Datum: 07.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-015; Änderungsantrag zur Baugenehmigung BG 2017-446 Geänderte Ausführung: zusätzliche Mauerscheibe an Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 757/3, Allerseeweg 24, Bebauungsplan "Seeweg" § 30 BauGB
1.2 Antrag Nr. 2019-016 auf Verlängerung des Vorbescheids vom 02.12.2002; Neubau eines Einfamilienwohnhauses außerhalb der Baugrenzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 323, Herrenweg 16, Bebauungsplan "Herrenweg", §§ 30 und 34 BauGB
1.3 Antrag auf Vorbescheid Nr. 2019-017; Neubau von zwei Einfamilienhäusern statt drei Reihenhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 533/134, Bayernstraße 16, Bebauungsplan "Südlich der Bayernstraße" § 30 BauGB
1.4 Antrag auf isolierte Befreiung Nr. 2019-019 Befreiung von der festgesetzten Baugrenze auf dem Grundstück Fl. Nr. 3670/12, Luzer Straße 23, Bebauungsplan "Mehle I" §§ 30 und 35 BauGB
2 Neubau einer Kulturscheue im Wallweg 3
2.1 Präsentation für Farb- Material- und Akustikkonzept - Neubau einer Kulturscheune im Wallweg 3
2.2 Vergabe der Estricharbeiten - Neubau einer Kulturscheine im Wallweg 3
3 Erzeugte Energieleistung durch die gemeindlichen Photovoltaikanlagen
4 Energieverbrauch in der Ernst-Keil-Schule nach der energetischen Sanierung
5 Energieverbrauch in der Hexenbruchschule nach der energetischen Sanierung
6 Stromverbrauch im Mainlandzentrum "Schwimmbad"
7 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Planes "Nahversorgung Hexenbruch" als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) | Billigungs- und Auslegungsbeschluss
8 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | 3. Änderung der Sanierungssatzung (Berichtigung der 2. Änderungssatzung) - Beschluss
9 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.05.2019 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-015; Änderungsantrag zur Baugenehmigung BG 2017-446 Geänderte Ausführung: zusätzliche Mauerscheibe an Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 757/3, Allerseeweg 24, Bebauungsplan "Seeweg" § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.05.2019 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 17.07.2017 dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf o.g. Grundstück zugestimmt.

Die Bauwerber stellen jetzt einen Änderungsantrag zur Baugenehmigung BG 2017-446, geänderte Ausführung, zusätzliche Mauerscheibe an Garage. Die Mauerscheibe hat eine Länge von 2,9 m und eine Höhe von 2,08 m und 2,135 m.

Beratung:

Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind seitliche Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,30 m zulässig. Geplant bei einer Länge von 2,90 m ist  eine Höhe von 2,08 m bis 2,135 m.

Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Im Bauantragsformular wurde das Genehmigungsfreistellungsverfahren angekreuzt/beantragt. Dieses kann nicht durchgeführt werden, da für den Neubau des Wohnhauses Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan erforderlich waren und eine Baugenehmigung erstellt wurde.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Antrag und der erforderlichen Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Antrag Nr. 2019-016 auf Verlängerung des Vorbescheids vom 02.12.2002; Neubau eines Einfamilienwohnhauses außerhalb der Baugrenzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 323, Herrenweg 16, Bebauungsplan "Herrenweg", §§ 30 und 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.05.2019 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Vorbescheid vom 02.12.2002 wurde bereits mehrfach verlängert. Die letzte Verlängerung vom 23.05.2017 ist bis zum 06.12.2019 gültig.

Beratung:

Das Schreiben des Antragstellers vom 15.04.2019 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Verlängerung des Vorbescheides vom 02.12.2002 für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses außerhalb der Baugrenzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 323 (Az.: des Vorbescheides: FB 22-602-V-2002-111), wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Vorbescheid Nr. 2019-017; Neubau von zwei Einfamilienhäusern statt drei Reihenhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 533/134, Bayernstraße 16, Bebauungsplan "Südlich der Bayernstraße" § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.05.2019 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan und der 1. Änderung ist auf dem Baugrundstück ein großes Baufenster für die Bebauung von einem Einzelhaus, ausnahmsweise sind auch Doppelhäuser und Hausgruppen bis zu 3 Wohnscheiben zulässig.

