Datum: 25.09.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Besetzung der Ausschüsse
2 Feststellung des Jahresabschlusses 2017 für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Wasserversorgung/ Photovoltaikanlagen des Marktes Höchberg
3 Nachtragshaushaltssatzung 2018
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Gemeinde Kist | Integriertes Nachhaltiges Städtebauliches Entwicklungskonzept (INSEK) mit Vorbereitenden Untersuchungen (VU) | Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 139 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
5 Kalkulation der Gebühren für Friedhof- und Bestattungseinrichtung; Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung
6 Sozialer Wohnungsbau - Herrenweg 3;
7 Berichte und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Besetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 25.09.2018 ö 1

Sachverhalt

Nach erfolgter Vereidigung am 24.7.2018 rückt Herr Berthold Friedrich als Marktgemeinderat für die ausgeschiedene Marktgemeinderätin Gabriele Ries nach.

Die Fraktion Freie Wähler Höchberger Mitte wurde von der Verwaltung gebeten, von Ihrem Vorschlagsrecht zur Besetzung der Ausschüsse nach der Gemeindeordnung Gebrauch zu machen.

Nach der Gemeindeordnung hat die Fraktion zur Zusammensetzung der Ausschüsse ein Vorschlagsrecht. Die Bestellung anderer,  als der von den Parteien oder Wählergruppen vorgeschlagenen Personen ist nicht zulässig.

Die Fraktion Freie Wähler Höchberger Mitte hat vom Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und teilte nach der Fraktionssitzung am 20.9.2018 die Ausschussbesetzung mit. Danach wird Herr Berthold Friedrich die Positionen für Frau Gabriele Ries als Mitglied im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und stellvertretendes Mitglied im Bau- und Umweltausschuss übernehmen.

In der Sitzung teilt Herr Trunk mit, dass Herr Berthold Friedrich auch die Position von Frau Ries als Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss übernehmen wird und er selbst übernimmt den Sachausschuss Kindergarten.

Die Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat ist entsprechend zu ändern.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Besetzung der Ausschüsse nach dem Vorschlag der Fraktion Freie Wähler Höchberger Mitte vom 20.9.2018 und der heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Feststellung des Jahresabschlusses 2017 für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Wasserversorgung/ Photovoltaikanlagen des Marktes Höchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 25.09.2018 ö 2

Sachverhalt

Der Steuerberater des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) hat den Jahresabschluss für das Jahr 2017 gefertigt.

Aufgrund des Fehlens der Gewinnerzielungsabsicht besteht für alle BgAs des Marktes Höchberg keine Gewerbesteuerpflicht. Da kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde, fiel keine Körperschaftssteuer an.

Da Photovoltaikanlagen zu den Versorgungsbetrieben zählen, werden die Ergebnisse Wasserversorgung und Photovoltaikanlagen steuerlich in einem Betrieb zusammengefasst. Das Jahresergebnis 2017 entfällt wie folgt auf die beiden Sparten:

Wasserversorgung
- 106.287,38 €
Photovoltaikanlagen
+ 12.203,44 €
Summe
- 94.083,94 €

Auf den Verlust 2016 von 61.000 Euro folgt im Jahr 2017 eine Verschlechterung von 45.000 Euro und somit ein Verlust von 106.000 Euro. Wesentlich hierfür waren höhere Aufwendungen für den Unterhalt und Personal, denen gesunkene Einnahmen aus Wasserverkauf gegenüberstehen. Die Gebührenerhöhung um 24 ct/m³ wird erst ab dem 01.11.2017 eine ganzjährige Wirkung haben. Mit Ausnahme der Verwaltungskosten ist bei allen Aufwandsposten 2017 ein Kostenanstieg zu verzeichnen, dies war bereits im Vorjahr so.
Der spezifische Verlust beträgt rund 25 ct/m³. Die Gebührenerhöhung zum 01.11.2017 war somit dringend geboten. Aufgrund der Preissteigerung für den Wassereinkauf um 15 ct/m³ ab dem 01.01.2019 wird im nächsten Kalkulationszeitraum eine weitere Erhöhung der Wassergebühr anstehen.
Die Wasserverluste haben sich im Jahr 2017 von 10,9 % auf 12,6 % erhöht und liegen etwas über dem Normalbereich.

