Datum: 11.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Vorbescheid Nr. 2018-058; Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten UG, EG, 1. OG, 2. OG auf dem Grundstück Fl.Nr. 1355/0, Winterleitenweg o.Nr., § 34 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-045; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und einer Doppelgarage und drei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3476/8, Heidelberger Straße 32, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenhemigung Nr. 2018-061; Errichtung von Werbetafeln auf dem Grundstück Fl.Nr. 3678/10, Bürgermeister-Seubert-Str. 5, Bebauungsplan "Mehle I", § 30 BauGB
1.4 Antrag auf isolierte Befreiung Nr. 2018-062; Errichtung einer genehmigungsfreien Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 3388/5, Am Ziegelbaum 55, Bebauungsplan "Am Ziegelbaum", § 30 BauGB
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Bebauungsplan "Nahversorgung Hexenbruch" - Aufstellungsbeschluss nach § 13a BauGB
3 Vergaben - Neubau einer Kulturscheune im Wallweg 3 - Diverse Gewerke
4 Albrecht-Dürer-Straße - BA II - Vorplanung
5 Maßnahmenkatalog - Tiefbau hier: Fortschreibung
6 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.12.2018 ö 1
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1.1. Antrag auf Vorbescheid Nr. 2018-058; Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten UG, EG, 1. OG, 2. OG auf dem Grundstück Fl.Nr. 1355/0, Winterleitenweg o.Nr., § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.12.2018 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen in zweiter Reihe den Neubau eines Terrassenhauses, bestehend aus UG, EG, 1. OG und 2. OG. Die Zufahrt ist geplant über einen ca. 60 m langen und nach Maßangabe 3,12 m breiten Weg.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

Das Schreiben des Antragstellers vom 10.11.2018 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben. Darin werden Einzelfragen in Bezug auf den Kfz-Stellplatznachweis wie folgt angefragt:


  1. Ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig, wenn der Kfz-Stellplatznachweis durch 2 Stellplätze/Garagen straßenseitig und 6 Stellplätze auf dem Grundstück vor dem Wohnhaus erbracht wird?
2. Ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig, wenn der Kfz-Stellplatznachweis durch Errichtung eines Multiparksystems (3 x 3 Stellplätze) anstelle der straßenseitig befindlichen Garagen erbracht und der Einfahrwarteraum durch Benutzung der Fläche vor den Garagen des linksseitigen Nachbarn (Winterleitenweg Nr. 120) hergestellt wird?

Weiter wurde festgestellt:

- Der amtliche Lageplan im Maßstab 1:1000 fehlt. Vorgelegt wurde ein Auszug in Kopie im Maßstab 1:500.
- Vorgelegt wurde ein Geländeschnitt im Maßstab 1:500 sowie ein Übersichtsplan über die Gebäudesituation mit Stellplätzen nach Variante 1 und nach Variante 2.
- Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
- Eine Angabe zu den Vollgeschossen wurde nicht vorgelegt. Geplant ist ein Flachdach.
- Erforderlich für vier Wohneinheiten sind acht Stellplätze.
- Die Steigung der geplanten Zufahrt beträgt ca. 26 Prozent. Hier wird darauf hingewiesen, dass das Landratsamt Würzburg bei dem im Westen liegenden Nachbargrundstück gefordert hat, dass die erforderlichen Stellplätze talseits am Winterleitenweg errichtet werden. Eine damals geplante Zufahrt von 23 Prozent wurde nicht anerkannt.
- Mit Bewilligung vom 27./30.03.1973 ist für den Markt Höchberg ein Ringleitungsrecht (Wasserleitung 200 PVC) auf dem Grundstück eingetragen. Die Leitung führt vom Winterleitenweg, entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze über das gesamte Grundstück (Zugang ca. 3 m breit). Es wird darauf hingewiesen, dass Geländeveränderungen  im Bereich der Wasserleitung nicht möglich sind (Schutzstreifen). Auf den Schutz der Wasserleitung ist zu achten.
- Die Baufläche ist im Flächennutzungsplan biotopkartiert. Fragen zur Bebauung sind mit der Unteren Naturschutzbehörde zu klären.

Beschluss

Inwieweit das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, ist im Genehmigungsverfahren zu klären.


