Datum: 05.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Einbringung des Haushaltsentwurfs 2019
2 Mainlandfreizeitbad Höchberg; Anpassung der Eintrittspreise zum 1.4.2019
3 Vergabe der Tiefbauleistungen - Oberflächensanierung "Albrecht-Dürer-Straße" Abschnitt II, "Friedrich-von-Spee-Straße" bis Einmündung "Hans-Sachs-Straße"
4 Albrecht-Dürer-Straße - BA II - Planung
5 Bestätigung des Feuerwehrkommandanten sowie seines Stellvertreters nach dem bayerischen Feuerwehrgesetz
6 Berichte und Anfragen

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1. Einbringung des Haushaltsentwurfs 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 05.02.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplans 2019 wird in der Sitzung anhand der wichtigsten Eckpunkte erläutert.

Die Mitglieder des Marktgemeinderates können den Haushaltsentwurf ab dem 05.02.2019 im RIS einsehen.

In der MGR- Sitzung am 26.02.2019 soll der Haushalt beraten werden. Die Haushaltsverabschiedung ist für den 26.03.2019 geplant.

1. Bürgermeister Peter Stichler weist darauf hin, dass in den vergangenen Jahren eine vorberatende Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses zum Haushalt eingeplant war. Die Mitglieder des Marktgemeinderates nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass im Haushaltsjahr 2019 auf diese vorberatende Sitzung des Ausschusses verzichtet wird. Die Behandlung der Haushaltsanträge wird direkt in der Sitzung des Marktgemeinderates am 26.2.2019 erfolgen.

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2. Mainlandfreizeitbad Höchberg; Anpassung der Eintrittspreise zum 1.4.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 05.02.2019 ö 2

Sachverhalt

Der Markt Höchberg betreibt seit 1976 das Mainlandbad. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Entwicklung der erzielten Gesamteinnahmen über einen längeren Zeitraum wurden ausführlich in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses am 7.10.2014 sowie in der Sitzung des Marktgemeinderates am 21.10.2014 behandelt.

Die Benutzungsgebühren wurden am 1.4.1996 um ca. 20 Prozent erhöht, bei der Euroumstellung zum 1.1.2002 wurden nur geringste Rundungen beschlossen. Eine leichte Anpassung der Eintrittspreise erfolgte mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 22.5.2007. Durch gleichzeitig mitbeschlossene Vergünstigungen im Bereich der Familienkarten führte diese Anpassung jedoch nicht zu einer spürbaren Erhöhung der Gesamteinnahmen.

Zum 1.1.2015 wurden dann die Preise durchschnittlich um ca. 10 bis 20 Prozent erhöht, dabei wurden auch aus Sicht der Verwaltung zu starke Ermäßigungen angeglichen. Gleichzeitig wurden auch die Pauschalen für die Beckennutzung zum 1.1.2015 angepasst.

Die letzte Anpassung der Benutzungsgebühren erfolgte dann mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 13.12.2016 mit Wirkung zum 1.4.2017. Damals wurde die mit der Nutzung von Einzel- und Zehnerkarten verbundene Badezeit aufgehoben, die künftigen Eintrittspreise galten dann jeweils für eine Tageskarte. Diese Regelung hat sich bei zahlreichen Bädern bereits durchgesetzt.

Zusätzlich zu den festgesetzten Gebühren wurde ein besonderer Tarif für Früh- und Spätschwimmen eingeführt. Dieser wird nach Auskunft der Schwimmmeister sehr gut angenommen.

Die Verwaltung hat bereits 2016 darauf hingewiesen, dass die Eintrittsgebühren weiterhin auch in regelmäßigen Abständen und in kleinen Schritten angepasst werden sollten. Mit der jetzigen vorgeschlagenen Anpassung der Eintrittspreise um ca. 6 Prozent soll lediglich annähernd der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes angeglichen werden.

Im Haushaltsplan 2018 war für den Unterabschnitt Mainlandbad ein Defizit im Verwaltungshaushalt von ca. 440.000,00 Euro vorgesehen. Die Einnahmen für Badegebühren waren mit 125.000,00 Euro veranschlagt. Bedingt durch die Anpassung der Eintrittspreise ab 1.4.2017 und natürlich den überragenden Sommer konnte die Haushaltsstelle mit ca. 161.000,00 Euro deutlich über dem Haushaltsansatz abgeschlossen werden.

Auch bei den mit der Erhöhung der Eintrittsgelder verbundenen Beckenpauschale wurde der im Haushalt 2018 vorgesehene Ansatz von 95.000,00 Euro deutlich überschritten. Hier ist mit Gesamteinnahmen von ca. 107.000,00 Euro zu rechnen.

