasüberdachung über der Ostterrasse auf dem Grundstück Fl.Nr. 3401/21, Matzenhecke 15, Bebauungsplan "An der Matzenhecke", § 30 BauGB
2 Abfallwirtschaft - Verfahrensweise für die Zwischenlagerung, Deklarierung und Entsorgung von belasteten Erdaushub- und Aufbruchstoffen
3 Brunnenschacht "Sonnemannstraße" 24
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; 3. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet südlich der B27 - Erweiterung" | Aufstellungsbeschluss
5 Ausbau "Kapellenweg" hier: Teilstück zwischen "Weg zum Kreuz" und "Steinweg"
6 Ausbau "Am Trieb" hier: Teilabschnitt zwischen "Judengarten" und "Ziegelbaum"
7 Neubau einer Kulturscheune im Wallweg - Vergaben verschiedener Gewerke
7.1 Vergabe - Elektroinstallationsarbeiten
7.2 Vergabe Heizungsbauarbeiten
7.3 Vergabe Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
7.4 Vergabe Lüftungsbauarbeiten
7.5 Vergabe Dämmarbeiten
8 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.11.2018 ö 1
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1.1. Antrag auf Vorbescheid Nr. 2018-055; Ausbau Dachgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 69/2, Brunnengasse 23, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.11.2018 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber beantragt einen Vorbescheid für den geplanten Dachgeschossausbau mit Dachaufbau und Balkon am bestehenden Wohngebäude.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Der amtliche Lageplan liegt nur in Kopie von 2015 vor.
- Durch die Planung werden zwei zusätzliche Stellplätze erforderlich.
- Die Nachbarbeteiligung mit den Eigentümern von Fl.Nr. 74 und 69 fehlt.
- Durch die geplante Maßnahme entsteht im Dachgeschoss ein viertes Vollgeschoss.
- Der Nachweis der Abstandsflächen fehlt.
- Die Berechnung der Grund- und Geschossfläche fehlt.
- Durch den geplanten Anbau entsteht eine Traufhöhe von 9,87 m (siehe Schnitt).
- Das Schreiben des Architekten vom 30.05.2018 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben. Darin werden folgende Einzelfragen gestellt:

  1. Kann dem Bauvorhaben in dieser Form zugestimmt werden?
  2. In den Zeichnungen der Nord-Westansicht sind 2 Varianten aufgezeigt.
Variante 1 wird vom Bauwerber gewünscht.
Variante 2 favorisiert der Planer, da hier mehr Rücksicht auf die Lochfassade genommen wird.
Welcher Variante wird zugestimmt?
  1. Ist in der Planung der aktuelle Brandschutz nur für die Neubauteile einzuhalten oder sind die Vorschriften für das ganze Gebäude einzuhalten?
  2. Ist das Energieeinsparungsgesetz nur für die neu zu schaffende Eigentumswohnung oder für das ganze Gebäude einzuhalten?

Weiter wird die Mail des Bauherrn an den Architekten vom 11.10.2018 dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben. Darin teilt er mit, dass Familie Scheder keine Unterschrift zur geplanten Bebauung gegeben hat. Als Begründung hat sie angegeben, dass die hochgezogene Gaube nicht in das Dorfbild passt und durch den geplanten Balkon eine freie Sicht auf ihre Terrasse gegeben ist.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Antrag nicht zuzustimmen, da sich die geplante Maßnahme nach Art und nach Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise nicht in die nähere Umgebung einfügt.

Nachdem das Anwesen im Bereich der Ortskernsanierung liegt, wurde eine Stellungnahme des Städteplaners, Büro Wegner, eingeholt. Folgende Bewertung wurde hierzu abgegeben:

