Datum: 12.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-038; Nutzungsänderung der Räume im Untergeschoss des Wohnhauses in eine Spielhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 3135, Leibnizstraße 11, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B 27", § 30 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-005; Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit je 6 Wohneinheiten, Tiefgarage und 12 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1265/2, Alte Steige 11, § 34 BauGB
1.3 Antrag Nr. 2019-009; Freistellungsverfahren für den Neubau einer Werkstatt-/Lagerhalle mit Ausstellungsfläche und Büroflächen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3182, Einsteinstraße 1, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B 27" (1. Änderung), § 30 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-010; Neubau Carport und erdgeschoßiger Anbau an das Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 3637, Burkardusweg 2, § 34 BauGB
2 Vergabe - Zeitvertragsarbeiten 2019-2020 - Tiefbauleistungen mit Bereitschaftsdienst
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 3. Änderung (Gesamtüberarbeitung | HITech Park) des Urplanes "Gewerbegebiet Südlich der B 27 - Erweiterung" als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 12 i. V. m. § 13 BauGB) | Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | Würdigung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
4.1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Würzburg, Schreiben vom 20.12.2018
4.2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Würzburg, Schreiben vom 23.01.2019
4.3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Schreiben vom 07.01.2019
4.4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 18.12.2018
4.5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg, Schreiben vom 11.01.2019
4.6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes Würzburg, Schreiben vom 09.01.2019
4.7 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme der Handwerkskammer für Unterfranken, Schreiben vom 05.01.2019
4.8 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Handelsverband Bayern e. V., Schreiben vom 21.12.2018
4.9 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | Satzungsbeschluss
5 Würzburger Straße - Parken
6 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.03.2019 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2018-038; Nutzungsänderung der Räume im Untergeschoss des Wohnhauses in eine Spielhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 3135, Leibnizstraße 11, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B 27", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.03.2019 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2018 über o.g. Bauantrag beraten und folgenden Beschluss gefasst:

„Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da
  1. mit einer erforderlichen Befreiung für eine Spielhalle über 100 qm (laut Bauantrag 153 qm) kein Einverständnis besteht.
  2. mit einer Öffnungszeit von 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr kein Einverständnis besteht.
  3. die nach Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze nicht nachgewiesen wurden.
Abstimmung: 11 : 0“

Das Landratsamt Würzburg teilt uns mit Schreiben v. 18.02.2019 mit, dass die Planunterlagen zwischenzeitlich geändert und die Fläche auf 98,26 m² reduziert wurde.

Das Landratsamt Würzburg bittet um erneute Beschlussfassung.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nutzfläche der Spielhalle wurde auf 98,26 qm reduziert.
- Die 10 erforderlichen Stellplätze wurden nachgewiesen.
- Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
- Eine erforderliche Grunddienstbarkeit für Erschließung, Zugang und Stellplätze fehlt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt.

Das Landratsamt Würzburg wird gebeten, im Genehmigungsverfahren zu prüfen, ob in einer Entfernung von 570 m eine zweite Spielhalle zur bestehenden Spielhalle in der Liebigstraße 1 zulässig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-005; Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit je 6 Wohneinheiten, Tiefgarage und 12 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1265/2, Alte Steige 11, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.03.2019 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 16.10.2018 einen Antrag auf Vorbescheid für die Bebauung des Grundstückes „Alte Steige 11“, Fl.Nr. 1265/2 mit folgendem Beschluss zugestimmt.

„Mit der geplanten Art und dem Maß der baulichen Nutzung GRZ 0,271 ohne Nebenanlagen bzw. 0,496 mit Nebenanlagen sowie der geplanten Geschossfläche inkl. Aufenthaltsräumen im DG von 0,691 besteht Einverständnis.

Mit der Anordnung der Stellplätze (10 Stellplätze entlang des „Rübezahlweges“ und 14 Stellplätze in der Tiefgarage) besteht Einverständnis.

Ebenso besteht mit der Grundstücksabtretung entlang der „Alten Steige“ gemäß vorgelegter Planung Einverständnis.
Abstimmung: 8 : 2“

Das Landratsamt Würzburg hat am 15.11.2018 hierfür einen positiven Vorbescheid erstellt.

Der Bauwerber hat auf dieser Grundlage die Genehmigungsplanung erstellt und vorgelegt.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Der Amtliche Lageplan fehlt.
- Der Lageplan mit Darstellung der Grundstückseigentümer fehlt.
- Die geplante Grundfläche beträgt 0,28/0,511.
- Die geplante Geschossfläche beträgt 0,519.
- Nach schriftlicher Mitteilung hat der Architekt die Planunterlagen den Nachbarn per Mail am 28.01.2019 zur Verfügung gestellt. Von den Nachbarn liegt keine Stellu ngnahme vor bzw. auch keine Zustimmung.
- Geplant sind zwei Vollgeschosse, bestehend aus EG und OG.
- Der Bauwerber plant die Gebäude mit einer Dachneigung von 40 Grad.
- Nachgewiesen wurden 24 Kfz-Stellplätze (12 Stellplätze in der Tiefgarage anliegend an der „Alten Steige“ und 12 Stellplätze mit Zufahrt „Rübezahlweg“, zusätzlich gemäß Stellplatzsatzung 12 Fahrradstellplätze.

Am Donnerstag, den 28. Februar 2019 hat der Antragsteller die vom Markt Höchberg gewünschte Grundabtretung entlang der „Alten Steige“ notariell durchgeführt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 12.03.2019 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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1.3. Antrag Nr. 2019-009; Freistellungsverfahren für den Neubau einer Werkstatt-/Lagerhalle mit Ausstellungsfläche und Büroflächen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3182, Einsteinstraße 1, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B 27" (1. Änderung), § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.03.2019 ö 1.3

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss wird darüber informiert, dass der Bauantrag von der Verwaltung im Baufreistellungsverfahren behandelt wurde.