Der Bauwerber möchte das Grundstück gerne aufteilen und zwei Einzelhäuser erstellen.

Beratung:

Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan hat das Grundstück eine Größe von ca. 1.002 m². Nachdem von dem südlich gelegenen Grundstück eine Teilfläche erworben wurde, hat das Grundstück heute eine Größe von 1.201 m². Nach Ziffer 1 des Bebauungsplanes sind Mindestgrundstücksgrößen von 600 m² vorgegeben. Aufgrund der internen Aufteilung und Erschließung der Grundstücke ergeben sich Grundstücke in der Größe von ca. 688 m² und 512 m².
Eine Befreiung ist erforderlich.

Im rechtskräftigen Bebauungsplan sind viele Höhenschnitte mit Darstellung der zulässigen Maßnahmen angegeben. Für dieses Grundstück gibt es keinen Schnitt. Zulässig sind nach Ziffer 2 des rechtskräftigen Bebaungsplanes ein Erdgeschoss mit einem Vollgeschoss im Untergeschoss oder ein Erdgeschoss mit einem Vollgeschoss im Dachgeschoss. Nachdem es sich bei dem Baugrundstück um kein Hanggrundstück handelt (das Grundstück ist relativ eben), fragt der Bauwerber an, ob er die talseitige zulässige Wandhöhe von 6,50 m einhalten kann. Danach entstehen dann zwei Vollgeschosse aus einem Erdgeschoss und Obergeschoss
Eine Befreiung ist erforderlich.

Die zulässige GRZ von 0,4 wird eingehalten. Die zulässige GFZ 0,6 wird ebenso eingehalten. Sollte die GFZ-Berechnung auf Grundlage der Grundstücksgröße des Bebauungsplanes erfolgen, würde die Berechnung ergeben, dass bei Haus 2 die GFZ 0,66 wäre.
Eine Befreiung ist erforderlich.

Aufgrund der Planung von zwei Einzelhäusern gegenüber einem Gebäude wird die Baugrenze überschritten.
Eine Befreiung ist erforderlich.

Im Bebauungsplan ist eine Dachneigung von 22 bis 38 Grad vorgesehen. Der Bauwerber plant mit vorliegendem Antrag eine Dachneigung von 30 Grad Dachneigung. Alternativ fragt er an, ob er das Gebäude auch mit einem Flachdach errichten kann. Das hat zur Folge, dass die Attika ca. 50 cm höher wird als bei der Satteldachkonstruktion. Er weist darauf hin, dass in der näheren Umgebung verschiedene Dachkonstruktionen und Dachlandschaften vorhanden sind.
Eine Befreiung ist erforderlich.

Alle Nachbarn haben der Planung zugestimmt.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, der Bauvoranfrage und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen, ebenso der Erstellung eines Flachdaches mit einer ca. 50 cm höheren Wandkonstruktion.

Beschluss

Der Bauvoranfrage und den erforderlichen Befreiungen, auch für das Flachdach mit einer ca. 50 cm höheren Wandkonstruktion, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf isolierte Befreiung Nr. 2019-019 Befreiung von der festgesetzten Baugrenze auf dem Grundstück Fl. Nr. 3670/12, Luzer Straße 23, Bebauungsplan "Mehle I" §§ 30 und 35 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.05.2019 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant die Errichtung von zwei nach Art. 57 BayBO verfahrensfreier Baukörper außerhalb der Baugrenzen. Auf die Baumfallgrenze wird hingewiesen.
Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

Beschluss

Dem Antrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Neubau einer Kulturscheue im Wallweg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.05.2019 ö 2
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2.1. Präsentation für Farb- Material- und Akustikkonzept - Neubau einer Kulturscheune im Wallweg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.05.2019 ö 2.1

Sachverhalt

Parallel zu den Baumeistertätigkeiten am Neubau der Kulturscheune und der Ausschreibung und Vergabe der Innenausbaugewerke haben sich Planer und Verwaltung mit der Umsetzung des Akustikkonzeptes sowie der Farb- und Materialauswahl beschäftigt. Architektin Frau Messmer wird in der Sitzung den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses die Thematik und Lösung der Saalakustik sowie des Farb- und Materialkonzeptes vorstellen.