  • Das Gestaltungshandbuch „Haus und Hof“ betont die Wichtigkeit einer ruhigen, ungestörten Dachfläche (Seite 18 / 13). Gauben sollen eine untergeordnete Rolle spielen (Seite 18 / 19). Dies wird durch die vorgelegte Planung nicht berücksichtigt.
  • Die derzeit ortstypische Baustruktur des Wohnhauses mit steilem Satteldach und untergeordneten Gauben wird durch die Planung deutlich verunklart, besonders das von der Giebelseite (Ansicht von der Brunnengasse und somit auch von der Ortsmitte aus) asymmetrische wirkende Dach stört das Ortsbild.
  • Der geplante Gauben - Dachaufsatz ragt über den First hinaus und dominiert das vorhandene Satteldach. Insgesamt wirkt diese Planung unproportioniert, besonders deutlich wird das im Vergleich zur noch vorhandenen Gaube.
  • Die geplante großflächige Verglasung des Giebels und der Gaubenseiten passen weder ins Ortsbild noch zur übrigen Gestaltung des Wohnhauses (traditionelle Lochfassade). Das runde Fenster wirkt als Fremdkörper und untypisches Gestaltungselement im sonst traditionellen Erscheinungsbild des Wohnhauses
  • Insgesamt ist das Vorhaben in der vorgelegten Form aus ortsgestalterischer Sicht nicht vertretbar.
  • Es wird dazu geraten, die geplanten Dachaufbauten dem vorhandenen steilen Satteldach gestalterisch deutlich unterzuordnen. Die Giebelfassade sollte als klassische Lochfassade mit Einzelfenstern ausgeführt werden (Siehe Gestaltungsleitfaden Seite 29).

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird nicht zugestimmt, da sich die geplante Maßnahme nach Art und nach Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise nicht in die nähere Umgebung einfügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Gem. Art. 49 Abs. 1 GO ist Marktgemeinderat Thomas Scheder persönlich beteiligt und nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

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1.2. Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2018-056; Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1265/39, Alte Steige 13 e, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.11.2018 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant auf dem o.g. Grundstück ein Zweifamilienwohnhaus. Die erforderlichen vier Garagen sind im Untergeschoss mit Ausfahrt zur „Alten Steige“.

Der geplante Flachdachbaukörper gliedert sich in mehreren Geschossen entsprechend dem Höhenunterschied des Hanggrundstückes. Der geplante Baukörper ist in einem Garagengeschoss, einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss sowie einem Penthouse geplant.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

Die Planung besteht aus mehreren Planskizzen (Grundrisse, Schnitte, Abstandsflächen, Straßenansicht sowie einer Perspektive) im Maßstab 1:100 und teilweise im Maßstab 1:200.

Der Antragsteller hat der Bauanfrage Bilder über die Bebauung im Umfeld beigelegt. Wie daraus zu erkennen ist, gibt es zur Straße eine dreigeschossige Bebauung mit einer Wandhöhe von ca. 10 m, teilweise mit Flachdach, teilweise mit aufgesetztem Satteldach.

Auf eine Nachbarbeteiligung hat der Antragsteller verzichtet.

Der Bauwerber bittet um Zustimmung zu folgenden Einzelfragen:

  1. Gebäude mit Flachdächern, z.T. begrünt.
  2. Anzahl der Vollgeschosse: 3, davon EG z.T. erdberührt; OG rundum luftberührt, zurück versetztes Penthouse.
  3. Abweichung für die geringfügige Überschreitung der Abstandsfläche an der Straßenachse.
  4. GFZ = 0,777.
  5. GRZ = 0,418.
  6. Stauraum vor Garagen 3 m im Mittel (d.h. zwischen 2 und 4 m, wie dargestellt, da Straßenverlauf „schräg“ im Grundriss und der „Geländeeingriff“ (s. Schnitt) unverhältnismäßig groß wären, bei konstant 3 m.

Die Anfragen sind in der Sitzung zu beraten:

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss die genannten Einzelfragen wie folgt zu beantworten:

  1. Mit der Planung und Erstellung von Flachdach, z.T. begrünt, besteht Einverständnis.
  2. Mit zwei Vollgeschossen, bestehend aus einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss sowie einem untergeordneten und stark zurückgesetzten Penthouse-Geschoss besteht ebenfalls Einverständnis.
  3. Eine Aussage zur Abstandsfläche kann vom Markt Höchberg nicht getroffen werden, da eine Abweichung nur von der Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, erteilt werden kann.
  4. Mit einer geplanten GFZ von 0,777 besteht kein Einverständnis. Diese sollte max. 0,7 sein.
  5. Mit einer GRZ von 0,418 besteht ebenfalls kein Einverständnis. Diese sollte bei max. 0,4 liegen.
  6. Mit einer Reduzierung des erforderlichen Stauraumes von 3,0 m besteht kein Einverständnis.

