Mietangelegenheiten; Wohnanlage am Klettenrain 24 - Vergabe der gemeindlichen Wohnungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 30.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.04.2019 ö 7

Sachverhalt

Der Markt Höchberg hat dem Freistaat Bayern (vertreten durch die Immobilien Freistaat Bayern – IMBY) im Jahr 2017 auf die Dauer von 10 Jahren ein Erbbaurecht auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/0 der Gemarkung Höchberg (Am Klettenrain 24) eingeräumt.
Die IMBY hat sich in dem Erbbaurechtsvertrag verpflichtet, auf dem Grundstück im Rahmen des Sofortprogramms im Wohnungspakt Bayern staatliche Wohnanlagen zu bauen. Diese Wohnungen sind voraussichtlich im August bezugsfertig.

Dem Markt Höchberg wurde ein Belegungsrecht von rund 30 % der geschaffenen Wohnplätze für heimische Bedürftige eingeräumt. Nach Aufforderung durch den Erbbauberechtigten, muss der Markt Höchberg innerhalb einer Frist von 4 Wochen Interessenten benennen, um den gemeindlichen Anteil der Wohnplätze zu belegen.
Der Marktgemeinderat sollte nun festlegen, wie heimische Bedürftige definiert werden, um im Falle einer Belegung schnell agieren zu können.

Hierbei wäre zu klären wie der Begriff „heimisch“ zu definieren ist, z.B.:

  1. Einwohner von Höchberg
  2. Ehemalige Einwohner von Höchberg
  3. Arbeitsstelle in Höchberg
  4. Sonstige Bewerber

Weiterhin sollte eine Festlegung zu „Bedürftige“ getroffen werden. Hierbei wäre die einfachste Möglichkeit, die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins. Entsprechend dieser Richtlinien werden auch die Mietpreise von der IMBY festgelegt.

In den beiden Häusern entstehen insgesamt 11 Wohnungen in verschiedenen Größen (46m²/48m², 72 m² und 84 m²). Die Belegung findet ausschließlich mit Familien statt. Die kleinen Wohnungen werden mit 3 – 5 Personen belegt, die mittleren Wohnungen mit 5 – 7 Personen und die großen Wohnungen mit 7 und mehr Personen.

In der Sitzung soll ein Beschluss über die Belegungskriterien gefasst werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt als Voraussetzung für die Belegung des Gemeindeanteils an den Wohnungen am Klettenrain 24 die Vorlage eines gültigen Wohnberechtigungsscheines. Weiterhin sollen zuerst die Interessenten Berücksichtigung finden, die bereits Einwohner von Höchberg sind, danach Bewerber, die ihre Arbeitsstelle in Höchberg haben und anschließend ehemalige Einwohner von Höchberg. Falls es keine Bewerber gibt, die ein vorgenanntes Merkmal erfüllen, können auch Bewerber ohne Bezug zu Höchberg vorgeschlagen werden. Ebenfalls Berücksichtigung finden Bewerbungen von Verwandten 1. Grades von Höchberger Bürgern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2019 09:03 Uhr