Datum: 08.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-042; Erneuerung des Dachstuhls mit Änderung einer Dachneigung von 29 Grad auf 42 Grad und Einbau einer Gaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 1418/1, Greinbergweg 48, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-041; Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit einem Kellergeschossund 2 Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1265/39, Alte Steige 13e, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-023; Bau einer Terrassenüberdachung mit Kaltverglasung und Schiebewänden auf dem Grundstück Fl.Nr. 3927/5, Wiesenweg 13, Bebauungsplan "Mehle II" (5. Änderung), § 30 BauGB
2 Vergabe | Neubau einer Kulturscheune im Wallweg | WC-Trennwände
3 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.10.2019 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-042; Erneuerung des Dachstuhls mit Änderung einer Dachneigung von 29 Grad auf 42 Grad und Einbau einer Gaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 1418/1, Greinbergweg 48, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.10.2019 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen das bestehende Satteldach mit 29 Grad Dachneigung abzubrechen und ein Satteldach mit 42 Grad Dachneigung neu zu errichten. Das Dachgeschoss soll dann ausgebaut werden. Hierfür sind laut Schreiben des Antragstellers folgende Befreiungen/Abweichungen erforderlich.


Vorgabe Bebauungsplan
Abweichung

Dachgaube:
Giebel-, Walm-, Schlepp- und Dreiecksgauben
Flachgeneigte (DN 3°) Schleppgaube

Dacheindeckung:
Rot-rotbraun
Gras- oder Solardach
Schiefergrau/anthrazit
Ziegeleindeckung
Blecheindeckung (Gaube)

Geschossflächenzahl:
0,5
Überschreitung um 5,4% auf 0,527

Abstandsfläche:
Abstandsflächen sind auf dem Baugrundstück einzuhalten
Bestandsgebäude wird durch Veränderung der Dachneigung erhöht

Beratung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2019 über eine Bauvoranfrage zu o.g. Bauantrag beraten und folgenden Beschluss gefasst:

„Dem Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines neuen Satteldaches, ca. zur Hälfte außerhalb der Baugrenzen, wird zugestimmt.

Mit der erforderlichen Befreiung für die Errichtung von Flachdachgauben besteht Einverständnis.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nachbarbeteiligung nicht vorliegt und über die erforderliche beantragte Abweichung von den Abstandsflächen das Landratsamt Würzburg entscheiden muss. Der Markt Höchberg stimmt einer erforderlichen Abweichung der Abstandsflächen zu.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass das gemeindliche Einvernehmen erst nach Fertigstellung der Erschließungsarbeiten erteilt werden kann, da erst zu diesem Zeitpunkt eine gesicherte Erschließung vorhanden ist.
Abstimmung: 9 : 0“

Bei der Vorprüfung des heute vorliegenden Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Es fehlen die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung.
- Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, siehe hierzu auch das Schreiben des Antragstellers vom 10.09.2019, Mail vom 08.02.2019 und Plankopf vom 30.03.2006.
- Der Antrag des Antragstellers auf Befreiung vom 16.08.2019 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.
- Das bestehende Wohnhaus liegt ca. zur Hälfte außerhalb der Baugrenzen und somit wird das neu geplante Dachgeschoss auch außerhalb der Baugrenzen geplant.
- Die Abstandsflächen können nicht komplett auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden (siehe hierzu auch Antrag auf Befreiung vom Antragsteller).
- Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ)  beträgt 0,35/0,525.
- Die geplante GRZ beträgt 0,55.
- Die zulässige GFZ beträgt 0,5.
- Die geplante GFZ beträgt 0,52.
- Zulässig sind Giebel-, Walm-, Schlepp- oder Dreiecksgauben. Der Bauwerber plant eine Flachdachgaube. Auch hierfür ist eine Befreiung erforderlich.

Nach Mitteilung der Tiefbauabteilung des Marktes Höchberg ist die Fertigstellung der Erschließung für das 2. Quartal 2020 geplant. Erst nach Fertigstellung der Arbeiten kann der Markt Höchberg die gesicherte Erschließung dem Landratsamt Würzburg bestätigen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen gemäß Antrag auf Vorbescheid vom April 2019 zuzustimmen.

Nachdem die Erschließung zurzeit noch nicht gesichert ist, bittet die Verwaltung um Ermächtigung dem Bauantrag ca. 8 Wochen vor Fertigstellung der Erschließungsarbeiten mit positiver Stellungnahme an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterleiten zu dürfen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag ca. 8 Wochen vor Fertigstellung der Erschließung mit einer positiven Stellungnahme an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten.

Das Einverständnis des Antragstellers ist schriftlich einzuholen.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 08.10.2019 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-041; Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit einem Kellergeschossund 2 Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1265/39, Alte Steige 13e, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.10.2019 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Das geplante Gebäude ist mit Garagengeschoss, einem KG, EG, OG und einem Penthouse mit Flachdach vorgesehen.

Beratung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2018 über eine Anfrage für den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf o.g. Grundstück beraten.

