|
HH-Ansatz
|
Aufgabenart
|
Haushaltsrechtlich nicht relevant.
|
|
Erläuterung:
Der Bauwerber plant das bestehende Wohngebäude abzubrechen. Geplant ist die Erstellung eines Einfamilienwohnhauses, bergseitig ein zweigeschossiges und talseits ein dreigeschossiges Erscheinungsbild mit einem Walmdach und 20 Grad Dachneigung. Zusätzlich ist ein Carport für vier Stellplätze geplant.
Beratung:
Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:
- Die Nachbarn des Grundstückes Fl.-Nr. 3426/7 haben den Bauantrag nicht unterzeichnet, da sie nach Mitteilung nicht auf ihre Einspruchsrechte verzichten möchten.
- Der Nachbar des Grundstückes Fl.-Nr. 3426/1 wurde von der Bauherrschaft nicht angetroffen und ist nach Aussage des Antragstellers auch nicht an dieser Anschrift wohnhaft.
- Das geplante Einfamlienwohnhaus hat bergseits ein zweigeschossiges und talseits ein dreigeschossiges Erscheinungsbild. Nach dem Baurecht bestehen hier drei Vollgeschosse. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine vergleichbare Bebauung auf dem Anwesen „Am Judengarten 16“ und „Am Judengarten 11“ in umliegender Nähe vorhanden sind.
- Im Formular der Baubeschreibung ist die Geschossfläche falsch eingetragen. Die Gesamtgeschossfläche beträgt 300 m², eingetragen 115,90 m². Die GFZ beträgt 0,51, eingetragen 0,17.
- Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für Einfamilienwohnhäuser bis 200 m² Wohnfläche zwei Stellplätze herzustellen. Für größere Wohnflächen je angefangene 50 m² ein zusätzlicher Stellplatz. Die Gesamtwohnfläche beträgt 212,45 m², somit sind drei Stellplätze erforderlich. Der Bauwerber hat vier Stellplätze nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag zuzustimmen.