Datum: 12.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-024; 2. Tektur (Plandatum 30.11.2018) zum Neubau einer Stützwand/Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1288/3, Rübezahlweg 35, § 34 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-001; Neubau Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1588/20, An der Frankenwarte 3a, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB
1.3 Antrag auf Vorbescheid Nr. 2019-002; Neubau von zwei Doppelhaushälften auf dem Grundstück Fl.Nr. 1285/1, 1285/2 und 1285/6, Rübezahlweg 26, § 35 BauGB
1.4 Formlose Bauvoranfrage Nr. 2019-003; Errichtung eines Pkw-Stellplatzes/Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 684/10, Albrecht-Dürer-Str. 112, Bebauungsplan "Hexenbruch", § 30 BauGB
1.5 Bauvoranfrage Nr. 2019-004; Anbau an das Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 3637, Burkardusweg 2, § 34 BauGB
1.6 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-006; Anbau an ein Einfamilienwohnhauses und Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 445/9, Am Hessental 6, § 34 BauBG
1.7 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-007; Nutzungsänderung von Pfarrerwohnung zu Büronutzung (sog. "Pfarrhaus" St. Norbert im Ortsteil Hexenbruch) auf dem Grundstück Fl.Nr. 713/19, Allerseeweg 10, Bebauungsplan "Seeweg", § 30 BauGB
1.8 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-008; Einfamilienhaus mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1610, Kapellenweg 4, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB
2 Überwachung abgestellter Anhänger jeglicher Art im Ortsgebiet
3 Vergabe - Tiefbauleistung zur Sanierung der Treppenanlage "Klinggraben" bis zum Wendehammer "Kalkofenweg"
4 Vergabe - Neubau einer Kulturscheune im Wallweg 3 - Innenputz Trockenbau und Malerarbeiten
5 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.02.2019 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-024; 2. Tektur (Plandatum 30.11.2018) zum Neubau einer Stützwand/Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1288/3, Rübezahlweg 35, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.02.2019 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06.2018 und am 16.10.2018 dem Neubau einer Stützwand nicht zugestimmt.

Der Bauwerber hat jetzt erneut eine Tekturplanung vorgelegt. Das Landratsamt Würzburg teilt mit Schreiben vom 17.12.2018 mit, dass diese  seitens des Landratsamtes befürwortet wird.

Auch die betroffenen Nachbarn von Fl.Nr. 1287/7 haben für die neue Planung keine Einwände geltend gemacht und dem Bauvorhaben ihre Zustimmung erteilt.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss der neuen Tekturplanung zuzustimmen.

Beschluss

Der vorliegenden Tekturplanung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-001; Neubau Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1588/20, An der Frankenwarte 3a, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.02.2019 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 07.02.2012 einem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Frankenwarte Süd“ für ein Gebäude außerhalb der Baugrenzen mit einem geplanten Pultdach und einer talseitigen Wandhöhe von 6,68 m zugestimmt.

Die Antragstellerin beantragt jetzt die Baugenehmigung für die Errichtung eines Carports auf der südlichen Grundstücksgrenze.

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Der geplante Carport ist außerhalb des Baufeldes geplant. Eine Befreiung ist erforderlich.
- Der Nachbar von Fl.Nr. 1588/10 hat dem Antrag zugestimmt.
- Der Carport hat eine Breite von 6,25 m, eine Tiefe von 5,75 m und eine Höhe von rund 3,0 m.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Sollte für den Antrag nur eine isolierte Befreiung erforderlich sein, wird dieser ebenfalls zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 12.02.2019 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Vorbescheid Nr. 2019-002; Neubau von zwei Doppelhaushälften auf dem Grundstück Fl.Nr. 1285/1, 1285/2 und 1285/6, Rübezahlweg 26, § 35 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.02.2019 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber stellen einen Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von zwei Doppelhaushälften auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1285/2 und 1285/6.

Die Grundstücke sind grundsätzlich dem § 35 BauGB (Außenbereich) zuzuordnen. Im aktuellen Flächennutzungsplan sind die Grundstücke mit der Festsetzung „Grünfläche“ belegt. Ergänzt wird diese Festsetzung durch die Zuweisung der Grundstücke zur Biotopkartierung Bayern (Biotop Nr. 36.08) sowie mit dem Hinweis zum Erhalt und der Entwicklung landschaftsbestimmender, ortsprägender Gehölzstrukturen (nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz).

