Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung;
6. Änderung des Bebauungsplanes "Mehle II" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme der Deutschen Telekom, Schreiben vom 19.01.2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschusssitzung, 10.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Originaltext der Stellungnahme:
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte im Sinne von § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.
Zum Bebauungsplan nehmen wir wie folgt Stellung:
Gegen den die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Mehle II" bestehen unsererseits keine Einwände.
Im und am Rande des Geltungsbereiches befinden sich Telekommunikationslinien unseres Unternehmens. Auf die vorhandenen, dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr dienenden Telekommunikationslinien, ist bei Ihren Planungen grundsätzlich Rücksicht zu nehmen.
Die Versorgung des Planbereiches ist über das bestehende Leitungsnetz sichergestellt.
Bitte teilen Sie uns rechtzeitig zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Geltungsbereich stattfinden werden.
Beschluss
Die Leitungsanlagen der Deutschen Telekom sind im Rahmen der weiteren Planungen zu berücksichtigen.
Zusätzliche Erschließungsmaßnahmen durch den Markt Höchberg sind nicht vorgesehen.
Die Deutsche Telekom ist möglichst frühzeitig über die Planungen der einzelnen Baumaßnahmen zu informieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.04.2018 13:05 Uhr