Datum: 30.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sanierung Alter Friedhof
2 Vorlage der Jahresrechnung 2018
3 Bürgerstiftung Markt Höchberg; Besetzung des Stiftungsrates
4 Erneuerung der VMware ESX Server im Rathaus
5 Vollzug des Bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Weitergabe von Bundesmitteln an Kindertageseinrichtungen
6 Vollzug des Bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Anwendung des Gewichtungsfaktors 2,0
7 Mietangelegenheiten; Wohnanlage am Klettenrain 24 - Vergabe der gemeindlichen Wohnungen
8 Vollzug des Fernstraßengesetzes (FStrG); Ausbau der Ortsdurchfahrt B8/B27 Höchberg | Errichtung einer Fußgängerquerung in Form eines Steges "Am Hessental/Klettenrain"
9 Berichte und Anfragen

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1. Sanierung Alter Friedhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.04.2019 ö 1

Sachverhalt

Im Jahr 2008 sanierte der Markt Höchberg die Aussegnungshalle und den Vorplatz des Alten Friedhofs. Im Anschlussjahr folgte dann die Sanierung des Hauptweges und der Seitenwege im westlichen neuern Teil des Alten Friedhofs.
Die Sanierung des östlichen und älteren Teils gestaltet sich aufgrund der verdichteten Anordnung von Gräbern sowie einer ungünstigen topographischen Lage der Grabreihen schwieriger. Viele Zugänge zu Gräbern sind nicht barrierefrei und gerade für ältere Mitbürger und Mitbürgerinnen schwer zu begehen.
Neben der Erschließung soll bei Planungsüberlegungen auch die Gestaltung dieses Bereichs im Auge behalten und eine Verbesserung erzielt werden. Viele aufgelassene Gräber werden zurzeit nur bekiest oder zweckbegrünt. Bänke, Müll-Sammelanlagen und Wasserzapfstellen sind über Jahrzehnte zwar immer wieder gerichtet und ergänzt worden, sollen aber im Zuge einer Neugestaltung einheitlich integriert werden.
Durch den Rückgang von Erdbestattungen muss auch grundsätzlich über verschiedene neue Anlagen und die Art der Bestattung nachgedacht werden.

Im Zuge dieser Überlegungen hat die Verwaltung das Planungsbüro arc.grün aus Kitzingen eingeschaltet. Herr Schäffner und seine Kollegen haben sich schon mit verschiedenen Friedhofsplanungen beschäftigt. Erste Überlegungen wurden von Herrn Schäffner dem Marktgemeinderat vorgestellt. Die Präsentation wird im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Es erfolgt die Beratung in den Fraktionen.

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2. Vorlage der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.04.2019 ö 2

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Stands des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Marktgemeinderat vorzulegen. Die Vorlage dient dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme.
Den Marktgemeinderäten werden in der Sitzung die wichtigsten Ergebnisse und Planabweichungen des Haushaltsjahres 2018 erläutert.
Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben war gewährleistet durch Einsparungen bzw. Mehreinnahmen bei anderen Haushaltsstellen.
Das Jahr 2018 schloss in finanzieller Hinsicht viel besser ab als geplant. Statt der geplanten Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt i.H.v. 1.916.452 Euro beläuft sich der Überschuss des Verwaltungshaushalts auf 4.375.092,89 Euro und steht dem Vermögenshaushalt für seine investiven Ausgaben zur Verfügung.
Ist man bei der Planaufstellung noch von einer Rücklagenentnahme in Höhe von über 3,5 Mio. Euro ausgegangen , so mussten beim Abschluss nur 1.932.329,18 Euro aus den Rücklagen entnommen werden. Insgesamt steigt der Rücklagenstand jedoch von knapp 21,5 Mio. Euro auf über 22 Mio. Euro zum Ende des Jahres. Die Höhe der Festgeldanlagen zum 31.12.2018 beträgt 23.548.372,06 Euro.

Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2018 sowie die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und eine Übersicht der gebildeten Haushaltsausgabereste werden ins RIS gestellt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben gem. Art. 66 Abs. 1 GO und beschließt, die gebildeten Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts ins Rechnungsjahr 2019 zu übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bürgerstiftung Markt Höchberg; Besetzung des Stiftungsrates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.04.2019 ö 3

Sachverhalt

Wie in der letzten Marktgemeinderatssitzung bekannt gegeben, scheidet Herr Walter Müller aus dem Stiftungsrat aus.
Bei der Verwaltung gingen bis zur Ladung keine Vorschläge für die Wiederbesetzung ein:

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den freigewordenen Sitz im Stiftungsrat vorbehaltlich der Zustimmung mit Frau Hilke Behrens-Mantel  zu besetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Erneuerung der VMware ESX Server im Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.04.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Markt Höchberg betreibt im Rathaus ein virtuelles IT-Infrastruktur-Cluster. Hierfür wird als Virtualisierungssoftware vSphere 6.5 von VMware eingesetzt. Diese virtuelle Infrastruktur wird von allen anderen produktiven Servern und rd. 40 virtuellen Windows-Clients im Rathaus, Bibliothek und Bauhof als Host (Gastgeber) genutzt. Die für diese Aufgabe eingesetzten zwei zentralen Server (ESX-Server) sind seit 2014 in Betrieb und nun an ihre Leistungsgrenzen angekommen. Auch die Ausfallwahrscheinlichkeit ist nach 5 Jahren Dauerbetrieb sehr hoch.

Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, die vorhandenen ESX-Server gegen neue, leistungsstärkere Komponenten auszutauschen.

Hierfür hat die Verwaltung Angebote von sechs IT-Systemhäusern angefordert. Drei Angebote sind eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot hat das IT-Systemhaus Bechtle GmbH aus Würzburg zum Angebotspreis von 38.075,24 € (brutto) abgegeben. Für die Installation und Migration sind zwei Projekttage zum Tagessatz von 1.428 € (brutto) vorgesehen. Haushaltsmittel stehen auf der HH-Stelle 1.0601.9352 zur Verfügung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat vergibt den Auftrag für die Lieferung der zwei ESX-Server an das Bechtle IT-Systemhaus Würzburg GmbH zum Angebotspreis von 38.075,24 €. Die Installation und Migration soll nach Aufwand zum Tagessatz von 1.428 € erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bürgermeister Bernhard Hupp übernimmt den Vorsitz.

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5. Vollzug des Bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Weitergabe von Bundesmitteln an Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.04.2019 ö 5

Sachverhalt

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes verpflichtet, sich an der Betriebskostenförderung zum bedarfsgerechten Ausbau für unter Dreijährige (Bundesmittel) zu beteiligen.

Für das bereits abgerechnete Bewilligungsjahr 2017 lagen die Bundesmittel bei insgesamt 142.483,56 €. Die Mittel wurden vom Markt Höchberg 1:1 an die jeweiligen Kindertageseinrichtungen weitergegeben.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Betriebskostenförderung für den bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu verwenden. Demnach wäre der Markt Höchberg nicht verpflichtet, die Bundesmittel an die Einrichtungen weiterzugeben.  

Da die Kindertageseinrichtungen jedoch auf die finanziellen Mittel angewiesen sind und das Defizit möglichst geringgehalten werden soll, wird vorgeschlagen, die Bundesmittel auch zukünftig an die Einrichtungen weiterzuleiten.

1. Bürgermeister Peter Stichler übernimmt wieder den Vorsitz.

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Der Sachverhalt wird mit belastbaren Zahlen in einer der nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates wieder auf die Tagesordnung gesetzt.

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6. Vollzug des Bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Anwendung des Gewichtungsfaktors 2,0

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.04.2019 ö 6

Sachverhalt

Nach Art. 21 Abs. 5 Satz 1 des Bay. Kinderbildung- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) werden Kinder unter drei Jahren grundsätzlich mit einem Gewichtungsfaktor von 2,0 gefördert.