Beliefen sich die Gesamteinnahmen aus Eintrittsgebühren und Beckenpauschalen in den Jahren 2014 noch zusammen auf 164.000,00 Euro bzw. im Jahr 2015 auf 185.000,00 Euro, waren es im Kalenderjahr 2018 insgesamt Einnahmen in Höhe von 267.000,00 Euro zu verzeichnen. Dabei muss natürlich die besondere Sommerzeit sowie auch weiterhin die Schließung des Nautilandschwimmbades in Würzburg, was zu einer gewissen Verlagerung der Besucher geführt hat, berücksichtigt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Benutzungsgebühren für das Mainlandfreizeitbad mit Wirkung zum 1.4.2019 wie folgt neu festzulegen. Die Tarifordnung für das Mainlandfreizeitbad ist entsprechend neu zu fassen.



Jugendliche
Rentner/Pensionäre
Erwachsene




Tageskarte
2,70 €
3,30 €
3,70 €






Zehner-Tageskarte
21,00 €
27,00 €
30,00 €






Jahreskarte
85,00 €
106,00 €
151,00 €






Familienkarte


7,50 €






Früh- u. Spätschwimmer


2,70 €






Pauschale großes Becken


98,00 €






Kleines Becken


53,00 €


Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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3. Vergabe der Tiefbauleistungen - Oberflächensanierung "Albrecht-Dürer-Straße" Abschnitt II, "Friedrich-von-Spee-Straße" bis Einmündung "Hans-Sachs-Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 05.02.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2017 die Oberflächensanierung in der „Albrecht-Dürer-Straße“, Bauabschnitt II, im Bereich „Friedrich-von-Spee-Straße“ bis zur Einmündung „Hans-Sachs-Straße“ beschlossen.

Im Vorfeld sollen Wasserschieberkreuze, Hausanschlussschieber, Straßenabläufe und defekte Anschlusskanäle ausgewechselt werden.

Gehwege werden samt Bordsteinen und Wasserrinnen erneuert, Straßenbeleuchtungsmasten werden ausgewechselt und auf LED Leuchtmittel umgestellt. Am Ende wird die Straßenoberfläche abgefräst und ein neuer Oberbelag aufgebracht.

In den gemeindeeigenen, zum „Alleeweg“ führenden Stichwegen werden die Treppenanlagen samt Kinderwagenfahrspuren und Treppengeländer erneuert, bevor auch hier ein neuer Oberbelag eingebaut wird.

Die Arbeiten wurden von der Verwaltung beschränkt ausgeschrieben. Die Submission ist für den 24.01.2019 angesetzt. Die Vergabe der Tiefbauleistungen ist zu beschließen.

Art der Ausschreibung
beschränkt
Zur Abgabe eines Angebots
aufgeforderte Firmen
10
Eröffnungstermin
24.01.2019
Abgegebene Angebote
8
Auszuschließende Angebote
keine
In der Wertung verbleibende Angebote
8
Vergabevorschlag
August Ullrich GmbH
August-Ullrich-Straße 25 – 27
97725 Elfershausen
Vergabesumme
565.494,90 €

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Vergabe der Tiefbauleistungen zur Oberflächensanierung im Bereich „Friedrich-von-Spee-Straße“ bis zur Einmündung „Hans-Sachs-Straße“ an die Firma August Ullrich GmbH, August-Ullrich-Straße 25 - 27, 97725 Elfershausen  zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 21.01.2019 mit einer geprüften Bruttoangebotssumme von 565.494,90 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Albrecht-Dürer-Straße - BA II - Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 05.02.2019 ö 4

Sachverhalt

Seitens der Bauverwaltung ist für das Jahr 2019 der zweite Bauabschnitt der Sanierung der „Albrecht-Dürer-Straße“ vorgesehen. Wie bereits in der Bau- und Umweltausschuss Sitzung am 14.11.2017 beraten und beschlossen, sollen die Straßenoberfläche, die Straßenentwässerung sowie die Gehwege saniert werden. In den gemeindeeigenen, zum „Alleeweg“ führenden Stichwegen werden die Treppenanlagen samt Kinderwagenfahrspuren und Treppengeländer erneuert.

Bei der Planung der Maßnahme wurde nunmehr seitens der Bauverwaltung auch über die Neuordnung des Kreuzungsbereichs „Albrecht-Dürer-Straße / Hans-Sachs-Straße“ nachgedacht. Ebenso wurde überlegt, inwieweit die Parksituation entlang der „Albrecht-Dürer-Straße“ vor allem aber im zentralen Parkplatzbereich (Mitte „Albrecht-Dürer-Straße“) neu organisiert werden kann.

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 11.12.2018 wurden diesbezüglich eine Vorplanung vorgestellt, die den Kreuzungsbereich Albrecht-Dürer-Straße / Hans-Sachs-Straße geordneter darstellt und eine neue Querungshilfe für Fußgänger schafft.

Weiterhin wurden für den Parkplatzbereich mögliche Planungsansätze dargestellt, deren Weiterentwicklung teilweise jedoch die Abtretung von Privateigentum vorausgesetzt haben.

Eine entsprechende Abfrage diesbezüglich erfolgte durch die Verwaltung, wobei eine Übertragung der Mülltonnenstellplätze nur von 1/3 der Eigentümer zugesagt wurde.