Beschluss

  1. Mit der Planung und Erstellung von Flachdach, z.T. begrünt, besteht Einverständnis.
  2. Mit zwei Vollgeschossen bestehend aus einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss sowie einem untergeordneten und stark zurückgesetzten Penthouse-Geschoss besteht ausnahmsweise  ebenfalls Einverständnis.
  3. Eine Aussage zur Abstandsfläche kann vom Markt Höchberg nicht getroffen werden, da eine Abweichung nur von der Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, erteilt werden kann. Einer Überschreitung der Abstandsfläche über die Straßenmitte hinaus, wird allerdings aus Sicht des Marktes Höchberg, nicht positiv gesehen.
  4. Mit einer geplanten GFZ von 0,777 besteht kein Einverständnis. Diese soll max. 0,7 sein.
  5. Mit einer GRZ von 0,418 besteht ebenfalls kein Einverständnis. Dies soll bei max. 0,4 liegen.
  6. Mit einer Reduzierung des erforderlichen Stauraumes von 3,0 m besteht kein Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-057; Einbau eines Garagentores in den bestehenden Carport und Errichtung einer Glasüberdachung über der Ostterrasse auf dem Grundstück Fl.Nr. 3401/21, Matzenhecke 15, Bebauungsplan "An der Matzenhecke", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.11.2018 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauherren planen den Einbau eines elektrisch betriebenen Garagentores, sowie eine Glasüberdachung der bestehenden Terrasse.

Beratung:

Das Schreiben des Architekten vom 30.10.2018 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Durch die geplante Terrassenüberdachung wird die Baugrenze in einer Tiefe von ca. 2,0 m auf eine Länge von ca. 5,8 m überschritten.
- Die Abstandsfläche liegt teilweise auf der öffentlichen Fläche von Fl.Nr. 2796/2.
- Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind Satteldächer und Walmdächer zulässig. Der Bauwerber plant eine Pultdachkonstruktion.
- Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist ein Stauraum von 3,0 m erforderlich. Nach Einbau eines Tores entsteht ein Stauraum von 4,54 m.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Abfallwirtschaft - Verfahrensweise für die Zwischenlagerung, Deklarierung und Entsorgung von belasteten Erdaushub- und Aufbruchstoffen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.11.2018 ö 2

Sachverhalt

Mit dem Beschluss vom 21.07.2015 „Genehmigung der Abrechnung der Wasserleitungserneuerung zum Hochbehälter Kiesweg“ hat der Bau- und Umweltausschuss um eine generelle Information bezüglich der Abfallwirtschaft gebeten.

Die in diesem Zuge aufgekommenen Fragen zur Abfallwirtschaft bei gemeindlichen Tiefbaumaßnahmen wurden den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschuss durch das Fachbüro Keller Ingenieure GmbH aus Kürnach in seiner Sitzung vom 08.12.2015 erläutert.
Herr Christian Keller informierte hierbei den Bau- und Umweltausschuss über die nötigen Verfahrensweisen und Vorschriften der Zwischenlagerung, Deklaration und Entsorgung von belasteten Erdaushub- und Aufbruchsstoffen.

Die Verwaltung schlug damals vor, die Verfahrensweisen der Abfallwirtschaft wie in der Ortskernsanierung beizubehalten und weiterhin auch für laufende und folgende Bauvorhaben anzuwenden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Weiterführung der Verfahrensweise zur Behandlung von belasteten Erdaushub- und Aufbruchsstoffen wie seit dem Beschluss vom 08.12.2015 erfolgreich vollzogen.

Mit der Zwischenlagerung zur Bildung von Haufwerken soll weiterhin die Fa. Haaf in Kürnach beauftragt werden, die Einheitspreise für die Haufwerksbildung inkl. Ein- und Ausgangsverwiegung sollen jährlich abgefragt werden.
Nach Untersuchung und Deklaration durch das Büro Keller Ingenieure GmbH soll für jedes Haufwerk die wirtschaftlichste Entsorgungsart beauftragt werden.
Die anfallenden Kosten sollen anteilig auf die verursachenden Baustellen und Gewerke verbucht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Brunnenschacht "Sonnemannstraße" 24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.11.2018 ö 3

Sachverhalt

Bei den Tiefbauarbeiten in der „Sonnemannstraße“ wurde vor dem Anwesen Haus Nr. 24 ein alter, aus Muschelkalksteinen gemauerter, Brunnenschacht vorgefunden.