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-010; Neubau Carport und erdgeschoßiger Anbau an das Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 3637, Burkardusweg 2, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.03.2019 ö 1.4

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 12.02.2019 über eine gleichlautende Bauvoranfrage beraten und folgenden, einstimmigen Beschluss gefasst.

„Der Bau- und Umweltausschuss stimmt grundsätzlich einer Wohnraumerweiterung durch einen eingeschossigen Anbau mit Flachdach und Carport zu.“

Der Bauwerber hat auf dieser Grundlage die Genehmigungsplanung vorgelegt.

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Alle Nachbarn haben dem Bauantrag zugestimmt.
- Die Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277 wurde nicht erstellt.
- Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen. Nach Rücksprache mit dem Planfertiger werden diese nachgereicht.
- Die geplante GRZ beträgt 0,356 und die geplante GFZ beträgt 0,341.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 12.03.2019 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Vergabe - Zeitvertragsarbeiten 2019-2020 - Tiefbauleistungen mit Bereitschaftsdienst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.03.2019 ö 2

Sachverhalt

Die Verwaltung hat die Tiefbauarbeiten für die Zeitvertragsarbeiten mit Bereitschaftsdienst für den Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.03.2020 ausgeschrieben.

Art der Ausschreibung
beschränkt
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
11
Eröffnungstermin
27.02.2019, 11:00 Uhr
Abgegebene Angebote
9
Auszuschließende Angebote
Keine
In der Wertung verbleibende Angebote
9
Vergabevorschlag
Trend-Bau GmbH & Co. KG
Strüther Straße 10
97285 Röttingen
Vergabesumme
abzüglich 1 % Nachlass
402.048,64 €
- 4.020,49 €

Mit dem wirtschaftlichsten Bieter soll im Rahmen eines Besprechungstermins ein Aufklärungsgespräch nach § 15 VOB/A durchgeführt werden.
Hierbei soll vor allem die organisatorische Abwicklung und Abrechnung der Arbeiten in unserem Sinne abgeklärt werden.

Die Vergabe der Leistungen ist zu beschließen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe der Tiefbauleistungen für die Zeitvertragsarbeiten mit Bereitschaftsdienst für den Zeitraum 01.04.2019 bis 31.03.2020 an die Fa. Trend-Bau GmbH & Co. KG, Strüther Straße 10, 97285 Röttingen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 21.02.2019, mit einer geprüften Angebotssumme von 398.028,15  € brutto inklusive 1 % Nachlass.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 3. Änderung (Gesamtüberarbeitung | HITech Park) des Urplanes "Gewerbegebiet Südlich der B 27 - Erweiterung" als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 12 i. V. m. § 13 BauGB) | Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.03.2019 ö 3

Sachverhalt

Mit der Fassung des Aufstellungsbeschlusses in seiner Sitzung am 27.11.2018 hat der Marktgemeinderat die 3. Änderung (Gesamtüberarbeitung | HITech Park) des Urplanes „Gewerbegebiet Südlich der B 27 - Erweiterung“ in die Wege geleitet.

Auszug aus dem Entwurf des Bebauungsplanes:


Anlass und Ziel der Planung ist es, die sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „2. Änderung - Gewerbegebiet Südlich der B 27 - Erweiterung“ befindlichen Grundstücke der Unternehmensgruppe „Wölfel“ zu überplanen. Für das Gebiet liegt ein städtebauliches Gesamtkonzept für die weitere Entwicklung des Unternehmens vor. Zwei der vier Grundstücke innerhalb des Planungsgebietes sind bereits mit Büro- und Produktionsgebäuden bebaut. Ein weiteres Grundstück soll kurzfristig entwickelt werden (Fl. Nr. 3211/25 (TF) der Gemarkung Höchberg). Die übrigen Grundstücke sollen sukzessive folgen.
Mit der 3. Änderung (Gesamtüberarbeitung | HITech Park) zum Urplan „Gewerbegebiet Südlich der B 27 - Erweiterung“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben der Wölfel-Gruppe geschaffen werden und die Abweichungen der bestehenden Bauteile von den Festsetzungen des derzeit gültigen Bebauungsplans korrigiert werden.

Dem Bau- und Umweltausschuss wird in der heutigen Sitzung der Entwurf des Bebauungsplanes vorgestellt. Im Anschluss daran ist dieser zu billigen und der Fortgang des Verfahrens (öffentliche Auslegung) zu beschließen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung (Gesamtüberarbeitung | HITech Park) des Urplanes „Gewerbegebiet Südlich der B 27 - Erweiterung“ in der Fassung vom 25.02.2019 und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Büro Haines-Leger, ARCHITEKTEN STADTPLANER BDA, Rimpar mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | Würdigung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.03.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.04.2018 die Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes „Altort Höchberg“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde gemäß § 141 BauGB am 21.11.2018 ortsüblich bekannt gemacht.

In der oben genannten Sitzung hat der Marktgemeinderat zudem beschlossen, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten. Danach ist die Beteiligung öffentlicher Aufgabenträger gemäß § 139 BauGB und die Betroffenenbeteiligung gemäß § 137 BauGB zum Entwurf der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes „Altort Höchberg“ mit den Angaben zu Zielen, Projekten und Maßnahmen zur Entwicklung des Gebiets im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

Der Entwurf der Ergänzungen der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes war deshalb in der Zeit vom 29.11.2018 bis einschließlich 11.01.2019 im Rathaus zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegen. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Parallel hierzu wurden folgende Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden mit Schreiben vom 23.11.2018 über den Entwurf der Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen vom April 2018 informiert und um eine Stellungnahme bis zum 11.01.2019 gebeten:

