Datum: 24.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigung des nachrückenden Marktgemeinderates Berthold Friedrich
2 Sozialer Wohnungbau - Herrenweg 3
3 Entwicklung Nahversorgung Hexenbruch
4 Altortsanierung - Städtebauförderung; Bedarfsmeldung für das Jahr 2019
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bauleitplanung der Gemeinde Waldbüttelbrunn | 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesäcker 4.1" | Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; 6. Änderung des Bebauungsplanes "Mehle II" | Abwägung der im Rahmen der nochmaligen Beteilung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
7 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung 3. Änderung des Bebauungsplanes "Seeweg" | Billigungs- und Auslegungsbeschluss
8 Erschließung Greinbergweg - Vergabe Rohrleitungsmontage für die Erneuerung der Wasserleitung
9 Berichte und Anfragen

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1. Vereidigung des nachrückenden Marktgemeinderates Berthold Friedrich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.07.2018 ö 1

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.6.2018 beschlossen, der Niederlegung des Ehrenamtes als Marktgemeinderätin von Frau Gabriele Ries zuzustimmen.

Mit Schreiben vom 4.7.2018 wurde Herr Berthold Friedrich als nächster Listennachfolger aufgefordert, die Annahme der Wahl als Marktgemeinderat zu erklären.

Herr Berthold Friedrich hat mit Schreiben vom 11.7.2018 mitgeteilt, dass er bereit ist, die Wahl anzunehmen und den Eid gemäß Artikel 31 der Gemeindeordnung zu leisten.

Herr Berthold Friedrich wird vom Vorsitzenden gemäß Artikel 31 der Gemeindeordnung für den Freistaat feierlich vereidigt.

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2. Sozialer Wohnungbau - Herrenweg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.07.2018 ö 2

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 27.06.2017 wurden erste Konzeptideen zur Umnutzung des ehemaligen Jugendzentrums im Herrenweg 3 zu sozialem Wohnungsbau vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt Fördermöglichkeiten zu prüfen.

Ein geeignetes Programm ist das KommWFP (Kommunale Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern). Hierfür ist das Sachgebiet Wohnungswesen bei der Regierung v. Ufr. zuständig mit dem das Projekt abgesprochen wurde.
Hierbei sind grundsätzlich Baukosten i.H.v. 2.000 Euro pro m² förderfähig. In Innerortslagen und bei Sanierungen kann mit einem Zuschlag gerechnet werden.
Da die Kosten einer Sanierung die förderfähigen Baukosten weit überschreiten würden und auch die Zuschnitte der Wohnungen im Bestand nicht optimal waren, hat die Reg. v. Ufr. eine Vergleichsberechnung und Planung für einen Neubau angeregt.
In der Sitzung wird das Architekturbüro stahl.lehrmann beide Planungen (Neubau und Sanierung) vorstellen.
Die vorläufigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen nach dem KommWFP stehen im RIS zur Verfügung.

In der Sitzung soll grundsätzlich ein Meinungsbild zur weiteren Vorgehensweise abgestimmt werden.

Es erfolgt eine ausführliche Diskussion über die drei ausgearbeiteten Varianten. Die Präsentation und die Kostenberechnungen werden den Mitgliedern des Marktgemeinderates für eine spätere Beschlussfassung zur Verfügung gestellt.

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3. Entwicklung Nahversorgung Hexenbruch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.07.2018 ö 3

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde den Marktgemeinderäten die Möglichkeiten der Entwicklung eines Lebensmittelmarktes auf dem Parkplatzgelände des Mainlandzentrums vorgestellt.

Dem voraus ging eine Standort- und Potentialanalyse für eine Nahversorgung am Hexenbruch, welche den Standort am Mailandzentrum als am geeignetsten und für einen Betreiber nachhaltig umsetzbar hervorbrachte.

