Der Marktgemeinderat des Marktes Höchberg hat in seiner Sitzung am 15.05.2018 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet südlich der B27 - 5. Änderung und Erweiterung“ aufzustellen und die Umweltprüfung nach § 2a BauGB durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 29.05.2018 ortsüblich bekannt gemacht.
Zudem wurde beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie das Scopingverfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 06.06.2018 bis 06.07.2018 statt. Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 04.06.2018 informiert und um eine Stellungnahme bis zum 06.07.2018 gebeten.
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Höchberg hat am 16.10.2018 den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 16.10.2018 gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 14.11.2018 bis 21.12.2018 statt. Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 12.11.2018 beteiligt und um eine Stellungnahme bis zum 21.12.2018 gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 10.12.2019 behandelt und entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ergaben sich einzelne Änderungen und Ergänzungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie der Begründung des Bebauungsplans. Diese wurden in die Entwurfsfassungen vom 10.12.2019 eingearbeitet.
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10.12.2019 den Entwurf des Bebauungsplans nebst Anlagen gebilligt und beschlossen, diesen aufgrund der vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB nochmals auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet südlich der B27 - 5. Änderung und Erweiterung“ in der Fassung vom 10.12.2019 mit Begründung und Umweltbericht wurde gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.12.2019 bis einschließlich 24.01.2020 öffentlich ausgelegt. Von Seiten der Bevölkerung sind während des genannten Zeitraumes keine Stellungnahmen eingegangen.
Mit Schreiben vom 16.12.2019 wurden die nachfolgend aufgeführten Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ein weiteres Mal beteiligt (§ 4a Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB) und um Stellungnahme bis zum 24.01.2020 gebeten.
Behörde,
Träger öffentlicher Belange,
Nachbargemeinde
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Antwort
vom
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Anregungen,
Einwendungen, Hinweise
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Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg
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30.12.2019
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TOP 2.1
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Landratsamt Main-Spessart, Regionaler Planungsverband, Karlstadt
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08.01.2020
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TOP 2.2
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Landratsamt Würzburg
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24.01.2020
27.01.2020
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TOP 2.3
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Würzburg
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07.01.2020
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TOP 2.4
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Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
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14.01.2020
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TOP 2.5
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Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg, Aschaffenburg
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10.01.2020
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TOP 2.6
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Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Memmelsdorf
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Würzburg
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Bayerischer Bauernverband, Würzburg
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24.01.2020
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TOP 2.7
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Mainfranken Netze GmbH, Würzburg
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16.01.2020
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TOP 2.8
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Deutsche Telekom Technik GmbH, Würzburg
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18.12.2019
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TOP 2.9
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Staatliches Bauamt, Würzburg
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18.12.2019
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TOP 2.10
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Kreisbrandrat Reitzenstein, Würzburg
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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„Team Orange“ - Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Bund Naturschutz in Bayern e. V., Würzburg
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19.12.2019
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TOP 2.11
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Gemeinde Eisingen
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21.01.2020
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TOP 2.12
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Gemeinde Waldbüttelbrunn
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19.12.2019
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TOP 2.13
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Gemeinde Kist
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Von den Trägern öffentlicher Belange haben sich die unter TOP 2.1
bis 2.13 aufgeführten Stellen schriftlich geäußert und Anregungen und Hinweise vorgetragen. Diese sind beschlussmäßig zu behandeln.
Es ist davon auszugehen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange, die innerhalb der gesetzten Frist von ihrem Recht, sich zur Planung zu äußern, keinen Gebrauch gemacht haben, oder die sich einverstanden mit der Planung geäußert haben bzw. die die Planung ohne Anregungen und Hinweise zur Kenntnis genommen haben, nicht berührt werden.