Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Bebauungsplan "Nahversorgung Hexenbruch" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern e. V., Würzburg vom 20.06.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.07.2019 ö 3.8

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Grundsätzlich hat der BUND Naturschutz in Bayern e. V. keine Einwände gegen den Bebauungsplan, da auf diese Weise ein Einkaufsmarkt für die Bevölkerung des Hexenbruchs und von Höchberg errichtet werden kann, ohne dass es zu einer größeren Versiegelung unbebauten Landes kommt.

Wir haben aber Einwände gegen die Umwidmung des Grundstückes auf der anderen Seite der Straße in Richtung Altersheim zu Parkplätzen (an der Bayernstraße gegenüber der derzeitigen Parkplatzeinfahrt zum Mainlandbad). Dieses Grundstück ist bisher Grünfläche und wurde von der Marktgemeinde mit einem Hinweisschild als Bienenweide deklariert. Das Grundstück könnte durch eine ergänzende Bepflanzung stattdessen ökologisch aufgewertet werden; z. B. durch die Pflanzung von drei Bäumen.

Wir halten den Eingriff in die Natur an dieser Stelle aus folgenden Gründen für unnötig:
An der Ecke Waldstraße/Albrecht-Dürer-Straße befinden sich 30 bis 40 Parkplätze, die nur spärlich (gestrige Zählung: 30 freie Parkplätze unter Einbeziehung der für die Baustelle Albrecht-Dürer-Straße freigehaltenen Parkplätze) genutzt bzw. von Wohnmobilen und Anhängern widerrechtlich als Langzeitparkplätze zweckentfremdet werden. Diese Parkplätze befinden sich nur ca. 100 Meter vom geplanten Baugrundstück entfernt und auf sie könnte durch ein Schild auf dem Mainlandparkplatz hingewiesen werden. Zudem befinden sich entlang der Bayernstraße beim Altenheim gemeindeeigene Parkplätze, auf die ebenfalls durch Hinweisschilder hingewiesen werden könnte.

Nachdem dem tegut-Markt vom Markt Höchberg eine größere Zahl von Parkplätzen zur Verfügung gestellt werden und diese in einem gewissen Maße und besonders auch nach 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen auch von der Allgemeinheit genutzt werden dürfen und von den jetzigen Parkplätzen am Mainlandzentrum der Großteil erhalten bleibt, weil der tegut-Markt talseitig auf Betonstützen errichtet werden wird, wird es nur eine beschränkte Nachfrage nach weiteren Parkplätzen geben. Diese könnte auch dadurch befriedigt werden, dass die Lehrer der Haupt- und Realschule auf dem Weg, der unterhalb der Parkplatzzufahrt zu den Schulen führt, parken können. Platz ist dort genügend vorhanden.
Falls sich nach einer gewissen Eingewöhnungszeit (ca. 1-2 Jahre) die Notwendigkeit von weiteren Parkplätzen herausstellen sollte, könnten das Grundstück Ecke Waldstraße/Bayernstraße immer noch umgewidmet werden, was wir sehr bedauern würden. Einer sofortigen Umwidmung ohne konkreten Nachweis der Notwendigkeit kann aus der Sicht des Naturschutzes nicht zugestimmt werden.

Beschluss

Es wird vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen, dass der BUND Naturschutz in Bayern e. V. grundsätzlich keine Einwände gegen den Bebauungsplan hat, da mit dem Vorhaben keine größeren neuen Versiegelungen verbunden sind.

Bei der betreffenden Fläche Fl. Nr. 588/8 handelt es sich grundsätzlich um eine Baulücke im Sinne des § 34 BauGB, sie ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Höchberg (7. Änderung des FNP) als Baugebiet dargestellt und somit besteht ein grundsätzliches Baurecht.

Mit der Einrichtung des Parkgeschosses im geplanten Neubau und der Ausweisung der privaten Stellplätze angrenzend an die Waldstraße kann der Großteil der gegenwärtig bestehenden Stellplätze nach Abschluss der Baumaßnahme wiederhergestellt werden.

Es ist jedoch geplant, das Grundstück Fl. Nr. 588/8 temporär als Stellplatzfläche während der Bauarbeiten zu nutzen. Ergänzend sind die Stellplätze an der Albrecht-Dürer-Straße verfügbar und können genutzt werden. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die Entfernung zu Schulzentrum und Mainlandbad als zu weit empfunden wird. Dem Vorschlag einer Beschilderung des Parkplatzes Albrecht-Dürer-Straße am Mainlandbad, um auf die verfügbaren Stellplätze hinzuweisen, wird gefolgt.
 
Mittel- bis langfristiges Ziel der Gemeinde ist, das Flurstück Fl. Nr. 588/8 als Erweiterungsfläche des Nahversorgungszentrums am Hexenbruch zu entwickeln und hier weitere Bausteine der Daseinsvorsorge zu ergänzen: In der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan, wird in Kapitel 3 „Lage und Charakteristika des Gebietes“ folgendes ausgeführt: „…Östlich des Geltungsbereiches schließt sich die bereits erwähnte ungenutzte Wiesenfläche an, die als Ergänzungsfläche für das Nahversorgungszentrum zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert werden kann…“ Der Zeitpunkt einer Umsetzung ist jedoch noch offen.

Zudem liegen weder die Fläche Fl. Nr. 588/8 noch der Parkplatz an der Albrecht-Dürer-Straße im Geltungsbereich und sind daher keine Regelungsinhalte des Bebauungsplans.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 13.09.2019 11:55 Uhr