Erlass der Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan sowie Finanzplan bis 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 03.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 03.03.2020 ö 1

Sachverhalt

Der Haushaltsentwurf 2020 wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 21.01.2020 eingebracht und in der Sitzung am 04.02.2020 beraten.
Dem Marktgemeinderat wird der Haushaltsplan mit folgenden Eckdaten zur Verabschiedung vorgelegt:

Volumen Verwaltungshaushalt
22.500.850 €
Volumen Vermögenshaushalt
15.096.800 €
Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum
Vermögenshaushalt
1.595.620 €
Investitionsrate/ freie Spitze
1.561.000 €
Rücklagenentnahme
11.186.980 €
Kreditaufnahme
0 €
Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2020
19,95 €

Den Haushaltsplan 2020 erhalten alle Mitglieder des Marktgemeinderates in gedruckter Form.

Vor der Beschlussfassung werden in der Reihenfolge 1. Bürgermeister Peter Stichler, für die SPD der Fraktionsvorsitzende Martin Benthe, für die CSU der Fraktionsvorsitzende Matthias Rüth, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Fraktionsvorsitzende Walter Feineis, für die Freien Wähler Höchberger Mitte der Fraktionsvorsitzende Berthold Friedrich und Marktgemeinderat Bernd van Elten für UWG und FDP die Haushaltsreden gehalten. Der Vorbericht zum Haushalt stand im RIS zur Verfügung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan sowie dem Finanzplan bis 2023.


HAUSHALTSSATZUNG

des Marktes Höchberg
 Landkreis Würzburg
für das Haushaltsjahr 2020

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Höchberg folgende
Haushaltssatzung:


§ 1 Haushaltsplan

Der beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt.


Er schließt im Verwaltungshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit
22.500.850 €
und im Vermögenshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit
15.096.800 €
ab. Das gesamte Haushaltsvolumen beträgt somit
37.597.650 €


§ 2 Kreditaufnahmen

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.


§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird festgesetzt auf 10.470.000 €.


§ 4 Realsteuerhebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer


a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)
350 v.H.

b) für die Grundstücke (B)
350 v.H.

der Steuermessbeträge.

2. Gewerbesteuer
350 v.H.
    der Steuermessbeträge.




       § 5 Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 1.800.000 €.


       § 6 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2020 14:02 Uhr