Datum: 15.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorlage der Jahresrechnung 2017
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet südlich der B27" (Wertstoffhof) und 10. Änderung des Flächennutzungsplanes - Änderung des Aufstellungsbeschlusses
4 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) - Bedarfsplanung Krippen- und Kindergartenplätze 2018
5 Berichte und Anfragen

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1. Vorlage der Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 15.05.2018 ö 1

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung dem Marktgemeinderat vorzulegen. Die Vorlage dient dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme.
Den Marktgemeinderäten werden in der Sitzung die wichtigsten Ergebnisse und Planabweichungen des Haushaltsjahres 2017 erläutert.
Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben war gewährleistet durch Einsparungen bzw. Mehreinnahmen bei anderen Haushaltsstellen.
Das Jahr 2017 schloss in finanzieller Hinsicht viel besser ab als geplant. Statt der geplanten Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt i.H. v. 963.420 Euro beläuft sich der Überschuss des Verwaltungshaushalts auf  4.979.545,35 Euro und steht dem Vermögenshaushalt für seine investiven Ausgaben zur Verfügung.
Musste bei der Planaufstellung noch von einer Rücklagenentnahme in Höhe von knapp 3 Mio. Euro ausgegangen werden, so konnte ein Überschuss von 6.889.414,39 Euro erwirtschaftet werden. Der Rücklagenstand steigt deshalb von etwa 17,189 Mio. Euro auf etwa 21,44 Mio. Euro zum Ende des Jahres. Die Höhe der Festgeldanlagen zum 31.12.2017 beträgt 20.998.872 Euro.

Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2017 sowie die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und eine Übersicht der gebildeten Haushaltsausgabereste werden ins RIS gestellt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben gem. Art. 66 Abs. 1 GO und beschließt, die gebildeten Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts ins Rechnungsjahr 2018 zu übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 15.05.2018 ö 2

Sachverhalt

Der in den Jahren 1995 bis 2004 gesamtüberarbeitete Flächennutzungsplan des Marktes Höchberg - als vorbereitender Bauleitplan - ist seit 01.08.2005 rechtswirksam und wurde in einem weiteren Verfahren im Jahr 2013 in einem kleinen Teilbereich für den Neubau der Kindertagesstätte am Mainlandzentrum geändert.

Aufgrund der lange zurückliegenden Gesamtabstimmung der kommunalen Planungen mit denen der Träger öffentlicher Belange sowie veränderter Rahmenbedingungen u. a. in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Umwelt und Verkehr ist eine Überprüfung sowie die Formulierung neuer Zielsetzungen für die Entwicklung des Marktes Höchberg entsprechend den aktuellen Anforderungen unbedingt erforderlich (Gesamtfortschreibung). Zudem sind die Darstellungen der nachrichtlichen Übernahmen, wie z. B. der Biotopflächen, etc.  zu aktualisieren. Der Geltungsbereich der beabsichtigten Gesamtfortschreibung umfasst das gesamte Gemeindegebiet.

Innerhalb des Flächennutzungsplans ist für das Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Der Flächennutzungsplan ist zudem den Zielen der Raumordnung anzupassen (§1 Abs. 4 BauGB); aus ihm heraus sind nachfolgend die Bebauungspläne zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Zur Berücksichtigung umweltschützender Belange (§ 1a BauGB) bei der Änderung des Flächennutzungsplans soll der bereits in der letzten Gesamtfortschreibung in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan mit angepasst werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den seit 01.08.2005 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung der 8. Änderung vom 20.02.2013 komplett zu überarbeiten. Der Geltungsbereich der Gesamtfortschreibung umfasst das gesamte Gemeindegebiet und ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich.


Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und den dazugehörigen Anlagen wird das Büro Wegner Stadtplanung, Tiergartenstraße 4c, 97209 Veitshöchheim, beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet südlich der B27" (Wertstoffhof) und 10. Änderung des Flächennutzungsplanes - Änderung des Aufstellungsbeschlusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 15.05.2018 ö 3

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.04.2018 die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B27“ (Wertstoffhof) beschlossen. Aufgrund der Vorgaben des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB, dass sich Bebauungspläne aus den Flächennutzungsplänen zu entwickeln haben, wurde in dem vorgenannten Beschluss die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im sogenannten Parallelverfahren beschlossen, da die Fläche des neuen Wertstoffhofes bislang im Flächennutzungsplan nicht als Baufläche gekennzeichnet war.