Behörde,
Träger öffentlicher Belange,
Nachbargemeinde
Antwort
vom
Anregungen/ Bedenken
Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg
20.12.2018
TOP 7.1
Regionaler Planungsverband Würzburg, Karlstadt
23.01.2019
TOP 7.2
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Referat BQ, München
07.01.2019
TOP 7.3
Staatliches Bauamt Würzburg
Keine Anregungen und Bedenken
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
Keine Anregungen und Bedenken
Landratsamt Würzburg
Keine Anregungen und Bedenken
Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Würzburg
18.12.2018
TOP 7.4
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg, Aschaffenburg
11.01.2019
TOP 7.5
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Würzburg
Keine Äußerung innerhalb der Frist
Bayerischer Bauernverband, Würzburg
09.01.2019
TOP 7.6
Handwerkskammer für Unterfranken, Würzburg
10.12.2018
TOP 7.7
Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt, Würzburg
Keine Anregungen und Bedenken
Handelsverband Bayern, Würzburg
Keine Äußerung innerhalb der Frist
Kreisheimatpfleger Volker Kleinfeld, Würzburg
Keine Äußerung innerhalb der Frist

Von den Trägern öffentlicher Belange haben sich die unter TOP 7.1 bis 7.7 aufgeführten Stellen schriftlich geäußert und Anregungen und Hinweise vorgetragen. Diese sind beschlussmäßig zu behandeln.

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4.1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Würzburg, Schreiben vom 20.12.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.03.2019 ö 4.1

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Seitens der Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde bestehen im Hinblick auf die Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung (Art. 3 i. V. m. Art. 2 BayLplG) in Verbindung mit dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) und dem Regionalplan der Region Würzburg (RP2) grundsätzlich keine Einwände gegen das Vorhaben.
Denn das Vorhaben unterstützt die raumordnerischen Festlegungen insbesondere
-        zur Innenentwicklung (Grundsatz 3.1 i. V. m. den Zielen 3.2 LEP, BII 2.3 RP2),
-        B II 5.3 RP2, wonach in den Zentralen Orten in den Ortskernen bedarfsgerechte Modernisierungsmaßnahmen planerisch vorbereitet und durchgeführt werden sollen,
-        Grundsatz 8.4.1 LEP, wonach historische Innenstädte und Ortskerne unter Wahrung ihrer denkmalwürdigen oder ortsbildprägenden Baukultur erhalten, erneuert und weiterentwickelt werden und
-        Grundsatz B II 5.2 RP2, wonach - durch die Modernisierung von überaltertem Wohnbestand, der Verbesserung und Erstellung von erforderlichen Gemeinbedarfs- und Infrastruktureinrichtungen sowie der Schaffung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung - die Erhaltung und die Wiedergewinnung der Funktionsfähigkeit der Innenstadt- und Innenstadtrandgebiete anzustreben und ihr Wohnwert qualitativ weiter zu steigern ist.

Zur Umsetzung der Sanierungs- und Entwicklungsziele sind folgende raumordnerische Belange zu berücksichtigen bzw. zu beachten:
 
Überschwemmungsgebiet:

Das Untersuchungsgebiet zur Erweiterung des Sanierungsgebietes liegt teilweise innerhalb des Überschwemmungsgebiets des Kühbachs.
Nach dem Grundsatz 7.2.5 LEP sollen die Risiken durch Hochwasser soweit als möglich verringert werden. Hierzu sollen u. a. die natürliche Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft erhalten und verbessert sowie Rückhalteräume an Gewässern freigehalten werden. Nach Ziel B I 3.1.3 RP2 sollen Überschwemmungsgebiete als Freiflächen erhalten bzw. nach Möglichkeit wieder in Freiflächen umgewandelt werden. Der Zugang zu ihnen soll gewährleistet und ihre Nutzung für die Erholung ermöglicht werden. Nach Möglichkeit sollen die Uferbereiche in einem naturnahen Zustand erhalten oder entsprechend regeneriert werden.

Soweit zu den Maßnahmen Bauleitplanungen erfolgen, nehmen wir in den Aufstellungsverfahren gesondert Stellung.

Hinweise:

Nach dem hiesigen Planungs-und Bestandskartenwerk grenzt das Untersuchungsgebiet zur Erweiterung des Sanierungsgebietes an eine Abwasserentsorgungsleitung; daher sollten, falls nicht bereits geschehen, auch der Zweckverband Abwasserbeseitigung Großraum Würzburg beteiligt werden.

Diese Stellungnahme ergeht ausschließlich aus der Sicht der Raumordnung und Landesplanung. Eine Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt zur Kenntnis, dass von der Regierung von Unterfranken grundsätzlich keine Einwendungen erhoben werden.

Zu Überschwemmungsgebiet:

Die Ausweisung des Sanierungsgebietes ist keine Zulassungsvoraussetzung für Bauvorhaben.
Die Freihaltung von Rückhalteräumen und die Freistellung von Überschwemmungsgebieten sind sinnvolle Maßnahmen zur Hochwasserabwehr.
Der Kühbach fließt derzeit vollständig verrohrt durch den Ortskern (Hauptstraße), die Hauptstraße liegt im Überschwemmungsgebiet des Baches. Allerdings liegt das Sanierungsgebiet und auch die Erweiterung des Sanierungsgebietes (die hier ausschließlich behandelt wird) im dicht bebauten historischen Ortskern Höchbergs, der Mitte des Ortes – eine Freistellung des Areals von Bebauung, welche ja großflächiger erfolgen müsste, ist hier nicht möglich. Retentionsraum müsste grundsätzlich außerhalb der Ortslage geschaffen werden.
Das einzige Grundstück im Erweiterungsbereich, welches innerhalb des Überschwemmungsgebietes liegt, ist die Fl. Nr. 3520, Gemarkung Höchberg. Die Fläche grenzt an einen bestehenden Parkplatz. Die Offenlegung des verrohrten Kühbachs in diesem Bereich mit der Schaffung eines Gewässerzugangs ist auf der vorhandenen Flächengröße von ca. 750 m² aus Hochwasserschutzgründen nicht sinnvoll.
Die Regierung von Unterfranken wird im Rahmen eventueller späterer Bauleitplanverfahren beteiligt.

