Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 30.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.06.2020 ö 2

Sachverhalt

Der Bayerische Gemeindetag hat im März 2020 eine neue Mustergeschäftsordnung für den Marktgemeinderat vorgestellt, diese beinhaltet gegenüber der bisher gültigen Geschäftsordnung einige Änderungen.

Die Verwaltung schlug deshalb in der konstituierenden Sitzung am 5.5.2020 vor, die neue Geschäftsordnung im Detail nach einem interfraktionellen Gespräch in der nächsten Sitzung des Marktgemeinderates zu behandeln.

Am 5.5.2020 wurde deshalb beschlossen, dass die Geschäftsordnung bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung weiter gelten solle.

Bei einem interfraktionellen Gespräch am 16.6.2020 wurden alle Änderungen der Geschäftsordnung eingehend erläutert. Alle besprochenen Änderungen wurden in die als Anlage 1 der Ladung zur Sitzung beigefügte Geschäftsordnung eingearbeitet.

Für die örtliche Rechnungsprüfung sollen alle Belege in der Größenordnung zwischen 10.000,00 € und 50.000,00 € zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin besteht der Wunsch, einmal jährlich dem Marktgemeinderat eine Information über die Vergabe aller Miet- und Pachtobjekte zur Verfügung zu stellen. In § 34 der Geschäftsordnung ist noch folgende Änderung aufzunehmen „die Niederschriften sollen innerhalb von 8 Tagen angefertigt werden“.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die als Anlage der Sitzungsniederschrift beigefügte Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat vom 30.6.2020 mit den oben stehenden Änderungen . Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 30.6.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 24.6.2014 einschließlich aller Änderungen außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2020 14:37 Uhr