Datum: 28.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortsbesichtigung: Treffpunkt Kulturscheune Wallweg um 19.00 Uhr
2 Antrag von Marktgemeinderat Johannes Väthjunker auf Entlassung aus dem Ehrenamt
3 Vereidigung des nachrückenden Marktgemeinderates Markus Linsenmeyer
4 Besetzung der Ausschüsse des Marktgemeinderates
5 Privatisierungsprüfung gemäß Art. 61 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GO)
6 Erhöhung der Hundesteuer
7 Berichte und Anfragen

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1. Ortsbesichtigung: Treffpunkt Kulturscheune Wallweg um 19.00 Uhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.05.2019 ö 1

Sachverhalt

Bezugnehmend auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 7.5.2019 findet ein Baustellentermin zum Begehen der Kulturscheune am Wallweg statt.

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2. Antrag von Marktgemeinderat Johannes Väthjunker auf Entlassung aus dem Ehrenamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.05.2019 ö 2

Sachverhalt

Herr Johannes Väthjunker hat mit Schreiben vom 20.5.2019 aus beruflichen Gründen um Entlassung aus dem Ehrenamt als Marktgemeinderat mit sofortiger Wirkung gebeten.

Auf dem Wahlvorschlag Nr. 4 Bündnis 90/Die Grünen wäre der Listennachfolger Herr Markus Linsenmeyer , wohnhaft Rübezahlweg 17, 97204 Höchberg.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, der Niederlegung des Ehrenamtes als Marktgemeinderat von Herrn Johannes Väthjunker mit Wirkung vom 28.5.2019 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Vereidigung des nachrückenden Marktgemeinderates Markus Linsenmeyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.05.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossen, der Niederlegung des Ehrenamtes als Marktgemeinderat von Herrn Johannes Väthjunker zuzustimmen. Mit Schreiben vom 21.5.2019 wurde Herr Markus Linsenmeyer als nächster Listennachfolger aufgefordert, die Annahme der Wahl als Marktgemeinderat zu erklären. Herr Linsenmeyer hat mitgeteilt, dass er bereit ist, die Wahl anzunehmen und den Eid gemäß Artikel 31 der Gemeindeordnung zu leisten. Herr Markus Linsenmeyer wird vom Vorsitzenden gemäß Artikel 31 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern feierlich vereidigt.

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4. Besetzung der Ausschüsse des Marktgemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.05.2019 ö 4

Sachverhalt

Nach erfolgter Vereidigung rückt Herr Markus Linsenmeyer als Marktgemeinderat für den ausgeschiedenen Marktgemeinderat Johannes Väthjunker nach.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde von der Verwaltung gebeten, von ihrem Vorschlagsrecht zur Besetzung der Ausschüsse nach der Gemeindeordnung Gebrauch zu machen.

Nach der Gemeindeordnung hat die Fraktion zur Zusammensetzung der Ausschüsse ein Vorschlagsrecht, die Bestellung anderer als der von den Parteien und Wählergruppen vorgeschlagenen Personen ist nicht zulässig.

Beschluss

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat vom Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht. Danach wird Herr Markus Linsenmeyer Mitglied im Bau- und Umweltausschuss, im Rechnungsprüfungsausschuss wird neues, stellvertretendes Mitglied Walter Feineis.

Ergänzend weist der Fraktionsvorsitzende Walter Feineis darauf hin, dass Frau Sophia Ilg nunmehr erste Stellvertreterin und Herr Markus Linsenmeyer zweiter Stellvertreter beim Fraktionsvorsitz für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist.

Die Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat ist entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Privatisierungsprüfung gemäß Art. 61 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.05.2019 ö 5

Sachverhalt

Nach dem in Art. 61 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) geregelten Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sollen die Gemeinden Aufgaben in geeigneten Fällen daraufhin untersuchen, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder unter Heranziehung Dritter, mindestens ebenso gut erledigt werden können (sog. Privatisierungsklausel).