Auf Anfrage aus dem Gremium warum trotz steigender Investitionen die Wasserverluste zugenommen haben erläutert die Verwaltung die vermehrten Rohrbrüche an alten Schieberkreuzen und Rohrleitungen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt den Jahresabschluss 2017 des Betriebs gewerblicher Art Wasserversorgung / Photovoltaikanlagen des Marktes Höchberg mit:

Einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von
4.111.461,46 €
und

einem Jahresverlust lt. Bilanz von
94.083,94 €
einem Jahresverlust lt. Gewinn- und Verlustrechnung von
94.083,94 €
hiermit fest.


Der Jahresverlust 2017 von 94.083,94 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind weiterhin entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom 27.09.2011 zu verzinsen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Nachtragshaushaltssatzung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 25.09.2018 ö 3

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 27.02.2018 wurde die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2018 verabschiedet. Bestandteil des Haushaltsplans ist auch der Stellenplan.

Am 03.07.2018 hat der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss in seiner Sitzung die Höhergruppierung von zwei Arbeitnehmern beschlossen. Diese beiden Höhergruppierungen sind im Stellenplan nicht enthalten. Nach Art. 68 Abs. 2 Ziffer 4 Gemeindeordnung (GO) hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Arbeitnehmer in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

Da auf der Haushaltsstelle Deckungsreserve für Personalausgaben genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, muss mit der Nachtragshaushaltssatzung nur der Stellenplan geändert werden. Der geänderte Stellenplan ist im RIS einsehbar.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Stellenplan für das Jahr 2018:

NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG

des Marktes Höchberg
 Landkreis Würzburg
für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund der Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Höchberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:


§ 1  Nachtragshaushaltsplan

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.


       § 2  Inkrafttreten

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.


       Markt Höchberg,      



                                    (Siegel)


       Peter Stichler
       1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Gemeinde Kist | Integriertes Nachhaltiges Städtebauliches Entwicklungskonzept (INSEK) mit Vorbereitenden Untersuchungen (VU) | Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 139 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 25.09.2018 ö 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Kist wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Da die Erstellung eines INSEK Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Programm ist, definiert die Gemeinde Kist nun übergeordnete Ziele für den Gesamtort und detaillierte Ziele für das Ortszentrum; sie bestimmt insbesondere die Schwerpunktaufgaben der Zukunft und bindet die einzelnen Maßnahmen nachvollziehbar in eine langfristige Perspektive der Ortsentwicklung ein. Da die zu fördernden Maßnahmen in einem „Soziale Stadt Gebiet“  bzw. Sanierungsgebiet liegen müssen, werden zudem Vorbereitende Untersuchungen für den Altort Kist vorgenommen.

Die Belange des Marktes Höchberg werden durch die Erstellung eines INSEK bzw. die Durchführung von VU nicht berührt bzw. beeinträchtigt.  

Die Verwaltung empfiehlt, der Gemeinde Kist mitzuteilen, dass keine Bedenken bestehen bzw. keine Anregungen vorgebracht werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, zum Integrierten Nachhaltigen Entwicklungskonzept (INSEK) mit Vorbereitenden Untersuchungen (VU) der Gemeinde Kist im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB keine Bedenken bzw. Anregungen vorzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Kalkulation der Gebühren für Friedhof- und Bestattungseinrichtung; Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 25.09.2018 ö 5

Sachverhalt

Für Einrichtungen, die überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dienen, sollen Benutzungsgebühren erhoben werden. Bestattungseinrichtungen zählen zu diesen Einrichtungen. Das Gebührenaufkommen soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähige Kosten decken. Die Gebühren sind nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem die Gebührenschuldner die öffentliche Einrichtung benutzen.