Marktgemeinderat Martin Benthe teilt nach der Präsentation mit, dass ihm die Ausführungen gut gefallen haben und fragt an, wie und von wo der Künstler auf die Bühne kommt.
Frau Messmer erläutert, dass die Künstler aus der Künstlergarderobe seitlich über eine Treppe auf die Bühne treten.

Marktgemeinderat Matthias Rüth ergänzt, dass die Präsentation auch ihm gut gefallen hat. Er befürwortet, dass der standardisierte Bühnenvorhang nicht zur Ausführung kommt und fragt an, wie viele Besucher die Kulturscheune fassen kann.
Frau Architektin Messmer erklärt, dass die Bestuhlung im Saal für max. 140 Besucher ausgelegt ist. Bis zu 199 Personen dürfen sich stehend in der Kulturscheune aufhalten. Theoretisch dürfen bei 8 Veranstaltungen im Jahr nach der Versammlungsstättenverordnung und dem Brandschutzkonzept auch bis zu 400 Personen an einer Veranstaltung teilnehmen.

Auf Nachfrage bezüglich der Beleuchtung wird seitens der Verwaltung das geplante Lichtkonzept mit Deckenlampen und –flutern sowie die Bühnenbeleuchtung erläutert.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführung befürwortend zur Kenntnis.

Es wird festgehalten, dass vor der nächsten Marktgemeinderatssitzung ein Baustellentermin zur Begehung stattfinden soll.

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2.2. Vergabe der Estricharbeiten - Neubau einer Kulturscheine im Wallweg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.05.2019 ö 2.2

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 den Bau einer Kulturscheune im Wallweg 3 beschlossen.

Die Estricharbeiten wurden wie folgt ausgeschrieben:

Art der Ausschreibung
beschränkt
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
8
Eröffnungstermin
09.05.2019
Abgegebene Angebote

Auszuschließende Angebote

In der Wertung verbleibende Angebote

Vergabevorschlag

Vergabesumme


Nachdem die Submission erst nach der Bau- und Umweltausschusssitzung stattfindet, wird dem Bau- und Umweltausschuss empfohlen, die Verwaltung zu ermächtigen, die oben genannten Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben zu dürfen.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Prüfung der Angebote die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Erzeugte Energieleistung durch die gemeindlichen Photovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.05.2019 ö 3

Sachverhalt

Seit dem Jahr 2009 wurden verschiedene Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden wie dem Feuerwehrgebäude, „Otto-Hahn-Straße 5“ und fünf weitere Anlagen auf den Dächern des Bauhofes „Otto-Hahn-Straße 9“, des Anwesens „Kister Straße 36/38“, und der Ernst-Keil-Schule, „Schulgasse 9“ „Martin-Wilhelm-Straße 2“, „Waldstraße 2“ und „Im Wiesengrund“ errichtet.

An den Standorten „Schulgasse 9“, „Martin-Wilhelm-Straße 2“, „Waldstraße 2“ und „Im Wiesengrund“ wurden Anlagen errichtet, deren erzeugter Strom auch teilweise selbst verbraucht wird.

Seitens der Verwaltung wird dem Bau- und Umweltausschuss die jährliche Stromerzeugung anhand der beigefügten Tabelle (im RIS einsehbar) im Vergleich zu den vergangenen Jahren vorgestellt.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführung zu der erzeugten Energieleistung zur Kenntnis.

