Datum: 24.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eiserne Hose | Wohnungsbau Herrenweg 3
2 Feststellung der Jahresrechnungen 2017 und 2018
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; 5. Änderung und Erweiterung des Urplanes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet südlich der B27" sowie 4. Änderung des Urplanes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet südlich der B27 - Erweiterung" - Gesamtüberarbeitung | Aufstellungsbeschluss
4 Städtebauförderung - Bedarfsmeldung 2020
5 Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen am 15.03.2020 Berufung des Gemeindewahlleiters und seiner Stellvertreterin
6 Feststellung des Jahresabschlusses 2018 für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Wasserversorgung/ Photovoltaikanlagen
7 Vergabe | Erneuerung der Freizeitfläche am Rudolf-Harbig-Platz | Tiefbauleistungen Spielfeld Mainlandzentrum
8 Berichte und Anfragen

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1. Eiserne Hose | Wohnungsbau Herrenweg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.09.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat bei seinen letzten Beratungen zum Wohnungsbau auf dem Anwesen des Herrenwegs 3 eine klare Tendenz zum Erhalt und zur Sanierung des Gebäudes abgegeben. Man schloss sich damit den Hinweisen seitens der Städtebauförderung an, für die an dieser Stelle nur ein Erhalt des Bestandes in Frage kommt.
Um die Kosten im Hinblick auf eine Sanierung wirtschaftlich zu gestalten wurde seitens der Wohnbauförderung sowie der Städtebauförderung ein Entgegenkommen angeboten, in dem auf die barrierefreie Erschließung über einen Aufzug verzichtet werden kann.
Die nun diesbezüglich geänderten Pläne werden in der Sitzung dem Marktgemeinderat durch das Architekturbüro Stahl.Lehrmann vorgestellt.

Aufgrund der hohen Kosten und der für Behinderte sehr schwierigen Erreichbarkeit des Anwesens soll die Notwendigkeit des vorgestellten Hublifters sowie die nach BayBO notwendige Barrierefreiheit für eine Wohnung im Baugenehmigungsverfahren durch die Verwaltung überprüft werden.

Beschluss

Die Präsentation geht zur Beratung in die Fraktionen. Eine schriftliche Stellungnahme soll bis zum 15. November 2019 erfolgen, damit diesbezüglich noch in diesem Jahr ein weiterführender Beschluss gefasst wird. Den Mitgliedern des Marktgemeinderates wird der berechnete Kostenansatz sowie die voraussichtliche Förderung durch die Regierung von Unterfranken für die  Beratung zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Feststellung der Jahresrechnungen 2017 und 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.09.2019 ö 2

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung hat gemäß Art. 103 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufgabe, den Jahresabschluss der Gemeinde zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss führte seine Prüfung vom 20.05. bis 22.05.2019 durch.
Die Berichte der örtlichen Rechnungsprüfung der Haushaltsjahre 2017 und 2018 werden ins RIS gestellt. Die Ergebnisse der Prüfung werden im Folgenden behandelt:

Jahresrechnung 2017

1.1 Prüfungsfeststellungen (allgemein)

  • Um eine Aufstellung über die Schülertransportkosten pro Kalenderjahr wird gebeten

In der Sitzung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses am 04.07.2017 wurde die freiwillige Schülerbeförderung aufgrund der Schultrennung zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 beschlossen.

Die Kosten belaufen sich wie folgt:

Haushaltsjahr 2018
42.988,84 €
Haushaltsjahr 2017
45.749,18 €

  • Bürgerreise: Wieso fahren nicht alle Reisende mit dem Bus? (à Abrechnung privater km)
Der Einzelfall wurde aus organisatorischen und terminlichen Gründen mit einem offiziellen Delegationsmitglied vereinbart, die normale Kilometerentschädigung wurde auf weniger als die Hälfte reduziert.
  • Was ist eine georeferenzierte Punktwolke? (JUZ)
  • Das ist ein Verformungsgerechtes Aufmaß 
  • Bitte Hinweis bei Architektenleistungen (Vorschlagsliste), wo dazu der jeweilige Beschluss zu finden ist
Wird künftig vermerkt
  • In welchem Umfang vergeben wir Winterdienst extern? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
à Winterdienst wird zum einen für Mietobjekte extern vergeben. Diese Leistungen können dann im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden.

1.2 Prüfungsfeststellungen (im Einzelnen)

HHSt 0.0000.6600 Verfügungsmittel
Die Prüfungsfeststellung wird künftig beachtet.