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt.

- Der Antrag enthält einen Lageplan mit Einzeichnung der geplanten Gebäude sowie einen Geländeschnitt durch das Grundstück.
- Weiter wird das Schreiben des Architekten Dold vom 17.01.2019 dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.
- Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.


Der Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 11.12.2018 mit der Thematik befasst. Es wurde ein formloser Antrag von Frau Christa Langhirt zur Umwidmung der Grundstücke Fl.Nrn. 1285/2 und 1285/6 in Bauland und damit auf Änderung des Flächennutzungsplanes gestellt. Nach intensiver Beratung wurde damals zu dem Antrag folgender Beschluss gefasst:

„Aufgrund den vorstehenden Ausführungen beschließt der Bau- und Umweltausschuss, den Antrag von Frau Christa Langhirt auf Umwidmung der Grundstücke Fl. Nrn. 1285/2 und 1285/6 der Gemarkung Höchberg in Bauland und damit auf Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zu entsprechen.
Abstimmung: 10 : 0

Aufgrund des vorgenannten Beschlusses empfiehlt die Verwaltung dem Bau- und Umweltausschuss den Antrag abzulehnen.

Beschluss

Dem Antrag wird nicht zugestimmt.

Das Grundstück liegt zurzeit im Außenbereich (§ 35 BauGB) .

Im Flächennutzungsplan sind die Grundstücke derzeit als Grünfläche ausgewiesen. Ergänzt werden diese Informationen mit der Zuordnung der Grundstücke zur Biotopkartierung Bayern (Biotop Nr. 36.08) sowie mit dem Hinweis zum Erhalt und der Entwicklung landschaftsbestimmender, ortsprägender Gehölzstrukturen (nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4. Formlose Bauvoranfrage Nr. 2019-003; Errichtung eines Pkw-Stellplatzes/Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 684/10, Albrecht-Dürer-Str. 112, Bebauungsplan "Hexenbruch", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.02.2019 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen auf ihrem o.g. Grundstück die Errichtung eines Pkw-Stellplatzes. Die Zufahrt soll über die öffentlichen Grundstücke Fl.Nrn. 684/179 und 684/178 erfolgen. Das Grundstück Fl.Nr. 684/179 wird zurzeit als Parkplatz genutzt und das Grundstück Fl.Nr. 684/178 dient der fußläufigen Erschließung für die Reihenhausanlage Albert-Schweitzer-Straße 112-126.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass dieser Bereich momentan umgeplant wird.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Der Antrag wurde nur einfach eingereicht.
- Der amtliche Lageplan im Maßstab 1:1000 fehlt.
- Ein separater Lageplan mit Darstellung der geplanten Maßnahme fehlt.
- Die Nachbarbeteiligung fehlt.
- Der geplante Carport wird außerhalb der Baugrenzen errichtet und bedarf somit einer isolierten Befreiung.
- Zulässig nach Bebauungsplan sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 33 bis 38 Grad und Flachdächer.

Der geplante Carport ist gehwegbündig geplant, somit fehlt der nach der Garagenverordnung erforderliche Stauraum zum öffentlichen Gehweg von 3,0 m.

In der Marktgemeinderatssitzung am 05.02.2019 wurde über die Umgestaltung des vorhandenen Parkplatzes beraten.

Vom Bauwerber werden folgende Fragen gestellt:

  1. Ist die Errichtung eines Pkw-Stellplatzes/Carports auf dem Grundstück Albrecht-Dürer-Str. 112, wie in beiliegender Lageplanskizze dargestellt, baurechtlich möglich?
  2. Ist die dargestellte Zufahrt zum Stellplatz so möglich?
  3. Kann die Absenkung der Bordsteine und des Gehweges im Zuge der Sanierung der Albrecht-Dürer-Straße im Frühjahr 2019 mit ausgeführt werden?

Beschluss

Mit der erforderlichen Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan für die Erstellung eines Stellplatzes bzw. Carports außerhalb der Baugrenzen besteht Einverständnis.

Mit einer erforderlichen Befreiung von der Stellplatzsatzung für die Reduzierung der Stauraumlänge vor dem Carport von erforderlich 3,0 m auf 0,0 m besteht kein Einverständnis.

