Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand; Antrag nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 29.09.2020 ö 5

Sachverhalt

Zum 01.01.2016 wurde § 2 b UStG in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen und damit die Unternehmereigenschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) neu geregelt.
Damit wird künftig eine KdöR gem. § 2 UStG ab dem ersten Euro unternehmerisch tätig, wenn Sie Leistungen aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen erbringt. Lediglich bei Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen erfolgen, ist gem. § 2b UStG keine Unternehmereigenschaft gegeben, wenn die KdöR hoheitliche Leistungen (z.B. Melde- und Passwesen, …) oder Leistungen auf öffentlich-rechtlicher Basis erbringt, die nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen.

Auf Antrag konnte die alte Rechtlage bis 31.12.2020 fortgeführt werden, aufgrund von Corona wurde diese Übergang sfrist bis 31.12.2022 verlängert. Der Marktgemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 22.11.2016 dafür ausgesprochen, das Optionsrecht auf Wahrnehmung der Übergangsfrist auszuüben.

Durch den Bau des Lebensmittelmarktes am Mainlandzentrum und dessen geplante Inbetriebnahme im Jahr 2021, muss der Antrag auf Ausübung des Optionsrechts beim Finanzamt zum 31.12.2020 widerrufen werden, um für diese Baumaßnahmen steuerpflichtig zu werden. Bei einem Investitionsvolumen von ca. 6 Mio. Euro würde sich hier ein Vorsteuerabzug von über 1,1 Mio. Euro ergeben.

Die Umstellung der Besteuerung wurde in den letzten Jahren von der Verwaltung vorbereitet. Die Verwaltung empfiehlt einen vorzeitigen Wechsel in das neue Steuerrecht.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den Antrag nach § 27 Abs. 22 UStG auf Wahrnehmung des Optionsrechts zum 31.12.2020 beim Finanzamt zu widerrufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2020 09:20 Uhr