HHSt. 0.1300.1146 Gebühren der Feuerwehr 
Zahlungseingang des Belegs 12 aus dem Jahr 2017 war im Februar 2018.

HHSt 0.1300.4090 Aufwendungen ehrenamtliche Tätigkeit
Belege 1 und 2 sind Löhne und Gehälter. Diese werden direkt vom Personalabrechnungsprogramm in OK.Fis überstellt. Hier werden nie Belege erstellt.

HHSt 0.2140.5012 Schule Mustercluster
Belege 48 / 50: Mit Beleg 48 wurden bei Amazon Boxen für die Beschallung und ein Verbindungskabel bestellt.
2 x Boxen mit je 266,94 zus.        533.88 €
Sep. Verbindungskabel für die Schule            6,65 €
Zusammen        540,53 €
Nachdem die Boxen nicht unseren Erwartungen für das Klassenzimmer entsprochen haben, wurden die Boxen mit Beleg 50 zurückgegeben.
2 x Boxen mit je 266,94 zus. 533.88€.

Mit Auftrag vom 01.06.2017 wurde die Fa. Riegel beauftragt die Malerarbeiten für das Mustercluster auszuführen. Grundlage war eine Schätzung von 150 Stunden und Material.
Im Zuge der Umbaumaßnahme zeigte sich, dass der Innenputz an vielen Stellen locker war und somit erneuert werden musste. Somit kam es zu einer großen Steigerung der Arbeitsstunden.
Die Erfahrungen wurden bei der Ausführung der Umbauarbeiten im 1. OG 2018 berücksichtig.

HHSt 0.2150.5161 Kunstrasen - Unterhalt: Sportanlagen u.ä.
Der HVA beschloss in seiner Sitzung vom 16.06.1998, dass die TGH zur Verrichtung der Pflegearbeiten am Kunstrasenspielfeld einen jährlichen Personalkostenzuschuss in Höhe von pauschal 5.000,00 DM (umgerechnet 2.557,00 €) erhält.

Aufgrund des Vertrages vom 16.06.1998 wird für die TG-Halle ein separater Zuschuss in Höhe von insgesamt 13.500,00 € jährlich an die Turngemeinde Höchberg ausbezahlt.

Bei der Pauschale für die Kunstrasenpflege wird der Aufwand der TG Höchberg entschädigt. Hier handelt es sich nicht um einen Förderbetrag im Rahmen der Vereinsförderung.

HHSt 0.2150.5460 Kunstrasen - Versicherung von Gebäuden und Grundstücken
Bei Umbuchungen wird keine Rechnung beigefügt.

HHSt 0.2921.6400 Steuern, Versicherungen, Leistungen bei nichtversicherten Schäden:
Hier handelt es sich nicht um eine Doppelversicherung. Nach den Empfehlungen der Versicherungskammer und des Gemeindetages wurde im Jahr 1971 vergleichbar mit den ehrenamtlichen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr eine Zusatzversicherung zur Unfallversicherung von allen Kommunen abgeschlossen. Diese erweitern den nach den Sozialgesetzen vorhandenen Versicherungsschutz im Falle der Invalidität.

HHSt 0.3420.7091 Zuschüsse für lfd. Zwecke an kulturelle Verbände, Vereine u.ä.
Die Buchung wurde entsprechend korrigiert.

HHSt 0.3700.7069 Zuschüsse an Religionsgemeinschaften 
Die korrekte Haushaltsstelle wird künftig beachtet.

HHSt 0.4604.4169 Einrichtungen Jugendarbeit – Beschäftigungsentgelte
Die unterschiedliche Bezahlung ist nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Mitarbeiter, Herrn Bögelein, gerechtfertigt. Sowohl im Umfang als auch von der Verantwortlichkeit sind Praktikanten und weitere Hilfskräfte nicht vergleichbar.

HHSt 0.5531.7093 Zuschüsse für lfd. Zwecke an Sportverbände
Die Verrechnungsanordnung unter 0.5700.1162 ist an der richtigen Stelle im Ordner abgeheftet.

HHSt 0.6751.6360 Straßenreinigung - Dienstleistungen durch Dritte
Beleg 11: Beim Sensen handelt es sich um einen Einheitspreis für den Personaleinsatz mit Gerät.
Beleg 10: Beim Wildkrautbesen handelt es sich um einen Einheitspreis für einen Maschineneinsatz mit Personal.
Hierfür wurden vom Bauhof Angebote eingeholt.