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Mit der Planung und Erstellung von Flachdach, z.T. begrünt, besteht Einverständnis.
  2. Mit zwei Vollgeschossen bestehend aus einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss sowie einem untergeordneten und stark zurückgesetzten Penthouse-Geschoss besteht ausnahmsweise ebenfalls Einverständnis.
  3. Eine Aussage zur Abstandsfläche kann vom Markt Höchberg nicht getroffen werden, da eine Abweichung nur von der Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, erteilt werden kann. Eine Überschreitung der Abstandsfläche über die Straßenmitte hinaus, wird allerdings aus Sicht des Marktes Höchberg, nicht positiv gesehen.
  4. Mit einer geplanten GFZ von 0,777 besteht kein Einverständnis. Diese soll max. 0,7 sein.
  5. Mit einer GRZ von 0,418 besteht ebenfalls kein Einverständnis. Dies soll bei max. 0,4 liegen.
  6. Mit einer Reduzierung des erforderlichen Stauraumes von 3,0 m besteht kein Einverständnis.

Abstimmung: 10 : 0“

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

Der Bauwerber teilt mit Schreiben vom 16. September 2019 mit, dass die Nachbarbeteiligung zurzeit auf einem separaten Plansatz durchgeführt wird.
Die Planunterlagen entsprechen grundsätzlich der vorgenannten und zugestimmten Anfrage.

Zu 1.
Der Bauwerber plant das mit vorgenanntem Beschluss zugestimmte Flachdach.

Zu 2.
Der Bauwerber plant, wie im vorgenannten Beschluss zugestimmt, ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und ein stark zurückgesetztes Penthouse-Geschoss.

Zu 3.
Das Gebäude wurde so zurückgesetzt, dass die Abstandsfläche nicht über die Straßenmitte hinausläuft. Das Landratsamt Würzburg wird gebeten, im Genehmigungsverfahren die Abstandsflächen zu überprüfen.

Zu 4.
Mit einer geplanten GFZ von 0,777 bestand kein Einverständnis. Diese sollte maximal 0,7 sein. Der Bauwerber plant eine GFZ von 0,69.

Zu 5.
Mit einer GRZ von 0,418 bestand ebenfalls kein Einverständnis. Diese sollte maximal bei 0,4 liegen. Der Bauwerber plant eine GRZ vom Hauptgebäude mit 0,4. Diese 0,4 darf durch Nebenanlagen (Zufahrten, Zugänge usw.) nach der Baunutzungsverordnung von 1990 um 50 % überschritten werden, das entspricht einer GRZ von 0,6. Der Bauwerber plant eine GRZ von 0,4 für das Hauptgebäude und für die komplette Befestigung eine GRZ von 0,78.

Zu 6.
Der Bauwerber hat den Stauraum auf 3,23 m vergrößert. Dies entspricht der Garagenverordnung.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 08.10.2019 wird hingewiesen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, nochmals mit dem Bauherrn oder seinem Architekten ein Gespräch zu führen und darauf hinzuwirken, dass die geplante GRZ von 0,78 reduziert wird und die Rücknahme der Gebäudefront im 4. Obergeschoss so erfolgt, dass sich der Rücksprung der Anfrage vom 13.11.2018 anpasst.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-023; Bau einer Terrassenüberdachung mit Kaltverglasung und Schiebewänden auf dem Grundstück Fl.Nr. 3927/5, Wiesenweg 13, Bebauungsplan "Mehle II" (5. Änderung), § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.10.2019 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 09.07.2019 dem o.g. Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen nicht zugestimmt.

Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bauwerbern mitzuteilen, dass der Bau- und Umweltausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen über die Gesamtheit der Festsetzungen im Bebauungsplan und in den Kaufverträgen beraten wird.

Der Bauantrag wurde im Juli 2019 an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weitergeleitet.

Das Landratsamt Würzburg hat mit Schreiben vom 13.09.2019 dem Bauherrn folgendes mitgeteilt:

„Nachdem die Gemeinde Höchberg im Beschluss jedoch angegeben hat, dass eine Beratung über die Gesamtheit der Festsetzungen im Bebauungsplan und in den Kaufverträgen erfolgen soll, werden Sie gebeten sich entsprechend an die Gemeinde zu wenden, um mit dieser eine evtl. zustimmungsfähige Planung abzustimmen.“

In vielen Verträgen zwischen den Bauherrn des Baugebietes „Junges Wohnen“ und dem Markt Höchberg wurden folgende Dienstbarkeiten vereinbart.

Über eine mögliche Veränderung ist zu beraten:

Siehe Vorlage nichtöffentlicher Teil.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen für die Erstellung eines Pultdaches wird vorbehaltlich der Beratung und einer positiven Beschlussfassung im nichtöffentlichen Teil unter Punkt 4. zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Vergabe | Neubau einer Kulturscheune im Wallweg | WC-Trennwände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.10.2019 ö 2

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 27.09.2019 den Bau einer Kulturscheune beschlossen.