Der Antragsteller hat hierfür eine „Isolierte Befreiung“ mit Nachbarbeteiligung in 3-facher Ausfertigung zu beantragen.

Die Kosten für die Absenkung des Gehweges bzw. der Zufahrt hat der Antragsteller zu tragen. Die Abwicklung ist mit der Tiefbauabteilung abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.5. Bauvoranfrage Nr. 2019-004; Anbau an das Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 3637, Burkardusweg 2, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.02.2019 ö 1.5

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen eine eingeschossige Erweiterung des bestehenden Einfamilienwohnhauses.

Geplant ist die Erweiterung mit einem Flachdach. Der Bauwerber fragt an, ob der Bau- und Umweltausschuss der vorgelegten Planung (Erweiterung eingeschossig mit Flachdach) zustimmt.

Beratung:

Dem Bau- und Umweltausschuss wird das Schreiben des Architekten Schlotz vom 01.02.2019 bekannt gegeben.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss einer Wohnraumerweiterung durch einen eingeschossigen Anbau mit Flachdach und Carport zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt grundsätzlich einer Wohnraumerweiterung durch einen eingeschossigen Anbau mit Flachdach und Carport zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.6. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-006; Anbau an ein Einfamilienwohnhauses und Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 445/9, Am Hessental 6, § 34 BauBG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.02.2019 ö 1.6

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen die Erweiterung des bestehenden Einfamilienwohnhauses mit einem Anbau, bestehend aus zwei Vollgeschossen und einem Untergeschoss. Das Dach ist als Flachdach vorgesehen. Zusätzlich ist an der Südseite ein Carport geplant.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Bauantrages wurde Folgendes festgestellt:

- Der Bauwerber beantragt eine Abweichung von den Abstandsflächen, da das bestehende Gebäude eine Abstandsfläche aufweist, die ca. 17,5 cm auf das Grundstück Fl.Nr. 451/4 fällt und das bestehende, sowie das neu geplante Gebäude eine Abstandsfläche aufweist, die 32 bis 38,5 cm über die Straßenmitte fällt.
- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Die Nachbarbeteiligung mit den Eigentümern der Fl.Nrn. 451/4, 451/15 und 445/8 (Markt Höchberg) fehlt.
- Der geplante Carport hat eine Wandhöhe von über 3,0 m. Die erforderliche Abstandsfläche wurde nicht nachgewiesen. Eine Abweichung oder eine Abstandsflächenübernahme fehlt.
- Der geplante Wohnhausanbau hat zwei Vollgeschosse mit Flachdach. Die vorhandene Bebauung für Wohngebäude zeigt in der Straße Sattel- und Walmdächer.
- Der geplante Carport hat einen Stauraum von 2,275 m. Erforderlich nach der der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind 3,0 m.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Mit der Erstellung eines zweigeschossigen Baukörpers mit Flachdach besteht Einverständnis.

Mit der erforderlichen Befreiung von der Stellplatzsatzung für einen Stauraum kleiner als 3,0 m besteht kein Einverständnis.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom  12.02.2019 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.7. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-007; Nutzungsänderung von Pfarrerwohnung zu Büronutzung (sog. "Pfarrhaus" St. Norbert im Ortsteil Hexenbruch) auf dem Grundstück Fl.Nr. 713/19, Allerseeweg 10, Bebauungsplan "Seeweg", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.02.2019 ö 1.7

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauantrag beinhaltet die Nutzungsänderung einer Pfarrerwohnung zu Büronutzung.

Beratung:

Das Schreiben des Architekten Gärtner vom 30.01.2019 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Weiter wurde festgestellt, dass die zwei zusätzlichen Stellplätze auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 713/1 geplant sind.

Beschluss

Dem Bauantrag zur Nutzungsänderung von einer Pfarrerwohnung in ein Büro wird zugestimmt.