HHSt 0.7501.5166 Unterhalt Friedhof
Die mittels Ausschreibung beauftragte Fachfirma prüft durch vorgegebenen Andruck die Standfestigkeit der Grabsteine. Die Dokumentation wird dem Markt Höchberg den Vorschriften entsprechend überlassen.

Zu den Belegen Nr. 31/35/46 Antwort: Die Arbeiten können nicht in Eigenregie durch den Bauhof erbracht werden, da die zu verwendenden Maschinen und entsprechende Ausbildung an dieser Maschine nicht am Bauhof vorhanden sind. Die Arbeiten der Firma Röder können nicht technisch verglichen werden, daher getrennte Beauftragungen notwendig.

HHSt 0.7501.5010 Allgemeines Bestattungswesen - Unterhalt eige ner Gebäude
Falschbuchung
HHSt 1.6156.9500 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen - Tiefbaumaßnahmen
Die Höhenlage des Fußweges in diesem Bereich wurde verändert, daher musste der Außenputz der freigelegten Einfriedungsmauer ergänzt werden.

HHSt. 1.7000.9630 Abwasserbeseitigung - Betriebliche Anlagen
Beschluss in der BUA-Sitzung am 07.02.2017 liegt vor.


Jahresrechnung 2018

1.2 Prüfungsfeststellungen (im Einzelnen)

HHSt 0.0000.6312 Allg. Verwaltung – Feiern, Ehrungen
Beleg Nr. 8:
Die Getränke vom Neujahrsempfang werden auf Kommission gekauft, Reste werden zurückgegeben.
Beleg Nr. 71:
Hier handelt es sich um Geschenke für die Mitglieder des Marktgemeinderates, die Abteilungsleiter der Verwaltung und weiterer verdienter Persönlichkeiten des Ortes.

HHSt 0.0000.6600 Verfügungsmittel
Die Prüfungsfeststellung wird künftig beachtet.

HHSt 0.0601.6322 EDV-Kosten an Dritte
Nach dem jeweils gültigen Leistungs- und Preisverzeichnis basiert die Kostenberechnung auf der amtlichen Einwohnerzahl bzw. auf den verwalteten Datensätzen z.B. einschließlich der Nebenwohnsitze.

HHSt 0.0601.6378 EDV Wartungsgebühren
Hier handelt es sich um eine Sammelanordnung, deren allgemeine Auszahlungsanordnung sowie die Sammelanordnung sind im Ordner abgelegt.

Beleg Nr. 14, 17, 18: Die Fehlbuchung wurde entsprechend korrigiert.
Beleg Nr. 21: Aktuell vorhanden sind sechs RSA/Token für zwei Abteilungsleiter, dem Systembetreuer, die WVV als Vertretung des Systembetreuers, ein Heimarbeitsplatz sowie ein Token als Reserve.

HHSt 0.0601.6520 EDV – Post-, Fernmeldegebühren
Die monatlichen Kosten für die Internetverbindung beinhalten einen synchronen Anschluss 100 M/Bit, die Miete für die Leitung, die Miete für den Router zum Übergang Glasfaser/Kupfer, 8 öffentliche IP-Adressen sowie den Mailserver mit Virenscan und Spamfilter inklusive einer verfügbaren Hotline. Preisangebote wurden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingeholt. Die Verwaltung hat das günstigste Angebot angenommen. Vertragsende ist im Jahr 2020. Die Verwaltung prüft dann Alternativangebote.

HHSt 0.2110.5040 Unterhalt betriebstechnischer Anlagen 
Beleg Nr. 1: Mit Einbau der Brandmeldeanlage für die Ernst Keil Schule musste 2008 auch ein Wartungsvertrag mit der Fa. Siemens geschlossen werden. Dieser beinhaltet unter anderem eine Miete für den Feuerwehranschluss (telefonischer Tunnel, dauerhafte Freischaltung zur Feuerwehr direkt).

Beleg Nr. 7: Nach dem Brandschutzkonzept, was zum Einbau der Brandmeldeanlage führte, mussten auch Brandschutztüren eingebaut werden. Diese müssen regelmäßig gewartet werden. Grundlage ist der Vertrag von 2008. Die Kosten gleichen sich dem Preisindex an.

HHSt 0.2110.5271 Schulausstattung: Beschaffung 
Der Beleg 20 war falsch bei der Mittelschule anstatt der Grundschule abgelegt.