Seitens der Verwaltung wurde daraufhin die Planung angepasst, wobei nun aber 5 Stellplätze weniger entstehen. Die Reaktionen von Bürgerseite bezüglich des Spielplatzrückbaus sind unterschiedlich:
Sowohl Befürworter, die die Ergebnisse des Spielplatzkonzeptes (geringe Nutzung, unattraktiv) bestätigen, melden sich bei Verwaltung und Marktgemeinderat als auch Unterstützer, die den Erhalt des Spielplatzes mindestens aber der Grünfläche fordern. Entsprechend dieser Meinung wurde auch eine Variante ohne die Spielplatzfläche detailliert. Beide stehen im RIS dem Marktgemeinderat bereits vor der Sitzung zur Verfügung, werden aber von der Verwaltung auch vorgestellt. Beide Varianten beinhalten die vom Bau- und Umweltausschuss befürwortete Variante der Fahrbahneinengung zur Geschwindigkeitsreduzierung.
Der Marktgemeinderat soll in seiner Sitzung eine Ausbauvariante festlegen und die gesamte Planung für den BA II der Albrecht-Dürer-Straße beschließen.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat beschließt die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches „Albrecht-Dürer-Straße / Hans-Sachs-Straße“ wie vorgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Eine Umgestaltung des Parkplatz/Spielplatzbereiches erfolgt nicht. Eine Einengung der Fahrbahn soll durch Ausweisung offizieller Parkplätze entlang der Straßenfläche vorgenommen werden. Eine alternierende Parkfläche soll in der Albrecht-Dürer-Straße, Fahrrichtung Hans-Sachs-Straße, vorgesehen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Bestätigung des Feuerwehrkommandanten sowie seines Stellvertreters nach dem bayerischen Feuerwehrgesetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 05.02.2019 ö 5

Sachverhalt

Die Amtszeit des Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Höchberg endet mit Ablauf des 28.02.2019. Am 20.01.2019 wählte die Freiwillige Feuerwehr Höchberg im Rahmen einer Dienstversammlung Herrn Achim Roos zum 1. Kommandanten und Herrn Christian Hofmann zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten. Die Gewählten bedürfen der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat (Art. 8 (4) BayFwG).

a) Die Stellungnahme des Kreisbrandrats vom 25.01.2019 hat ergeben, dass gegen die erneute Bestellung von Achim Roos als 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Höchberg keine Bedenken bestehen.
b) Aus der Stellungnahme des Kreisbrandrates vom 25.01.2019 ist ersichtlich, dass auch gegen die Bestellung von Christian Hofmann für das Amt des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten keine Bedenken bestehen. Gemäß Art. 8 (3) BayFwG muss der stellvertretende Feuerwehrkommandant einer Feuerwehr die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht haben. Ausnahmsweise genügt es, wenn die erforderlichen Lehrgänge innerhalb angemessener Frist nachgeholt werden. Aus der Stellungnahme des Kreisbrandrates ist ersichtlich, dass Herr Hofmann die erforderlichen Lehrgänge „Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr“ sowie „Lehrgang für Gruppenführer und Zugführer“ innerhalb einer angemessenen Frist absolvieren muss.

Beschluss

a) Der Marktgemeinderat bestätigt hiermit Herrn Achim Roos zum 01.03.2019 erneut zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Höchberg.
b) Der Marktgemeinderat bestätigt hiermit Herrn  Christian Hofmann zum 01.03.2019 zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten mit der Auflage, dass Herr Hofmann die Lehrgänge „Leiter einer Feuerwehr“ und „Lehrgang für Gruppenführer und Zugführer“ mit Erfolg innerhalb einer angemessenen Frist absolvieren muss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 05.02.2019 ö 6

Sachverhalt

1. Bürgermeister Peter Stichler informiert über die Sitzung des Abwasserzweckverbandes am Mittwoch, den 20.2.2019 und weist auf die Wichtigkeit der Teilnahme hin. Die Delegierten für den Abwasserzweckverband sind in der Anlage zur Geschäftsordnung festgelegt.

Weiterhin informiert der 1. Bürgermeister über das 30jährige Jubiläum der Partnerschaft mit Bastia Umbra. Eine Delegation des Marktes Höchberg zusammen mit dem HPV ist für den Besuch der Messe Agria Umbra vom 28.-30.3.2019 vorgesehen. Wie bisher üblich können die großen Fraktionen je zwei Personen benennen, die kleinen Fraktionen je eine Person. Die Meldung sollte bis zum 15.2.2019 erfolgen. Die Fraktionen werden über alle weiteren Details der Reise informiert. Weiterhin macht der 1. Bürgermeister darauf aufmerksam, dass eine städtepartnerschaftliche Begegnung mit Luz-Saint-Sauveur für Juli bzw. September 2019 vorgesehen ist.

Datenstand vom 18.02.2019 13:53 Uhr