Die Benutzungsgebühren für die Bestattungseinrichtungen des Marktes Höchberg wurden letztmals 2013 kalkuliert und zum 01.01.2014 angehoben. Hierbei wurde eine 75 %-ige Kostendeckung angestrebt. Im Protokoll zur MGR-Sitzung am 22.10.2013 wurde festgehalten, dass nach 5 Jahren eine Neukalkulation stattfinden und eine erneute Anhebung der Friedhofsgebühren auf 80 % Kostendeckungsgrad erfolgen soll.
Auch die Kommunalaufsicht des Landkreises Würzburg hat bei den letzten beiden Haushaltsprüfungen darauf hingewiesen, die Friedhofsgebühren neu zu kalkulieren, da der Kostendeckungsgrad zu gering ist.

Bei Friedhöfen hat die Gemeinde einen Ermessensspielraum für Grünanlagen und Wege oder für besonderen denkmalpflegerischen Aufwand, einen Teil der Gesamtkosten aus den allgemeinen Haushaltsmitteln zu decken. Deshalb wurde in der Kalkulation für den Markt Höchberg von den durch Grabgebühren zu finanzierenden Kosten für Friedhofsunterhalt 20 % als Gemeindeanteil abgezogen.

Die Kämmerin, Frau Grund stellt anhand einer Präsentation die aktuelle Kalkulation vor. Die neue Friedhofsgebührensatzung steht als Entwurf im Beschlussvorschlag. Die Präsentation wird den Marktgemeinderäten im RIS zur Verfügung gestellt.
Eine Beschlussfassung ist noch in diesem Jahr vorgesehen.

Freitext nach TOP

Eine Beschlussfassung soll in einer der nächsten Marktgemeinderatssitzungen erfolgen.

zum Seitenanfang

6. Sozialer Wohnungsbau - Herrenweg 3;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 25.09.2018 ö 6

Sachverhalt

Nach einem weiteren Gespräch mit der Regierung von Unterfranken hinsichtlich der Förderungen wird die Verwaltung das Gremium über die neue Sachlage informieren.

Nachdem vom Sachgebiet Wohnungsbau in der Regierung von Unterfranken angeregt wurde, neben einer Sanierung auch eine Variante hinsichtlich eines Neubaus zu überprüfen, hat der Markt Höchberg dies veranlasst und in seiner Sitzung am 24.07.2018 darüber beratschlagt.

Nach internen Rücksprachen zwischen Wohnbau- und Städtebauförderung wurden Anfang August die Vertreter des Marktes Höchberg nochmals zu einem gemeinsamen Gespräch in die Regierung gebeten. Bei diesem Gespräch wurde eindringlich seitens der Städtebauförderung darauf hingewiesen, dass nur eine Sanierung aus ihrer Sicht in Frage kommt. Die Gemeinde hätte im Rahmen der Städtebausanierung hier eine Vorbildfunktion inne. Um die Kosten im Hinblick auf eine Sanierung wirtschaftlich zu gestalten wurde seitens der Wohnraumförderung sowie der Städtebauförderung ein Entgegenkommen angeboten:
Auf eine barrierefreie Erschließung (Aufzug) kann verzichtet werden
Die hierfür notwendigen Flächen können als Wohnbaufläche genutzt werden.

Erster Bürgermeister Peter Stichler stellt hierzu fest, dass aus seiner Sicht daher nur noch eine Sanierung des Gebäudes in Frage kommt.
Marktgemeinderat Timo Koppitz ist der Ansicht, dass eine Sanierung unter der Voraussetzung einer höheren Wohnraumnutzung akzeptabel ist.
Marktgemeinderat Johannes Väthjunker hält fest, dass über eine Nutzung als sozialer Wohnungsbau nach Vergleich der Fördermöglichkeiten entschieden werden kann.

Im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise wird seitens der Verwaltung nachdem die aktualisierten Kosten vorliegen, eine Vergleichsaufstellung der Förderkosten dem Marktgemeinderat zur Entscheidungsfindung  vorgelegt.

zum Seitenanfang

7. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 25.09.2018 ö 7

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Peter Stichler informiert über die Sachlage und die Geschehnisse der vergangenen Woche um die Situation der Wasserverunreinigung.
Marktgemeinderat Walter Feineis regt an, für die Freiwillige Feuerwehr wieder eine Ausrüstung anzuschaffen, um die Bürger selbst informieren zu können. Dritter Bürgermeister Bernhard Hupp erkundigt sich, ob es einen Notfallplan für solche Ereignisse gibt. Erster Bürgermeister Peter Stichler bestätigt dies.

