Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 24.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Marktgemeinderatssitzung am 03.03.2020 wurde die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2020 mit einem Gesamtvolumen von 37.597.650 Euro beschlossen.
Nach Art. 68 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann oder wenn Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen.
Beide Fälle des Art. 68 Abs. 2 GO treffen in diesem Jahr auf den Höchberger Haushalt zu. Zum einen machen Mindereinnahmen im Verwaltungshaushalt, vor allem corona-bedingt und eine Mindereinnahme im Vermögenshaushalt bei der Vermögensveräußerung einen Nachtragshaushalt erforderlich. Weiterhin gibt es im Vermögenshaushalt erhebliche überplanmäßige Ausgaben durch Investitionen.
Der Nachtragshaushalt mit seinen Anlagen steht im RIS.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020:
NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG
des Marktes Höchberg
Landkreis Würzburg
für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Höchberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1 Nachtragshaushaltsplan
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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erhöht um
Euro
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vermindert um
Euro
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Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge
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von bisher Euro
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auf Euro verändert
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a) im Verwaltungshaushalt
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die Einnahmen
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866.000
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22.500.850
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21.634.850
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die Ausgaben
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866.000
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22.500.850
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21.634.850
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b) im Vermögenshaushalt
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die Einnahmen
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435.000
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15.096.800
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14.661.800
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Die Ausgaben
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435.000
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15.096.800
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14.661.800
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Gesamtvolumen
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1.301.000
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37.597.650
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36.296.650
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§ 2 Inkrafttreten
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1.Januar 2020 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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In diesem Zusammenhang regt Marktgemeinderat Martin Benthe aufgrund der Nutzung des Mainlandbades durch den Landkreis an, aufgrund der außerordentlichen Einnahmeausfälle beim Landkreis Würzburg eine Bezuschussung der Verluste zu beantragen.
Datenstand vom 02.12.2020 09:18 Uhr