1. Zwei Stellplätze entlang des Winterleitenweges können in der geplanten Form anerkannt werden. Sechs Stellplätze oberhalb der geplanten Zufahrt können vom Markt Höchberg nicht anerkannt werden.

2. Ein Multiparksystem (3 x 3 Stellplätze) kann vom Markt Höchberg aufgrund der engen Straßenführung und des fehlenden erforderlichen Stauraumes nicht anerkannt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-045; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und einer Doppelgarage und drei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3476/8, Heidelberger Straße 32, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.12.2018 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat bereits mehrfach über Bauanträge für die Bebauung des o.g. Grundstückes beraten. Letztmalig in der Sitzung am 20.02.2018.

Der Bauwerber hat jetzt umgeplant und entsprechend des Beschlusses des Bau- und Umweltausschusses vom 12.12.2017 das Dach gedreht und den Kniestock komplett gestrichen.

Beratung:

Dem Bau- und Umweltausschuss wird das Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom 21.11.2018 sowie der Bauherrschaft vom 19.11.2018 bekannt gegeben.

Gemäß den vorgenannten Schreiben sind für die vorgelegte Planungsvariante folgende Befreiungen erforderlich:

- Talseitige Wandhöhe, max. zulässig 7,0 m, geplant 7,94 m
- Stützwand an der Grundstücksgrenze mit Auffüllung für die Erstellung von Stellplätzen
- Zufahrtsbreite von zulässig max. 6,0 m auf geplant (6,0 + ca. 5,5), zusammen ca. 11,5 m

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 12.12.2017 über mehrere Planungsvarianten beraten hat. Damals wurde folgender Beschluss gefasst:

„Die mit roter Linie gezeichnete Dachgestaltung - bedeutet das Drehen des Daches (First zur Straße) - und einer erforderlichen Befreiung von der zulässigen Wandhöhe von 7,0 m auf 7,94 m wird zugestimmt.

Analog hierzu empfiehlt die Verwaltung dem Bau- und Umweltausschuss, auch den erforderlichen Befreiungen für die vorgenannte Planungsvariante zuzustimmen.

Ergänzend wurde bei der Sichtung der Planunterlagen festgestellt, dass gegenläufige Pultdachgauben mit einer Dachneigung von 3 Grad geplant sind. Auch hierfür ist eine Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan erforderlich.

Beschluss

Der erforderlichen Befreiung hinsichtlich der Wandhöhe von 7,0 m auf 7,94 m, der Stützwand mit Auffüllung sowie der Zufahrtsbreite von zulässig 6,0 m auf 11,5 m und  der Erstellung von gegenläufigen Pultdachgauben mit einer Dachneigung von 3 Grad wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenhemigung Nr. 2018-061; Errichtung von Werbetafeln auf dem Grundstück Fl.Nr. 3678/10, Bürgermeister-Seubert-Str. 5, Bebauungsplan "Mehle I", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.12.2018 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Im o.g. Anwesen sind mit Baugenehmigung von 1993 und 1996 Praxisräume (Krankengymnastik) sowie für Psychotherapie und Heilbehandlung genehmigt.

Der Antragsteller beantragt jetzt die Errichtung von vier Werbetafeln auf der West-, Nord- und Ostseite des bestehenden Gebäudes.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Bauantrages wurde Folgendes festgestellt:

Geplant sind vier Werbetafeln:

Werbetafel 1 im Südwesten
3,50 m², Alu, weiß, ohne Beleuchtung, an der Garagenwand Richtung Bürgermeister-Seubert-Straße
Werbetafel 2 im Nordosten
2,55 m², Alu, blau, ohne Beleuchtung, an der Hauswand Richtung Pfarrer-Hußlein-Straße
Werbetafel 3 im Nordosten
4,80 m², Alu, blau, ohne Beleuchtung, an der Hauswand Richtung Pfarrer-Hußlein-Straße
Werbetafel 4 im Nordosten
1,70 m², Alu, weiß, ohne Beleuchtung, an der Hauswand Richtung Pfarrer-Hußlein-Straße

Die Verwaltung informiert den Bau- und Umweltausschuss, dass Werbetafeln ab einer Größe von 1 m² genehmigungspflichtig sind.

Die Gebietsart, in dem das Gebäude errichtet wurde, ist im Bebauungsplan „Mehle I“ als „WA – Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt.