HHSt 0.2110.7019 Mittagsbetreuung EKS, HBS
Wie bereits vom Rechnungsprüfungsausschuss festgestellt, bestehen die Ausgaben im Wesentlichen aus Personalkosten. Der AWO Bezirksverband Unterfranken e.V. setzt in seinen Betreuungen langjährige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein, um eine hohe Qualität zu gewährleisten. Dies spiegelt sich in den Personalkosten wieder.

Die Personalkostenumlage sowie die interne Verrechnung der Personalkosten wird der AWO gewährt, da sich die Geschäftsstelle um die Abwicklung der gesamten Verwaltungstätigkeit kümmert (Förderanträge bei der Regierung stellen, Anmeldeverfahren, Personalplanung, Buchhaltung sowie sonstige Organisation etc.).
Um eine mögliche Kostendeckung zu erreichen, sollte sich über die Elternbeiträge Gedanken gemacht werden.
Des Weiteren werden wir uns bei anderen Gemeinden im Landkreis Würzburg erkundigen, wie dort die Mittagsbetreuung bzw. die Offene Ganztagesschule abgewickelt wird.

HHSt 0.2130.7014 OGS EKS - Ganztagesbetreuung
s. vorherige Haushaltsstelle

HHSt 0.3420.7091 Vereinsförderung – Zuschüsse für lfd. Zwecke
Neben der durch den Marktgemeinderat im Rahmen der Vereinsförderung beschlossenen Jubiläumszuwendung übergibt der Bürgermeister zu weiteren Jubiläen auch Geldgeschenke. Nach der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat ist der 1. Bürgermeister (§ 13 Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe f) zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände bis zu einem Betrag von 3000,00 € berechtigt.

HHSt 0.5800.5165 Parkanlagen und öffentl. Grünflächen - Spielplätze 
Beleg Nr.17: Arbeiten wurden zusätzlich durch Firma ausgeführt, da im Ausführungszeitraum Maschinen- und Personalkapazitäten nicht ausreichten.
Beleg Nr. 23: Ersatzbolzen war dringend notwendig, da sonst ein Leihfahrzeug gemietet hätten werden müssen.
Beleg Nr. 50: Haarspray zum Verkleben der Eichenprozessionsspinner-Gespinste, Duschgel zum nachträglichen Duschen des Personals gemäß Arbeitsschutzvorschriften.
Beleg Nr. 62: Gemeindliche Grünanlage bei DERAG Zentrum
Beleg Nr. 80: Mit dem Gabelstapler wurden Pflanzkübel versetzt.
Beleg Nr. 86: Die Abfallbehälter werden ausgetauscht, wenn sie defekt sind.
Beleg Nr. 91: Der Olivenbaum wird seit dem Winter 2018 / 2019 auf der Terrasse belassen und eingepackt.

HHSt 0.6300.5130 Gemeindestraßen – Bepflanzung Kreisverkehre 
Bei zukünftigen Belegen wird darauf geachtet, dass die Baumaßnahme entsprechend notiert wird.

HHSt 0.7201.6325 Vorräte, Verbrauchsmaterial
Die Rechnung wurde beigefügt.

HHSt 0.7501.5010 Friedhöfe – Unterhalt eigener Gebäude 
Beleg Nr. 7: Mobiles Klimagerät
Im Sommer 2018 war es so heiß, dass die Luft, die die Kühlanlage ansaugt vorgekühlt werden musste.

HHSt 0.7501.5166 Friedhöfe – Unterhalt: Friedhöfe, Gräber 
Beleg Nr. 33: Nein, eine Anschaffung eines Häckslers wird aufgrund der hohen Anschaffungskosten sowie den zu erwartenden hohen Wartungskosten zurzeit als nicht wirtschaftlich angesehen, da die Einsatzzeiten und somit die Betriebszeiten zu gering sind.

HHSt 0.8412.5010 Gasthaus zum Lamm – Unterhalt eigener Gebäude 
Der Beleg wurde noch ins Jahr 2018 gebucht, da die Leistung im Jahr 2018 erbracht wurde.

HHSt 1.6381.9510 Greinbergweg – Erschließung Greinbergweg 
Die Eigentümerin von „Greinbergweg 46“ hat uns einen Teil ihres Grundstücks abgetreten. Dadurch musste die Einfriedungsmauer um ca. 80 cm nach hinten gesetzt werden. Im Mauerpfeiler des Grundstückszugangs waren eine Sprechanlage und ein Briefkasten eingemauert, welche beim Abbruch weggefallen sind.

