Einführung der Steuer-Richtlinie Markt Höchberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 24.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Durch die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und die Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) insbesondere des neuen § 2b UStG ergibt sich eine Reform des Umsatzsteuerrechts für alle Körperschaften des öffentlichen Rechts. Bislang unterlag die juristische Person des öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer; nur in Ausnahmefällen. Nach dem neuen Recht unterfallen dem Grundsatz nach alle Umsätze der öffentlichen Hand der Umsatzbesteuerung. Jedoch gibt es auch hierbei Ausnahmeregelungen.
Um den neuen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, sieht der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AO) eine Regelung zu § 153 AO vor, in der empfohlen wird entsprechende Steuer-Richtlinien, ein Steuerhandbuch oder ein Tax Compliance für die Kommune zu erstellen, in dem alle steuerrechtlich relevanten Informationen zu sammeln und gegebenenfalls fortzuschreiben sind. Die Steuer-Richtlinien sollen u.a. auch als Nachweis gegenüber der Steuerbehörde dienen, alle steuerrelevanten Sachverhalte abgearbeitet zu haben, damit es nicht zu finanziellen Nachteilen und/ oder strafrechtlichen Konsequenzen kommt. Systeme im Umgang mit Transparenz- und Dokumentationspflichten sind daher unerlässlich und können sogar zugunsten der Betroffenen bei Versäumnissen wirken. Der Nachweis eines Tax Compliance Management Systems kann unter bestimmten Bedingungen den Vorwurf der Steuerhinterziehung entkräften.
Der Entwurf der Steuer-Richtlinien Markt Höchberg (Tax Compliance) befindet
sich im RIS.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, dem Entwurf der Steuer-Richtlinien zuzustimmen und beauftragt die Verwaltung fortlaufend Änderungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.12.2020 09:18 Uhr