Handlungskonzept Innenentwicklungskonzept
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 22.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat hat durch den Bau- und Umweltausschuss am 16.10.2018 die Erarbeitung von Strategien zur Innenentwicklung und Baulandaktivierung beschlossen und durch die Verwaltung den Antrag zum entsprechenden Förderprogramm „Erhebung der Innenentwicklungspotentiale“ des Bayerischen Staatsministeriums Wohnen, Bau und Verkehr bei der Regierung von Unterfranken gestellt.
Nach positivem Bewilligungsbescheid durch die Regierung von Unterfranken wurden durch das Städteplanungsbüro Wegner zunächst in der Erhebungsphase Potentialflächen erfasst und bewertet.
Bei einer Bürgerinformationsveranstaltung am 06.06.2019 wurden die Ausarbeitungen der Öffentlichkeit vorgestellt. Es folgte eine Befragung von Eigentümern über einen Fragebogen.
Nach Rücklauf und Ausarbeitung dieser beschäftigten sich die Marktgemeinderäte am 18.09.2019 in einer Klausursitzung mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Handlungskonzeptes.
Am 15.10.2019 wurde bei einer weiteren Informationsveranstaltung den Bürgern das Ergebnis vorgestellt. Auf Anregung von Marktgemeinderat Martin Benthe soll einmal jährlich im Bau- und Umweltausschuss eine aktualisierte Vorstellung des Innenentwicklungskonzeptes erfolgen.
Aus der Auswertung der Potentialflächen, den möglichen Umsetzungsstrategien und den Empfehlungen für Eigentümer resultiert ein Beschlussvorschlag der Marktgemeinderats-Klausur der nun zum Abschluss der „Maßnahmen als Handlungskonzept zur Aktivierung von Potentialflächen“ wie folgt gefasst werden soll:
Beschluss
Das ausgearbeitete „Handlungskonzept zur Aktivierung von Potenzialflächen“ wird als Strategie für die Entwicklung des Marktes Höchberg zustimmend zur Kenntnis genommen. Es dient als Arbeitsgrundlage für zukünftige Entscheidungen zur Siedlungsentwicklung.
Hierzu sollen nachfolgende weitere Schritte durchgeführt werden:
1. Förderung der Innenentwicklung
- Potenzialflächenkartierung kontinuierlich oder jährlich aktualisieren
Eigentümer von Baulücken alle 3 Jahre anschreiben
Bebauungspläne überprüfen und ggf. ändern, ggf. auch zur Begrenzung der Nachverdichtung
Bei Schlüsselgrundstücken konzeptionell vordenken
Beschlüsse zur Nutzung kommunaler Flächenpotenziale fassen
Vorkaufsrecht fallweise anwenden
Baulückenkataster veröffentlichen
Baulückenbörse – Zusammenbringen der Angebote und Interessenten
2. Handeln der Gemeinde bei neuen Baugebieten
- Vorrang der Innenentwicklung
- Vermeidung zukünftiger Baulücken: B-Pläne nur noch wenn die Grundstücke in gemeindlichem Eigentum liegen oder eine Bauverpflichtung dinglich gesichert ist
- Bereits auf der FNP-Ebene Umsetzung sicherstellen und Eigentümer in die Pflicht nehmen
3. Öffentlichkeitsarbeit
- Thema auch auf der Homepage verankern
- Regelmäßige Rubrik im Mitteilungsblatt (z.B. mit Fachbeiträgen oder innovativen Ansätzen zur Zwischennutzung, Nutzung der Einliegerwohnung, etc.)
- Umgesetzte gute Beispiele veröffentlichen
- Erstellung von thematischen Faltblättern zu verschiedenen Aspekten
4. Beratung und Förderung
- Fördermöglichkeiten aufzeigen
- Beratungsangebot für Eigentümer / Interessenten
- gute Beispiele prämieren und veröffentlichen
- Baukultur fördern
- Fachvorträge anbieten, z.B. zum Sanieren, zur Reinvestition, zu
tiny houses, zu grünen Vorgarten u.ä.
- Eine aktualisierte Vorstellung des Innenentwicklungskonzeptes erfolgt einmal jährlich im Bau- und Umweltausschuss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Peter Stichler ist bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.
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1. Bürgermeister Peter Stichler übernimmt wieder den Vorsitz.
Datenstand vom 11.11.2019 15:39 Uhr