HHSt 1.7711.9350 Bauhof - Vergabe Knickgelenkter Geräteträger Holder
Die Gesamtkosten für den Geräteträger belaufen sich auf 144.537,40 € abzüglich 10.500,00 € für die Inzahlungnahme von Zubehör des alten Gerätes. Bei der aufgeführten Zahlung in Höhe von 141.537,40 € wurde noch ein Einbehalt von 3.000,00 € für einen zu behebenden Mangel einbehalten.

Beschluss

Die Jahresrechnungen der Jahre 2017 und 2018 werden nach Art. 102 GO entsprechend der vorliegenden Ergebnisse des Rechnungsabschlusses festgestellt. Der Marktgemeinderat beschließt die Entlastung des ersten Bürgermeisters für die Rechnungsjahre 2017 und 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; 5. Änderung und Erweiterung des Urplanes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet südlich der B27" sowie 4. Änderung des Urplanes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet südlich der B27 - Erweiterung" - Gesamtüberarbeitung | Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.09.2019 ö 3

Sachverhalt

Anlass der Änderung und Erweiterung der Bebauungspläne im Gewerbegebiet Höchberg ist die Absicht des Marktes Höchberg den bestehenden Gewerbestandort „Südlich der B 27“ zu qualifizieren und der Nachfrage nach Gewerbeflächen durch Strategien der Aktivierung und Re-Aktivierung von Potenzialen im Bestand sowie durch Strategien der baulichen Nachverdichtung nachzukommen.

Der Markt Höchberg besitzt zurzeit nur äußerst geringe Flächenreserven, die kurzfristig zur Stärkung des Gewerbe- und Arbeitsplatzstandortes Höchberg beitragen können. Demzufolge kommt der konsequenten Bestandsentwicklung eine hohe Bedeutung zu.

Bereits im Jahr 2017 hat der Markt Höchberg eine Konzeptstudie zur Qualifizierung des Gewerbestandorts durchführen lassen. Im Rahmen der Studie fanden u. a. Gespräche und Workshops mit den Eigentümern bzw. Gewerbetreibenden statt, die den Bedarf für eine Neustrukturierung und Nachverdichtung des Gewerbestandortes belegen. Gleichzeitig wurde im Rahmen der Studie deutlich, dass keine Flächenpotenziale für eine Erweiterung des Gebiets zur Verfügung stehen.

Mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Weiterentwicklung des Gewerbestandorts im Sinne der Innenentwicklung und Nachverdichtung geschaffen werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, für den im Lageplan gekennzeichneten Bereich den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Höchberg“ und leitet hierzu das entsprechende Verfahren ein.

Der Geltungsbereich wird abgegrenzt:
  • im Nordwesten durch die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke nordwestlich der Heidelberger Straße (Fl. Nrn. 426/3, 4199, 3973, 3971, 3972 und 3962 der Gemarkung Höchberg)
  • im Norden und im Nordosten durch die Heidelberger Straße (Fl. Nr. 3515, teilweise innerhalb des Geltungsbereichs), die Kister Straße (Fl. Nr. 3936/1) die Wohn-/ gemischt genutzten Gebäude mit den Fl. Nrn. 3190 und 3169/1, 3189, 3188, 3401/36, 3401/35, 3401/34, die Liebigstraße (Fl. Nr. 2796/6), die gewerblich / öffentlich genutzten Grundstücke Fl. Nrn. 3200/2, 3199, 3200/4, 3213, 3214/1 sowie die landwirtschaftlich genutzten, teilweise bebauten Grundstücke mit den Fl. Nrn. 3215/1, 3216, 3217, 3217/1, 3217/2, 3276/14 der Gemarkungsgrenze zu Würzburg.
  • im Süden und Südosten durch das Fachmarktzentrum (Fl. Nr. 3124) und die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke mit den Fl. Nrn. 3113, 3116, 3071, 3126/1, 3063, 2961 den Weg zum Tannenstück (Fl. Nr. 3211/24, teilweise innerhalb des Geltungsbereiches), die gewerblich genutzten Gebäude bzw. das Gewerbegebiet „HITech Park“ mit den Fl. Nrn. 3211/25, 3211/10, 3211/11 und 3211/12 sowie den Steinernen Brückleinsweg (Fl. Nr. 2796, teilweise innerhalb des Geltungsbereichs)