Vollendet ein Kind in einer Kinderkrippe das dritte Lebensjahr, gilt der Gewichtungsfaktor 2,0 bis zum Ende des Kindergartenjahres (Art. 21 Abs 5. Satz 5 BayKiBiG).

Wird das dritte Lebensjahr von einem Kind in einer anderen Kindertageseinrichtung (z.B. Kindergarten, Kinderhaus) vollendet, besteht nach Art. 21 Abs. 5 Satz 6 BayKiBiG als Gemeinde die Möglichkeit, weiterhin den Gewichtungsfaktor 2,0 bis zum Ende des Kindergartenjahres zu leisten. Alternativ kann bereits der Faktor 1,0 (Regelförderung) angewendet werden.
Der Freistaat fördert je nach Entscheidung in gleicher Höhe.

Aus Sicht der Verwaltung wird es als sinnvoll erachtet, dass der Gewichtungsfaktor von 2,0 Einrichtungsunabhängig auch nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Ende des Kindergartenjahres geleistet wird, um die Abdeckung des höheren Personalaufwands zu gewährleisten.

Es wird deshalb vorgeschlagen, dass der Gewichtungsfaktor von 2,0 auch nach Vollendung des dritten Lebensjahres unabhängig von der Einrichtungsform bis zum Ende des Kindergartenjahres geleistet wird.

Unter Berücksichtigung des Sachzusammenhanges mit Tagesordnungspunkt 5 wird dieser Tagesordnungspunkt ebenfalls zurückgestellt und in einer der nächsten Sitzungen behandelt.  

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7. Mietangelegenheiten; Wohnanlage am Klettenrain 24 - Vergabe der gemeindlichen Wohnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.04.2019 ö 7

Sachverhalt

Der Markt Höchberg hat dem Freistaat Bayern (vertreten durch die Immobilien Freistaat Bayern – IMBY) im Jahr 2017 auf die Dauer von 10 Jahren ein Erbbaurecht auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/0 der Gemarkung Höchberg (Am Klettenrain 24) eingeräumt.
Die IMBY hat sich in dem Erbbaurechtsvertrag verpflichtet, auf dem Grundstück im Rahmen des Sofortprogramms im Wohnungspakt Bayern staatliche Wohnanlagen zu bauen. Diese Wohnungen sind voraussichtlich im August bezugsfertig.

Dem Markt Höchberg wurde ein Belegungsrecht von rund 30 % der geschaffenen Wohnplätze für heimische Bedürftige eingeräumt. Nach Aufforderung durch den Erbbauberechtigten, muss der Markt Höchberg innerhalb einer Frist von 4 Wochen Interessenten benennen, um den gemeindlichen Anteil der Wohnplätze zu belegen.
Der Marktgemeinderat sollte nun festlegen, wie heimische Bedürftige definiert werden, um im Falle einer Belegung schnell agieren zu können.

Hierbei wäre zu klären wie der Begriff „heimisch“ zu definieren ist, z.B.:

  1. Einwohner von Höchberg
  2. Ehemalige Einwohner von Höchberg
  3. Arbeitsstelle in Höchberg
  4. Sonstige Bewerber

Weiterhin sollte eine Festlegung zu „Bedürftige“ getroffen werden. Hierbei wäre die einfachste Möglichkeit, die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins. Entsprechend dieser Richtlinien werden auch die Mietpreise von der IMBY festgelegt.

In den beiden Häusern entstehen insgesamt 11 Wohnungen in verschiedenen Größen (46m²/48m², 72 m² und 84 m²). Die Belegung findet ausschließlich mit Familien statt. Die kleinen Wohnungen werden mit 3 – 5 Personen belegt, die mittleren Wohnungen mit 5 – 7 Personen und die großen Wohnungen mit 7 und mehr Personen.