Da sich der Marktgemeinderat in der heutigen Sitzung für eine Aktualisierung des städtebaulichen Bestandes sowie für die Anpassung der Entwicklungsziele an die aktuelle Situation im Rahmen einer Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes ausgesprochen hat, ist beabsichtigt, alle notwendigen Flächennutzungsplanänderungen in einem Verfahren einzuarbeiten. Somit ist es nicht erforderlich, den Flächennutzungsplan für den Neubau des Wertstoffhofes in einem separaten Verfahren zu ändern.
Der Aufstellungsbeschluss vom 24.04.2018 für die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B27“ (Wertstoffhof) und für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ist deshalb aufzuheben und entsprechend neu zu fassen.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat beschließt, den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B27“ (Wertstoffhof) sowie den Beschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren vom 24.04.2018 aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat beschließt die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B 27“ (Wertstoffhof) nach § 2 Abs. 1 BauGB und leitet hierzu das notwendige Verfahren ein.

Der Umgriff des Planungsgebietes umfasst die Fl. Nrn. 3199, 3200/2, 3200/4, 3200/5, 3213, 3213/1, 3213/2, 3214, 3214/1, 3214/2, 3214/3, 3214/4, 3215/1 (TF), 2796/ 8 (TF) 2796/16 und 2796/17, Gemarkung Höchberg und hat eine Größe von ca. 13.500 m². Der Planungsumgriff ist aus folgendem Lageplanausschnitt ersichtlich.




Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Büro arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbH, Kitzingen beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) - Bedarfsplanung Krippen- und Kindergartenplätze 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 15.05.2018 ö 4

Sachverhalt

Gemäß Art. 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ist der Markt Höchberg verpflichtet, einen kommunalen Bedarfsplan zu erstellen. Dieser muss regelmäßig aktualisiert werden.

Den Mitgliedern des Marktgemeinderates wird die örtliche Bedarfsplanung 2018 vorgestellt. Von der Verwaltung werden die Eckpunkte im Einzelnen nochmals ausführlich erläutert.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgelegten örtlichen Bedarfsplanung 2018 für den Krippen- und Kindergartenbereich zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 15.05.2018 ö 5

Sachverhalt

1. Bürgermeister Peter Stichler informiert die Mitglieder des Marktgemeinderates ausführlich über den Sachstand bezüglich der Bemühungen der Bürgerinitiative „Höchberg leiser“ zur Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf der Freistrecke der B 8/27 zwischen den Ortsgrenzen Höchberg und Würzburg.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag der Bürgerinitiative „Höchberg leiser“ zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der Freistrecke der B 8/27 zwischen Höchberg und Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet südlich der B27" (Wertstoffhof) und 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren | Anfrage bzgl. der Baumauswahl für die Ausgleichsfläche

In der Marktgemeinderatssitzung vom 24.04.2018 wurde von Herrn Fein-eis angefragt, inwieweit eine Änderung der Baumauswahl für die Ausgleichsfläche noch möglich sei, da er die Anpflanzung von Esskastanien aus ökologischer Sicht bevorzugen würde.
Hierzu wurde vom beauftragten Planungsbüro folgende Auskunft übermittelt:
„Die Verwendung der Esskastanie auf der Ausgleichsfläche anstelle von Obstbäumen kann nicht empfohlen werden, da gemäß § 40 BNatSchG gebietseigene Gehölze bei Pflanzungen in der freien Natur vorzugsweise zu verwenden sind, was durch die aktuell festgesetzte Pflanzung von Obstbäumen Berücksichtigung findet. Zudem können bei Verwendung der Esskastanie langfristig aufgrund deren Habitus (u. a. Höhe bis zu 35 m mit weit ausladender Krone) Probleme hinsichtlich der Nutzung angrenzender landwirtschaftlich genutzter Flurstücke entstehen, zumal die Ausgleichsfläche selbst nur eine Breite zwischen 17 und 25 m aufweist. Aus Sicht des Artenschutzes kann zudem durch die Pflanzung von Obstbäumen schneller der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Vögel bzw. Fledermäuse ausgeglichen werden, als dies durch die Esskastanie möglich wäre.
Insgesamt empfehlen wir also, an der Festsetzung der Pflanzung von ortstypischen Obstbäumen festzuhalten.“


Anschließend informiert die Verwaltung über die eingetretenen Änderungen im Kommunalrecht bzw. Kommunalwahlrecht, insbesondere zur persönlichen Beteiligung gemäß Art. 49 GO.

Marktgemeinderat Martin Benthe erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich der geplanten Container für Obdachlose.

Datenstand vom 28.05.2018 16:56 Uhr