Zu Hinweise:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, können jedoch nicht im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung behandelt werden, sondern müssen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. der Bauvorhaben geklärt werden.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Stellungnahme ausschließlich aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung ergangen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Würzburg, Schreiben vom 23.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.03.2019 ö 4.2

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Seitens des Regionalen Planungsverbands Würzburg bestehen grundsätzlich keine Einwände gegen das Vorhaben.
Denn das Vorhaben unterstützt die raumordnerischen Festlegungen insbesondere
-        zur Innenentwicklung (Grundsatz 3.1 i. V. m. den Zielen 3.2 LEP, BII 2.3 RP2),
-        B II 5.3 RP2, wonach in den Zentralen Orten in den Ortskernen bedarfsgerechte Modernisierungsmaßnahmen planerisch vorbereitet und durchgeführt werden sollen,
-        Grundsatz 8.4.1 LEP, wonach historische Innenstädte und Ortskerne unter Wahrung ihrer denkmalwürdigen oder ortsbildprägenden Baukultur erhalten, erneuert und weiterentwickelt werden und
-        Grundsatz B II 5.2 RP2, wonach - durch die Modernisierung von überaltertem Wohnbestand, der Verbesserung und Erstellung von erforderlichen Gemeinbedarfs- und Infrastruktureinrichtungen sowie der Schaffung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung - die Erhaltung und die Wiedergewinnung der Funktionsfähigkeit der Innenstadt- und Innenstadtrandgebiete anzustreben und ihr Wohnwert qualitativ weiter zu steigern ist.

Zur Umsetzung der Sanierungs- und Entwicklungsziele sind folgende raumordnerische Belange zu berücksichtigen bzw. zu beachten:
 
Überschwemmungsgebiet:

Das Untersuchungsgebiet zur Erweiterung des Sanierungsgebietes liegt teilweise innerhalb des Überschwemmungsgebiets des Kühbachs.
Nach dem Grundsatz 7.2.5 LEP sollen die Risiken durch Hochwasser soweit als möglich verringert werden. Hierzu sollen u. a. die natürliche Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft erhalten und verbessert sowie Rückhalteräume an Gewässern freigehalten werden. Nach Ziel B I 3.1.3 RP2 sollen Überschwemmungsgebiete als Freiflächen erhalten bzw. nach Möglichkeit wieder in Freiflächen umgewandelt werden. Der Zugang zu ihnen soll gewährleistet und ihre Nutzung für die Erholung ermöglicht werden. Nach Möglichkeit sollen die Uferbereiche in einem naturnahen Zustand erhalten oder entsprechend regeneriert werden.

Soweit zu den Maßnahmen Bauleitplanungen erfolgen, nehmen wir in den Aufstellungsverfahren gesondert Stellung.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt zur Kenntnis, dass vom Regionalen Planungsverband Würzburg grundsätzlich keine Einwendungen erhoben werden.

Zu Überschwemmungsgebiet:

Die Ausweisung des Sanierungsgebietes ist keine Zulassungsvoraussetzung für Bauvorhaben.
Die Freihaltung von Rückhalteräumen und die Freistellung von Überschwemmungsgebieten sind sinnvolle Maßnahmen zur Hochwasserabwehr.
Der Kühbach fließt derzeit vollständig verrohrt durch den Ortskern (Hauptstraße), die Hauptstraße liegt im Überschwemmungsgebiet des Baches. Allerdings liegt das Sanierungsgebiet und auch die Erweiterung des Sanierungsgebietes (die hier ausschließlich behandelt wird) im dicht bebauten historischen Ortskern Höchbergs, der Mitte des Ortes – eine Freistellung des Areals von Bebauung, welche ja großflächiger erfolgen müsste, ist hier nicht möglich. Retentionsraum müsste grundsätzlich außerhalb der Ortslage geschaffen werden.
Das einzige Grundstück im Erweiterungsbereich, welches innerhalb des Überschwemmungsgebietes liegt, ist die Fl. Nr. 3520, Gemarkung Höchberg. Die Fläche grenzt an einen bestehenden Parkplatz. Die Offenlegung des verrohrten Kühbaches in diesem Bereich mit der Schaffung eines Gewässerzugangs ist auf der vorhandenen Flächengröße von ca. 750 m² aus Hochwasserschutzgründen nicht sinnvoll.
Der Regionale Planungsverband wird im Rahmen eventueller späterer Bauleitplanverfahren beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Schreiben vom 07.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.03.2019 ö 4.3

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten Planung und bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Sachgebiet (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben.

Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:

Bodendenkmalpflegerische Belange:

Im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes „Altort Höchberg“ liegen nach unserem gegenwärtigen Kenntnisstand folgende Bodendenkmäler:
-        D-6-6225-0311: Archäologische Befunde im Bereich der frühneuzeitlichen Kath. Pfarr- und Wallfahrtskirche Mariä Geburt von Höchberg mit mittelalterlichem Vorgängerbau und Körperbestattungen im ehemals ummauerten Kirchhof (Gmkg. Höchberg; Flst.-Nr. 183, 188, 194, 205, 207, 210, 212, 213, 214, 248/2 und 330)
-        D-6-6225-0312: Archäologische Befunde im Bereich der frühneuzeitlichen ehem. Synagoge von Höchberg mit Mikwe und frühneuzeitlichem Vorgängerbau; heute Evang.-Luth. Pfarrkirche St. Matthäus. (Gmkg. Höchberg; Flst.-Nr. 119)
Diese Denkmäler sind gemäß Art. 1 BayDSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege Priorität. Weitere Planungsschritte sollten diesen Aspekt bereits berücksichtigen und Bodeneingriffe auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken.
Eine Orientierungshilfe bietet der öffentlich unter http://www.denkmal.bayern.de zugängliche Bayerische Denkmal-Atlas. Darüber hinaus stehen die digitalen Denkmaldaten für Fachanwender als Web Map Service (WMS) zu Verfügung und können so in lokale Geoinformationssysteme eingebunden werden. Die URL dieses Geowebdienstes lautet:
http://www.geodaten.bayern.de/ogc/ogc_denkmal.cgi?