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4. Energieverbrauch in der Ernst-Keil-Schule nach der energetischen Sanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.05.2019 ö 4

Sachverhalt

Im Jahr 2011 wurde der 1. Bauabschnitt der energetischen Sanierung der Ernst-Keil-Schule (Schulgasse) durchgeführt. Der 2. Bauabschnitt (Martin-Wilhelm-Straße 2 b / Turnhallengebäude) wurde 2012 erstellt. Nachfolgende Aufstellung zeigt den Energieverbrauch vom 12.10.2010 bis heute.

       
von
bis
Gas kW/h





29.09.2009
11.10.2010
271.011
(noch teilw. Ölheizung)



(Umstellung auf Gasheizung)
12.10.2010
20.09.2011
433.067





20.09.2011
17.09.2012
387.817





18.09.2012.
01.09.2013
316.015





02.09.2013
2014
284.200






2015
324.854






2016
322.002






2017
326.672






2018
329.631


Die Zahlen werden seitens der Verwaltung in der Sitzung erläutert.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis

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5. Energieverbrauch in der Hexenbruchschule nach der energetischen Sanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.05.2019 ö 5

Sachverhalt

Im Jahre 2010 wurde die Hexenbruchschule energetisch saniert. Nachfolgende Aufstellung zeigt den Energieverbrauch von 2009 bis heute.


Jahr
Wärmemenge in kW/h
2009
231.068
2010
205.120
2011
168.340
2012
187.810
2013
193.430
2014
138.000
2015
140.000
2016
162.000
2017
155.000
2018
135.000

Die Zahlen werden seitens der Verwaltung in der Sitzung erläutert.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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6. Stromverbrauch im Mainlandzentrum "Schwimmbad"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.05.2019 ö 6

Sachverhalt

Im Jahr 2016 wurden im Mainlandbad Frequenzumformer eingebaut. Die Kosten hierfür betrugen 19.535,00 €/netto.

Nachfolgende Aufstellung zeigt den Energieverbrauch von 2012 bis 2018.

Jahr
Verbrauch
in kwh
Verbrauch nach Abzug von kostenfreier BHKW-Stromerzeugung
Kosten
1 kwh
entspricht
brutto
Einsparung
kwh im Jahr
2016 / 2017
Einsparung in € im Jahr
2016 / 2017







2018
393.775
62.455
13.202,04 €
0,2138 €
44.664
9.549,21 €
2017
386.627
47.927
9.924,65 €
0,238 €
60.413
14.378,29 €
2016
372.273
15.063
2.723,22 €
0,216 €
74.131
16.130,76 €


Stromverbrauch nach Einbau von Frequenzumformer (Dezember 2015, Kosten 19.535,00 €/netto)





2015
447.040
119.170
24.485,92 €



2014
476.000
153.380
31.980,84 €



2013
414.600
51.780
12.883,57 €



2012
407.092
40.492
8.614,88 €




Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

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7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Planes "Nahversorgung Hexenbruch" als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) | Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.05.2019 ö 7

Sachverhalt

Mit der Fassung des Beschlusses in seiner Sitzung am 11.12.2018 hat der Bau- und Umweltausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung Hexenbruch“ in die Wege geleitet.

Auszug aus dem Entwurf des Bebauungsplanes:


Anlass und Ziel der Planung:

