Datum: 26.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Jahresrechnung 2016 und Entlastung des ersten Bürgermeisters
2 Antrag von Marktgemeinderätin Gabriele Ries auf Entlassung aus dem Ehrenamt als Marktgemeinderätin
3 Personalangelegenheiten; Verkürzung von Stufenlaufzeiten
4 Vergabe - Neubau einer Kulturscheune - Rohbauarbeiten
5 Berichte und Anfragen

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1. Feststellung der Jahresrechnung 2016 und Entlastung des ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.06.2018 ö 1

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung hat gemäß Abs. 103 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufgabe, den Jahresabschluss der Gemeinde zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss führte seine Prüfung am 02.05.2018 und 03.05.2018 durch.
Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung des Haushaltsjahrs 2016 wird ins RIS gestellt. Die Ergebnisse der Prüfung werden im Folgenden behandelt:

    1. Prüfungsfeststellungen (allgemein) 

Es existiert ein internes Abkürzungssystem in den Buchungstexten. Zuerst ist immer der Schuldner oder Zahlungsempfänger genannt und anschließend der Zahlungs- oder Einnahmegrund.

Die Maßnahmenliste wird künftig mit Firmennamen und Vergabesitzung ohne Auftragssumme zur Verfügung gestellt.

1.2 Prüfungsfeststellungen (im Einzelnen)

HHSt. 0.6300.5131 Straßenunterhalt

Die Reinigung der Straßeneinläufe erfolgt jährlich zweimal, einmal im Frühjahr und einmal im Herbst. Hierfür liegen zwei Rechnungen vor, eine vom 05.05.2016 und eine vom 25.10.2016. Zusätzlich werden einmal jährlich die Entwässerungsrinnen gereinigt, hierfür liegt eine separate Rechnung vom 25.10.2016 vor. Die Teilrechnungen ergeben zusammen die mit dem Auftrag vom 01.03.2016 für 2016 beauftragte Summe von 6.734,21 Euro.
Die dazugehörigen Buchungen im OK Fis sind unter den Buchungsnummern AO 5561, Beleg 57; AO 10548, Beleg 171 und AO 10547, Beleg 170 ersichtlich.


HHSt 0.7000.5159 Unterhalt Entwässerungsanlagen

Für die Erneuerung des Fettabscheiders der TGH in der Jahnstraße 2 musste vor dem Abbruch der alten Anlage der Fettabscheider entleert und gereinigt werden. Die Abwicklung der Erneuerung wurde durch das Bauamt organisiert. Lieferung und Einbau des neuen Abscheiders wurde kostentechnisch von der TGH getragen. Die Entleerung durch die Fa. Kanal Türpe wurde vom Bauamt veranlasset, eine Weiterverrechnung in Höhe von 294,17 Euro wurde vergessen und muss noch erfolgen.

Die Kanalspülungen für das Jahr 2016 wurden nach beschränkter Ausschreibung mit einer Summe von 14.458,50 Euro an die Fa. Kanal Türpe beauftragt. Die Abrechnung erfolgte nach tatsächlichem Aufwand mit einer Schlussrechnungssumme von 13.030,50 Euro, welche im OK Fis in der Buchung AO 10403, Beleg 16 ersichtlich ist.


HHStellen 0.8413.4099, 0.8413.4480, 0.8413.4489, 0.8413.5010, 0.8413.5420, 0.8413.5440, 0.8413.5460, 0.8413.5830, 0.8413.6015, 0.8413.6032, 0.8413.6329, 0.8413.6411, 0.8413.6412, 0.8413.6520, 0.8413.6620, 0.8413.6797

Die stornierte Umbuchung war richtig, da es sich hier um die Heizkosten aus dem Vorjahr handelte, also im falschen HHJ gebucht waren und somit storniert werden mussten.

Die tatsächlich entstandenen Heizkosten für das HHJ 2016 konnten, da die Heizkostenabrechnung der Abrechnungsfirma mehrfach, auf Grund von fehlerhafter Angaben, korrigiert werden musste und somit erst im letzten Quartal 2017 tatsächlich korrekt war, nicht mehr ins HHJ 2016 gebucht werden, da das HHJ bereits geschlossen war. Diese Kosten sind daher in der HHST 0.8412.5420.80 noch enthalten.