Bitte beachten Sie, dass es sich bei o.g. URL nicht um eine Internetseite handelt, sondern um eine Schnittstelle, die den Einsatz entsprechender Software erfordert.
Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte unserer Homepage:
http://www.blfd.bayern.de/medien/rechtliche_grundlagen_bodendenkmal.pdf  (Rechtliche Grundlagen bei der Überplanung von Bodendenkmälern).
Es ist daher erforderlich, die genannten Bodendenkmäler nachrichtlich in der markierten Ausdehnung in die Planunterlagen zu übernehmen, in der Begründung aufzuführen sowie auf die besonderen Schutzbestimmungen hinzuweisen und im zugehörigen Kartenmaterial ihre Lage und Ausdehnung zu kennzeichnen.
Die aktuellen Denkmalflächen können durch WMS-Dienst heruntergeladen werden.
Zudem sind regelmäßig im Umfeld dieser Denkmäler weitere Bodendenkmäler zu vermuten. Weitere Planungen im Nähebereich bedürfen daher der Absprache mit den Denkmalbehörden.
Informationen hierzu finden Sie unter:
 http://www.blfd.bayern.de/medien/denkmalpflege_themen_7_denkmalvermutung.pdf

Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 7.1 BayDSchG.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege stimmt der Planung nur unter diesen Voraussetzungen zu.
Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt hierzu fest, dass die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt mittels Serienbrief auf der Grundlage einer Adressdatei. Hierbei kann das Sachgebiet BQ generell mit angegeben werden, nicht jedoch ein spezielles Aktenzeichen. Die Zuordnung des Vorgangs muss daher von der betreffenden Behörde selbst vorgenommen werden.

Zu Bodendenkmalpflegerische Belange:


Die Kath. Pfarr- und Wallfahrtskirche Mariä Geburt (und damit auch das Bodendenkmal D-6-6225-0311) liegt nicht im Erweiterungsgebiet der VU und ist daher nicht Gegenstand des Verfahrens.

Das Bodendenkmal Nr. D-6-6225-0312 liegt im Erweiterungsgebiet, es wird in die Plandarstellungen und den Bericht zur Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen aufgenommen, auf den erforderlichen Schutz des Bodendenkmals und eine erforderliche denkmalpflegerische Erlaubnis wird hingewiesen. Dem Hinweis wird somit gefolgt.

Die Hinweise auf die digitale Verfügbarkeit der Denkmaldaten, die Erforderlichkeit entsprechender Software sowie die Rechtsauffassung zur Überplanung von Denkmälern werden zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis auf die Erforderlichkeit zur nachrichtlichen Aufnahme der Bodendenkmäler wird ebenfalls zur Kenntnis genommen, die bekannten Bau- und Bodendenkmäler im Sanierungsgebiet werden in Lage und Beschreibung als Anhang in den Bericht aufgenommen.

Der weitere Hinweis auf die Vermutung weiterer Bodendenkmäler in der Umgebung wird grundsätzlich beachtet, kann aber erst bei späteren, konkreteren Vorhaben im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. der Bauvorhaben geklärt werden. Im Zuge derer wird das Landesamt für Denkmalpflege beteiligt.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Landesamt für Denkmalpflege der Erweiterung der Vorbereitenden Untersuchungen nur bei Aufnahme der vorgenannten Anregungen zustimmt und konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege direkt mit dem zuständigen Gebietsreferenten zu klären sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 18.12.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.03.2019 ö 4.4

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Vom Landwirtschaftsamt Würzburg wird hiermit der landwirtschaftliche Fachbeitrag zur Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchung zur Erweiterung des Sanierungsgebietes in Höchberg übermittelt:

Im Sanierungsgebiet sind uns vier Landwirte, die bei uns gemeldet sind, bekannt. Die landwirtschaftlichen Betriebe werden alle ohne Tierhaltung bewirtschaftet.
Es kann von uns kein Interessenkonflikt mit der Landwirtschaft in der vorliegenden Erweiterung des Sanierungsgebietes erkannt werden.
Im Allgemeinen begrüßen wir eine Sanierung von leerstehenden Gebäuden in den Altorten, da damit ein unnötiger Verbrauch von wertvollen landwirtschaftlichen Flächen verhindert werden kann.

Beschluss

Vom Bau- und Umweltausschuss wird zur Kenntnis genommen, dass seitens des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kein Interessenskonflikt mit der Landwirtschaft durch die Erweiterung des Sanierungsgebietes gesehen wird und die Altortsanierung begrüßt wird, um den weiteren Verbrauch an landwirtsch aftlichen Flächen zu verhindern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg, Schreiben vom 11.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.03.2019 ö 4.5

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Mit Ihrem Schreiben vom 23.11.2018 übersandten Sie uns die Unterlagen zu dem o.g. Vorhaben.
 
Der Markt Höchberg beabsichtigt, im Zuge des „Rahmenkonzeptes zur Gestaltung des öffentlichen Raumes im Oberdorf“ die städtebauliche Entwicklung voranzutreiben und möchte das Sanierungsgebiet im Altort erweitern. Es handelt sich überwiegend um Sanierungen bestehender Bausubstanz, Umgestaltung von Straßen und Plätzen, sowie vereinzeltem Lückenschluss zur bestehenden Bebauung.