Mit Änderung der Vollzugbekanntmachung zum Kommunalen Unternehmensrecht vom 25.05.2009 wurde festgelegt, dass die Gemeinden die Prüfung mindestens alle fünf Jahre durchführen und das Ergebnis der Rechtsaufsichtsbehörde mitteilen sollen. Der Marktgemeinderat hat sich letztmals am 24.06.2014 damit beschäftigt.

Den Gemeinden steht bei der Prüfung ein weitgehender Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu. Es besteht auch keine Privatisierungsverpflichtung.
Beim Markt Höchberg wird generell bei allen Maßnahmen geprüft, ob eine Durchführung bzw. Heranziehung von Dritten effektiver und wirtschaftlicher ist, als eine rein kommunale Ausführung.

Einige Aufgaben werden bereits von Privaten oder Dritten erledigt, wie z.B. Reinigung der gemeindlichen Objekte, Grünpflegearbeiten, Hausverwaltung gemeindlicher Wohnungen, Träger von Kindertageseinrichtungen, Winterdienst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat wurde auf die Privatisierungsklausel hingewiesen. Der Markt Höchberg prüft generell vor Maßnahmen, ob eine Beteiligung oder Durchführung von Dritten sinnvoll ist. Einige Aufgaben werden bereits durch Dritte ausgeführt. Momentan wird kein Bedarf gesehen, mehr Aufgaben fremd zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Erhöhung der Hundesteuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.05.2019 ö 6

Sachverhalt

Aufgrund Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes sind die Gemeinden berechtigt eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben. Der Markt Höchberg hat dies in der „Satzung für die Erhebung der Hundesteuer“ festgelegt.

Derzeit beträgt die Hundesteuer:

für den 1. Hund
  35,00 €
für den 2. Hund
  50,00 €
für den 3. Hund und jeden weiteren
  75,00 €
für Kampfhunde
150,00 €

Die Hundesteuer wurde letztmals zum 01.01.2016 erhöht; davor wurden nur geringfügige Erhöhungen durchgeführt.

Beim Markt Höchberg sind ca. 390 Hunde angemeldet. Etwa 90 % der Hundehalter haben einen Hund. Einige wenige Hundehalter haben 2 Hunde oder mehr. Aktuell gibt es im Ortsgebiet zwei Hunde, bei denen die Eigenschaft als Kampfhund vermutet wird, jedoch durch ein vorgelegtes Gutachten keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweisen konnte. In der Satzung ist jedoch festgelegt, dass diese Hunde steuerrechtlich als Kampfhunde gelten.

Die jährlichen Einnahmen beim Markt Höchberg durch die Hundesteuer liegen bei ca. 15.500,00 €.  

Der durchschnittliche Jahresbetrag für die Hundesteuer liegt bei den deutschen Gemeinden zwischen 80 und 120 Euro. Mit Blick auf die umliegenden Gemeinden wird im Durchschnitt lediglich 45,00 € für den 1. Hund bezahlt.

Für die Hundesteuer gibt es keine festgelegte Zweckbindung oder Kostendeckung. Dennoch sollte über die Anhebung der Hundesteuer entschieden werden; nicht nur wegen der finanziellen Mehreinnahmen, sondern auch zum Zwecke der Eindämmung der Hundehaltung und der damit verbundenen Belästigung und Gefahren für die Bevölkerung (Verschmutzung von Straßen, Wegen, Plätzen sowie unverantwortliches Verhalten von einzelnen Hundehaltern).

Die Verwaltung macht folgenden Vorschlag zur Erhöhung der Hundesteuer zum 01.01.2020:

für den 1. Hund
  50,00 €
für den 2. Hund
  75,00 €
für den 3. Hund und jeden weiteren
  90,00 €
für Kampfhunde
180,00 €

Durch die Erhöhung ergibt sich eine jährliche Mehreinnahme von ca. 5.000 €.

Im Rahmen der Satzungsänderung ist eine weitere Neufassung bezüglich des „§ 6 - Steuerermäßigungen“ erforderlich, da sich hier eine gesetzliche Änderung ergeben hat. § 58 der Landesverordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes entfällt und wird durch § 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes ersetzt. Des Weiteren erfolgt eine Anpassung, so dass beim Halten von Kampfhunden keine Steuerermäßigung nach § 6 erfolgen kann und auch keine ermäßigte Züchtersteuer nach § 7 gewährt werden kann.