HHSt. 0.8801.4169 Hausmeistertätigkeiten

Herr Jericha übernimmt nicht im vollen Umfang die klassischen Hausmeisteraufgaben. Er stellt lediglich die Mülltonnen zur Abholung bereit, kehrt falls notwendig und übernimmt den Winterdienst. Nach eigener Aussage benötigt er höchstens 1-2 Stunden pro Monat (Jahresdurchschnitt) für diese Tätigkeiten. Ab 2018 wurde sein Jahresgehalt, bei einem durchschnittlichen Ansatz von rund 1,5 Std. auf den Mindestlohn von 8,84 €/pro Stunde angehoben. Weitere Verträge ähnlicher Art gibt es nicht. Alle weiteren Hausmeistertätigkeiten sind tarifgerecht eingruppiert.

HHSt 1.4641.9421 Neubau Kinderkrippe Wiesengrund

Gemäß HOAI handelt es sich bei dieser Leistung um das Koordinieren der Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zwischen den Planern und dem Arbeits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle mit Planung und Überwachung.
Diese Leistung kann von allen Berechtigten, die eine dafür erforderliche Ausbildung haben, durchgeführt werden. In der Regel sind das neutrale Personen und nicht der Architekt, der auf der Baustelle die Arbeiten koordiniert, z.B. separate Büros oder DEKRA usw.
Nachdem das Büro Ingenieurbüro Hußenöder/Merz die Ausbildung und Fachkunde hat, lag es nahe, dem Büro diesen Auftrag zu vergeben. Die Abrechnung erfolgte nach der HOA.

Beleg Nr. 20:
Der Abzug von 5.000 € wurde bei der ersten AZ durchgeführt. Siehe hierzu auch den Aktenvermerk von Gärtner Architekten vom 17.05.2016.
Am 08.06.2016 fand die Gesamtabnahme der Schreinerarbeiten statt. Dabei wurde festgestellt, dass alle Türen schließen, die Verformung einzelner Türblätter im Normbereich liegt. Nachdem Zweifel bestanden, ob die Türen dauerhaft diese Funktion erfüllen, wurde mit der Abnahme vereinbart, dass für die Dauer der Gewährleistung der Markt Höchberg eine Bürgschaft in Höhe von 500 € erhält. Sollte nach Gewährleistungsende kein Mangel vorliegen, wird die Bürgschaft der Fa. Robert Schwab zurückgegeben.

Beleg Nr. 63:
Gemäß Angebot hat der Markt Höchberg der Fa. Werner Rath in seiner Sitzung am 23.06.2015 den Auftrag für Lüftungsarbeiten in einer Höhe von 50.419,85 € erteilt. Abgerechnet wurde die Leistung mit 50.781,37 €.
Die Nachträge bei diesem Projekt bezogen sich im Wesentlichen auf die Änderung der Ausführung der Lüftungsleitungen und des Steuerschrankes für die Brandschutzklappen.
In Abstimmung mit der ausführenden Firma Rath und dem Auftraggeber wurde aus Zeit- und Kostengründen festgelegt die ursprünglich als rechteckige Luftkanäle ausgeschriebenen Lüftungsleitungen als Rundrohre auszuführen.
Dies hat den Vorteil, dass Rundrohre bei Großhändlern als Lagerware viel schneller verfügbar sind, und dass diese zudem kostengünstiger eingebaut werden konnten.
Die Änderung des Steuerschrankes für die Brandschutzklappen wurde erforderlich, da die ursprünglich ausgeschriebene Variante in 24-Volt-Ausführung aufgrund der vorgesehenen Brandschutzklappenantriebe in 230-Volt-Ausführung abgestimmt werden mussten.

HHSt. 1.5700.9610 Mainlandbad

Die Fa. Wassertechnik Wertheim wartet die komplette Technik unseres Mainlandbades. Angefangen von Pumpenleitungen, Steuerung, Software, Schaltschränken usw.
Im Zuge der Wartungen wurden wir von der Fa. Wassertechnik Wertheim darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, eine Energieoptimierung in die Steuerung einzupassen. Hierzu ist es erforderlich, alle Pumpen separat zu steuern. Die Steuerung erfolgt im vorhandenen Schaltschrank.