Zur vorgelegten Planung (Sanierungsgebiet, Gesamtfläche: 22,2 ha) nehmen wir aus wasserwirtschaftlicher Sicht wie folgt Stellung:

1. Wasserversorgung, Grundwasserschutz

Von der Planung ist kein Trinkwasserschutzgebiet oder Einzugsgebiet einer Wassergewinnungsanlage für die öffentliche Trinkwasserversorgung betroffen.
Es ist auf eine mengen- und druckmäßig ausreichende Wasserversorgung zu achten. Der Anschluss an das Ortsnetz ist mit dem Wasserversorger abzustimmen.

2.        Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz, Umgang mit Niederschlagswasser

Höchberg wird im Ortskern überwiegend im Mischsystem entwässert. Das anfallende Abwasser wird der Zentralkläranlage der Stadt Würzburg zur Reinigung zugeführt. Änderungen dahingehend lassen sich aus der vorgelegten Planung nicht ableiten. Hierzu ergeben sich lediglich die folgenden Hinweise:
Es ist davon auszugehen, dass sich durch den vereinzelten Lückenschluss voraussichtlich keine wesentliche Änderung hinsichtlich der anfallenden Abwässer ergeben. Sofern zusätzliche Anschlüsse an das örtliche Kanalnetz geplant sind, sind diese mit dem Betreiber der Abwasserbehandlungsanlagen abzustimmen.
Im Zuge von Umgestaltungen und Umnutzungen im Ortsbereich sollten ggf. notwendige Kanalsanierungsarbeiten umgesetzt werden. Es empfiehlt sich, im Vorfeld eine Überprüfung des Kanalnetzes durchzuführen, sofern noch nicht geschehen. Es ist sicherzustellen, dass eine ausreichende hydraulische Leistungsfähigkeit weiterhin gegeben ist. Gleichzeitig sind Fremdwassereinbrüche (z. B. Quell-, Drän- und Schichtwasser) im bestehenden Kanalnetz zu entfernen.
Auch der Versiegelungsgrad in der Fläche sollte wo möglich durch z. B. versickerungsfähige Beläge minimiert werden. Des Weiteren empfiehlt sich, anfallendes Niederschlagswasser von Dach-, Hof- und Parkflächen getrennt abzuführen bzw. zu behandeln, damit das bestehende Kanalnetz entlastet werden kann.
Sofern sich aufgrund der Planung Änderungen hinsichtlich Versiegelungsgrad und Abwasseranfall ergeben, sollte eine Aktualisierung der Kanalisationsplanung erfolgen.

3. Altablagerungen

Verdachtsflächen und Altlasten im Sinne des § 2 BBodSchG sind uns im Planbereich nicht bekannt. Sollten im Zuge der weiteren Erschließungsarbeiten Verdachtsflächen i. s. d. § 2 Abs. 3 BBodSchG angetroffen werden, sind diese in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde zu erkunden. Auf Nr. 4.1.1.4 BayBodSchVwV wird diesbezüglich verwiesen.

4. Überschwemmungsgebiet des Kühbachs

Durch das Sanierungsgebiet verläuft der verrohrte Kühbach, ein Gewässer III. Ordnung in der Unterhaltungslast der Marktgemeinde Höchberg. Die Senke, die das ursprüngliche natürliche Gelände des Kühbachs darstellt ist als Überschwemmungsgebiet festgesetzt.
Falls Bauvorhaben im Rahmen der Sanierung innerhalb des Überschwemmungsgebietes geplant sind, ist zu beachten, dass diese grundsätzlich untersagt sind bzw. einer vorherigen wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung bedürfen.

Das Landratsamt Würzburg (Wasserrecht) erhält eine Kopie dieser Stellungnahme.

Beschluss

zu 1.        Wasserversorgung, Grundwasserschutz

Vom Bau- und Umweltausschuss wird zur Kenntnis genommen, dass kein Trinkwasserschutzgebiet bzw. Einzugsgebiet für die öffentliche Trinkwasserversorgung betroffen ist.
Die vorgebrachten Hinweise können jedoch nicht im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen behandelt werden, sondern müssen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. der Bauvorhaben geklärt werden.

zu 2.        Abwasserentsorgung, Gewässerschutz, Umgang mit Niederschlagswasser

Es wird zudem zur Kenntnis genommen, dass sich durch den vereinzelten Lückenschluss keine wesentlichen Änderungen hinsichtlich der anfallenden Abwässer ergeben. Zusätzliche Anschlüsse sind nicht Inhalt der Vorbereitenden Untersuchungen, sondern müssen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. der Bauvorhaben geklärt werden.
Es wird zudem zur Kenntnis genommen, dass ggf. notwendige Kanalsanierungen im Zuge von Umgestaltungen im Ortsbereich durchgeführt werden sollten. Auch dies ist nicht Inhalt der Vorbereitenden Untersuchungen, sondern muss im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. der Bauvorhaben geklärt werden.

Im Ortskern sind die Grundstücke weitgehend bebaut und weisen meist bereits einen hohen Versiegelungsgrad auf.

Der Hinweis auf eine Aktualisierung der Kanalisationsplanung aufgrund von Änderungen hinsichtlich Versiegelungsgrad und Abwasseranfall wird zur Kenntnis genommen, kann jedoch nicht im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen behandelt werden, sondern muss im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. der Bauvorhaben geklärt werden.

zu 3.        Altablagerungen

Weiter wird zur Kenntnis genommen, dass keine Verdachtsflächen und Altablagerungen im Erweiterungsbereich bekannt sind.

zu 4.        Überschwemmungsgebiet des Kühbachs

Es ist dem Bau- und Umweltausschuss bekannt, dass der Kühbach verrohrt durch das Sanierungsgebiet und das Überschwemmungsgebiet des Kühbachs im Ortskern (natürliche Senke) verläuft.