Der Marktgemeinderat hat die Zusagen eines möglichen Betreibers und dessen Planungen für den Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Café und die Möglichkeit im Obergeschoß Räume für die Schulentwicklung zu schaffen zur Kenntnis genommen und beschlossen diese grundsätzlich weiter zu verfolgen.
Mittlerweile wurden weitere Gespräche mit dem Betreiber und einem Projektentwickler geführt. Gemeinsam mit der Verwaltung wurde nunmehr eine Kostenschätzung erarbeitet und die notwendigen Maßnahmen im Umfeld konkretisiert.

Dem Marktgemeinderat wird der aktuelle Sachstand einschließlich Bau-, Verkehrs- und Kostenplanung erläutert.

Eine Entscheidung des Marktgemeinderates ist im Oktober 2018 vorgesehen. Die komplette Verkehrsplanung sollte durch das Planungsbüro bis dahin dem Marktgemeinderat vorgestellt und erläutert werden.

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4. Altortsanierung - Städtebauförderung; Bedarfsmeldung für das Jahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.07.2018 ö 4

Sachverhalt

Im Rahmen der Zuwendungsverfahren des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms IV „Aktive Zentren“ ist dem Fördermittelgeber, vertreten durch die Regierung von Unterfranken, eine Bedarfsmeldung mit dem vorgesehenen Jahresprogramm an Maßnahmen vorzulegen.
Es sind die Maßnahmen einzeln aufgeführt, deren Durchführung von der Gemeinde im Jahr 2019 beabsichtigt sind. Bei den genannten Kosten handelt es sich um die förderfähigen Kosten. Diese wurden als Schätzung ermittelt. Die darauffolgenden Jahre sind ebenfalls darzustellen.
Der Beschluss über den Jahresantrag zur Städtebauförderung stellt eine Absichtserklärung über den Fortgang der Altortsanierung gegenüber dem Fördermittelgeber dar. Es handelt sich um eine Sammelübersicht. Der Beschluss über die Durchführung einer einzelnen Maßnahme wird hierdurch nicht ersetzt, sondern muss separat gefasst werden.

Am 20.07.2018 findet ein Termin bei der Regierung von Unterfranken zur Abstimmung der Bedarfsmitteilung statt. Die Maßnahmen, die für 2019 gemeldet werden, sollen in der Sitzung beschlossen werden.

Beschluss

Die Altortsanierung soll im Jahr 2019 mit folgenden Maßnahmen fortgeführt werden:

Workshop/Wettbewerb Areal Evang. Kirche
20.000 €
Sanierung/ Umnutzung ehem. JUZ
850.000 €
Buswartehäuschen Hauptstraße
30.000 €


Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsmitteilung in Höhe 9 00.000 Euro förderfähigen Kosten bei der Regierung von Unterfranken anzumelden. Die Maßnahmen sind in den Haushalt 2019 einzustellen. Über die einzelnen Maßnahmen sind gesonderte Beschlüsse durch das jeweilige Gremium zu fassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
3. Bürgermeister Bernhard Hupp übernimmt den Vorsitz.

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bauleitplanung der Gemeinde Waldbüttelbrunn | 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesäcker 4.1" | Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.07.2018 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Waldbüttelbrunn hat am 19.03.2018 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kiesäcker 4.1“ beschlossen. Anlass dieser Änderung ist das Inkrafttreten der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) am 01.03.2018.

Lageplanausschnitt:


Bei der Aufstellung des inzwischen rechtskräftigen Bebauungsplanes „Kiesäcker 4.1“ wurden im Sondergebiet die zulässigen Einzelhandelsnutzungen entsprechend der Vorgaben des LEP Bayern begrenzt. Durch die Teilfortschreibung des LEP wurde der zulässige Rahmen nun erhöht. Statt einem Nahversorgungsbetrieb bis 1.200 m² Verkaufsfläche sind nun zwei derartige Betriebe zulässig. Zudem ist ein Zusammenrechnen der Verkaufsflächen im Sinne einer Agglomeration erst ab drei Einzelhandelsbetrieben vorzunehmen.

Ziel der Gemeinde Waldbüttelbrunn ist es nun, den nach dem LEP zulässigen Rahmen auszuschöpfen und den Bebauungsplan entsprechend anzupassen.