Aufgrund eines vorgelegten Angebotes erging die Beauftragung an die Fa. Wassertechnik Wertheim. Eine Beschlussfassung im Gremium war nicht notwendig, da der erste Bürgermeister nach § 13 Geschäftsordnung bis 30.000 € in eigener Zuständigkeit entscheiden darf.
Das positive Ergebnis dieser Steuerung ist auch im jährlichen Bericht im Bau- und Umweltausschuss v. 10.04.2018 nachzulesen. Nach dem Einbau erfolgte eine Stromersparung im Jahr 2016 von 16.130,76 €. Und im Jahr 2017 eine Stromersparnis in Höhe von 14.378,29 €.

HHSt. 1.5700.9612 Mainlandbad

Die Summe von 896,96 € ist ein Tippfehler.
Der Flächenreiniger wurde am 08.11.2016 mit einer Nettosumme von 800,00 € und einer Bruttosumme von 952,00 € bestellt. Abgerechnet wurde die Summe unter der HHSt. 0.5700.5162 (Unterhalt Badeanlagen). Bezahlt wurde nach Abzug von Skonto, eine Summe von 932,96 € brutto am 22.11.2016.
Die Zahlen in der Maßnahmenliste sind die Summen, die beauftragt werden. Oft sind diese Auftragssummen nur ungefähre Werte, da sich durch Stundenlohnarbeiten die Werte nach oben oder unten verändern können. Auch durch Änderungen in der tatsächlichen Ausführung sowie durch den Abzug von Nachlässen oder Skonti verändern sich die abschließenden Abrechnungssummen.

HHST 1.6300.3526 Stellplatzablöse

Der Neuerlass der Stellplatzsatzung führt nicht automatisch zu Einnahmen von Stellplatzablösebeträgen und deshalb konnte hierfür auch kein Haushaltsansatz gebildet werden.
Die zukünftige Aufnahme eines Ansatzes für die Stellplatzablöse kann deshalb nicht erfolgen, da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung nicht abschätzbar ist, ob für Bauvorhaben im Planjahr eine Stellplatzablöse erforderlich sein wird.  

HHSt. 1.8412.9452 – Gasthaus Lamm

Flucht- und Rettungspläne zum Aushang in allen Fluren und Hotelzimmern (für Rettungswege im Brandfall).

HHST 1.8801.9322 Grunderwerb

Bei künftigen Beschlüssen über Grunderwerb wird auf die entstehenden Nebenkosten hingewiesen. Allerdings muss im Beschluss die Kaufpreissumme ohne Nebenkosten genannt werden, da dies die Bevollmächtigung für die Beurkundung beim Notar darstellt.

Beschluss

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 wird nach Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung entsprechend der vorliegenden Ergebnisse des Rechnungsabschlusses festgestellt.
Der Marktgemeinderat beschließt die Entlastung des ersten Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

1. Bürgermeister Peter Stichler ist persönlich beteiligt und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

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2. Antrag von Marktgemeinderätin Gabriele Ries auf Entlassung aus dem Ehrenamt als Marktgemeinderätin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.06.2018 ö 2

Sachverhalt

Frau Gabriele Ries hat mit Schreiben vom 5.6.2018 aus persönlichen Gründen um Entlassung aus dem Ehrenamt als Marktgemeinderätin mit Ablauf des 24.7.2018 gebeten.

Auf dem Wahlvorschlag Nr. 5 Freie Wähler Höchberger Mitte wäre der Listennachfolger Herr Michael Thiele, wohnhaft Hans-Sachs-Straße 94, 97204 Höchberg.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, der Niederlegung des Ehrenamtes als Marktgemeinderätin von Frau Gabriele Ries mit Ablauf des 24.7.2018 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Personalangelegenheiten; Verkürzung von Stufenlaufzeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.06.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Tarifbeschäftigten des Marktes Höchberg sind nach dem TVöD in den jeweiligen Entgeltgruppen eingruppiert. Alle Entgeltgruppen 2 bis 15 umfassen 6 Stufen. Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt.

Verfügt der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2. Verfügt er/sie über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb der gleichen Arbeitsgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):

Stufe 2 nach einem Jahr
Stufe 3 nach zwei Jahren
Stufe 4 nach drei Jahren
Stufe 5 nach vier Jahren
Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.

Gemäß § 17 Abs. 2 TVöD kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 bei Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen jeweils verkürzt werden. Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verlängert werden.