Im DERAG-Zentrum in der Albert-Schweitzer-Straße bestand bis November 2017 ein kleiner Lebensmittelmarkt mit ca. 500 m² Verkaufsfläche. Aufgrund der damals bereits absehbaren Schließung dieses Marktes hat der Markt Höchberg im Januar 2017 das Büro Standort & Kommune, Fürth mit einem Konzept für die langfristige Sicherung einer Nahversorgung im Ortsteil Hexenbruch beauftragt.
Für eine Weiternutzung bietet das bestehende DERAG-Zentrum aufgrund der geringen Flächen, der geringen Flexibilität sowie auch der in weiten Bereichen fehlenden Barrierefreiheit nur eine sehr eingeschränkte Perspektive.
Aufgrund der zahlreichen Leerstände sind der Nutzungsmix und die Agglomerationsvorteile in Gefahr. Die Mindestgröße filiali sierter Anbieter liegt jedoch bei 800 m², so dass ein neuer Standort benötigt wird, der auch Kaufkraftpotentiale von außerhalb anspricht. Es wurden mehrere mögliche Freiflächen vom Büro Standort & Kommune untersucht und der Parkplatz am Mainlandbad als Entwicklungsfläche gewählt. Dieser Standort liegt für die Mehrheit der Bewohner des Hexenbruchs in einer fußläufig gut erreichbaren Entfernung und bietet durch die benachbarten Nutzungen (Schulen, Schwimmbad, Senioreneinrichtung) eine höhere Kundenfrequenz. Ebenso ist der Standort für externe Kunden, insbesondere aus dem übrigen Gemeindegebiet, besser erreichbar. Aus diesen Gründen konnte für den Standort am Mainlandzentrum bereits ein interessierter Betreiber gewonnen werden.
Somit ist Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans die Absicht des Marktes Höchberg, ein Nahversorgungszentrum für den Ortsteil Hexenbruch zu errichten, da mit Wegfall des Lebensmitteleinzelhandels im DERAG-Zentrum die Nahversorgung des Hexenbruches nicht mehr vor Ort gegeben ist. Das Nahversorgungszentrum soll die wohnortnahe, fußläufig erreichbare Versorgung der Bürger nachhaltig sicherstellen.
Hinzu kommt die Erforderlichkeit der Erweiterung der Räumlichkeiten der angrenzenden Schulen (Mittelschule, Realschule und Förderschule) für weitere Klassenzimmer, aber auch einer möglichen Mensa. Des Weiteren können Dienstleistungs- und Büroflächen vorgesehen werden.
Mit der östlich des Geltungsbereichs gelegenen ungenutzten Fläche (Fl. Nr. 588/8 der Gemarkung Höchberg) steht zudem eine Erweiterungsoption des Nahversorgungszentrums zur Verfügung. Hier ist mittelfristig eine Nutzung für medizinische und andere Dienstleistungen sowie Wohnen denkbar.

Ziel des Bebauungsplanes ist es somit, für das geplante Nahversorgungszentrum Baurecht zu schaffen.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes “Nahversorgung Hexenbruch“ in der Fassung vom 11.12.2018 und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsbüro Wegner, Veitshöchheim mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | 3. Änderung der Sanierungssatzung (Berichtigung der 2. Änderungssatzung) - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.05.2019 ö 8

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 12.03.2019 die im Rahmen des Auslegungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgewogen und den Satzungsbeschluss zur Erweiterung des Sanierungsgebietes gefasst.

Es wurde nun festgestellt, dass versehentlich in den Text der 2. Änderungssatzung Flurnummern von Grundstücken mit aufgenommen wurden, welche lediglich im Untersuchungsbereich lagen, nicht aber im abschließend festgesetzten Geltungsbereich der Sanierungssatzung. Der im Beschluss vom 12.03.2019 enthaltene Lageplan war jedoch korrekt.

Da die 2. Änderung der Sanierungssatzung mit Ihrer Bekanntmachung am 27.03.2019 Rechtskraft erreicht hat, ist eine förmliche Berichtigung mittels Beschluss erforderlich. Dieser soll vom Bau- und Umweltausschuss in der heutigen Sitzung gefasst werden.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt folgende 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Höchberg“:


3. Änderung der
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
„Altort Höchberg“
vom 07.05.2019

(3. Änderung der Sanierungssatzung)


Aufgrund § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erlässt der Markt Höchberg folgende Änderungssatzung:


§ 1



Der Geltungsbereich der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Höchberg“ wird wie folgt geändert:

Bereich Wiesenweg/Kister Straße:
Die Fl. Nrn. 3462 und 3463 der Gemarkung Höchberg wurden versehentlich in die 2. Änderungssatzung mit aufgenommen. Diese sollen jedoch nicht im Geltungsbereich der Sanierungssatzung liegen und sind deshalb wieder herauszunehmen.

Bereich Jägerstraße/Friedrich-Ebert-Straße:
Die Fl. Nrn. 429, 429/2 (TF), 435/2, 436/2, 445/6 und 445/21 der Gemarkung Höchberg wurden versehentlich in die 2. Änderungssatzung mit aufgenommen. Diese sollen jedoch nicht im Geltungsbereich der Sanierungssatzung liegen und sind deshalb wieder herauszunehmen.

Der Geltungsbereich der Sanierungssatzung ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:





§ 2


Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Höchberg, 07.05.2019

MARKT HÖCHBERG


Peter Stichler
1. Bürgermeister


Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.05.2019 ö 9

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wurde nur vorsorglich aufgenommen.

Datenstand vom 21.05.2019 09:48 Uhr