Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Bebauungsplan "Nahversorgung Hexenbruch" - Aufstellungsbeschluss nach § 13a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.12.2018 ö 2

Sachverhalt

Im DERAG-Zentrum in der Albert-Schweitzer-Straße bestand bis November 2017 ein kleiner Lebensmittelmarkt mit ca. 500 m² Verkaufsfläche. Aufgrund der damals bereits absehbaren Schließung dieses Marktes hat der Markt Höchberg im Januar 2017 das Büro Standort & Kommune, Fürth mit einem Konzept für die langfristige Sicherung einer Nahversorgung im Ortsteil Hexenbruch beauftragt.

Für eine Weiternutzung bietet das bestehende DERAG-Zentrum aufgrund der geringen Flächen, der geringen Flexibilität sowie auch der in weiten Bereichen fehlenden Barrierefreiheit nur eine sehr eingeschränkte Perspektive.
Aufgrund der zahlreichen Leerstände sind der Nutzungsmix und die Agglomerationsvorteile in Gefahr. Die Mindestgröße filialisierter Anbieter liegt jedoch bei 800 m², so dass ein neuer Standort benötigt wird, der auch Kaufkraftpotentiale von außerhalb anspricht. Es wurden mehrere mögliche Freiflächen vom Büro Standort & Kommune untersucht und der Parkplatz am Mainlandbad als Entwicklungsfläche gewählt. Dieser Standort liegt für die Mehrheit der Bewohner des Hexenbruchs in einer fußläufig gut erreichbaren Entfernung und bietet durch die benachbarten Nutzungen (Schulen, Schwimmbad, Senioreneinrichtung) eine höhere Kundenfrequenz. Ebenso ist der Standort für externe Kunden, insbesondere aus dem übrigen Gemeindegebiet, besser erreichbar. Aus diesen Gründen konnte für den Standort am Mainlandzentrum bereits ein interessierter Betreiber gewonnen werden.

Somit ist Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans die Absicht des Marktes Höchberg, ein Nahversorgungszentrum für den Ortsteil Hexenbruch zu errichten, da mit Wegfall des Lebensmitteleinzelhandels im DERAG-Zentrum die Nahversorgung des Hexenbruches nicht mehr vor Ort gegeben ist. Das Nahversorgungszentrum soll die wohnortnahe, fußläufig erreichbare Versorgung der Bürger nachhaltig sicherstellen.

Hinzu kommt die Erforderlichkeit der Erweiterung der Räumlichkeiten der angrenzenden Schulen (Mittelschule, Realschule und Förderschule) für weitere Klassenzimmer, aber auch einer möglichen Mensa. Des Weiteren können Dienstleistungs- und Büroflächen vorgesehen werden.

Mit der östlich des Geltungsbereichs gelegenen ungenutzten Fläche (Fl. Nr. 588/8 der Gemarkung Höchberg) steht zudem eine Erweiterungsoption des Nahversorgungszentrums zur Verfügung. Hier ist mittelfristig eine Nutzung für medizinische und andere Dienstleistungen sowie Wohnen denkbar.

Ziel des Bebauungsplanes ist es somit, für das geplante Nahversorgungszentrum Baurecht zu schaffen.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung Hexenbruch“ und leitet hierzu das Verfahren nach § 13a BauGB ein. Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist in diesem Verfahren grundsätzlich nicht notwendig. Jedoch muss auf Grund der geplanten Geschossflächen eine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie eine FFH-Verträglichkeitsabschätzung durchgeführt werden. Soweit diese Vorprüfungen nichts anderes ergeben, sind diesbezüglich keine ergänzenden Verfahren erforderlich.

Der Umgriff des Planungsgebietes umfasst die Fl. Nrn. 464 (TF) und 464/4 der Gemarkung Höchberg mit einer Größe von ca. 6.160 m²; dieser ist aus folgendem Lageplanausschnitt ersichtlich.



Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das  Büro Wegner Stadtplanung, Tiergartenstraße 4, 97209 Veitshöchheim beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Timo Koppitz nicht anwesend.

Datenstand vom 20.12.2018 14:21 Uhr