Der Schachtinnendurchmesser beträgt 1,30 m, die Tiefe bis zum Wasserspiegel wurde mit ca. 10,00 m ausgelotet. Die genaue Lage des Schachtes ist in beiliegender Skizze ersichtlich.

Nachforschungen haben ergeben, dass vor dem jüdischen Gasthaus (dem späteren Gasthaus Linde) im Jahr 1858 ein Pumpbrunnen erstellt wurde, welcher aufgrund unzureichender Wasserqualität schon 1905 wieder außer Betrieb genommen wurde. (Dokumentiert durch Martin Wilhelm)

Die Verwaltung schlägt vor, den Brunnenschacht zu erhalten und in die Gestaltungsplanung der „Sonnemannstraße“ einzubinden. Einige Beispiele für die Gestaltung eines Brunnenkopfes stehen zur Diskussion.

Da für die Erhaltung des Brunnenschachtes in die geplante und beschlossene Verkehrsführung eingegriffen werden muss, wurde hierzu auch das Planungsbüro Wegner um Stellungnahme gebeten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Brunnenanlage zu erhalten und die Gestaltung in diesem B ereich entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; 3. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet südlich der B27 - Erweiterung" | Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.11.2018 ö 4

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Peter Stichler informiert den Bau- und Umweltausschuss, dass dieser Tagesordnungspunkt zurückgestellt wurde und in der nächsten Marktgemeinderatssitzung behandelt wird.

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5. Ausbau "Kapellenweg" hier: Teilstück zwischen "Weg zum Kreuz" und "Steinweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.11.2018 ö 5

Sachverhalt

Im Zuge der Erschließung des Baugebiets Steinweg wurde seitens der Verwaltung die Anbindung über ein Teilstück des „Kapellenweges“ („Weg zum Kreuz“ bis „Steinweg“) geplant.
Da dieses Teilstück aber im Bereich des Kapellenwegausbaus liegt, wurde zunächst auf eine unmittelbare Umsetzung verzichtet, um eine mögliche Überplanung des gesamten „Kapellenwegs“ abzuwarten.

Zurzeit ist der von der Verwaltung angedachte Ausbau des „Kapellenwegs“ mit separiertem Fuß- und Radweg aber nicht umsetzbar, da kein Grunderwerb aufgrund der mangelnden Verkaufsbereitschaft der Eigentümer möglich ist. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen zunächst das Teilstück zwischen „Weg zum Kreuz“ und „Steinweg“ fertig zu stellen.

Vonseiten der Verwaltung werden dem Bau- und Umweltausschuss entsprechende Planüberlegungen vorgestellt. Die weitere Vorgehensweise ist zu beratschlagen und ein Beschluss hinsichtlich des Teilabschnitts zu fassen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Teilbereich des „Kapellenwegs“ zwischen „Weg zum Kreuz“ und „Steinweg“ entsprechend den vorgestellten Plänen der Verwaltung auszubauen. Entsprechende Haushaltsmittel sind für das Jahr 2019 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Auf Antrag von Marktgemeinderat Martin Benthe soll die Verkehrsführung hinsichtlich einer 2. Verjüngung nochmals geprüft werden.

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6. Ausbau "Am Trieb" hier: Teilabschnitt zwischen "Judengarten" und "Ziegelbaum"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.11.2018 ö 6

Sachverhalt

Der Teilabschnitt der Straße „Am Trieb zwischen „Judengarten“ und „Ziegelbaum“ wurde bis heute noch nicht ausgebaut.
Lediglich eine Aufteerung des einstigen Feldwegs wurde vor Jahrzehnten vorgenommen. Eine Ersterschließung fand hier bisher nicht statt.
In einem entsprechend schlechten Zustand befindet sich der gesamte Straßenabschnitt, der als Haupterschließung für die Wohngebiete „Kiesäcker“, „Am Reele“ und „Ziegelbaum“ dient. So ist weder ein Gehweg noch eine Straßenentwässerung vorhanden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Planung des Straßenbaus „Am Reele“ aufzunehmen und im Teilbereich der Straße „Am Trieb“ festzusetzen.

Dem Bau- und Umweltausschuss wird ein entsprechender Planungsentwurf in der Sitzung vorgestellt.