Die Hinweise auf die Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung bei Maßnahmen innerhalb des Überschwemmungsgebietes werden wahrgenommen, können jedoch nicht im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung behandelt werden, sondern müssen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. der Bauvorhaben geklärt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes Würzburg, Schreiben vom 09.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.03.2019 ö 4.6

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Zur Ergänzung der vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes in Höchberg darf folgendes angemerkt werden:

Im Planungsbereich der Ortskernsanierung existieren noch einige landwirtschaftliche Betriebe und Betriebsgebäude, letztere mit landwirtschaftlichem Hintergrund, jedoch ohne nennenswerte Tierhaltung. Meist ist die alte Hofstelle mit Werkstatt etc. noch im Ort und der Maschinenpark in der Maschinenhalle am Ortsrand untergebracht.

Innerhalb der jetzigen geplanten Maßnahme wurden im Rahmen der Ortskernsanierung ja auch schon diverse andere Maßnahmen umgesetzt.

Aus o. g. Gründen muss die Zufahrt zu den innerörtlichen Hofstellen mit landwirtschaftlichen Maschinen auch bei einer Umgestaltung der Straßen und Wege berücksichtigt werden und weiterhin uneingeschränkt möglich sein.

Hierbei liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Bereich „Bergstraße“, „Kister Straße“ und „Am Trieb“, da sich hier noch ein aktiver landwirtschaftlicher Betrieb mit innerörtlichen Maschinenhallen und Ausfahrt „Am Trieb“ befindet. Weiterhin wird dieser Bereich auch intensiv von den örtlichen Landwirten als Zugang zur südlichen Flur und als kürzeste Verbindung aus dem Ort verwendet.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt hierzu fest, dass die genannten landwirtschaftlichen Betriebe bereits im Sanierungsgebiet liegen. Mit der Erweiterung des Sanierungsgebietes kommen keine weiteren Betriebe hinzu. Bei Straßenbaumaßnahmen im Sanierungsgebiet steht das Thema der Ortskernaufwertung im Vordergrund, so dass vor allem auch Fragen der Fußgängersicherheit oder der Stellplatzbedarf u. a. Beachtung finden.
Im Bereich der Kister Straße und Am Trieb liegen im Vergleich zu Bergstraße, Sonnemannstraße und Wirtgasse vergleichsweise breite Straßenquerschnitte vor, so dass hier davon ausgegangen werden kann, dass die Straßenräume in Richtung südlichem Ortsrand für die ansässigen Landwirte auch künftig befahrbar bleiben. Im Rahmen der Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen werden jedoch grundsätzlich keine Aussagen oder gar Festlegungen zur Straßenbreite getroffen. Dies erfolgt, wenn erforderlich, auf der Ebene der Maßnahmenumsetzung.
Die Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen und die geplante Erweiterung des Sanierungsgebietes beziehen sich nur auf die Erweiterungsbereiche.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme der Handwerkskammer für Unterfranken, Schreiben vom 05.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.03.2019 ö 4.7

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Als Träger der öffentlichen Belange der Handwerkswirtschaft begrüßen wir die o. g. Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebiets für den Markt Höchberg. Nicht nur im Hinblick auf den demographischen Wandel benötigen Städte und Gemeinden eine pulsierende innerörtliche Gemeinschaft, die durch Sanierungsmaßnahmen gefördert wird.

Das Handwerk ist traditionell ein besonders eng mit den Städten und Gemeinden verbundener Wirtschaftsbereich. Die Innenzentren der Städte und Gemeinden waren und sind ein wichtiger Standort zahlreicher Handwerksbetriebe aus den verschiedensten Gewerken. Bis heute findet sich beispielsweise in den Innenzentren der Gemeinden und Städte das konsumnahe Handwerk. Zum konsumnahen Handwerk mit seinen vielfältigen Spektren gehören das Lebensmittelhandwerk (Bäcker, Metzger, Konditoren) aber auch das Gesundheitshandwerk (Augenoptiker, Orthopädietechniker, etc.) oder die persönlichen Dienstleister (Friseure, Kosmetiker, Schneider, Schuhmacher, etc.). Mit den Produkten und Dienstleistungen des Handwerks kann eine innerstädtische Versorgung in weiten Teilen gesichert werden. Mit Blick auf den gesellschaftlichen und demographischen Wandel ist dies ein wichtiger Punkt einer belebten Kommune. Wir begrüßen daher Sanierungsmaßnahmen in Kommunen und Städten. Oftmals entste hen hierdurch neben Wohnflächen auch marktfähige Flächen auf denen sich neue Handwerksbetriebe ansiedeln können.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen und die Erweiterung des Sanierungsgebietes von der Handwerkskammer begrüßt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Handelsverband Bayern e. V., Schreiben vom 21.12.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.03.2019 ö 4.8

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Wir bedanken uns für die Unterlagen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes im Altort des Marktes Höchberg und die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Dem Entwicklungskonzept ist zu entnehmen, dass besonderes Ziel der Maßnahmen die Stärkung der Ortsmitte als wirtschaftliches Zentrum sein wird. Die Untersuchungsbereiche weisen entsprechende städtebauliche Potenziale aus, indem u. a. die fußläufige Verbindung zu den Handels- und Dienstleistungsangeboten im Zentrum verbessert werden soll.
Wir haben keine Bedenken gegenüber der Erweiterung des Sanierungsgebietes, da sich die Entwicklungen positiv auf die wirtschaftliche Situation im Ortskern auswirken können. Zudem wird die Nutzung durch Gehwege und Verweilplätze erleichtert, was der Infrastruktur ebenfalls zu Gute kommen kann.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen und die Erweiterung des Sanierungsgebietes vom Handelsverband Bayern e. V. begrüßt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.9. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.03.2019 ö 4.9

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat des Marktes Höchberg hat in seiner Sitzung am 24.04.2018 beschlossen, die Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes „Altort Höchberg“ durchzuführen. Der Einleitungsbeschluss wurde gemäß § 141 BauGB am 21.11.2018 ortsüblich bekannt gemacht und im Anschluss das weitere Verfahren durchgeführt.

