Städtebauliche Feinuntersuchung des Areals der St. Matthäuskirche | Abschluss des Verfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 24.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.11.2020 ö 1

Sachverhalt

Das Areal der St. Matthäuskirche umfasst verschiedene Einrichtungen der evangelischen Kirchengemeinde; die in der ehemaligen Synagoge untergebrachte Kirche, das Pfarrhaus und den Kindergarten. Für das Kirchengebäude muss mittelfristig eine von kirchlichen Finanzen unabhängige Nutzung gefunden werden, die auch mit der ehemaligen Nutzung als Synagoge vereinbar ist.

Der Kindergarten entspricht nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und muss deshalb in absehbaren Zeitraum saniert oder sogar durch einen kompletten Neubau ersetzt werden. Hierbei soll das Raumangebot erweitert und insbesondere die Barrierefreiheit verbessert werden.

Die Einrichtungen der evangelischen Kirche stellen wichtige Bausteine der sozialen Infrastruktur und eines lebendigen Ortskerns dar. Das historische Oberdorf entlang der Sonnemannstraße soll weiterhin Standort von Gemeinbedarfseinrichtungen sein.

Aufgrund der aus vorgenannten Gründen anstehenden Veränderungen am Areal, hat sich der Markt Höchberg 2018 dazu entschlossen, im Rahmen einer Bestandsanalyse die Grundlagen für einen Planungsprozess vom Büro Wegner Stadtplanung, Veitshöchheim, ausarbeiten zu lassen. In einem weiteren Schritt wurden nun verschiedene Varianten erarbeitet, welche in der heutigen Sitzung dem Gremium vorgestellt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die städtebauliche Feinuntersuchung des „St. Matthäus-Areals“ mit den verschiedenen Varianten zustimmend zur Kenntnis. Vorzugsweise soll die Variante 4 mit den Haupt-Nutzungsbausteinen „Wohnen“ und „Kinderhaus“ als Grundlage für die weiteren Planungen dienen.

Insbesondere ist bei der Erstellung zukünftiger Nutzungskonzepte darauf zu achten, im Gebäude der ehemaligen Synagoge eine seiner Geschichte würdigen Nutzung zu etablieren. Eine Mitnutzung durch die evangelische Gemeinde für Andachten und ähnliches soll auch weiterhin ermöglicht werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der evangelischen Gesamtkirchenverwaltung die notwendigen Modalitäten der Grundstücksüberlassung für das Grundstück Fl.-Nr. 119 zu verhandeln.

Als dann darauffolgender Schritt soll die bauliche Umsetzung der Gebäudeplanung im Rahmen alternativer Konzepte geprüft werden (z .B. Architektenwettbewerb).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2020 09:18 Uhr