Erlass der Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan sowie Finanzplan bis 2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 03.03.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Haushaltsentwurf 2020 wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 21.01.2020 eingebracht und in der Sitzung am 04.02.2020 beraten.
Dem Marktgemeinderat wird der Haushaltsplan mit folgenden Eckdaten zur Verabschiedung vorgelegt:
Volumen Verwaltungshaushalt
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22.500.850 €
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Volumen Vermögenshaushalt
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15.096.800 €
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Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum
Vermögenshaushalt
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1.595.620 €
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Investitionsrate/ freie Spitze
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1.561.000 €
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Rücklagenentnahme
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11.186.980 €
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Kreditaufnahme
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0 €
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Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2020
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19,95 €
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Den Haushaltsplan 2020 erhalten alle Mitglieder des Marktgemeinderates in gedruckter Form.
Vor der Beschlussfassung werden in der Reihenfolge 1. Bürgermeister Peter Stichler, für die SPD der Fraktionsvorsitzende Martin Benthe, für die CSU der Fraktionsvorsitzende Matthias Rüth, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Fraktionsvorsitzende Walter Feineis, für die Freien Wähler Höchberger Mitte der Fraktionsvorsitzende Berthold Friedrich und Marktgemeinderat Bernd van Elten für UWG und FDP die Haushaltsreden
gehalten. Der Vorbericht zum Haushalt stand im RIS zur Verfügung.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan sowie dem Finanzplan bis 2023.
HAUSHALTSSATZUNG
des Marktes Höchberg
Landkreis Würzburg
für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Höchberg folgende
Haushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsplan
Der beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt
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in Einnahmen und Ausgaben mit
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22.500.850 €
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und im Vermögenshaushalt
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in Einnahmen und Ausgaben mit
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15.096.800 €
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ab. Das gesamte Haushaltsvolumen beträgt somit
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37.597.650 €
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§ 2 Kreditaufnahmen
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird festgesetzt auf 10.470.000 €.
§ 4 Realsteuerhebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
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a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)
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350 v.H.
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b) für die Grundstücke (B)
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350 v.H.
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der Steuermessbeträge.
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2. Gewerbesteuer
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350 v.H.
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der Steuermessbeträge.
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§ 5 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 1.800.000 €.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.03.2020 14:02 Uhr