Das Landratsamt Würzburg wird gebeten, im Genehmigungsverfahren die grundbuchrechtliche Sicherung der Stellplätze für o.g. Bauantrag anzufordern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Gem. Art. 49 Abs. 1 GO ist Marktgemeinderat Günter Klopf persönlich beteiligt und nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

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1.8. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-008; Einfamilienhaus mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1610, Kapellenweg 4, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.02.2019 ö 1.8

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf o.g. Grundstück. Das geplante Wohnhaus besteht aus zwei Geschoßen mit Flachdach / geneigtem Pultdach; ebenso der geplante Carport.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Bauantrages wurde Folgendes festgestellt:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2018 über eine Bauvoranfrage zu o.g. Maßnahme beraten und folgenden Beschluss gefasst:

„Der Bauvoranfrage wird nicht zugestimmt, da mit einer erforderlichen Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen für den geplanten Carport kein Einverständnis besteht. Ebenso mit einer straßenseitigen Einfriedung von 2,00 m.

Zu Frage 1
Dächer dürfen begrünt werden.
Zu Frage 2
Selbstverständlich ist es möglich einen Antrag auf Befreiung für die Überschreitung des im Bebauungsplan definierten Baufensters zu stellen. Eine Befreiung hierfür wird in südlicher Richtung in Aussicht gestellt.
Zu Frage 3
Im Bebauungsplan ist die Höhe der Einfriedung zur Straßenseite mit einer Höhe von maximal 1,50 m festgesetzt. Einer Befreiung hiervon wird nicht zugestimmt.
Zu Frage 4
Eine allgemeine Aussage zur Genehmigungsfähigkeit des vorgelegten Antrags kann nicht gegeben werden, da die Unterlagen zu einer Prüfung nicht ausreichen. Generell ist das Grundstück für eine Wohnnutzung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans vorgesehen.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine erforderliche Befreiung für ein Pultdach in Aussicht gestellt wird.
Abstimmung: 11 : 0“

Das Landratsamt Würzburg hat mit Schreiben vom 21.01.2019 dem Bauwerber mitgeteilt, dass der Antrag nicht genehmigungsfähig ist und eine entsprechende Umplanung erforderlich wird.

Hintergrund war die gemeindliche Ablehnung in Bezug auf die Überschreitung der Baugrenze durch den Carport sowie der straßenseitigen Einfriedung.

Bei der Vorprüfung des vorliegenden Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Gemäß Schreiben der Antragsteller wird straßenseitig eine Fläche von 3,5 m² aus dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 1610/3 erworben. Somit ist die Zufahrt zum geplanten Carport ohne rangieren auf der Straße möglich.
- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Die Nachbarbeteiligung wurde auf einem separaten Plansatz durchgeführt. Der Eigentümer von Fl.Nr. 1610/1 hat den Bauantrag nicht unterzeichnet.
- Der geplante Carport befindet sich teilweise außerhalb der Baugrenze.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die geplante Sitzecke innerhalb der Abstandsflächen errichtet wird.
- Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrt zum Leutfresserweg mit Gewichtsbeschränkung belegt ist. Eine Ausnahmegenehmigung ist, falls erforderlich, bei der Stadt Würzburg zu beantragen.
- Gemäß Ziffer 1.1 des rechtskräftigen Bebauungsplanes beträgt die Mindestgrundstücksgröße für Grundstücke 650 m². Das vorhandene Grundstück hat eine Größe von 638 m².
- Der erforderliche Stauraum nach gemeindlicher Stellplatzsatzung beträgt 3,0 m. Vorhandenen ist an der geringsten Stelle ein Stauraum von 1,5 m.
- Gemäß Ziffer 6.2 der Grünordnung kann der Grünstreifen im Bereich der öffentlichen Straße um max. 10 m geöffnet werden.
- Das geplante Gebäude liegt an der Südseite, ca. 1,5 m außerhalb der Baugrenzen zuzüglich Terrassenüberdachung.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem vorliegenden Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrt über den Leutfresserweg mit einer Gewichtsbeschränkung belegt ist. Ausnahmegenehmigungen sind bei der Stadt Würzburg zu beantragen.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 12.02.2019 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Überwachung abgestellter Anhänger jeglicher Art im Ortsgebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.02.2019 ö 2

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 11.12.2018 über das Parken und Abstellen von Anhängern und Wohnwägen auf öffentlichen Straßen und Stellplätzen diskutiert.

Ein Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden (siehe beigefügter Aktenvermerkt vom 17.10.2018). Die Überwachung für das Ortsgebiet obliegt in erster Linie der Polizei Würzburg-Land. Die Verkehrsüberwachung ist für das Sanierungsgebiet (Ortskern) zuständig.