Nach den Protokollerklärungen zu § 17 TVöD bestehen die Instrumente der materiellen Leistungsanreize wie das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD und der leistungsbezogene Stufenaufstieg unabhängig voneinander und dienen unterschiedlichen Zielen. Leistungsbezogene Stufenaufstiege unterstützen insbesondere die Anliegen der Personalentwicklung.

Klarstellend teilte das Staatsministerium des Innern mit Schreiben vom 26.3.2018 mit, dass für die Verkürzung von Stufenlaufzeiten ein Grundsatzbeschluss des Marktgemeinderates nötig ist. Da diese Entscheidung nicht gemäß Artikel 43 Satz 1 und Absatz 2 GO dem 1. Bürgermeister bzw. einem beschließenden Ausschuss unterliegt. Die besondere Zuständigkeitsregelung für Beamte ab Besoldungsgruppe A 9 bzw. Arbeitnehmer ab Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrages findet auf die Verkürzung der Stufenlaufzeit keine Anwendung. Die Zuständigkeit richtet sich nach den allgemeinen kommunalen Richtlinienregelungen über die Organzuständigkeit. Damit ist sie gemäß Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GO dem Gemeinderat vorgehalten. Diese Regelung umfasst die Beschlussfassung über die allgemeine Regelung der Bezüge der Gemeindebediensteten, dieser Aufgabenbereich kann nach dieser Vorschrift nicht auf beschließende Ausschüsse übertragen werden. Auch stellt sie keine dem 1. Bürgermeister obliegende laufende Angelegenheit dar.

Hat der Marktgemeinderat die Grundsatzentscheidung getroffen, dass und in welchem Umfang Stufenlaufzeiten verkürzt werden dürfen, stellt die konkrete Entscheidung im Einzelfall eine laufende Angelegenheit gemäß Art. 37 GO dar, die dem 1. Bürgermeister obliegt, dieser muss sich dabei an die in der Grundsatzentscheidung des Gemeinderats getroffenen allgemeinen Vorgaben halten. Zu den Stufenlaufzeitverkürzungen hat auch der Arbeitgeberverband bereits in der Vergangenheit einschlägige Hinweise erteilt.

Danach ist

  • Die Messlatte für eine Verkürzung und Verlängerung der Stufenlaufzeit sehr hoch.

  • Kann es sich bei den von einer Verkürzung der Stufenlaufzeit betroffenen Beschäftigten nur um eine relativ kleine Zahl von Mitarbeitern handeln.

  • Empfiehlt es sich wegen der aus einer Verkürzung der Stufenlaufzeit folgenden erheblichen dauerhaften Belastung für das Personalbudget das Instrument des vorgezogenen Stufenaufstiegs sehr zurückhaltend einzusetzen.

Auch das Bundesministerium des Innern wies in der Vergangenheit darauf hin, dass die Verkürzung der Stufenlaufzeit aufgrund der großen finanziellen Auswirkungen und der stark veränderten Personalentwicklungsperspektive eines Arbeitnehmers, der dann sehr früh möglicherweise die Endstufe seiner Entgeltgruppe erreicht, zurückhaltend genutzt werden sollte. Gleichwohl hat es sich in der Praxis, insbesondere in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass unter Berücksichtigung des deutlicher werdenden Fachkräftemangels die Instrumente der Personalgewinnung unbedingt notwendig sind.

Die Verwaltung hat von dem Instrument der Stufenlaufzeitverkürzung sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht. Verkürzungen wurden seit 2005 nur in drei Fällen ausgesprochen. In diesen Fällen wurde mit entsprechenden positiven Stellungnahmen der Personalverantwortlichen eine Verkürzung der Laufzeit bis auf die Hälfte der regelmäßigen Zeit vorgenommen. Diese Vorgehensweise entspricht auch den Empfehlungen des Ministeriums. Um in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels weiterhin konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen zu bieten, bittet die Verwaltung den Marktgemeinderat um die Beschlussfassung darüber, die bisherige Vorgehensweise weiter aufrecht zu erhalten. Die Verwaltung wird hier weiter die Empfehlungen des Ministeriums befolgen und bei der Auswahl einen strengen Maßstab anlegen. Weiterhin sollte nach den Empfehlungen des Ministeriums auch die Verkürzung der Stufenlaufzeit auf die Hälfte der Zeit begrenzt werden.