Ein Beschluss hinsichtlich der Umsetzung ist zu fassen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die von der Verwaltung vorgestellte Planung und die Umsetzung des Teilausbaus „Am Trieb“, „Judengarten“ und „Ziegelbaum“. Die Kosten sind im Haushalt 2019 entsprechend einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Hinsichtlich der Verkehrsregelung soll zum entsprechenden Zeitpunkt nochmals beraten werden .

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7. Neubau einer Kulturscheune im Wallweg - Vergaben verschiedener Gewerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.11.2018 ö 7

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 den Bau einer Kulturscheune im Wallweg 3 beschlossen.

Nachfolgende Gewerke sollen vergeben werden:

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7.1. Vergabe - Elektroinstallationsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.11.2018 ö 7.1

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 den Bau einer Kulturscheune im Wallweg 3 beschlossen.

Die Elektroinstallationsarbeiten wurden von der Verwaltung ausgeschrieben:


Art der Ausschreibung
beschränkt
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
17
Eröffnungstermin
7.11.2018
Abgegebene Angebote
5
Auszuschließende Angebote
keine
In der Wertung verbleibende Angebote
5
Vergabevorschlag
Elektro Sondheimer GmbH
Kettelerstraße 21
97222 Rimpar
Vergabesumme
223.355,88 €

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Vergabe der Elektroistallationsarbeiten an die Firma Elektro Sondheimer GmbH, Kettelerstraße 21, 97222 Rimpar  zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 02.11.2018 mit einer geprüften Bruttoangebotssumme von 22 3.355,88 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7.2. Vergabe Heizungsbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.11.2018 ö 7.2

Sachverhalt

Nachdem die Submission erst nach der Bau- und Umweltausschusssitzung stattfindet, wird dem Bau- und Umweltausschuss empfohlen, die Verwaltung zu ermächtigen, die oben genannten Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben zu dürfen.

Art der Ausschreibung
beschränkt
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
20
Eröffnungstermin
15.11.2018
Abgegebene Angebote

Auszuschließende Angebote

In der Wertung verbleibende Angebote

Vergabevorschlag

Vergabesumme


Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Prüfung der Angebote die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7.3. Vergabe Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.11.2018 ö 7.3

Sachverhalt

Nachdem die Submission erst nach der Bau- und Umweltausschusssitzung stattfindet, wird dem Bau- und Umweltausschuss empfohlen, die Verwaltung zu ermächtigen, die oben genannten Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben zu dürfen.

Art der Ausschreibung
beschränkt
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
20
Eröffnungstermin
15.11.2018
Abgegebene Angebote

Auszuschließende Angebote

In der Wertung verbleibende Angebote

Vergabevorschlag

Vergabesumme


Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Prüfung der Angebote die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7.4. Vergabe Lüftungsbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.11.2018 ö 7.4

Sachverhalt

Nachdem die Submission erst nach der Bau- und Umweltausschusssitzung stattfindet, wird dem Bau- und Umweltausschuss empfohlen, die Verwaltung zu ermächtigen, die oben genannten Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben zu dürfen.

Art der Ausschreibung
beschränkt
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
25
Eröffnungstermin
15.11.2018
Abgegebene Angebote

Auszuschließende Angebote

In der Wertung verbleibende Angebote

Vergabevorschlag

Vergabesumme


Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Prüfung der Angebote die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7.5. Vergabe Dämmarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.11.2018 ö 7.5

Sachverhalt

Nachdem die Submission erst nach der Bau- und Umweltausschusssitzung stattfindet, wird dem Bau- und Umweltausschuss empfohlen, die Verwaltung zu ermächtigen, die oben genannten Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben zu dürfen.

Art der Ausschreibung
beschränkt
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
12
Eröffnungstermin
15.11.2018
Abgegebene Angebote

Auszuschließende Angebote

In der Wertung verbleibende Angebote

Vergabevorschlag

Vergabesumme


Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Prüfung der Angebote die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.11.2018 ö 8

Sachverhalt

Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther fragt an, welche Arbeiten am Gehweg „Alter Weinberg“ vor ihrem Anwesen gemacht werden.
Der Verwaltung sind keine Bauarbeiten in diesem Bereich bekannt. Die Mitarbeiter der Tiefbauabteilung werden das prüfen und sie benachrichtigen.

Dritter Bürgermeister Bernhard Hupp bedankt sich für die schnelle Unterstützung bei einem Problem mit dem „RIS“.

Datenstand vom 11.12.2018 12:29 Uhr