Hierfür wurden Lieferung und Montage der WC-Trennwände wie folgt ausgeschrieben:

Art der Ausschreibung
beschränkt
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
5
Eröffnungstermin
07.10.2019
Abgegebene Angebote
5
Auszuschließende Angebote

In der Wertung verbleibende Angebote

Vergabevorschlag

Vergabesumme


Die Auswertung der Angebote findet aktuell statt und wird dem Bau- und Umweltausschuss in der nächsten Sitzung bekanntgegeben.

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3. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.10.2019 ö 3

Sachverhalt

In der Sitzung am 24.09.2019 hat Marktgemeinderat Walter Feineis eine Anfrage hinsichtlich durchgeführter Maßnahmen zum Klimabündnis gestellt.
Bauamtsleiter Alexander Knahn informiert den Bau- und Umweltausschuss wie folgt:

„In seiner Sitzung am 22.10.2013 hat der Marktgemeinderat beschlossen, die Aufnahme in den Verein „Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder / Alianza de Clima e.V.“ zu beantragen. Der dafür notwendige Antrag wurde vom Markt Höchberg am 30.10.2013 gestellt und mit Schreiben vom 03.02.2014 vom Klima-Bündnis bestätigt. Der Markt Höchberg ist seit dieser Zeit bestrebt, durch klimapolitische Maßnahmen (Energiesparen, Energieeffizienz sowie die Förderung erneuerbarer Energien) die Treibhausgasemissionen pro Einwohner zu senken. Insbesondere sind hierbei der Neubau von Photovoltaikanlagen, der Kauf von Elektrofahrzeugen (Rathaus und Bauhof) zu nennen. Zudem wird es im Rahmen des Energiecoachings+ noch einen Vortrag für die Bürger zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden geben.“

Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther erkundigt sich nach dem Stand der Planung und Ausführung für die neue Bushaltestelle vor dem Anwesen Trunk in der Hauptstraße. Gleichzeitig teilt sie mit, dass sie festgestellt, dass sich anscheinend einzelne Steine an der bestehenden Mauer gelöst haben.
Die Verwaltung teilt mit, dass die Kosten für die geplante Bushaltestelle vorliegen und in der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzung bekanntgegeben werden.
Weiter teilt die Verwaltung mit, dass die Mauer Privateigentum ist und der Eigentümer für Schäden haftet.
Marktgemeinderat Matthias Rüth bittet die Verwaltung, dass neben der Planung des Architekten und dem Kostenangebot für die Erstellung eines Bushaltestellenhäuschens auch die Kosten einer bisher errichteten Bushaltestelle zum Vergleich vorgelegt werden.
Marktgemeinderat Markus Linsenmeyer bittet die Verwaltung auf den Eigentümer zuzugehen und ihm mitzuteilen, dass sich einzelne Steine der Mauer gelöst haben und evtl. eine Gefahr für die Fußgänger besteht.

Marktgemeinderat Martin Benthe erkundigt sich nach dem Anschreiben zur Verkehrssicherheit im Seeweg. Gleichzeitig fragt er an, wann die Frist für die Umlegung einer Ersterschließung abläuft.
Erster Bürgermeister Peter Stichler teilt mit, dass nach heutigem Stand die Frist im April 2021 abläuft. Die Planung, die Ausführung der Arbeiten und die Abrechnung der Straßenbaumaßnahme mit Kanal hält Erster Bürgermeister Peter Stichler in diesem Zeitraum für nicht machbar.
Marktgemeinderat Martin Benthe stellt fest, dass in diesem Fall die „Erschließungsbeiträge“ dann von der Allgemeinheit getragen werden müssen.

Marktgemeinderat Matthias Rüth fragt nochmals nach, ob auch die Abrechnung der Maßnahme tatsächlich bis April 2021 durchgeführt werden muss.
Die Verwaltung bejaht die Anfrage.

Marktgemeinderat Martin Benthe bittet die Verwaltung, den Anliegern mitzuteilen, dass für eine Veränderung zurzeit keine Planung vorliegt.
Erster Bürgermeister Peter Stichler ergänzt, dass ein möglicher Ausbau nur auf Höchberger Fläche durchgeführt werden kann und an der Stadtgrenze endet.

Marktgemeinderat Martin Benthe bittet wie vom Markgemeinderatsmitglied Bernd van Eltern bereits angesprochen um Prüfung, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Straße der Waldbrücke von heute zulässig 50 km/h auf 30 km/h geändert werden kann.
Die Anfrage wird dem Verkehrsreferat zur Prüfung weitergegeben .

Marktgemeinderätin Magdalena Rossbach ergänzt, dass sie festgestellt hat, dass im Bereich des Seeweges an der Straßenverengung immer ein großes Fahrzeug (Sprinter) steht und eine Sichtbehinderung für Fußgänger und Fahrradfahrer darstellt.
Erster Bürgermeister Peter Stichler teilt hierzu mit, dass man nicht an allen Stellen ein Parkverbot erlassen kann. Die Frage wird aber ebenso an das Verkehrsreferat weitergeleitet.

Datenstand vom 10.12.2019 08:26 Uhr