Die Belange des Marktes Höchberg werden durch die oben genannte Änderung nicht berührt bzw. beeinträchtigt.

Die Verwaltung empfiehlt, der Gemeinde Waldbüttelbrunn mitzuteilen, dass keine Bedenken bestehen. Weitere Informationen zum Planungsgebiet liegen dem Markt Höchberg nicht vor.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt , bei der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kiesäcker 4.1“ der Gemeinde Waldbüttelbrunn im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB keine Einwände zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Peter Stichler ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; 6. Änderung des Bebauungsplanes "Mehle II" | Abwägung der im Rahmen der nochmaligen Beteilung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.07.2018 ö 6

Sachverhalt

1. Bürgermeister Peter Stichler übernimmt wieder den Vorsitz.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.09.2017 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Mehle II“ im Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 05.12.2017 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 09.10.2017 mit Begründung lag in der Zeit vom 24.01.2018 bis einschließlich 28.02.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Bedingt durch die im Rahmen dieser Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Hinweise und die hierzu gefassten Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses am 10.04.2018 und am 12.06.2018 wurde der Planentwurf geändert. Dies hatte die Durchführung eines nochmaligen Beteiligungsverfahrens gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Folge. Der Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß Beschluss des Bau- und Umweltausschusses auf zwei Wochen reduziert. Zudem konnten bezugnehmend auf § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur Stellungnahmen zu den Änderungen abgegeben werden.

Seitens der Öffentlichkeit sind innerhalb der o. g. Frist keine Stellungnahmen abgegeben worden. Die einzig am Verfahren beteiligte Behörde (Landratsamt Würzburg) hat mit Schreiben vom 05.07.2018 eine Stellungnahme vorgelegt, welche beschlussmäßig zu behandeln ist.

Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg vom 05.07.2018
(Originaltext der Stellungnahme)

B  Textliche Festsetzungen:

3. Es wird empfohlen die Straßennamen der Wohnsammelstraße in Klammer mit aufzuführen, damit für die Planer und Bauherrn klar ist an welche der angrenzenden Straßen diese Festsetzung eingehalten werden muss (Der Begriff Wohnsammelstraße ist noch aus dem ersten ursprünglichen Bebauungsplan, zu diesem Zeitpunkt gab es ja noch keine Straßennamen für die neu zu errichtenden Straßenzüge).
Immissionsschutz

Der Planer „Auktor Ingenieur GmbH“ hat im Auftrag der Gemeinde Höchberg in den kürzlich vorgelegten Planunterlagen die Vorschläge für Festsetzungen aus der immissionsschutzfachlichen Stellungnahme vom 15.03.2018 übernommen. Es wurden die Festsetzungen zum Lärmschutz entsprechend geändert.

2. Standort: Der bestehende Bebauungsplan weist allgemeines Wohngebiet aus. Südlich der betreffenden Flurstücke liegt die „Bürgermeister-Seubert-Straße“ etwas erhöht. Westlich, am Ende der Straße „Im Wiesengrund“ befindet sich eine Kindertagesstätte auf dem Flurstück 3926/13. Nördlich davon liegen Einfamilienwohnhäuser mit Stellplätzen im allgemeinen Wohngebiet.

3. Beurteilung: Aus immissionsschutzfachlicher Sicht spricht nichts gegen die 6. Änderung des Bebauungsplanes Mehle II. Weitere Festsetzungen sind nicht veranlasst.  

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Immissionsschutzes zur Kenntnis und beschließt hinsichtlich den Straßenbezeichnungen der einzelnen Straßenabschnitte der Wohnsammelstraße, dass diese nachrichtlich in die Planung mit aufgenommen werden.

Da mit den obigen Beschlüssen nur nachrichtliche Ergänzungen erfolgen, kann nun der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der von der Auktor Ingenieur GmbH, Berliner Platz 9, 97080 Würzburg, ausgearbeiteter Bebauungsplan „Mehle II - 6. Änderung“ vom 09.10.2018, zuletzt geändert am 12.06.2018, mit Begründung wird nachrichtlich ergänzt und so in der Fassung vom 24.07.2018 als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung 3. Änderung des Bebauungsplanes "Seeweg" | Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.07.2018 ö 7

Sachverhalt

Das vorgenannte 3. Änderungsverfahren des Bebauungsplanes „Seeweg“ hat der Marktgemeinderat mit Beschluss vom 24.01.2017 in die Wege geleitet.