Beschluss

Die Verwaltung wird gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 TVöD zur Verkürzung von Stufenlaufzeiten bis maximal zur Hälfte der regelmäßigen Stufenlaufzeit ermächtigt. Bei der Auswahlentscheidung ist ein strenger Maßstab anzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Vergabe - Neubau einer Kulturscheune - Rohbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.06.2018 ö 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.04.2018 den Bau einer Kulturscheune im Wallweg 3 beschlossen.

Art der Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung
Zur Abgabe eines Angebots
aufgeforderte Firmen
entfällt
Eröffnungstermin
25.06.2018
Abgegebene Angebote
5
Auszuschließende Angebote
Keine
In der Wertung verbleibende Angebote
5
Vergabevorschlag
Schirmer
Hoch- und Tiefbau GmbH
An der Spielleite 12
97294 Unterpleichfeld

Vergabesumme
548.523,34 €

Das Ergebnis der Ausschreibung wird dem Marktgemeinderat bekannt gegeben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Vergabe der Rohbauarbeiten an die Firma Schirmer Hoch- und Tiefbau GmbH, An der Spielleite 12, 97294 Unterpleichfeld, zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 25.06.2018 in Höhe von 548.523,34 € brutto vorbehaltlich eines positiv verlaufenden Aufklärungsgesprächs nach §  15 VOB, das noch durchgeführt werden muss.

Eine Beauftragung der Firma erfolgt vorbehaltlich einer vorzeitigen Maßnahmenbewilligung oder eines positiven Förderbescheids durch die Regierung von Unterfranken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.06.2018 ö 5

Sachverhalt

1. Bürgermeister Peter Stichler gibt den Sicherheitsbericht der Polizeiinspektion Würzburg-Land für das Kalenderjahr 2017 bekannt. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dieser im Ratsinformationssystem nochmals bereitgestellt wird.

Anschließend verliest der 1. Bürgermeister die Dankschreiben der Arbeiterwohlfahrt der Höchberger Tafel, der Musikfreunde Höchberg und der Turngemeinde Höchberg zur Vereinsförderung 2018.

Den Mitgliedern des Marktgemeinderates wird die Besetzung der Konrektorenstelle an der Ernst-Keil-Schule bekannt gegeben.

Weiterhin informiert der 1. Bürgermeister darüber, dass das Hotel Frankenhof nunmehr verkauft wurde und nach den erfolgten Umbaumaßnahmen als Hotel Garni weiterbetrieben wird.

3. Bürgermeister Bernhard Hupp bemängelt nochmals die Einfahrtsituation an der Schrankenanlage der Sparkasse Höchberg. 1. Bürgermeister Peter Stichler stellt hierzu ausführlich die Sachlage dar.

Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther bedankt sich für die Umbauarbeiten am Fußgängersteg.

Marktgemeinderat Martin Benthe weist darauf hin, dass er in der nächsten Sitzung des Marktgemeinderates einen Antrag zum Verbot privater Feuerwerke im Ortsgebiet stellen wird. Er bittet bereits im Vorfeld die Fraktionen des Marktgemeinderates um Beratung.

Weiterhin wird auf Hinweis von Marktgemeinderat Benthe über die Nutzung des Parkplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1 an der Bundesstraße 8/27 im Hinblick auf die angeordnete Parkzeit von 10 Stunden diskutiert. In diesem Zusammenhang weist 1. Bürgermeister Peter Stichler auf die sich im Eigentum des Marktes Höchberg befindliche Grünfläche an der Aschaffenburger Straße hin, die als Parkfläche, insbesondere für Beschäftigte im Ortsgebiet, nutzbar wäre. Insbesondere nach einer Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 1 und dem damit verbundenen Wegfall der vorhandenen Parkmöglichkeit wäre hier entsprechender Ersatz zu schaffen.

Abschließend weist Marktgemeinderat Benthe noch auf die widersprüchliche Beschilderung im Baustellenbereich der B 8/27 hin. Seinen Beobachtungen nach gehen Autofahrer aus Richtung Kist am Baustellenbeginn fälschlicherweise davon aus, dass eine Weiterfahrt Richtung Würzburg nicht möglich wäre. Die Verwaltung wird hier das Straßenbauamt Würzburg informieren.

Datenstand vom 09.07.2018 11:11 Uhr