Altortsanierung - Städtebauförderung;
Bedarfsmeldung für das Jahr 2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 24.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Rahmen der Zuwendungsverfahren des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms IV „Aktive Zentren“ ist dem Fördermittelgeber, vertreten durch die Regierung von Unterfranken, eine Bedarfsmeldung mit dem vorgesehenen Jahresprogramm an Maßnahmen vorzulegen.
Es sind die Maßnahmen einzeln aufgeführt, deren Durchführung von der Gemeinde im Jahr 2019 beabsichtigt sind. Bei den genannten Kosten handelt es sich um die förderfähigen Kosten. Diese wurden als Schätzung ermittelt. Die darauffolgenden Jahre sind ebenfalls darzustellen.
Der Beschluss über den Jahresantrag zur Städtebauförderung stellt eine Absichtserklärung über den Fortgang der Altortsanierung gegenüber dem Fördermittelgeber dar. Es handelt sich um eine Sammelübersicht. Der Beschluss über die Durchführung einer einzelnen Maßnahme wird hierdurch nicht ersetzt, sondern muss separat gefasst werden.
Am 20.07.2018 findet ein Termin bei der Regierung von Unterfranken zur Abstimmung der Bedarfsmitteilung statt. Die Maßnahmen, die für 2019 gemeldet werden, sollen in der Sitzung beschlossen werden.
Beschluss
Die Altortsanierung soll im Jahr 2019 mit folgenden Maßnahmen fortgeführt werden:
Workshop/Wettbewerb Areal Evang. Kirche
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20.000 €
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Sanierung/ Umnutzung ehem. JUZ
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850.000 €
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Buswartehäuschen Hauptstraße
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30.000 €
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Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsmitteilung in Höhe 9
00.000 Euro förderfähigen Kosten bei der Regierung von Unterfranken anzumelden. Die Maßnahmen sind in den Haushalt 2019 einzustellen. Über die einzelnen Maßnahmen sind gesonderte Beschlüsse durch das jeweilige Gremium zu fassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
3. Bürgermeister Bernhard Hupp übernimmt den Vorsitz.
Datenstand vom 13.09.2018 17:14 Uhr