Der Entwurf der Vorbereitenden Untersuchungen wurde in der Zeit vom 29.11.2018 bis einschließlich 11.01.2019 öffentlich ausgelegt. Zudem wurden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses behandelt.

Da auf Grund der  nur geringfügigen Ergänzungen des Berichtes keine weitere Auslegung erforderlich ist, kann von Seiten des Bau- und Umweltausschusses der Satzungsbeschluss zur Erweiterung des Sanierungsgebietes gefasst werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt folgende 2. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Höchberg“:


2. Änderung der
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
„Altort Höchberg“
vom 12.03.2019

(2. Änderung der Sanierungssatzung)


Aufgrund § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erlässt der Markt Höchberg folgende Änderungssatzung:


§ 1



Der Geltungsbereich der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Höchberg“ wird wie folgt geändert:

Bereich Tilman-Riemenschneider-Straße:
Die an der Tilman-Riemenschneider-Straße angrenzenden Grundstücke Fl. Nrn. 1167, 1168 und 1169 der Gemarkung Höchberg werden aus dem Sanierungsgebiet herausgenommen.

Bereich Sonnemannstraße/Klinggraben:
Das Sanierungsgebiet wird um die Fl. Nrn. 84, 84/2, 85/1, 88, 1203/3 (TF), 1206 (TF), 1206/2 (TF), 1207/2, 1207/3, 1208/2, 1209/3, 1210/2, 1212, 1213/2, 1221, 1221/1, 1222/1, 1222/3, 1222/4, 1223,1223/1, 1223/4, 1224, 1224/1, 3380, 3380/2, 3380/9, 3380/11, 3380/13, 3381, 3381/2, 3382/4, 3384/1 und 3384/11 der Gemarkung Höchberg erweitert.

Bereich Grundweg:
Das Sanierungsgebiet wird um die Fl. Nr. 3520 der Gemarkung Höchberg erweitert.

Bereich Wiesenweg/Kister Straße:
Das Sanierungsgebiet wird um die Fl. Nrn. 3462, 3463 und 3468 der Gemarkung Höchberg erweitert.

Bereich Jägerstraße/Friedrich-Ebert-Straße:
Das Sanierungsgebiet wird um die Fl. Nrn. 256, 258 (TF), 260, 261, 262, 262/4, 262/6, 262/7, 264, 264/2, 264/3, 264/4, 264/5, 264/6, 264/7, 264/8, 264/9, 265/2, 265/3, 265/4, 265/5, 265/6, 265/7, 265/8, 265/9, 291, 292/1, 293, 294, 295, 296, 297, 299/1, 302, 303, 304, 326, 328 (TF), 328/2, 328/3, 328/4, 328/5, 328/6, 330/3, 330/5, 429, 429/2 (TF), 435/2, 436/2, 445/6 und 445/21 der Gemarkung Höchberg erweitert.

Der neue Geltungsbereich der Sanierungssatzung ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:




§ 2


Die Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Höchberg, 12.03.2019

MARKT HÖCHBERG


Peter Stichler
1. Bürgermeister


Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Würzburger Straße - Parken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.03.2019 ö 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 10.07.2018 hat dieser über eine Anfrage beraten, bei der der Antragsteller die Errichtung eines Stellplatzes auf öffentlichem Grund beantragte. Aus Sicht der Verwaltung wurde es nicht für sinnvoll erachtet, öffentliche Grünflächen für private Parknutzung im öffentlichen Raum zurückzubauen.

Dem Rückbau von Grünflächen entlang der Würzburger Straße wurde bis dato nur entsprochen, wenn hierfür auf dem Privatgrundstück Stellplätze gebaut wurden.
Die Planung der Würzburger Straße aus den 80iger Jahren hat bewusst eine Begrünung des Straßenraumes vorgesehen.
Der Bau- und Umweltausschuss beauftragte in der Sitzung vom 10.07.2018 die Verwaltung zu prüfen, inwieweit Parkplätze entlang der Würzburger Straße zusätzlich geschaffen werden können.

Die Verwaltung hat mögliche Flächen geprüft. Durch die vorhandene Anordnung des Straßenbegleitgrüns ergeben sich hierbei in der Abwicklung entlang der Straße bedingt Möglichkeiten, die in der Sitzung dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt werden.

Ebenso werden dem Bau- und Umweltausschuss die anfallenden Kosten erläutert.
Sofern eine Umwandlung des Straßenbegleitgrüns zum Parkraum erfolgen sollte, ist über eine entsprechende Verpachtung zur Refinanzierung zu diskutieren.

Eine Beschlussfassung ergeht nicht.

Die weitere Vorgehensweise soll in den Fraktionen beraten werden.

Marktgemeinderat Walter Feineis fragt an, ob die Biomasse der vorhandenen Bepflanzungen durch Aufwertung der bestehenden erhöht  werden kann.
Die Verwaltung wird dies prüfen.

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6. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.03.2019 ö 6

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Peter Stichler informiert den Bau- und Umwelt ausschuss, dass er die Verkehrsplanung für einen Kreisel und einen Busparkplatz im Bereich des Schulzentrums mit dem Landrat und den Fraktionsvorsitzenden des Kreistages besprochen hat.
Mündlich wurde ihm mitgeteilt, dass sich der Landkreis vorstellen kann, sich an den Kosten von rund 650.000,00 € mit rund 50 % zu beteiligen.

Marktgemeinderat Timo Koppitz teilt mit, dass im Bereich des Baugebietes „Mehle II“, Einmündungsbereich „Büttelbrunner Pfad“, „Bürgermeister-Seubert-Straße“ Betonspuren auf der Straße sind. Er bittet um Überprüfung.

Datenstand vom 21.03.2019 08:03 Uhr