In der Vergangenheit wurden immer wieder im Sanierungsgebiet Anhänger auch von der Verkehrsüberwachung Veitshöchheim (VÜD) verwarnt.
Die vertraglich vereinbarten Wochenstunden mit dem VÜD betragen 20 Std. Diese Stunden beinhalten die Kontrollen des ruhenden sowie des fließenden Verkehrs.
Nach Rücksprache mit dem VÜD dauert eine Prüfung eines Anhängers ca. 30 Minuten Arbeitszeit zuzüglich der Fahrtkosten. Bei 20 Wochenstunden muss daher die Dringlichkeit eines Kraftfahrzeuganhängers abgewogen werden.

Die bei der Verwaltung angezeigten Anhänger werden in der Regel gesammelt und der Polizei Würzburg-Land zur Prüfung in Auftrag gegeben, da die Kollegen nicht regelmäßig für einen Anhänger abrufbereit sein können. Eine Beauftragung mehrerer Kraftfahrzeuganhänger zeigt sich daher effektiver. Auch muss hier das Auftreten eines Polizeibeamten berücksichtigt werden. Bekannte vereinzelte Stellen werden bei Kontrolle mit geprüft und eine zusätzliche Beschilderung wird auch vorgenommen, wenn es notwendig erscheint z.B. Parkplatz „Seckertswiesen“ (Parken nur für Pkw) oder am Wendehammer „Im Wiesengrund“ (Parken vormittags nur für die Kinderkrippe).

Eine Kontrolle der Kraftfahrzeuganhänger durch die Verkehrsüberwachung kann bei dringenden Fällen im ganzen Ortsgebiet erfolgen, sollte jedoch nicht der Regelfall werden. Eine Überwachung des Ortskerns hat und sollte auch weiterhin Priorität haben.

Nach der Diskussion spricht sich der Bau- und Umweltausschuss für folgende Möglichkeiten hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise der Verwaltung im Umgang mit im Ortsgebiet abgestellten Anhängern aus.

- Verteilen von Infozetteln, die freundlich darauf hinweisen, dass der öffentliche Verkehrsgrund nicht für das längerfristige Abstellen von Anhängern zur Verfügung steht.
- Aufstellen von Schildern an Straßen und Parkplätzen „Parken nur für Pkw“, an Örtlichkeiten mit vermehrtem Aufkommen der Problematik .

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3. Vergabe - Tiefbauleistung zur Sanierung der Treppenanlage "Klinggraben" bis zum Wendehammer "Kalkofenweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.02.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 16.10.2018 die Sanierung der Treppenanlage vom „Klinggraben“ zum Wendehammer „Kalkofenweg“, auf dem Flurstück 1207/2 beschlossen.

Die Arbeiten wurden von der Verwaltung beschränkt ausgeschrieben. Die Submission war für den 07.02.2019 angesetzt.

Über die vorhandenen Treppenstufen sollen neue Blockstufen im Mörtelbett gesetzt werden. Es wurden zwei Varianten angefragt:
1. Ausführung in Betonblockstufen
2. Ausführung in Granitblockstufen.

Als günstigste Variante wurde die Ausführung in Granitblockstufen von der Fa. Kulzer Bauunternehmung aus 97922 Lauda-Königshofen angeboten.

Art der Ausschreibung
beschränkt
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
7
Eröffnungstermin
07.02.2019, 11:00 Uhr
Abgegebene Angebote
5
Auszuschließende Angebote
keine
In der Wertung verbleibende Angebote
5
Vergabevorschlag
Kulzer Bauunternehmung
Im Ramstal 8
97922 Lauda-Königshofen
Vergabesumme
18.999,54 €

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe der Tiefbauleistungen zur Sanierung der Treppenanlage vom „Klinggraben“ bis zum Wendehammer im „Kalkofenweg“, auf dem Flurstück Fl.Nr.  1207/2 an die Firma Kulzer Bauunternehmung, Im Ramstal 8, 97922 Lauda-Königshofen  zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 21.01.2019 mit einer geprüften Bruttoangebotssumme von 18.999,54 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Vergabe - Neubau einer Kulturscheune im Wallweg 3 - Innenputz Trockenbau und Malerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.02.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 den Bau einer Kulturscheune im Wallweg 3 beschlossen.