In der Folgezeit fanden verschiedene Gesprächstermine mit den Vertretern der Kath. Kirchenstiftung St. Norbert hinsichtlich des Umfangs und der Dichte der Bebauung statt. Grundlage für den nun vom Stadtplanungsbüro Wegner ausgearbeiteten neuen Entwurf bilden noch immer die Vereinbarungen des interfraktionellen Gespräches vom 07.11.2017 und der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 12.12.2017.
Im Vergleich zu dem in der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss vom 09.01.2018 vorgestellten Planentwurf wurden jedoch Anpassungen  in den Bereichen Baugrenzen/Baulinien, Abstandsflächen und Grundflächenzahl vorgenommen. Diese aktualisierte Fassung des Bebauungsplanentwurfes wird heute dem Gremium vorgestellt.

Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf:



Die Bebauungsplanänderung dient der Nachverdichtung; deshalb wird diese im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB kann in dieser Verfahrensart verzichtet werden. Als nächster Schritt erfolgt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB).  

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Seeweg“ in der Fassung vom 11.07.2018 mit Begründung und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Büro Wegner Stadtplanung, Veitshöchheim mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Erschließung Greinbergweg - Vergabe Rohrleitungsmontage für die Erneuerung der Wasserleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.07.2018 ö 8

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.02.2018 die Tiefbauleistungen für die Erschließung des Greinbergweges vergeben, am 20.03.2018 wurde die Materiallieferung an die Fa. Richter & Frenzel vergeben.

Die Verwaltung hat Preise für die Montage der Wasserhauptleitung samt Hausanschlüssen und Armaturen zur Erneuerung der Wasser-Hauptleitung ausgeschrieben.

Art der Ausschreibung
beschränkt
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
6
Eröffnungstermin
19.07.2018, 11:00 Uhr
Abgegebene Angebote
2
Auszuschließende Angebote
keine
In der Wertung verbleibende Angebote
2
Vergabevorschlag
Firmengruppe Göbel
Hassold GmbH
Winterhäuser Straße 99
97084 Würzburg
Vergabesumme
55. 302,44 €

Eine Vergabe für die Montage der Wasserhauptleitung samt Hausanschlüssen und Armaturen ist zu beschließen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Vergabe für die Montage der Wasserhauptleitung samt Hausanschlüssen und Armaturen für die Erneuerung der Wasser-Hauptleitung im Greinbergweg an die Firma Firmengruppe Göbel, Hassold GmbH, Winterhäuser Straße 99, 97084 Würzburg zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 18.07.2018 mit einer geprüften Bruttoangebotssumme von 55.302,44 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
3. Bürgermeister Bernhard Hupp ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

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9. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.07.2018 ö 9

Sachverhalt

1. Bürgermeister Peter Stichler verliest die Dankschreiben des Krankenpflegevereins und des Kapellenbauvereins zur Vereinsförderung des Marktes Höchberg.

Anschließend gibt die Verwaltung die Entwicklung der zugelassenen Elektrofahrzeuge im Ortsgebiet bekannt.

Den Mitgliedern des Marktgemeinderates wird die Erhöhung des Einkaufspreises für das Wasser erläutert. 1. Bürgermeister Peter Stichler gibt dazu weitere Informationen.

Marktgemeinderat Walter Feineis erkundigt sich nach dem Baufortschritt beim Bauvorhaben Kulturscheune Wallweg. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Förderbescheid der Regierung von Unterfranken abgewartet werden muss.

Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther erkundigt sich nach möglichen baulichen Veränderungen im Gewerbegebiet. Hierzu gibt die Verwaltung ebenfalls einen Sachstandsbericht und erläutert die Planungen für die Leibnizstraße.

Datenstand vom 13.09.2018 17:14 Uhr