Zulässig sind Wohngebäude, Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Bauantrag in der vorgelegten Form nicht zuzustimmen, da sich die Werbemaßnahmen nicht in die Struktur des allgemeinen Wohngebietes einfügen.

Beschluss

Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, das Landratsamt Würzburg zu bitten, die baurechtliche Einstufung der vorgenannten Einrichtung zu prüfen, da neben der eigentlichen Physiotherapiepraxis nun auch ein vermehrtes  Fitnesstraining an Geräten dort stattfindet. Handelt es sich hierbei um eine gesundheitliche Einrichtung gemäß der Baunutzungsverordnung oder ist diese als Gewerbebetrieb einzustufen.


Marktgemeinderat Timo Koppitz verlässt aus beruflichen Gründen die Sitzung um 19.28 Uhr.

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1.4. Antrag auf isolierte Befreiung Nr. 2018-062; Errichtung einer genehmigungsfreien Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 3388/5, Am Ziegelbaum 55, Bebauungsplan "Am Ziegelbaum", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.12.2018 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Für die Erstellung einer genehmigungsfreien Einfriedung in einer Höhe von 1,80 m, zulässig nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan 0,80 m einschließlich 0,30 m Sockel, beantragt die Bauwerberin eine isolierte Befreiung.

Beratung:

Nach der Geschäftsordnung des Marktes Höchberg ist die Verwaltung ermächtigt, isolierte Befreiungen zu erteilen.

Das Schreiben der Antragstellerin vom 29.11.2018 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt, dass die Bauwerberin eine 1,80 m hohe, genehmigungsfreie Einfriedung aus steingrauen WPC-Paneelen und Pfosten aus gebürstetem Aluminium straßenseitig erstellt hat.

In Ziffer 5 des rechtskräftigen Bebauungsplanes sind Einfriedungen wie folgt festgesetzt:

„Die Höhe der Einfriedungen an der Straßenseite ist bis 0,8 m, einschließlich 0,3 m Sockel ab Oberkante Gehsteig zulässig.
Die Einfriedung an der Straßenseite sind als Mauerwerk, in Bruchsteinen oder in Holz auszuführen.“

Nachdem die Bauwerberin im November 2018 erfahren hat, dass die erstellte Einfriedung nicht dem rechtskräftigen Bebauungsplan entspricht, beantragt sie hierfür eine isolierte Befreiung.

Beschluss

Dem Antrag auf eine isolierte Befreiung für die Errichtung einer genehmigungsfreien Einfriedung in der Höhe von 1,80 m wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Timo Koppitz nicht anwesend.

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Bebauungsplan "Nahversorgung Hexenbruch" - Aufstellungsbeschluss nach § 13a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.12.2018 ö 2

Sachverhalt

Im DERAG-Zentrum in der Albert-Schweitzer-Straße bestand bis November 2017 ein kleiner Lebensmittelmarkt mit ca. 500 m² Verkaufsfläche. Aufgrund der damals bereits absehbaren Schließung dieses Marktes hat der Markt Höchberg im Januar 2017 das Büro Standort & Kommune, Fürth mit einem Konzept für die langfristige Sicherung einer Nahversorgung im Ortsteil Hexenbruch beauftragt.

Für eine Weiternutzung bietet das bestehende DERAG-Zentrum aufgrund der geringen Flächen, der geringen Flexibilität sowie auch der in weiten Bereichen fehlenden Barrierefreiheit nur eine sehr eingeschränkte Perspektive.
Aufgrund der zahlreichen Leerstände sind der Nutzungsmix und die Agglomerationsvorteile in Gefahr. Die Mindestgröße filialisierter Anbieter liegt jedoch bei 800 m², so dass ein neuer Standort benötigt wird, der auch Kaufkraftpotentiale von außerhalb anspricht. Es wurden mehrere mögliche Freiflächen vom Büro Standort & Kommune untersucht und der Parkplatz am Mainlandbad als Entwicklungsfläche gewählt. Dieser Standort liegt für die Mehrheit der Bewohner des Hexenbruchs in einer fußläufig gut erreichbaren Entfernung und bietet durch die benachbarten Nutzungen (Schulen, Schwimmbad, Senioreneinrichtung) eine höhere Kundenfrequenz. Ebenso ist der Standort für externe Kunden, insbesondere aus dem übrigen Gemeindegebiet, besser erreichbar. Aus diesen Gründen konnte für den Standort am Mainlandzentrum bereits ein interessierter Betreiber gewonnen werden.

