Bestellung weitere Bürgermeister zu Eheschließungsstandesbeamten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 30.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß § 2 Absatz 3 des Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz (AVPStG) können Gemeinden ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, auch wenn sie die Bestellungsvoraussetzungen nach § 2 Abs. 1 dieses Gesetzes nicht erfüllen. Sie sind befugt, im Zusammenhang mit der Eheschließung sowohl erforderliche Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister vorzunehmen als auch erstmals Personenstandsurkunden auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung und darauf bezogene Anschlusserklärung zu beglaubigen und zu beurkunden. Die bestellten Bürgermeister sollen zeitnah zu ihrer Bestellung eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besuchen.
Nachdem die Bestellung von Frau Jutta Schulz, bisherige zweite Bürgermeisterin, zur Eheschließungsstandesbeamtin kraft Gesetzes mit Ablauf ihrer Amtszeit zum 30.04.2020 erloschen ist, haben die beiden weiteren Bürgermeister, Herr Sven Winzenhörlein und Herr Bernhard Hupp ihre Bereitschaft erklärt, als Eheschließungsbeamte tätig zu sein. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, Herrn Sven Winzenhörlein und Herrn Bernhard Hupp gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG zu Eheschließungsbeamten zu bestellen.
Beschluss
2. Bürgermeister Sven Winzenhörlein wird zum Standesbeamten mit beschränktem Aufgabenbereich „Eheschließungen“ gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG bestellt.
3. Bürgermeister Bernhard Hupp wird zum Standesbeamten mit beschränktem Aufgabenbereich „Eheschließungen“ gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.07.2020 14:37 Uhr