In der Sitzung soll ein Beschluss über die Belegungskriterien gefasst werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt als Voraussetzung für die Belegung des Gemeindeanteils an den Wohnungen am Klettenrain 24 die Vorlage eines gültigen Wohnberechtigungsscheines. Weiterhin sollen zuerst die Interessenten Berücksichtigung finden, die bereits Einwohner von Höchberg sind, danach Bewerber, die ihre Arbeitsstelle in Höchberg haben und anschließend ehemalige Einwohner von Höchberg. Falls es keine Bewerber gibt, die ein vorgenanntes Merkmal erfüllen, können auch Bewerber ohne Bezug zu Höchberg vorgeschlagen werden. Ebenfalls Berücksichtigung finden Bewerbungen von Verwandten 1. Grades von Höchberger Bürgern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Fernstraßengesetzes (FStrG); Ausbau der Ortsdurchfahrt B8/B27 Höchberg | Errichtung einer Fußgängerquerung in Form eines Steges "Am Hessental/Klettenrain"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.04.2019 ö 8

Sachverhalt

In der Planfeststellung zum Ausbau der Ortsdurchfahrt B8/B27 ist neben den beiden bestehenden Fußgängerstegen noch ein weiterer Steg enthalten. Dieser dritte Fußgängersteg soll vom Hessental zum Klettenrain führen.

Der Marktgemeinderat hat sich bereits mehrmals - letztmalig in seiner Sitzung am 25.02.2014 - mit der Realisierung des dritten Steges befasst. Bisher hat sich das Gremium stets dafür ausgesprochen, den Steg (vorerst) nicht zu errichten. Ein erneuter Beschluss über die weitere Vorgehensweise soll jeweils nach Ablauf von fünf Jahren erneut vom Marktgemeinderat gefasst werden. Diese Frist endet nun im Sommer 2019.

Sollte das Projekt tatsächlich realisiert werden, hätte dies zur Folge, dass das gemeindliche Wohnhaus „Am Hessental 4“ abgerissen werden müsste. Der Mietvertrag mit den derzeitigen Mietern erhält eine entsprechende Klausel, mit der eine außerordentliche Kündigung jederzeit möglich wäre.

Aus Sicht der Verwaltung lässt sich ein aktueller, dringlicher Bedarf für einen weiteren Steg jedoch  zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennen. Es wird deshalb vorgeschlagen, den Steg auch in den nächsten fünf Jahren nicht zu bauen und sich im Jahr 2024 erneut der Thematik anzunehmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den Fußgängersteg zwischen den Straßen „Am Hessental“ und „Klettenrain“ (Bauwerk Nr. 1 des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsdurchfahrt der B8/B27 Höchberg) nicht innerhalb der nächsten fünf Jahre zu errichten.
Eine Realisierung in späteren Jahren wird jedoch explizit vom Marktgemeinderat weiterhin nicht ausgeschlossen, sofern dann ein Bedarf vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.04.2019 ö 9

Sachverhalt

Bezugnehmend auf den Haushaltsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur interkommunalen Windkraftkooperation wird der Sachverhalt unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken ausführlich dargestellt.

Marktgemeinderat Walter Feineis bittet unter Bezug auf den Hinweis zum Lichtsmog auch um Prüfung, ob einzelne Straßenlampen nicht ausgeschaltet werden können, um die Beleuchtung und den damit verbundenen Lichtsmog zu reduzieren. Dabei verweist Herr Feineis auf die Gemeinde Eisingen und die Sternenstadt Fulda.

Die Verwaltung wird hierzu in einer der nächsten Sitzungen den Sachverhalt erläutern.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Günter Klopf wird darauf hingewiesen, dass weiterhin im Trinkwasser Chlor enthalten ist. 1. Bürgermeister Peter Stichler weist darauf hin, dass der Vertrag mit der Firma tegut nunmehr unterschrieben ist. Weiterhin erläutert der 1. Bürgermeister das erfolgte Gespräch mit Herrn Landrat Nuß zu den Raumproblemen der Leopold-Sonnemann-Realschule Höchberg.

Datenstand vom 22.05.2019 09:03 Uhr