Somit ist Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans die Absicht des Marktes Höchberg, ein Nahversorgungszentrum für den Ortsteil Hexenbruch zu errichten, da mit Wegfall des Lebensmitteleinzelhandels im DERAG-Zentrum die Nahversorgung des Hexenbruches nicht mehr vor Ort gegeben ist. Das Nahversorgungszentrum soll die wohnortnahe, fußläufig erreichbare Versorgung der Bürger nachhaltig sicherstellen.

Hinzu kommt die Erforderlichkeit der Erweiterung der Räumlichkeiten der angrenzenden Schulen (Mittelschule, Realschule und Förderschule) für weitere Klassenzimmer, aber auch einer möglichen Mensa. Des Weiteren können Dienstleistungs- und Büroflächen vorgesehen werden.

Mit der östlich des Geltungsbereichs gelegenen ungenutzten Fläche (Fl. Nr. 588/8 der Gemarkung Höchberg) steht zudem eine Erweiterungsoption des Nahversorgungszentrums zur Verfügung. Hier ist mittelfristig eine Nutzung für medizinische und andere Dienstleistungen sowie Wohnen denkbar.

Ziel des Bebauungsplanes ist es somit, für das geplante Nahversorgungszentrum Baurecht zu schaffen.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung Hexenbruch“ und leitet hierzu das Verfahren nach § 13a BauGB ein. Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist in diesem Verfahren grundsätzlich nicht notwendig. Jedoch muss auf Grund der geplanten Geschossflächen eine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie eine FFH-Verträglichkeitsabschätzung durchgeführt werden. Soweit diese Vorprüfungen nichts anderes ergeben, sind diesbezüglich keine ergänzenden Verfahren erforderlich.

Der Umgriff des Planungsgebietes umfasst die Fl. Nrn. 464 (TF) und 464/4 der Gemarkung Höchberg mit einer Größe von ca. 6.160 m²; dieser ist aus folgendem Lageplanausschnitt ersichtlich.



Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das  Büro Wegner Stadtplanung, Tiergartenstraße 4, 97209 Veitshöchheim beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Timo Koppitz nicht anwesend.

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3. Vergaben - Neubau einer Kulturscheune im Wallweg 3 - Diverse Gewerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.12.2018 ö 3

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 13.1.2018 die Verwaltung ermächtigt, nachfolgende Gewerke, nach Prüfung der Angebote, an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben:

Gewerk
Firma
Auftragssumme brutto
Kosten-
schätzung
Heizungsbauarbeiten
Guckenberger GmbH
Heidelberger Straße 17
97204 Höchberg
51.603,75 €
72.028,00 €
Lüftungsbauarbeiten
WSH Wurzinger
Klimatechnik GmbH
Nikolaus-Otto-Straße 5
91625 Hilpertsweiler
69.064,98 €
82.177,00 €
Abwasser- Wasser- und Gasanlagen
Schneider
GmbH & Co. KG
Kapellenstraße 3a
97789 Oberleichtersbach
55.870,89 €
68.200,00 €
Dämmarbeiten
ITW-Isoliertechnik
Mittlere Stämmig 20
97292 Uettingen
5.704,73 €
inklusive 12 % Nachlass
9.730,00 €

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Vergaben zur Kenntnis.

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4. Albrecht-Dürer-Straße - BA II - Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.12.2018 ö 4

Sachverhalt

Seitens der Bauverwaltung ist für das Jahr 2019 der zweite Bauabschnitt der Sanierung der „Albrecht-Dürer-Straße“ vorgesehen. Wie bereits in der Bau- und Umweltausschuss Sitzung am 14.11.2017 beraten und beschlossen, sollen die Straßenoberfläche, die Straßenentwässerung sowie die Gehwege saniert werden. In den gemeindeeigenen, zum „Alleeweg“ führenden Stichwegen werden die Treppenanlagen samt Kinderwagenfahrspuren und Treppengeländer erneuert.

