Vollzug des Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) - Bedarfsplanung Krippen- und Kindergartenplätze 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung, 23.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 23.06.2020 ö 3

Sachverhalt

Gemäß Art. 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes (BayKiBiG) ist der Markt Höchberg verpflichtet, einen kommunalen Bedarfsplan zu erstellen. Dieser muss regelmäßig aktualisiert werden.

Dem Haupt-, Personal- und Finanzausschuss wird die örtliche Bedarfsplanung für das Jahr 2020 vorgestellt. Von der Verwaltung werden die Eckpunkte im Einzelnen nochmals ausführlich erläutert.

Das Landratsamt Würzburg hat dem ermittelten Bedarf als Aufsichtsbehörde zugestimmt.

Beschluss

Der Haupt-, Personal und Finanzausschuss stimmt der vorgelegten örtlichen Bedarfsplanung 2020 für den Krippen- und Kindergartenbereich zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.06.2020 11:57 Uhr