Erster Bürgermeister Peter Stichler informiert über die letzten Gespräche mit den Vertretern von tegut und dass hinsichtlich der zu klärenden Punkte hier ein positives Signal von deren Seite kam. Entsprechend werden die Modifikationen in den Vertrag eingearbeitet. In einer der kommenden Sitzungen wird sich der Marktgemeinderat hiermit beschäftigen, da eine Beschlussfassung in diesem Jahr notwendig ist.

Marktgemeinderat Thomas Scheder fragt an, ob es sich bei dem eingebauten Asphalt bei der Sanierung der „B 8 / B 2“7 um einen sogenannten Flüsterasphalt handelt. Dies wird nach Kenntnisstand der Verwaltung bejaht. Herr Scheder lobt in der Fortführung die zügige Bauausführung.
Er weist aber darauf hin, dass aus seiner Sicht die „intelligente Ampelschaltung“ an der Ausfahrt „Hauptstraße“ zur „Aschaffenburger Straße“ nun leider nicht mehr funktioniert bzw. noch nicht wieder programmiert ist. Die Verwaltung wird diesbezüglich Kontakt mit dem Straßenbauamt aufnehmen.
Marktgemeinderat Bernd van Elten bestätigt als Anwohner der Aschaffenburger Straße, dass der Asphalt leiser erscheint und aus seiner Sicht eine Temporeduzierung auf 50 km/h weiterhin gut funktionieren würde. Aus seiner Sicht ist die jetzige Ampelschaltung am Ortseingang Nord mehr als ungünstig, da sie sogar einen Rückstau auf die Bundesstraße verursacht.
Marktgemeinderat Johannes Väthjunker erklärt, dass er selbst nach einem anerkannten, objektiven Messverfahren eine Lärmminderung in der Nacht von – 5 bis 6 dB und – 4 dB tagsüber festgestellt hat. Allerdings ist bei den Spitzenwerten, die meist durch LKWs verursacht werden, keine Verbesserung eingetreten.
Marktgemeinderat Timo Koppitz hält nach seinen Erfahrungen eine zusätzliche Temporeduzierung auf 50 km/h für empfehlenswert.
Erster Bürgermeister Peter Stichler weist darauf hin, dass man im Zuge solcher Überlegungen auch eine positive Stellungnahme des Marktes Höchberg hinsichtlich des Neubaus der „B 26n“ überlegen sollte.
Marktgemeinderat Walter Feineis regt an, zunächst die Fertigstellung der Bauarbeiten der A 3 abzuwarten.

Marktgemeinderat Matthias Rüth weist auf das vermehrte Abstellen von Anhängern jeglicher Art im Ortsgebiet hin. Er bittet die Verwaltung um eine klare, schriftliche  Darstellung der rechtlichen Situation (inklusive Quellen etc.) und gegebenenfalls möglicher Maßnahmen.

Marktgemeinderat Walter Feineis weist darauf hin, dass hinsichtlich der Sanierung der Treppenanlage am „Kalkofenweg“ / „Klinggraben“ noch eine Entscheidung zu treffen ist.

Marktgemeinderat Martin Benthe erkundigt sich nach dem Zeitplan für die Bauarbeiten in der „Sonnemannstraße“, den Fortschritt hinsichtlich des Baus auf der „Fl.Nr. 1“ und den Bauarbeiten des sozialen Wohnungsbaus am „Klettenrain“.
Bauamtsleiter Alexander Kahn erläutert, dass in der „Sonnemannstraße“ der Kanal- und Wasserleitungsbau weitestgehend abgeschlossen ist und in ca. zwei Wochen mit dem Deckenbau begonnen wird. Hinsichtlich der „Fl.Nr. 1“ befindet sich die Erstellung des Bebauungsplans in den Endzügen, der Satzungsbeschluss soll noch in diesem Jahr erfolgen. Nach Kenntnisstand der Verwaltung bewegen sich die Bauarbeiten des sozialen Wohnungsbaus am „Klettenrain“ im Zeitplan.
 

Datenstand vom 08.10.2018 13:06 Uhr