Bei der Planung der Maßnahme wurde nunmehr seitens der Bauverwaltung auch über die Neuordnung des Kreuzungsbereichs „Albrecht-Dürer-Straße / Hans-Sachs-Straße“ nachgedacht. Ebenso wurde überlegt, inwieweit die Parksituation entlang der „Albrecht-Dürer-Straße“ vor allem aber im zentralen Parkplatzbereich (Mitte „Albrecht-Dürer-Straße“) neu organisiert werden kann.

Die Vorplanung hierzu soll dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt werden und darüber beraten werden, ob diese hinsichtlich einer Umsetzung weiterverfolgt werden soll.

Marktgemeinderat Martin Benthe spricht sich für die Variante 2 der vorgelegten Planung aus. Diese beinhaltet zwei bis drei Stellplätze mehr als die Variante 1 und durch den Eingriff in den Straßenraum eine Geschwindigkeitsreduzierung. Er bittet zu prüfen, ob weitere Verkehrsverengungen entlang der Straße sinnvoll wären. Ergänzend weist er darauf hin, dass über den Wegfall des Spielplatzes bereits diskutiert wurde und man sich diese Umnutzung an dieser Stelle vorstellen kann.

Marktgemeinderat Thomas Scheder fragt an, ob im Einmündungsbereich „Albrecht-Dürer-Straße“/“Hans-Sachs-Straße“ ein Kreisverkehr möglich wäre.
Bauamtsleiter Alexander Knahn teilt mit, dass die Fläche für einen LKW- und Busverkehr fähigen Kreisverkehr nicht ausreicht.

Marktgemeinderat Günter Klopf bittet um Prüfung, ob die neugeschaffenen Parkplätze bewirtschaftet werden können.

Marktgemeinderat Johannes Väthjunker bittet um Prüfung, ob in diesem Bereich auch eine Zapfsäule für Elektroautos eingerichtet werden kann.

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5. Maßnahmenkatalog - Tiefbau hier: Fortschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.12.2018 ö 5

Sachverhalt

Im Januar 2017 hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung einen Maßnahmenkatalog für kommende Tiefbaumaßnahmen festgelegt.
Dieser soll, wie beschlossen, evaluiert werden und für die anstehenden Haushaltsberatungen fortgeschrieben werden.

Von der Verwaltung wird der aktualisierte Maßnahmenkatalog dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Der Maßnahmenkatalog steht dem Marktgemeinderat im RIS zur Verfügung.

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6. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.12.2018 ö 6

Sachverhalt

Bauamtsleiter Alexander Knahn teilt mit, dass für die geplanten Seniorenwohnungen im Baugebiet „Mehle II“ (6. Änderung) der Bauantrag beim Markt Höchberg eingereicht wurde. Die Verwaltung hat diesen gemäß Antrag im Baufreistellungsverfahren behandelt.

Marktgemeinderat Johannes Väthjunker teilt mit, dass die „Würzburger Straße“ sehr viele Straßenschäden/Schlaglöcher aufweist. Er fragt nach, ob bei der durchgeführten Kanalbefahrung diese Schäden auch im Kanalbereich zu sehen waren.
Die Verwaltung wird die Befahrung prüfen und Herrn Väthjunker informieren.

Marktgemeinderat Martin Benthe erinnert an den Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 10.07.2018, darin wurde die Verwaltung beauftragt, die Park- und Grünflächen der „Würzburger Straße“ zu überprüfen und ein Park- und Grünflächenkonzept auszuarbeiten. Dies steht zusammenhängend mit einer Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss für die Errichtung eines Stellplatzes auf einer öffentlichen Grünfläche.
Bauamtsleiter Alexander Knahn teilt mit, dass die Angelegenheit in der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzung behandelt werden soll .

Weiter teilt Marktgemeinderat Martin Benthe mit, dass er festgestellt hat, dass die Absperreinrichtungen der Stege über der Bundesstraße geöffnet wurden und auch Motorradfahrer darüberfahren. Er bittet um Überprüfung.

Marktgemeinderat Johannes Väthjunker ergänzt, dass die Beschilderung für den Fahrradweg im Bereich der Stege unzureichend ist. Er bittet um Überprüfung und Verbesserung.

Datenstand vom 20.12.2018 14:21 Uhr