Erlass der Haushaltssatzung 2019 mit Haushaltsplan sowie Finanzplan bis 2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 26.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Haushaltsentwurf 2019 wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 05.02.2019 eingebracht und in der Sitzung am 26.02.2019 beraten.
Dem Marktgemeinderat wird der Haushaltsplan mit folgenden Eckdaten zur Verabschiedung vorgelegt:
Volumen Verwaltungshaushalt
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21.570.500 €
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Volumen Vermögenshaushalt
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6.755.600 €
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Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum
Vermögenshaushalt
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807.691 €
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Investitionsrate/ freie Spitze
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913.000 €
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Rücklagenentnahme
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3.455.709 €
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Kreditaufnahme
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0 €
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Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2019
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23,65 €
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Den Haushaltsplan 2019 erhalten alle Mitglieder des Marktgemeinderates in gedruckter Form.
Vor der Beschlussfassung sollen die Haushaltsreden gehalten werden. Hierfür steht der Vorbericht im RIS zur Verfügung.
Die Aushändigung der gedruckten Haushaltspläne erfolgt als Tischvorlage. 1. Bürgermeister Peter Stichler, für die SPD der Fraktionsvorsitzende Martin Benthe, für die CSU der Fraktionsvorsitzende Matthias Rüth, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sophia Ilg, für die Freien Wähler Höchberger Mitte der Fraktionsvorsitzende Berthold Friedrich, Marktgemeinderat Timo Koppitz für die UWG und FDP halten in dieser Reihenfolge die Haushaltsreden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung 2019 mit Haushaltsplan sowie dem Finanzplan bis 2022.
HAUSHALTSSATZUNG
des Marktes Höchberg
Landkreis Würzburg
für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Höchberg folgende
Haushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsplan
Der beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt
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in Einnahmen und Ausgaben mit
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21.570800 €
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und im Vermögenshaushalt
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in Einnahmen und Ausgaben mit
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6.755.600 €
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ab. Das gesamte Haushaltsvolumen beträgt somit
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28.326.400 €
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§ 2 Kreditaufnahmen
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird festgesetzt auf 7.300.000 €.
§ 4 Realsteuerhebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
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a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)
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350 v.H.
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b) für die Grundstücke (B)
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350 v.H.
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der Steuermessbeträge.
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2. Gewerbesteuer
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350 v.H.
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der Steuermessbeträge.
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§ 5 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 1.800.000 €.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Datenstand vom 11.04.2019 11:35 Uhr