Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek des Marktes Höchberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 29.09.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit der Bibliotheksleitung einen neuen Entwurf für die Benutzungs- und Gebührenordnung der Bibliothek vorbereitet.

Diese soll ab 1.10.2020 in Kraft treten. Die Leiterin der Bibliothek, Frau Maucher, gibt in der Sitzung zum Entwurf der Benutzungs- und Gebührenordnung weitere Erläuterungen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek des Marktes Höchberg in folgender Fassung:

Benutzungs- und Gebührenordnung Bibliothek Markt Höchberg

Die Bibliothek Markt Höchberg ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung des Marktes Höchberg. Jedermann ist im Rahmen dieser Benutzungsordnung berechtigt, Medien zu entleihen und die Einrichtung der Bibliothek zu benutzen.

Anmeldung

Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebestätigung an. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Einen eigenen Bibliotheksausweis erhalten Kinder ab dem 6. Lebensjahr.


Die für eine Anmeldung erforderlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.

Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt die Benutzungsordnung bei der Anmeldung durch eigenhändige Unterschrift des Bibliotheksausweises an.
Der Benutzer erhält nach der Anmeldung einen Bibliotheksausweis, für den eine einmalige Gebühr erhoben wird. Der Ausweis ist nicht übertragbar. Der Verlust des Ausweises, Wohnungswechsel und Namensänderung sind der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen.
Ausleihe

Leihfristen
Bücher, Sach-CDs, Sach-DVDs, E-Book-Reader                                         4 Wochen
Musik-CDs, Hörbücher, Tonies, Tiptoi- und Bookii-Stifte,
CD-ROMs, Spiele, Zeitschriften                                                    2 Wochen
DVDs  (Spielfilme)         1 Woche    

Die aktuellen Zeitschriftenhefte und Zeitungen sind Präsenzbestand und können nur in den Räumen der Bibliothek genutzt werden.

Verlängerung und Vorbestellung
Die Leihfrist aller Medien außer DVDs kann bis zu dreimal verlängert werden, sofern keine Vorbestellungen vorliegen. Ausgeliehene Medien können gegen eine Gebühr vorbestellt werden.
Ausleihgebühr
Die Ausleihe aller Medien außer DVDs (Spielfilme) ist kostenlos. Für DVDs (Spielfilme) wird eine Ausleihgebühr erhoben.
Auswärtiger Leihverkehr
Medien, die nicht im Bestand der Bibliothek vorhanden sind, können über den auswärtigen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien (Leihverkehrsordnung der BRD) beschafft werden. Für die Vermittlung durch den auswärtigen Leihverkehr erhebt die Bibliothek ein Entgelt.

Behandlung der entliehenen Medien und Haftung
Die Weitergabe von Medien an Dritte ist nicht gestattet. Die Bibliothek ist berechtigt, die entliehenen Medien jederzeit zurückzufordern.
Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und Beschädigung zu schützen.
Bei Beschädigung oder Verlust eines Mediums hat der Benutzer das Medium zu ersetzen oder die Anschaffungskosten (Neupreis) zu übernehmen.
Für Schäden, die aus dem Missbrauch des Ausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer.
Für Schäden an Geräten und Programmen der Benutzer durch entliehene AV-Medien oder Software wird keine Haftung übernommen.



Überschreitung der Leihfrist
Für verspätet abgegebene Medien ist ein Versäumnisentgelt nach der jeweils gültigen Gebührenordnung zu entrichten.
Die Versäumnisentgelte sind unabhängig von der schriftlichen Mahnung zu entrichten.
Nach dem Überschreiten der Leihfrist erhält der Benutzer eine schriftliche Mahnung (Postweg oder E-Mail). Bleiben zwei weitere Mahnschreiben erfolglos, erfolgt die Einziehung der ausgeliehenen Medien und Versäumnisgebühren auf dem Rechtsweg. Die dabei entstehenden Kosten trägt der Benutzer.
Nutzung elektronischer Dienste
Die Bibliothek setzt die elektronische Datenverarbeitung unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen für die Verwaltung ausgeliehener Medien ein. Ein Ausleihvorgang kann nur durch das Erfassen und Speichern von Daten vorgenommen werden. Bei der Rückgabe werden die Ausleihdaten gelöscht.
Bei der Nutzung von Medien und anderen Dienstleistungen, einschließlich der Online-Dienste, sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Urheberrechts, des Strafgesetzbuchs sowie des Jugendschutzgesetzes einzuhalten.
Gesetzeswidrige, Gewalt verherrlichende, pornographische oder rassistische Inhalte und Daten dürfen weder aufgerufen noch genutzt oder verbreitet werden.
Die Bibliothek ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellten Leitungen abgerufen werden. Für die Funktionsfähigkeit der Leitungen und Computer gibt es keine Gewähr.
Hausordnung
Die Benutzer haben sich während des Aufenthalts so zu verhalten, dass der Ablauf des Bibliotheksbetriebs nicht beeinträchtigt wird.
Das Rauchen ist in den Räumen der Bücherei nicht gestattet, ebenso Essen und Trinken außerhalb des Lesecafés.
Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
Für Taschen, Wertsachen und Garderobe wird keine Haftung übernommen.
Ausschluss von der Benutzung
Die Bibliotheksleitung ist befugt, Personen, die gegen die Benutzungsordnung verstoßen, von der Benutzung der Bibliothek auszuschließen.
Gebührenordnung
Die Gebühren sind in der Anlage zur Benutzungsordnung festgelegt.
Die Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am 1.10.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 1.3.2015 außer Kraft.

Anlage zur Benutzungsordnung

Gebührenordnung Bibliothek Markt Höchberg

 
Bibliotheksausweis
 3,00


Ersatzausweis
Kinder
Erwachsene

3,00
3,00
Ausleihgebühr
1 DVD (pro Woche)

1,00 €


Vorbestellgebühr
Pro Medium

1,00 €


Fernleihgebühr
Pro Medium

3,00


Säumnisgebühren

1. Mahnstufe
Pro Medium und Woche Erwachsene
Pro Medium und Woche Ki./Jug. bis 18 J.

2. Mahnstufe
Pro Medium und Woche Erwachsene
Pro Medium und Woche Ki./Jug. bis 18 J.


3. Mahnstufe
Pro Medium und Woche Erwachsene
Pro Medium und Woche Ki./Jug. bis 18 J.




1,00 €
0,50 €


1,50 €
1,00 €



2,00 €
1,50 €


Kopien und Ausdrucke
Pro Seite

0,20 €


Ersatz von Medienhüllen
1,00 €


Ersatz von RFID-Etiketten
1,00 €


Ersatz von Spieleteilen
1,00 €


Medienersatzgebühr
Für ein verloren gegangenes bzw. stark beschädigtes Medium

Neupreis/Beschaffung eines neuen Exem-
plares

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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Anschließend verabschiedet der 1. Bürgermeister die langjährige Leiterin der Bibliothek, Frau Maucher und bedankt sich für die geleistete Arbeit.

Datenstand vom 15.10.2020 09:20 Uhr