Die Innenputz-, Trockenbau- und Malerarbeiten wurden wie folgt ausgeschrieben:

Art der Ausschreibung
beschränkt
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
13
Eröffnungstermin
07.02.2019
Abgegebene Angebote
6
Auszuschließende Angebote
Keine
In der Wertung verbleibende Angebote
6
Vergabevorschlag
Brückl GmbH & Co. KG
Nürnberger Straße 107a
97076 Würzburg
Vergabesumme
48.908,93 €

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt  die Vergabe der Innenputz-, Maler- und Trockenbauarbeiten an die Firma Brückl GmbH & Co. KG, Nürnberger Straße 107a, 97076 Würzburg  zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 04.02.2019 mit einer geprüften Bruttoangebotssumme von 48.908,93 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.02.2019 ö 5

Sachverhalt

Dritter Bürgermeister Bernhard Hupp teilt mit, dass ein Anlieger der „Friedrich-von-Spee-Straße“ bei ihm angefragt hat, ob die versprochenen Kurzzeitparkplätze noch erstellt werden.
Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass die Kennzeichnung der Kurzzeitparkplätze im Frühjahr 2019 erstellt wird. Eine schnellere Umsetzung ist witterungsbedingt nicht möglich.

Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther hat festgestellt, dass die erforderlichen Absperrungen für die Bauarbeiten neben dem Anwesen „Greinbergweg 33“ fehlen.

Marktgemeinderat Thomas Scheder fragt an, ob die Idee einer Planungsvariante, die während des gemeinsamen Workshops entstanden ist, weiterverfolgt wurde.
Bauamtsleiter Alexander Knahn teilt hierzu mit, dass der Vorschlag zeichnerisch skizziert wurde und den Vertretern der Fa. tegut vorgelegt und mit Ihnen besprochen wurde. Aus Sicht derer können diese Überlegungen allerdings nicht weiterverfolgt werden, da neben der optischen Wirkung (Markt an Parkdeck) auch die fußläufige Erschließung sich wesentlich schlechter darstellen würde. Im gesamten entspreche die Überlegung nicht dem Konzept, das tegut an dem Standort verfolgt.

Marktgemeinderat Martin Benthe hat festgestellt, dass die auf den Bauzäunen angebrachte Werbeanlage am Ortseingang teilweise abgerissen und unschön ausschauen.
Erster Bürgermeister Peter Stichler teilt mit, dass die Bauzäune für Veranstaltung örtlicher Vereine werben und dementsprechend von diesen nach Freigabe benutzt werden können. Der Bauhof wird diese und die angebrachten Sichtplanen prüfen, um eine Verkehrsgefährdung auszuschließen.

Weiter fragt Marktgemeinderat Martin Benthe an, ob die Verwaltung des Marktes Höchberg einem Bauunternehmen erlaubt hat, das unbebaute Grundstück im Bereich der „Gänsweide“ als Lagerplatz zu benutzen. Nach seiner Aussage ist das Grundstück mit Baustellenresten belegt. Er bittet um Überprüfung.

Ergänzend fragt Marktgemeinderat Martin Benthe an, wann die Parkplatzuntersuchung in der „Würzburger Straße“ dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt wird.
Bauamtsleiter Alexander Knahn teilt hierzu mit, dass die Ausarbeitung in der nächsten Sitzung vorgelegt werden kann.
Marktgemeinderat Johannes Väthjunker bittet hierzu, die Ausarbeitung erst in der übernächsten Sitzung dem Bauausschuss vorzustellen, da er auf Dienstreise ist.

Der Bau- und Umweltausschuss erkundigt sich nach dem Stand der Planung für Elektroladestationen im Gemeindegebiet.
Bauamtsleiter Alexander Knahn teilt mit, dass zwei Ladestationen in Planung sind. Eine Station soll auf dem Parkplatz vor der „Kulturscheune“ und die andere auf dem Parkplatz am Mainlandzentrum errichtet werden. Der ebenfalls in Erwägung gezogene Standort für eine Elektroladestation am „Grundweg“ kann aufgrund der aufwendigen Stromzuführung nur sehr aufwendig realisiert werden.
Marktgemeinderat Thomas Scheder bittet um Prüfung, ob ein zeitbegrenztes Parken für Elektroauto kostenfrei realisiert werden könnte .

Datenstand vom 19.02.2019 10:19 Uhr