Der Umgriff des Planungsgebietes umfasst die Fl. Nrn. 2796/5, 2796/9, 2953, 2959, 2957, 3064, 3064/1, 3064/2, 3126, 3126/1, 3126/2, 3126/4, 3135, 3138, 3139, 3140, 3141, 3142, 3143, 3144, 3144/3, 3150, 3150/4, 3151, 3168, 3169, 3169/2, 3170, 3170/1, 3179, 3180, 3181, 3181/1, 3182, 3183, 3184, 3185, 3186, 3187, 3197, 3198, 3209, 3209/1, 3209/2, 3209/3, 3209/4, 3209/5, 3211/1, 3211/3, 3211/4, 3211/5, 3211/6, 3211/7, 3211/8, 3211/9, 3211/14, 3211/15, 3211/16, 3211/17, 3211/18, 3211/19, 3211/20, 3211/26 und 2796/7, 3211/21, 3126/3, 3126/4, 2796, 3515, 4365 (jeweils Teilflächen) der Gemarkung Höchberg und hat eine Größe von ca. 23,1 ha; dieser ist aus folgendem Lageplanausschnitt ersichtlich.

Es ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Lageplan
Ohne Maßstab

Mit der Ausarbeitun g der Planung soll ein geeignetes Planungsbüro beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Städtebauförderung - Bedarfsmeldung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.09.2019 ö 4

Sachverhalt

Im Rahmen der Zuwendungsverfahren des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms IV „Aktive Zentren“ ist dem Fördermittelgeber, vertreten durch die Regierung von Unterfranken, eine Bedarfsmeldung mit dem vorgesehenen Jahresprogramm an Maßnahmen vorzulegen.
Es sind die Maßnahmen einzeln aufgeführt, deren Durchführung von der Gemeinde im Jahr 2020 beabsichtigt sind. Bei den genannten Kosten handelt es sich um die förderfähigen Kosten. Diese wurden als Schätzung ermittelt. Die darauffolgenden Jahre sind ebenfalls darzustellen.
Der Beschluss über den Jahresantrag zur Städtebauförderung stellt eine Absichtserklärung über den Fortgang der Altortsanierung gegenüber dem Fördermittelgeber dar. Der Beschluss über die Durchführung einer einzelnen Maßnahme wird hierdurch nicht ersetzt, sondern muss separat gefasst werden.

Am 16.07.2019 fand ein Termin bei der Regierung von Unterfranken zur Abstimmung der Bedarfsmitteilung statt. Die Maßnahmen, die für 2020 gemeldet werden, sollen in der Sitzung beschlossen werden.

Beschluss

Die Altortsanierung soll im Jahr 2020 mit folgenden Maßnahmen fortgeführt werden:

Fortschreibung Einzelhandelskonzept Nahversorgung
11.000 €
Sanierung/ Umnutzung ehem. JUZ zu Wohneinheiten
850.000 €
ISEK – Fortschreibung und Evaluierung
15.000 €
Kommunales Förderprogramm 2021 – 2023
150.000 €


Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsmitteilung in Höhe 1.026.000 Euro förderfähigen Kosten bei der Regierung von Unterfranken anzumelden. Die Maßnahmen sind in den Haushalt 2020 einzustellen. Über die einzelnen Maßnahmen sind gesonderte Beschlüsse durch das jeweilige Gremium zu fassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen am 15.03.2020 Berufung des Gemeindewahlleiters und seiner Stellvertreterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.09.2019 ö 5

Sachverhalt

Gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) beruft der Gemeinderat den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.

Zum Wahlleiter oder Stellvertreter des Wahlleiters kann nicht berufen werden

  • wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt ist,
  • für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat, oder
  • für diese Wahlen Beauftragter eines Wahlvorschlages oder dessen Stellvertreter ist

Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 15.03.2020 kann der erste Bürgermeister Peter Stichler nicht mehr kandidieren. Nach Aussage von Herrn 1. Bürgermeister Peter Stichler wird er weder die Aufstellungsversammlung seiner Partei leiten noch als Beauftragter oder dessen Stellvertreter für die Gemeindewahlen am 15.03.2020 fungieren. Somit kann der Marktgemeinderat Herrn Peter Stichler zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen am 15.03.2020 berufen.

Die Berufung des Wahlleiters und seines Stellvertreters ist vor dem Aushang der Bekanntmachung über die Aufforderung der Einreichung der Wahlvorschläge für die Gemeindewahlen am 17.12.2019 (89. Tag vor der Wahl) durchzuführen. Da der Verwaltung nicht bekannt ist, ob aus dem möglichen Personenkreis (weitere Bürgermeister, sonstige Gemeinderäte) konkurrierende Ämter angenommen werden, schlägt die Verwaltung vor, die Mitarbeiterin des Marktes Höchberg, Frau Anette Wagner, zur Stellvertreterin des Wahlleiters zu berufen.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat beruft Herrn 1. Bürgermeister Peter Stichler zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen am 15.03.2020.
2. Der Marktgemeinderat beruft Frau Anette Wagner zur Stellvertreterin des Wahlleiters für die Gemeindewahlen am 15.03.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Feststellung des Jahresabschlusses 2018 für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Wasserversorgung/ Photovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.09.2019 ö 6

Sachverhalt

Der Steuerberater des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) hat den Jahresabschluss für das Jahr 2018 gefertigt.