Marktgemeinderat Matthias Rüth stellt in der Sitzung folgenden Änderungsantrag:

für den 1. Hund
  42,00 €
für den 2. Hund
  60,00 €
für den 3. Hund und jeden weiteren
  90,00 €
für Kampfhunde
180,00 €

Auf Anregung von Marktgemeinderat Walter Feineis wird für die Hundesteuer bei Kampfhunden der Betrag von 200 € vorgeschlagen. Eine noch höhere Hundesteuer für Kampfhunde wird von der Verwaltung geprüft.

Weiterhin prüft die Verwaltung auf Anregung von Marktgemeinderat Walter Feineis noch die Beschaffung von kompostierbaren Hundetüten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Hundesteuer zum 01.01.2020 wie folgt festzusetzen:

für den 1. Hund
  42,00 €
für den 2. Hund
  60,00 €
für den 3. Hund und jeden weiteren
  90,00 €
für Kampfhunde
200,00 €

Ebenso sind die Änderungen in § 6 und § 7 bezüglich der Steuerermäßigungen in die Satzung aufzunehmen.


Der Marktgemeinderat beschließt, die 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in folgender Fassung mit Wirkung zum 01.01.2020 in Kraft treten zu lassen:




2. Satzung zur Änderung der
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Aufgrund von Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Höchberg folgende Satzung:


§ 1

Die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 29. März 2006 wird wie folgt geändert:

1. § 5 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

„Die Steuer beträgt

für den ersten Hund
  42,00 €
für den zweiten Hund
  60,00 €
für den dritten Hund und jeden weiteren Hund
  90,00 €
für Kampfhunde
200,00 €.“

2. § 6 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für
  1.  Hunde, die in Einöden und Weilern (Abs. 2) gehalten werden
  2.  Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist; für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie eine Brauchbarkeitsprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prüfung nach § 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) vom 1. März 1983 (GVBl. S. 51) in der jeweils geltenden Fassung mit Erfolg abgelegt haben.“

b) Es wird folgender neuer Abs. 3 eingefügt:

„(3) Für Hunde, die als Kampfhunde besteuert werden, wird eine Steuerermäßigung nicht gewährt.“

3. § 7 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„(2) Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach § 5 Abs. 1 Satz 1.“

b) Es wird folgender neuer Abs. 3 eingefügt:

„(3) Werden Hunde gezüchtet, die Kampfhunde im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 sind, wird eine ermäßigte Züchtersteuer nicht gewährt.“

§ 2

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.05.2019 ö 7

Sachverhalt

1. Bürgermeister Peter Stichler verliest den Sicherheitsbericht der Polizeiinspektion Würzburg-Land für das Jahr 2018. Der Sicherheitsbericht wird im Ratsinformationssystem bereitgestellt.

Die Dankschreiben für die Vereinsförderung der Tafel Höchberg e.V., der Musikfreunde Höchberg e.V., des Verschönerungsvereins Höchberg e.V., der Faschingsgilde Helau Krakau Höchberg e.V. und der TG Höchberg werden bekannt gegeben.

Marktgemeinderat Walter Feineis regt an, auf den Ausgleichsflächen stehenden Obstbäume mit einem roten Band zu kennzeichnen und im Mitteilungsblatt die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass bei den gekennzeichneten Bäumen die Früchte für die Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

Weiterhin bittet Herr Feineis um Prüfung, ob eine Verpflichtung der Kommune zur Bereitstellung einer Freilauffläche für Hunde im Ort besteht.

Marktgemeinderat Timo Koppitz weist auf den durch den Bau einer Betonmauer stark verunreinigten Gehsteig in der Via Bastia hin.

Auf Anregung von Marktgemeinderat Markus Linsenmeyer prüft die Verwaltung die Verkehrssicherheit im Bereich der Alten Steige durch das Aufstellen von Findlingen am Fahrbahnrand.

Datenstand vom 06.06.2019 16:08 Uhr