Aufgrund des Fehlens der Gewinnerzielungsabsicht besteht für alle BgAs des Marktes Höchberg keine Gewerbesteuerpflicht. Da unter Berücksichtigung der steuerlichen Verlustvorträge (Stand 31.12.2017: 1.066.951 Euro) kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde, fiel keine Körperschaftssteuer an.

Da Photovoltaikanlagen zu den Versorgungsbetrieben zählen, werden die Ergebnisse Wasserversorgung und Photovoltaikanlagen steuerlich in einem Betrieb zusammengefasst. Das Jahresergebnis 2018 entfällt wie folgt auf die beiden Sparten:

Wasserversorgung
+101.782.89 €
Photovoltaikanlagen
+ 17.396,12 €
Summe
+119.179,01 €

Auf den Verlust 2017 von 106.000 Euro folgt im Jahr 2018 eine Verbesserung um 208.000 Euro und somit ein Gewinn von 102.000 Euro. Wesentlich hierfür waren gesunkene Aufwendungen für den Unterhalt und deutlich gestiegene Einnahmen aus Wasserverkauf. Einerseits wurden mehr m³ Wasser verkauft und andererseits hat sich die Gebührenerhöhung ab 01.11.2017 ganzjährig ausgewirkt. Mit Ausnahme der Personalkosten ist nahezu bei allen Aufwandsposten ein Rückgang oder eine Stagnation zu verzeichnen.
Der spezifische Gewinn beträgt rund 22 ct/m³. Die Gebührenerhöhung zum 01.11.2019 war aufgrund der vorliegenden Kalkulation, der Vorjahresverluste sowie dem Preisanstieg beim Wassereinkauf geboten.

Die Wasserverluste haben sich im Jahr 2018 von 12,6 % auf 9,9 % reduziert und liegen damit wieder unter dem Soll von 10 %.

Um den steuerlichen Gewinn zu mindern wird die Einführung der Konzessionsabgabe für Wasser empfohlen. Die Konzessionsabgabe wird nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt und führt somit auch nicht zu einer Belastung der Bürger.

Marktgemeinderat Walter Feineis bittet darum, das Jahresergebnis der Photovoltaikanlagen zusätzlich zur Bekanntgabe im Bau- und Umweltausschuss auch im Marktgemeinderat darzustellen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt den Jahresabschluss 2018 des Betriebs gewerblicher Art Wasserversorgung / Photovoltaikanlagen des Marktes Höchberg mit

einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von
4.339.299,99 €
und

einem Jahresgewinn Bilanz von
119.179,01 €
einem Jahresgewinn lt. Gewinn- und Verlustrechnung von
119.179,01 €
hiermit fest.


Der Jahresgewinn 2018 von 119.179,01 € wird zur Tilgung der Vorjahresverluste verwendet.
Zukünftig werden vom Wasserwerk, bei Erreichen des Mindestgewinns (1,5 % vom Sachanlagevermögen), die Höchstsätze Konzessionsabgabe entsprechend der Konzessionsabgabenordnung (KAE) vom 04.03.1941 an den Markt Höchberg abgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Vergabe | Erneuerung der Freizeitfläche am Rudolf-Harbig-Platz | Tiefbauleistungen Spielfeld Mainlandzentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.09.2019 ö 7

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.03.2019 den Bau eines SB-Marktes für Lebensmittel und non-food-Artikel beschlossen.

In diesem Zusammenhang hat der Marktgemeinderat die Neuerrichtung der Freizeitfläche auf dem Grundstücksteil zwischen dem SB-Markt Parkplatz und dem Parkplatz der Kinderwelt St. Norbert beschlossen.

Die Tiefbauleistungen für die Errichtung des Spielfeldes wurden wie folgt ausgeschrieben:

Art der Ausschreibung
beschränkt
Zur Abgabe eines Angebots
aufgeforderte Firmen
11
Eröffnungstermin
12.09.2019
Abgegebene Angebote
5
Auszuschließende Angebote
keine
In der Wertung verbleibende Angebote
5
Vergabevorschlag
Trend Bau GmbH & Co. KG
Strüther Straße 25
97285 Röttingen
Vergabesumme
228.091,51 €
Abzüglich 3,3 % Nachlass

Die Vergabe der Tiefbauleistungen ist zu beschließen.

In diesem Zusammenhang wird auch die Anfrage von Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses zur Förderfähigkeit der Maßnahme beantwortet. Weiterhin soll auf Anregung von Marktgemeinderat Bernd van Elten eine fortschreibende Gesamtaufstellung der Kosten zur Kenntnis gegeben werden, um die Kostenentwicklung der Maßnahme auch für die Mitglieder des Marktgemeinderates besser im Blick zu haben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat  beschließt die Vergabe der Tiefbauleistungen an die Firma Trend Bau GmbH & Co. KG, Strüther Straße 25, 97285 Röttingen  zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 11.09.2019 mit einer geprüften Bruttoangebotssumme von 220,564,49 € inklusive Nachlass (-7.527,02 €).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.09.2019 ö 8

Sachverhalt

Marktgemeinderat Michael Schultes erkundigt sich nach der Fortführung des Radweges Kist im Bereich der Heidelberger Straße. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Fortführung separat geprüft werden muss.

Marktgemeinderat Timo Koppitz beschreibt die unbefriedigende Parksituation an der Einmündung des Krautgartenweges in die Martin-Wilhelm-Straße. In Blickrichtung links lässt eine ungenügend angebrachte Parkverbotssäge das Parken bis in den Kreuzungsbereich zu, so dass der Blickwinkel stark eingeschränkt ist und ein Linksabbiegen in die Martin-Wilhelm-Straße deutlich erschwert wird. Die Verwaltung wird dies prüfen.

Marktgemeinderat Walter Feineis bittet die Verwaltung um Auskunft über den gefassten Beschluss zum Beitritt des Klimabündnisses.

Marktgemeinderat Bernd van Elten bittet die Verwaltung um Prüfung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im Bereich der Waldbrücke. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich durch neu eingeführte Busverbindungen sehr viele Schulkinder die Straße queren und bereits deshalb eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angebracht wäre. Die Verwaltung wird dies zusammen mit der Polizei prüfen.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Markus Linsenmeyer erläutert die Verwaltung die Eigentumsverhältnisse an der Treppenanlage Allerseeweg/Würzburger Straße.

Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther bittet um Auskunft über den voraussichtlichen Eröffnungstermin der Kulturscheune. Die Verwaltung weist darauf hin, dass hier ein Termin im März 2020 angedacht ist.

Die Verwaltung informiert die Mitglieder des Marktgemeinderates über den Erfolg des APG-Seniorenabos. Aktuell haben fast 100 Höchberger Bürgerinnen und Bürger das APG-Seniorenabo in Anspruch genommen.

Die Mitglieder des Marktgemeinderates werden noch über die Veröffentlichungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik informiert. Für Höchberg von Interesse sind der Demografiespiegel für Bayern sowie die Veröffentlichung „Statistik Kommunal“.


Marktgemeinderat Marc Behl hat mit Schreiben vom 22.7.2019 einen Antrag zur Einführung eines Informationssicherheitskonzeptes gestellt. Weiterhin wurde ein Antrag zum Internetzugang des Marktes Höchberg eingereicht. Dazu weist die Verwaltung darauf hin, dass der Markt Höchberg gemäß Artikel 8 BayEGovG verpflichtet ist, ein Informationssicherheitskonzept bis zum 1.1.2020 zu erstellen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommt der Markt Höchberg selbstverständlich nach. Hierbei handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, das gemäß Artikel 37 Abs. 1 Nr. 1 GO in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat dem 1. Bürgermeister obliegt.

Wird bei der Erstellung des Informationssicherheitskonzeptes die Wertgrenze eines Ausschusses oder des Marktgemeinderates berührt, wird die Verwaltung den Sachverhalt vorlegen.

Der Vertrag über den Internetzugang des Marktes Höchberg erfolgte mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 30.7.2013. Die Vertragslaufzeit endet im Jahr 2020, die Verwaltung prüft aktuell alle vorhandenen Alternativen, dabei wird auch ein Zugang über das Bayerische Behördennetz mit einbezogen. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit den Sachverhalt dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss bzw. dem Marktgemeinderat vorlegen.

Datenstand vom 02.10.2019 09:36 Uhr